Frage Neue Kfz Steuer ab 2014
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Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.
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- Erisch
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Ist ja schon ein Unterschied 500 undnochwas Eumel statt 160,- €
Meiner ist ein xtra - Cab und ich hab das so ähnlich gemacht, wie oben beschrieben, Regal mit Kisten.
Weitere Info nur mit PN
Gruß aus der Eifel
Eri(s)ch, oder auch scout
2007er 'Lux extra cab/sol mit GEOCAMPER "SCOUT" verkauft.
2.8 Gen. 8 DoKa LUX mit normaler GEOCAMPER Kabine in Vorbereitung
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- typ-a
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Erstmal Rückerstattung 246,- und jetzt jährlich 185,-
Meine Argumentation war aber auch schlüssig: nur Notsitze hinten, Verglasung ist aktive Sicherheit, Ladefläche größer (ohne Wanne) als Fahrgastraum, hintere Türen können nicht unabhängig geöffnet werden...
Fotos mit enfernten Sitzen und Kisten für Ladungssicherung, Spanngurte, Antirutschmatten auf den Sitzunterflächen.
Kann jetzt nicht weiter schreiben, muss die CAMPCROWN aufsatteln und dann gehts`zum Oldtimertreffen. Bilder folgen dann nächste Woche...
Euch allen ein tolles Wochenende
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- Tangente
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Bei uns ist bis 3,5t kein Unterschied in der (hohen) Steuer..... (nennt sich bei uns motorbezogene Vericherungssteuer)
Kraftwagen
Bei Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen sowie allen übrigen Arten von Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder) mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen pro Monat bei jährlicher Zahlungsweise der Prämie für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung:
für die ersten 24 Kilowatt der eingetragenen Leistung je Kilowatt: 0 Euro
(unabhängig von der Zahlungsweise)
für die weiteren 66 Kilowatt der eingetragenen Leistung je Kilowatt: 0,62 Euro
(Zahlungsweise halbjährlich: 0,6572 vierteljährlich: 0,6696 monatlich: 0,682)
für die weiteren 20 Kilowatt der eingetragenen Leistung je Kilowatt: 0,66 Euro
(Zahlungsweise halbjährlich: 0,6996 vierteljährlich: 0,7128 monatlich: 0,726)
und für die darüber hinausgehenden Kilowatt der eingetragenen Leistung je Kilowatt: 0,75 Euro
(Zahlungsweise halbjährlich: 0,795 vierteljährlich: 0,81 monatlich: 0,825)
Für vor dem 1. Jänner 1987 erstmals im Inland zum Verkehr zugelassene Personen- und Kombinationskraftwagen mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor) ohne geregelten Drei-Wege-Katalysator erhöht sich die Steuer ab 1. Jänner 1995 um 20 Prozent. Mit einer ''weißen'' Begutachtungsplakette gekennzeichnete Kraftfahrzeuge unterliegen nicht der erhöhten Steuer.
Oldtimer-Kraftfahrzeugen kommt keine Steuerbegünstigung zu, für sie ist der Steuertarif für Personen- und Kombinationskraftwagen anzuwenden.
Mindeststeuersatz
Die Steuer beträgt bei Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen monatlich mindesten 6,20 Euro bei jährlicher Prämienzahlungsweise (Zahlungsweise halbjährlich: 6,572 vierteljährlich: 6,696 monatlich: 6,82 Euro)
Höchststeuersatz
Bei anderen Kraftfahrzeugen als Krafträdern, Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen beträgt die Steuer monatlich höchstens 72 Euro bei jährlicher Prämienzahlungsweise Zahlungsweise halbjährlich: 76,32 vierteljährlich: 77,76 monatlich: 79,2).
1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)
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- olof
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- olof
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Nun ist da dieser Pfaden mit einem Hinweis auf einen erfolgreich, noch außergerichtlich beendeten Einspruch:
Steuer Lkw
Ich habe Einspruch eingelegt und auf diesen Vorgang verwiesen (allerdings fälschlicherweise auf ein entspr. Urteil, das in dieser Sache natürlich nie ergangen ist). Es kam eine Rückfrage hierzu, die ich wie folgt beantwortet habe:
...
das ist korrekt - bitte entschuldigen Sie die falsche Darstellung. Es ist in der Tat nicht zum Verfahren gekommen, weil das zuständige Zollamt in Dresden es nicht zu einem Prozess hat kommen lassen. Vielleicht wollen Sie diesbezüglich ja Kontakt mit Ihren Kollegen in Dresden aufnehmen.
Offensichtlich ist es so, dass die derzeitige Praxis, LKW vom Typ "Pickup" als PKW zu besteuern, gegen EU-Recht verstößt. Fahrzeugen, die "wahlweise zur Beförderung von Personen oder von Gütern" verwendet werden können, sind demzufolge keine PKW und müssen nach Gewicht besteuert werden.
