Topic-icon Frage KFZ-Steuererhöhung

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7 Jahre 7 Monate her #1 von Skoute
KFZ-Steuererhöhung wurde erstellt von Skoute
Hallo All

Da ich schon lange hier angemeldet bin, aber mehr das lesende Forumsmitglied bin, muß ich jetzt trotzdem mal eine Frage loswerden.

Ich habe mal eine Frage bzg. KFZ. Steuer

Letztes Jahr wurde mir für den Ranger Extra Cap 172,00 Euro abgenommen, dieses Jahr ohne große Erklärung auf 507,00 Euro PKW.
Hattet Ihr das auch oder ist das Willkühl.

Was kann man machen ?

Bin ein bischen ratlos

Danke und Gruß

Skoute

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bedenke die Arche wurde von Amateuren gebaut,
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7 Jahre 7 Monate her - 7 Jahre 7 Monate her #2 von BiMobil
BiMobil antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Servus Skoute

Auch wenn du schon lange dabei bist trotzdem ein :welcome:
Ist ja dein erster Beitrag

Tja ,da hat der Zoll wieder mal ein Programm über den Rechner geschickt das die mehr als 3 sitz. LKW bis 3,5 raus filtert .

Das wichtigste ist erst mal Einspruch einlegen .
Du hast ab dem Erhalt des Schreibens 4 Wochen Zeit für den Einspruch.

Begründen mußt du erstmal nichts , das kannst du dann zeitnah nachliefern.

Ob dein Einspruch Erfolg hat hängt vom zuständigen Zollbeamten ab .
In der Regel mußt du dein Fahrzeug vorfahren .
Der prüft nach seinen Kriterien und entscheidet dann.

Um gut vorbereitet zu sein solltest du mal hier und auch in anderen Foren
z.B. Pickuptrucks auf Suche gehen .

In der Regel ist die Anzahl der Sitzplätze und das Verhältnis Innenraum zu Ladefläche entscheidend.

Wie wurde die Änderung vom Zoll begründet ??

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine
Letzte Änderung: 7 Jahre 7 Monate her von BiMobil.

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7 Jahre 7 Monate her #3 von mingelopa
mingelopa antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Wenn Du im Forum die Suche bemühst, wirst Du auf viele Beiträge zum Thema stoßen. Evtl. auch mal im Zeitraum > 1 Jahr suchen.
Anzahl Sitzplätze ist das eine. Beim 1 1/2 und Doka ist entscheidend, ob die Fläche der Pritsche (abzüglich Kotflügel) größer ist als die Bodenfläche des Fahrerhauses. Mit einer flachen Pritsche ohne Kotflügel reicht das meist aus. Ist aber Ermessenssache des Zollbeamten.
Nach meinen Erfahrungen rücken die Beamten die detaillierten Vorgaben und Handlungs-Richtlinien nicht gerne raus. Ich war aber hartnäckig.

Cheers Michael
[tʃɪəz] [ˈmaɪkəl]

Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. (Albert Einstein)

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7 Jahre 7 Monate her #4 von Gmog
Gmog antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Seit dem 5 Dezember 2012 hat das Finanzamt(Jetzt Zoll) sich an die eingetragene Fahrzeugart Pkw/ Lkw/Womo zu halten .
§ 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden
(1) Unter den Begriff Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes fallen Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.
(2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,
1. richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden
verkehrsrechtlichen Vorschriften;
2. sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer
Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der
Zulassungsbehörden verbindlich.

Einspruch einlegen und nicht nachgeben . Da gibt es nichts mit dem Zoll darüber zu diskutieren .Es ist keine Ermessenssache vom Zoll und begründen kann er was er will . Er hat sich an deutsche Gesetze zu halten .
Mfg Jürgen
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7 Jahre 7 Monate her #5 von BiMobil
BiMobil antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
@Jürgen

alles richtig ,
du hast nur den Paragraph 18 übersehen.

