Frage Neue Kfz Steuer ab 2014
- BiMobil
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wie eigentlich bekannt sein sollte wird die Kfz Steuer (PKW nach Hubraum) ab 2014 neu berechnet.
wenn ich hier
www.bundesfinanzministerium.de/Content/D...assung.html?nn=97184
meine Daten eingebe ( L 200 Diesel , 2477 ccm, SchlüßelNr. 54 )
und vergleiche mit einem neuen Ranger ( Bj 2012 Diesel, 2224 ccm , 224 g Schadstoffausstoß )
dann kostet der "NEUE" mit DPF über € 50.-- mehr wie mein "ALTER" ohne DPF.
KANN DAS SEIN ????? :
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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- flaxi
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Wir US-PU-Fahre hatten (da wir ja keine LKWs wie's im Schein steht, sonder PKWs fahren... ) eine Steigerung um das 4-fache: von 220,- auf 1000,- Euronen.....
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- Volker1959
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- Mr_Proper
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Wie gut das ich noch LKW-Steuer zahle (fragt sich nur, wie lange noch?)
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- Uwe
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Mr_Proper schrieb: Ich würde 545 € bei 2993 ccm und 250 g/km zahlen.
Wie gut das ich noch LKW-Steuer zahle (fragt sich nur, wie lange noch?)
Wenn das Bildchen links noch stimmt, einfach Schweigen und freuen.
Gruß
Uwe
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- BiMobil
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Uwe schrieb:
Mr_Proper schrieb: Wenn das Bildchen links noch stimmt, einfach Schweigen und freuen.
und die Hubraumsteuer für 4 Jahre bei Seite legen.
Du weißt ja ,die dürfen bis zu 4 Jahre nachfordern
Gruß Rudi
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- Mr_Proper
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BiMobil schrieb:
Uwe schrieb:
Mr_Proper schrieb: Wenn das Bildchen links noch stimmt, einfach Schweigen und freuen.
und die Hubraumsteuer für 4 Jahre bei Seite legen.
Du weißt ja ,die dürfen bis zu 4 Jahre nachfordern
Ich weiß. Ist mir vor ein paar Jahren schonmal passiert.
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- Discher81
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BiMobil schrieb:
Uwe schrieb:
Mr_Proper schrieb: Wenn das Bildchen links noch stimmt, einfach Schweigen und freuen.
und die Hubraumsteuer für 4 Jahre bei Seite legen.
Du weißt ja ,die dürfen bis zu 4 Jahre nachfordern
Ja! So erging es dem Vorbesitzer von meinem DoKa-PU. Wie er das Auto abgemeldet hat, ist die Karteileiche beim Finanzamt zum Leben erwacht. Und schon hatte er einen Fetzen Nachforderung am Hals.
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- mingelopa
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Die Verwaltung der Kfz-Steuer wird 2014 vom Bund übernommen. Bayerns Finanzminister Markus Söder will 300 bisherige Spezialisten für die Kfz-Steuer zu neuen Steuerprüfern umschulen.
Gibt es dann ab 2014 bundeseinheitliche Besteuerung der Dokas? Oder weiter je nach Laune des Steuerbeamten, wie bisher.
Cheers Michael
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- manfred65
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Hallo Rudi,
das liegt vermutlich einzig am CO2 Ausstoss, der bei älteren Fahrzeugen noch nicht mit reinspielt.
Wenn ich unseren Zweitwagen einen 1,0l Panda nach dem neuen Recht versteuern könnte müssten sie mir beinahe noch was rauszahlen (Grundtarif wurde gesenkt und beim CO2 ist er unter der Freigrenze.) Das was den "Normalos" erlassen wird muss doch jemand wieder einzahlen: WIR !
Ich checke meine Kfz-Steuerkosten hier:
www.kfz-steuer.de/
Hilft natürlich erst nach dem Segen des zuständigen Finanzlers. Aber ich denke Dein Mäxchen läuft ohnehin unter PKW ?
Gruss
Manfred
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Viola und Manfred
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- Tannengrün
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es wird keine einheitliche Steuer für Doka´s geben, aus dem einfachen Grund weil "Doka" überhaupt kein KFZ-Steuerkriterium ist.
Einzig und allein das Verhältnis von Länge Fahrerhaus (welches ja üblicherweise zur Personenbeförderung dient) und Länge Ladefläche ist das Kriterium.
Doka Modelle die auf jeden Fall "LKW" und damit billig bleiben wären die üblichen Favoriten der Baufirmen T5, Crafter/Sprinter, Transit...
CO2-abhängige KFZ-Steuer für PKW´s finde ich aber i.O. es kann einfach nicht sein das ein gepflegter Golf 2 mehr Steuer kostet als ein Ceyenne.
Gruß Tannengrün
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- BiMobil
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obodulja schrieb: Aber ich denke Dein Mäxchen läuft ohnehin unter PKW ?