Ich weise in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass das Fahrzeug für das Tragen einer Wohnkabine umgerüstet worden ist, und hierzu explizit eine technische Auflastung erfolgte, die überhaupt erst erlaubt diese zusätzliche Ladung zu transportieren. Der Hauptzweck ist somit nicht der Personentransport, sondern die Beförderung der Wohnkabine. In diesem Zusammenhang verweise ich dann auch auf die Regelung zur Besteuerung von Wohnmobilen, die bei einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 to auch nach Gewicht erfolgt.
Das war's - gestern hatte ich einen neuen Bescheid in der Post, Besteuerung als LKW, 185 €/Jahr. Ergänzend sei noch gesagt: Zwar sind die Rücksitze ausgebaut, aber ansonsten habe ich da gar nichts gemacht, und vorgeführt habe ich das auch nicht (wäre ggf. der nächste Schritt geworden.
Mitsubishi L200, Bimobil Husky 230
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- Erisch
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- DodgeDavlin
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Nach der Zulassung meines Dodge Ram 2500, Crew Cab (5 Sitzplätze eingetragen), 6,7 Cummins, im März 2014, bekam ich ebenfalls einen Steuerbescheid für einen PKW. Ich habe Wiederspruch eingelegt und diesen mit allen möglichen Begründungen gestopft.
Da das Amt diese Wiedersprüche bis zum Sankt Nimmerleinstag bearbeiten kann und die Beamten sowieso überlastet sind, bin ich direkt zum Hauptzollamt gefahren. Dort habe ich nach dem Stand der Dinge gefragt und nach einer Weile hatten drei Beamte Zeit für mein Problem.
Die Rückbank hatte ich ausgebaut, das Pedalwerk ganz nach oben gefahren. Es wurde gemessen und gefachsimpelt . Innenraum und Ladefläche sind exakt gleich groß, damit war ich schon fast draußen, bis die eine Dame meinte, das Kriterium für PKW sein die Anzahl der eingetragenen Sitzplätze! Damit sei der LKW mehr für die Personenbeförderung geeignet, ergo PKW-Steuer.
Nachfrage meinerseits: Bei 4 Sitzplätzen ist das nicht der Fall? - !
Noch mal für mich: wenn ich also 4 Sitzplätze eintragen lasse, bekomme ich eine LKW-Steuer? - Ja,
Danke!
Ab zur Dekra, Änderung auf 4 Sitzplätze, Gurt und Sitz nicht ausgebaut, 15 € bezahlt, ab zum LBV und eintragen lassen auch irgendwie 12,50 € bezahlt. und dann Warten! Warten! Warten!
Nach ca. 2-3 Wochen kam die Änderung auf LKW Steuer - 210,00 € pro Jahr.
Danke, das wars!
und Tschüss
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- holger4x4
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- BiMobil
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Was in Sachen Kfz Steuer in deutschen
Amtsstuben ab geht ,da könnte man nur noch
.......... Ich schreibs nicht sonst werd ich noch
abgeführt.
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine
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- Jupp!
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Isuzu D - Max mit Tischer 260
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- Max
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Es sind inzwischen 15 Monate seit meinem ersten Widerspruch gegen den Steuerbescheid meines Rangers
Vergangen
Nach einem zweiten Widerspruch und anschließender Klage,bekam ich Heute die Information,
Dass mein Ranger nun doch ein Lkw ist. (185.00 Euro)
Und das schönste, ich bekomme 492,00 Euro zurück.
Gruß Uli
vom schönen Ostthüringen
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- Tommy Walker
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Gratulation, ich freue mich riesig für Dich.
Vor allem, dass du bis zur Klage gegangen bist und nicht geschwiegen hast, sondern es hier kund tust um Betroffenen Mut zu machen.
Lieben Gruß Tommy
Ford Ranger Bj. 2010 Nordstar Camp 8L Bj. 2003
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- Marcopolo
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ich hege dennoch die Befürchtung, dass diese ganze Arie wieder zurück gedreht wird, sobald der Zoll alle diese Arbeiten von der Steuerbehörde abgearbeitet hat und sich auf das Thema konzentrieren kann. Es wäre sicher gut, wir würden Rücklagen bilden wenn dann doch eine "Generalentscheidung" nachfolgen sollte, dass die Pickups unisono als Pkw betrachtet werden.
Nachdem die Pickups in Deutschland mehr und mehr an Interesse bei den Kunden gewinnen, wäre es der logische Schluss um Geld zu verdienen und nicht ständig neue Widersprüche zu bearbeiten.
Soweit ich weiß, können bis zu vier Jahre zurück die Gebühren nacherhoben werden !!!
Ujo
ISUZU und Nordstar 8L (2003)
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- Ex-Forist
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Marcopolo schrieb: Soweit ich weiß, können bis zu vier Jahre zurück die Gebühren nacherhoben werden !!!
§ 12 Absatz 2 Punkt 4:
Die Steuer wird vom Beginn des Entrichtungszeitraums an neu festgesetzt, in dem der Fehler der für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde bekannt wird, bei einer Erhöhung der Steuer jedoch frühestens vom Beginn des Entrichtungszeitraums an, in dem der Steuerbescheid erteilt wird
Kannst also woanders für sparen
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