Wichtig Diskussionsthread um das Thema Gewichte + Ladungssicherung (PU + Kabine) sachlich zu halten

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8 Jahre 8 Monate her #121 von axelg
Danke Volker! --- äh, aber bei mir steht auf der Seite als Überschrift:

"THEMA: Diskussionsthread um das Thema Gewichte + Ladungssicherung (PU + Kabine) sachlich zu halten"

Und somit sind die meisten Posts hier :ontopic:

Grüße

Axel :sauf:

VW T3 mit Tischer 245, beides BJ'85

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8 Jahre 8 Monate her #122 von manfred65
Hi Axel,
Du hast recht, ich hatte das hier mal als Laber-und Diskussionsthema aufgemacht. Schwerpunkt waren Gewichte und Kabinensicherung.
Dazu gehören auch die, wie ich meine, interessanten Lösungen bei den alten Tischer-Kabinen. Ist halt nur was für´s "Flatbed".

Für "normale" US-PU´s gibts die verlinkten Brophy´s

LG aus Mittelschwaben
Viola und Manfred

Importeur für Wohnkabinen der Marken BundutecUSA und GEOCamper

www.wohnkabinenforum.de/forum/amerikanis...co-popup-renovierung

1992 Jayco-Popup + 1989 F250 und Isuzu D-Max SpaceCab mit wechselnden Wohnkabinen von BundutecUSA und GEOCamper

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8 Jahre 8 Monate her #123 von Bobby268
Folgende Benutzer bedankten sich: Maddoc

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8 Jahre 8 Monate her #124 von olof
Bis 20% kostet nur 90 Euro (in D)? 20% vom zGgw? Und ich darf weiterfahren? Das sind ja bei einem Pickup mal eben ueber 500 kg Mehrgewicht. :sensation:
(Technische Aspekte mal aussen vor gelassen).

Mitsubishi L200, Bimobil Husky 230

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8 Jahre 8 Monate her #125 von Bearded-Colliefan
Na da vermute ich eher 20% von der Zuladung oder?

Von 2009-2017 Navara (V6) Double Cab & Tischer Box 240 ca. 200 tkm mit Schneckenhaus.
Seit 2018 Dodge Ram 1500 CrewCab mit Prins Gasanlage u. umgebauter Tischer Box 240 = 130tkm bis dato....
& Wohnmobil Dethleffs Alpa

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8 Jahre 8 Monate her #126 von Bobby268
So habe ich den Gesetzestext auch verstanden. Allerdings 95 Euro und einen Punkt gefunden. LKW ist noch mal anders geregelt. Das Fahrverbot müsste sich auf die Strafe beziehen, nicht auf die direkte Weiterfahrt. Weiter fahren geht normaler Weise erst nach Ausladen des Übergewichtes

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8 Jahre 8 Monate her #127 von bb
Dann spielen wir mal Worst Case:
3,5t zGG und 20% drüber macht 4,2t Realmasse. Damit ist man in einer anderen Fahrzeugklasse unterwegs und hätte sich an Tempo 80 und Überholverbote halten müssen. In Staaten mit LKW Maut über 3,5t könnten sie dich doppelt oder dreifach zahlen lassen, wegen Übergewicht, wegen Mautbetrug, wegen illegalen Befahrens von Straßen mit Gewichtsbeschränkung auf 3,5t

Es gibt doch hier US Truck Fahrer mit Wechselzulassung als 4,5t Womo oder 3,5t Pritsche oder ähnlich, die könnten Details wissen.

Bernhard

Diverse Transporter Eigenausbauten seit 1981, HZJ 79 mit Festkabine 2001 bis 2011; Four Wheel Ranger Popup - Eigenausbau seit 2011, zu verkaufen nach umfassender Renovierung ab Frühsommer 2024
Nissan Navara 2014 SE KC als Kabinentransporter und Lastesel,
zu verkaufen demnächst, möglichst zusammen mit der Wohnkabine.

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8 Jahre 8 Monate her #128 von Bobby268
Bei 3,5t hast Du ca. 1,5t Zuladung, wären also 3,8t bei 20%.

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8 Jahre 8 Monate her #129 von Tangente
Wiegestationen für Wohnwagen u. Mobile habe ich im Laufe der Jahre immer wieder von Polen bis Österreich gesehen.
Im Süden bisher nicht, kommt aber sicher auch.

Grüße Tangente

1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)

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8 Jahre 8 Monate her - 8 Jahre 8 Monate her #130 von Sven_Adv

Bobby268 schrieb: Bei 3,5t hast Du ca. 1,5t Zuladung, wären also 3,8t bei 20%.


Die Überladung bezieht sich mWn auf das Zulässige Gesamtgewicht. Jedenfalls in D, wie das die Nachbarländer sehen?!

www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-lkw-ueberladung/

Gruss Sven

ehemals Chevy Silverado mit Nordstar 8L
und zur Zeit mit MB 1120 und FM2-Shelter
Letzte Änderung: 8 Jahre 8 Monate her von Sven_Adv.

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8 Jahre 8 Monate her #131 von manfred65
Da gebe ich Sven recht. Überladung wird sich immer auf das zulässige Gesamtgewicht/Gesamtmasse beziehen.
Das ist der einzige Wert den die Polizei hat.