Ja natürlich , bei meinem FA bin ich nach mittlerweile 15 jährigen Kampf
und Verweigerung den Einspruch zurückzunehmen bestimmt schon namentlich bekannt.
Und der Einspruch fürs Mäxchen ist auch schon wieder draußen.
Gruß Rudi
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- mingelopa
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Tannengrün schrieb: Einzig und allein das Verhältnis von Länge Fahrerhaus (welches ja üblicherweise zur Personenbeförderung dient) und Länge Ladefläche ist das Kriterium.
Nein, nicht Länge! Bodenfläche Fahrerhaus kleiner als Ladefläche ist gleich Lkw. Wenn keine Radkästen in der Ladefläche sind, reicht es meist schon für Lkw. Also, umbauen auf Pritsche.
Cheers Michael
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- manfred65
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ich habe soeben mit meinem zuständigen Finanzbeamten telefoniert, bezügl. KFZ-Steuer:
Essenz:
1. Ab April 2014 treibt der Bund, respektive die Hauptzollämter die Kfz-Steuer ein. Aber das habt ihr sicher in der Tagespresse schon mal gelesen.
Aktuell war in der letzten Anweisung des Finanzministeriums dargelegt wie mit den PU´s zu verfahren ist:
- Bis 4 Sitze ohne hintere Türen, bzw. "Nottüren" (Ext.Cab) ist das Fahrzeug als LKW zu versteuern
- Doka unabhängig vom zulässigen Gewicht generell als PKW, insbesondere wenn 5 oder 6 Sitze eingetragen sind.. Mit dem leidigen kleinen Ermessensspielraum. Das Computerprogramm der FA´s lässt bisher die PU mit 4 Sitzplätzen angeblich problemlos als LKW durchlaufen, während die 5-Sitzer als "zu überprüfen" ausspuckt.
Aussage des FA-Beamten: "Ab April hat das Problem der Zoll an der Backe, und damit wir alle!"
Weil:
1.) ...die beim Zoll derzeit noch 50% der dazu angesetzten Stellen nicht besetzt haben. (Vielleicht sollten sich einige dort bewerben und den Laden zweckdienlich infiltrieren? )
2.) ...die Jungs dann alle frisch von der Schule kommen, d.h. alles wird nach Schema "F" abgehandelt ohne Kompetenz und Ermessensspielraum, weil man sich den selbst nicht zutraut.
3.) ...man ja nicht mit der ohnehin vorhandenen Software abreiten kann, sondern wieder ein eigenes Programm entwickelt hat, was auch immer das für uns zu bedeuten hat.
Lassen wir uns überraschen, wie sich das entwickelt
Manfred
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- Aluboxi
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wie gut das ich das problem nicht habe.
grüße euch.
Eigentlich suche ich zwei nette Personen. Aus der Eifel hier.
Madeira Grüßt euch!!
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- Huckepack
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Wird ein Fahrzeug aus einem Land, das nicht zur EU gehört, eingeführt, sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Die Höhe des Zolls hängt ab von der Warennummer, die jedem Produkt zugeordnet wird. Pkws haben die Codenummer 8703 und werden mit zehn Prozent verzollt. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 Prozent. Pick-ups haben die Codenummer 8704 und einen Zollsatz von 22 Prozent.
Quelle:
ww2.autoscout24.de/ratgeber/zollbestimmungen/141902/148514/
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- manfred65
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lt. Info eines Händlers aus der näheren Umgebung vom Frühjahr 2013 werden z.B. die Dodge Ram CrewCab mit 5,5ft Shortbed mit 10% als PKW verzollt. (Begründung ???) Das liegt wohl auch wieder an der Länge/Fläche der Ladefläche. Findige Importeure hatten nun einfach Querbleche in die Ladeflächen der RAM QuadCab eingesetzt (2 Schweisspunkte) oder teilweise hat es genügt sogen. Tool-Boxen zu montieren um den Zoll von 22% auf 10% zu drücken. Da scheinen im letzten Jahr übergeordnete Stellen beim Zoll draufgekommen zu sein, denn nach seiner Aussage mussten etliche Importeure und Händler die Zolldifferenz ( auch für bereits verkaufte Fahrzeuge) nachzahlen. Dabei ging es um Neufahrzeuge. Ich kenne jm. der das mit gebrauchten PU´s immer noch so praktiziert und bisher keine Probleme hat.
Ausserdem: Du glaubst doch nicht wirklich dass man die Zollsätze angleicht wenn der Bürger dadurch besser gestellt würde ??
12% auf Kaufpreis und Verschiffung + die 19%MWST auf eben diese 12% verschenken?!?! Nicht unser Finanzministerium!
Da müssen wir schon auf die vielgepriesene Freihandelszone warten....und das dauert sogar mir zu lange!
LG aus Mittelschwaben
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- WCDHE
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- Werner
Es war einmal vor langer Zeit ....
Bis dann.
Werner und Conny, die alles lesen.
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- marco75
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Gruß Marco
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