Frage KFZ-Steuererhöhung
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wenn ich mir das so anschaue, dann wären wir in Austria noch a bissl teurer als in Deutschland mit PKW Besteuerung, das hat Hans auch schon erfragt. Also bleiben wir in D und müssen mit dem Hauptzollamt und TÜV und KFZ Zul. Stelle weiter agieren, hoffentlich bald mit Erfolg.
@ Sebastian:
Danke für den Link zu Pickuptrucks, ich hab mir den Artikel ausgedruckt und hoffe Du/Ihr drückt mir die Daumen für die nächsten Aktivitäten.
Servus
Herwiga
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dann werde ich mich mit meiner PKW Steuer nicht mehr beschweren wenn ich euere Steuer in A anschau
Gruß Rudi
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Aluhaut schrieb: Umschlüsselung auf BE ist hier beim TÜV Rheinland nicht so einfach.
Hey Uli
Nur mal so aus Interesse.
Hast du gehört oder selbst vom Tüv gesagt bekommen?
Gruß Ulf
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Hörensagen überlasse ich hier Anderen. Ich war beim örtlichen TÜV, da konnte das keiner. In Düsseldorf gibt es in einer Niederlassung einen Ingenieur, der das machen dürfte. Das Telefonat mit diesem war freundlich, aber "mal eben" umschreiben ist nicht. Ich fand da zwei Fotos zum Zoll mailen einfacher
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- Matzeapp
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ich lese ja auch kräftig mit aber das die Herren vom Zoll machen ist willkür.
Denn der Pickup ist laut EU ein PKW nur bei uns in D ist er ein LKW.
Aber egal es kann geholfen werden.
Ich habe bis vor einem Jahr auch noch mit meinem Navara D40 Doka ca. 590.-Teuronen bezahlt.
Jetzt sind es 217.-€
Und das ging ganz einfach geht in das KBA sucht nach der 2.Seite und mit diesem Wisch geht ihr zum TÜV lasst es euch umändern und fertig ist das ganze.
Eigentlich ganz einfach wenn man weiß wie.
Hoffe ich konnte euch ein bisschen helfen.
Grüßle aus dem Schwabenland vom Matze
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Da es bei allen auch 4 und 5 sitzer geht habe ich die Befürchtung das es nicht lange anhält!
Was ist der Unterschied von einem SUV der satte 500€ zahlt und einem schicken Pickup DOKA mit Hardtop der nur 200€ zahlen muß !
Irgendwann werden SUV Fahrer dann klagen !
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- BiMobil
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Ich glaub du hast die Problematik noch nicht verstanden .
Wenn du die Umschreibung BE hast dann gibt es vom Zoll keine rechtliche Grundlage die PKW Steuer zu kassieren .
Der § 18 greift dann nicht mehr .
Es hält so lange an bis es eine gesetzl. Änderung gibt .
Unterschied : Der SUV ist vom KBA als PKW geprüft und zugelassen .
Der DoKa PU als LKW , das von dir erwähnte Hardtop ist Ladung .
Mit welcher Begründung sollen die SUV Fahrer klagen ??
Hatten wir doch schon vor Jahren die Klagerei .
Und jeder DoKa Fahrer bekommt nicht die Zulassung BE .
Logik gibts da keine
Gruß Rudi
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BiMobil schrieb: Wenn du die Umschreibung BE hast dann gibt es vom Zoll keine rechtliche Grundlage die PKW Steuer zu kassieren . Der § 18 greift dann nicht mehr .
Es hält so lange an bis es eine gesetzl. Änderung gibt .
Meiner Meinung nach nur eine Frage der Zeit bis BE mit aufgenommen wird. Wenn es jetzt nicht noch einmal so geklappt hätte, würde ich auf 2 Sitzer umschreiben.
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Nur weil einige Kinder und oder Hunde haben und dadurch eine Doka ihrer Wahl nehmen müssen, mit der selbigen Ausstattung übrigens wie ein KC finde ich sehr sozial eingestellt !
Schönen Tach noch ....
Von 2009-2017 Navara (V6) Double Cab & Tischer Box 240 ca. 200 tkm mit Schneckenhaus.
Seit 2018 Dodge Ram 1500 CrewCab mit Prins Gasanlage u. umgebauter Tischer Box 240 = 130tkm bis dato....
