Frage KFZ-Steuererhöhung
- gelöscht1
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Kurzes Update meines KFZ Steuerbescheides vor 14 Tagen :
185 Euro …. wie gehabt ….
( Mazda Single Cab )
Gruß Falk
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- renesas
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- BiMobil
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Kfz Steuer und der Wahnsinn mit einem ( vorläufig ) guten Ende für mich .
Wen es interessiert mein Steuer Irrsinn in Kurzform .
Sonst unter weiter lesen –
1989 Hilux DoKa gekauft --- Gewichtsbesteuert
1994 L 200 DoKa gekauft --- Gewichtsbesteuert
1998 Schreiben vom Finanzamt --- mein PU sei kein LKW sondern PKW
Nachzahlung über 2000 DM und ab sofort 800 DM Steuer pro Jahr.
1999 Erfahren das es von Mitsubishi seit 1994 eine Auflastung gibt auf 2810 kg
Gutachten schicken lassen , tragfähige Pajero Felgen besorgt und aufgelastet .
Ab 1999 dann wieder gewichtsbesteuert . (ja ,die 2,8 t Grenze gabs damals noch )
2003 den nächsten L 200 DoKa gekauft – da über 2,8 t gewichtsbesteuert .
2004 bis 2007 ProAllrad verliert den Prozeß vor dem BFH und löst sich kurz darauf auf .
Die 2,8 t Grenze wird gestrichen , der § 18 wird eingeführt ,
und die Hexenjagd auf PU beginnt von vorne mit der Folge wieder Hubraumsteuer von 402 €.
2013 DMax DoKa gekauft – Hubraumsteuer , Umschreibung auf LKW mit Rüstzustände ändert nichts .
2014 gibt’s BE – Gutachten von Isuzu schicken lassen und freudestrahlend zum TÜV .
Kurz darauf mit langen Gesicht heim gefahren .
Rüstzustände gehen nur mit BA und sind nicht mit BE kompatibel.
2018 Erneuter Versuch mit BE , geht nicht .
Der Höhepunkt vorgestern .
Ein Schreiben vom Zoll , hab mir nichts dabei gedacht da ich einen PKW wenige Tage vorher verkauft und abgemeldet hatte .
Ich mußte echt 3 x lesen bis ich kapiert habe das nicht um den PKW sondern um den PU geht .
Zitat : Die Steuer wurde wegen einer für die Kfz Steuer bedeutsamen Veränderung
des Fahrzeugs neu festgesetzt .
neue Steuer pro Jahr € 172 .—
Rückzahlung ab 2016 bis 2019 über € 700 .—
Aha , o.k. ich hab 2016 mein Fahrzeug verändert !!!!
Wenn die meinen , mir solls Recht sein .
Hab auch gegoogelt ob der § 18 klammheimlich gestrichen wurde , konnte aber nichts finden .
Irgendwie trau ich dem Verein noch nicht da wenige Monate vorher wieder einige zum Vermessen antreten mußten .
Was die veranlasst hat die Steuer neu zu berechnen , keine Ahnung .
Mal sehen wie es weiter geht , ich kann mit dem Ergebnis erst mal leben .
Gruß Rudi
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- renesas
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Mit Sicherheit sind die mit dem Passierschein A38 beschäftigt ... LOL
Zum Thema: Evtl. hat der Mitarbeiter der das auf dem Tisch hatte sich mal gedacht: Wenn so viele Pickups mit 172 Euro besteuert werden
dann ist es nur fair wenn auch die , die nicht extra einen Antrag gestellt haben , so besteuert werden ...
Solls ja geben sone fairen Mitarbeiter mit Gewissen!
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- Jupp!
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Es gibt beim Zoll bereits eine Arbeitsgruppe die das Thema BE schon wieder hinterfragt ! Es geht um viel Geld für unseren Staat !
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- BiMobil
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Ich hab immer noch BA plus 3 Rüstzustände
Gruß Rudi
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BiMobil schrieb: 3 Rüstzustände
Was muss man sich darunter vorstellen?