Ich denke nicht dass die zuerst kpl. wiegen, dann ausladen lassen um das Leergewicht und die Nutzlast zu ermittlen um hinterher die %%% Überladung anhand der ermittleten Nutzlast auszurechnen . :haumichweg: :haumichweg: :lloll:

Es schadet nicht wenn auch mal Wohnanhänger , Wohnmobile und ggf. auch mal die Bootsanhänger gewogen werden.
Da wird noch mehr gesündigt als bei den Wohnkabinen:
- mein Vater hatte 2 Wohnwägen, selber Typ mit 450 cm Aufbaulänge. Der erste hatte nur 80 kg Nutzlast (Holzrahmenbauweise).
Der wurde vom Händler sogar zurückgenommen ( etwas Abschlag für 1 Jahr Nutzung ). Das Nachfolgemodell in Sandwichbauweise hatte 240 kg Nutzlast. ( jeweils 1.000kg zGM).
- ich habe in Kroatien mal Einen getroffen mit einer sauschweren Holzyacht auf dem Anhänger. Da war sogar eine mit Wasser gefüllte Waschmaschine drin. Im Gespräch hat er sich noch gewundert dass er unterwegs zwei Reifenplatzer hatte.....
Mich hätten die Gewichte interessiert.... :shock:

LG aus Mittelschwaben
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8 Jahre 8 Monate her #132 von Tangente
Und ich habe im Baltikum 2008 einen Fahrer mit großem Wohnmobil getroffen. Mehr als 4,5 t - und KEIN LKW Schein. Ganz locker, mit der Begründung, dass er noch nie gewogen wurde.
Meinen Hinweis, dass es nicht nur um eine mögliche Strafe gehe, sondern sich die Versicherung bei einem Unfall mit Freude abputzt, hat er nicht geglaubt :shock:
Grüße Tangente

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8 Jahre 8 Monate her #133 von Bobby268
Üblicherweise steht das Leergewicht im Schein :wink:
Das wäre ja echt eine läppische Strafe für eine Überladung, die ein Fahrzeug völlig unkontrollierbar macht :shock:

Wohnmobile werden in der Regel nicht als LKW zugelassen, auch wenn sie schwerer sind als 3,5t. Deshalb dürfen sie unter anderem die Überholverbotsschilder für LKW ignorieren....

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8 Jahre 8 Monate her - 8 Jahre 8 Monate her #134 von Nordcruiser
Hüstel.... :oops:
Meines Erachtens stimmt das nicht: das LKW-Symbol ist nur ein Zeichen für Fahrzeuge über 3,5 to !
Da isses Wurscht,was fürn Fahrzeugtyp das ist....Habe mich schon lange drüber geärgert-half aber nix.
Ausnahme: max.Tempo 100 auf Autobahnen gilt für schwere WOMOs über 3,5 to-das Überholverbot für
diese Fahrzeuge ist aber noch nicht aufgehoben.
Grüße
Joachim

Dodge Durango R/T -Keine Gewährleistung für Auskünfte-mein Dodge RAM2500 Diesel ist nach 12 Jahren verkauft !!
Letzte Änderung: 8 Jahre 8 Monate her von Nordcruiser.

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8 Jahre 8 Monate her #135 von manfred65
Joachim liegt richtig:
Der StVO-Text zum LKW-Symbol bezieht sich ausdrücklich auf "Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t...." ausgenommen werden im letzten Halbsatz lediglich PKW und Kraftomnibusse...

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8 Jahre 8 Monate her #136 von Sven_Adv
Anders aber wiederrum im Ausland.
Beispiel Österreich, dort betrifft das LKW Verbotsschild nicht die Wohnmobile....

Gruss Sven

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8 Jahre 8 Monate her #137 von Zodiac
........ und in der Schweiz auch. Schwere Wohnfahrzeuge (umgebaute Lastwagen) dürfen offiziell 100km/h fahren.

Gruss Zodiac 8)

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8 Jahre 8 Monate her #138 von Sven_Adv
Ja, in der Schweiz kann es übergewichtsmäßig auch sehr problematisch werden, nicht nur für den PU.
www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/sch...erien-a-1105062.html

Gruss Sven

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8 Jahre 8 Monate her - 8 Jahre 8 Monate her #139 von luexla
Gestern im Radio: "zum Beginn der süddeutschen Ferienzeit soll es verstärkt Kontrollen bei Caravans geben, da jeder dritte Wohnwagen, bzw. Wohnmobil überladen sei. ...".

2013er Ranger XLT mit Klappdachkabine
Letzte Änderung: 8 Jahre 8 Monate her von luexla.

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8 Jahre 8 Monate her #140 von manfred65
Das Überladungsproblem im Urlaub ist ja nichts Neues:
Step 1: Wohnungstür und Wohnwagentüre auf > Kinderzimmer komplett umladen > beide Türen zu. :mrgreen:
Step 2: Aldi und WW auf, das komplette Konservenregal und Bier sowie Wasser und Limonade für 3 Wochen umräumen > Türen zu. :mrgreen:

Wer jetzt noch glaubt man wäre mit dem Einladen fertig irrt gewaltig. Aber Wäsche usw. sind nur noch "Feintuning".

Wenns nicht so gefährlich wäre wäre es zum :lloll: :lloll: :lloll: :lloll: :lloll:

In Österreich und Schweiz gibts dann ab 3,5 to noch andere Fallstricke wie Go-Maut (A) oder gewichtsabhängige Schwerverkehrsabgabe (CH). Aber das ist ein anderes Thema.

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