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Na Olli ,Du fühlst dich schon wieder getreten ! Wenn das in meine Richtung geht kann ich nur sagen Richtig lesen !!!!!
Ich habe geschrieben "Ich finde es gut das BE geht !" Und mach dir um meine soziale Einstellung mal keine Sorgen !
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Viele lesen einfach zu viel zwischen den Zeilen !
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Das ist ja interessant, wie läuft des dann mit der Versicherung. Die LKW Versicherung ist doch wesentlich höher als beim PKW. Die Umschlüsselung wird doch an die Versicherung weiter gemeldet?
Gruß Beate und Friedhelm
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da sprichst du meine Gedanken aus. Aber ich muß jetzt sowieso abwarten.
Gestern habe ich beim TÜV die Umschlüsselung auf BE gemacht. 64 € und sofort bei der Zulassungsstelle den KFZ Schein ändern lassen. 15,10 €
Jetzt warte ich mal ab, so wie ich das HZA bisher kennengelernt habe, dauert mein neuer Steuerbescheid wieder 4 Wochen.
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Wie lange der Zoll jetzt für das Schreiben braucht ist egal. Berechnet wird ab Tag der Änderung bei der Zulassungsstelle.
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fwl schrieb: @Matzeapp.
Das ist ja interessant, wie läuft des dann mit der Versicherung. Die LKW Versicherung ist doch wesentlich höher als beim PKW. Die Umschlüsselung wird doch an die Versicherung weiter gemeldet?
@ Friedhelm
Egal als was so ein PU in der EU eingestuft ist .
In D ist es ein LKW . ---- PUNKT ---
So wird er auch versteuert , nur der § 18 gibt dem Zoll die Möglichkeit das individuell zu berechnen .
Ob jetzt N1G ( BA oder BE ) drin steht ist der Versicherung egal.
Oder du hast irgendwann deinen PU als PKW umgeschlüßelt , ( z.b. wegen Sontagsfahrverbot mit Hänger )
Gruß Rudi
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- Steku
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www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Akt....html?nn=294820]Zoll
Gruß Steffen
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- Tommy Walker
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updatet zu meiner Steuer-Odyssee .
Wie schon berichtet erhielt ich zum dritten mal innerhalb 15 Jahren meine "Umstufung" zum PKW,
zwei mal hatte ich mit dem Einspruch Erfolg, ohne Vermessen, dies mal sollte ich bis zum15.2. beim zum Reutlinger Zoll deswegen
vorfahren. Zwischenzeitlich hatte ich mich um eine " Be Umschlüsselung" bemüht , scheiterte jedoch an der Tasache, dass mein Ranger eine nationale Typgenehmigung hat ,zu Erkennen an einer "10" im Feld "J". Mit den Leuten beim Münsingen TÜV konnte ich dann einen Kompromiss aushandeln, dass sie mir in Feld 22 den Passus eintragen, Fahrzeug entspricht Aufbauart N1-BE.........
Kosten 32 Euro, Zulassungsstelle 15 Euro. Eine Kopie der geänderten Papiere und ein Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamt, aus dem unter Punkt 4 klar hervorgeht, daß ein N1-Be Fahrzeug zur vorwiegenden Güterbeförderung bestimmt ist, schickte ich umgehend dem Zoll. Heute das erlösenden Schreiben , Fahrzeug bleibt Lkw , die 335 Euro bekomme ich zurück erstattet, und zum Vermessen brauch ich auch nicht fahren.
Bei Fahrzeugen mit EU-Typgenehmigung ,zu Erkennen an "N1(G)" im Feld J , wäre eine Umschlüsselung kein Problem gewesen.
Hoffe es hilft den Leuten mit der nationalen Typengenehmigung.
Lieben Gruß Tommy
Ford Ranger Bj. 2010 Nordstar Camp 8L Bj. 2003
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- davlin
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irgendwann wird denen die ganze Arbeit, und die zeitraubenden Diskussionen ob es ein PKW oder LKW ist beim Zoll zuviel.
Dann gibt es eine Gesetzesänderung und die Steuer wird dann für PU anders festgelegt.
Dann zählt auch keine Auflastung mehr, weil die Gewerbliche Nutzung im Vordergrund steht oder so.
Oder wie auch immer.
Nur so als Gedanke!
Gruß Günter
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