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- BiMobil
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MichaH. schrieb: Was muss man sich darunter vorstellen?
Da Bimobil auf den Fahrzeugrahmen aufbaut und du 3 Möglichkeiten hast das Fahrzeug zu bewegen ,1.mit Ladefläche, 2. mit Plattform, 3. mit Wohnkabine , sind das 3 Rüstzustände die lt. KBA Liste nur mit Zulassung BA machbar sind .
Vlt. kann jemand die Liste einstellen ,da kannst dich dann durch die ca. 20 Seiten durchkämpfen.
Ich bin grad auf Tour und hab sie nicht parat .
Gruß Rudi
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- MichaH.
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Die KBA Fahrzeugliste habe ich natürlich.
Hab aber noch nicht nachgesehen,ob BE da überhaupt aufgeführt ist.
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- prathum
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Widerspruch einlegen und nach Aufforderung zum Zoll zum Vermessen, oder auf BE umschlüsseln und ab Tag der Eintragung Gewichtsbesteuert.
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prathum schrieb: Ich habe gerade meinen neu gekauften Ranger 2,2 Extrakabine zugelassen und bekam einen Steuerbescheid über 430 Eur hat jemand Ahnung ob das richtig sein kann sollte ich Einspruch einlegen ?
Ja, der Steuerbescheid hat sicher seine Richtigkeit. In der Zulassung wirst du unter Feld 4 "BA" oder etwas unwahrscheinlicher, aber möglich "AG" stehen haben.
BA gehört zwar zur Klasse N1(G) (Kfz zur Güterbeförderung), kann aber trotzdem nach PKW-Art besteuert werden, AG gehört zu M1G (Kfz zur Personenbeförderung) und wird sowieso entsprechend besteuert.
Wie man das ändern kann, da hast du schon Tipps bekommen, und ganz viel Lesestoff findet sich hier im Thema dazu.
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- Kolbenfresser
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jetzt habe ich auch noch eine Frage an die Steuerexperten:
Mein gebraucht erworbener D40 mit Auflastung auf 3,5 t hat folgende Einträge:
Feld J: M1; Feld 4: AA; Feld 5: Geländefz.Pers.bef.Limousine; Feld S1: 2, Feld 22: zu Feld S.1: WW.4*Stufe PMK 4 ab Tag Erstzul., zu Feld 5: so. kfz. wohnm. üb. 2,8t.
Meine KfZ Steuer beträgt € 210,00 pro Jahr.
Wenn ich das richtig interpretiere, ist er zwar als PKW (Geländefahrzeug zur Personsnebeförderung) zugelassen aber als LKW bis 3,5 t versteuert. Ist das ein glückliches Versehen des Finanzamtes/Zoll oder liegt das an dem Eintrag zur Sondernutzung als Wohnmobil?
Danke schon mal für ein par Erläuterungen.
Bernhard
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- MichaH.
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welche Fahrzeugart mit deinem Kennzeichen besteuert wird.
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- Kolbenfresser
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Nissan D40 KingCab mit Nordstar 6L
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- BiMobil
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Du schreibst es
Geländefahrzeug zur Personenbeförderung
die werden in der Regel gnadenlos nach Hubraum bzw. Schadstoffausstoß besteuert .
Mußtest du mal beim FA oder Zoll vorfahren zur Begutachtung ? vlt. deshalb Gewichtsbesteuerung
oder doch glückliches Versehen ..... was aber , wenns ganz blöd läuft , eine Nachzahlung von 4 Jahren nach sich ziehen kann .
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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- MichaH.
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bekommt über 2,5t aber eine Nutzfahrzeugschlüsselnummer im Feld 14.1
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- BiMobil
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das Bernhard ein Wohnmobil hat und keinen wechselweisen Eintrag ???
Er also ohne Kabine gar nicht fahren dürfte
Gruß Rudi
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