Gruß Rudi
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7 Jahre 7 Monate her #6 von bb
bb antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
1000 mal diskutiert, alle Foren hoch und runter!
Es gibt jede Menge Gerichtsurteile mit dem Fazit: Pickup sind als LKW zugelassen und werden als PKW versteuert.
Optionen:
- Der Zöllner hat ein Einsehen (immer unwahrscheinlicher)
- Der PU ist ein Singlecab (selten, aber führt unmittelbar zum Ziel)
- Der PU hat nur 2, max. 3 eingetragene Sitze incl. Fahrersitz (lässt sich machen, bei 1,5 Cab sehr hohe Erfolgsaussicht)
- Der PU wird umgeschlüsselt auf Klasse N1G BE, darf dann aber keinen fest montierten Hardtop und keine feste Laderaumabdeckung mehr haben. Fest montiert bedeutet, dass Werkzeug zur Entfernung benötigt wird.
- Wohnkabine fest montieren und als Womo umschlüsseln.
- PKW Steuer zahlen und sich über die sinnvolle Verwendung der Steuern freuen.

Weil BE hier erstmals (nach meinem Wissen) umfassend beschrieben und durchgesetzt wurde:
www.pickuptrucks.de/index.php/kunena/19-...bt-steuerfestsetzung

Bernhard

Diverse Transporter Eigenausbauten seit 1981, HZJ 79 mit Festkabine 2001 bis 2011; Four Wheel Ranger Popup - Eigenausbau seit 2011, zu verkaufen nach umfassender Renovierung ab Frühsommer 2024
Nissan Navara 2014 SE KC als Kabinentransporter und Lastesel,
zu verkaufen demnächst, möglichst zusammen mit der Wohnkabine.

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7 Jahre 7 Monate her #7 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
das ganze hat schon so einen langen Bart. Das kann doch wohl niemand mehr hören. Den ollen Pickup verkaufen, ne`n Polo oder Lupo kaufen und sich über niedrige Steuern freuen......sorry, aber das Thema ist doch sowas von ausgelutscht :peace: :peace:

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
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7 Jahre 7 Monate her #8 von Jupp!
Jupp! antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Na Volker dann gib dem Neuen doch eine gute Antwort als ehemaliger Pickupler ! :hmm:

Isuzu D - Max mit Tischer 260
guenther-becker.jimdo.com/

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7 Jahre 7 Monate her #9 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Neee Jupp, man kann eh nichts dagegen tun.......es ist wie es ist! Das hat noch niemand geschafft :roll: Reine Willkür :P

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7 Jahre 7 Monate her - 7 Jahre 7 Monate her #10 von Jupp!
Jupp! antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Volker bei einem 1,5 Kabiner haben das ja einige hingebracht und hier sogar drüber berichtet !
Ich hoffe daß sich da noch mal einer meldet. Nur wer hier mitliest sollte die Problematik kennen und nicht überrascht sein!

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Letzte Änderung: 7 Jahre 7 Monate her von Jupp!.

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7 Jahre 7 Monate her - 7 Jahre 7 Monate her #11 von Ex-Forist
Ex-Forist antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Hallo Skoute,
ich habe das bei meinem Ranger XLT 1,5 Cab bereits zweimal gehabt. Nach der Erstzulassung Einstufung durch das Finanzamt als PKW, Widerspruch erfolgreich. Nach einer Auflastung im letzten jahr hat der Zoll dann auch wieder die PKW-Karte gezogen, erneut Widerspruch und erneut erfolgreich. Die Details schreibe ich dir per PN, weil die entsprechenden Kommentare wie "kauf dir einen Polo" auch schon 1000 mal wiederholt worden sind.
Letzte Änderung: 7 Jahre 7 Monate her von Ex-Forist.
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7 Jahre 7 Monate her #12 von Skoute
Skoute antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Guten Morgen

Vielen Dank für Eure Antworten.

Ich empfinde das als Willkühl, da man einfach eine Antwort schuldig bleibt.

Ich war nicht ganz untätig und habe mich mal beim ADAC erkundigt und Parallel den Zoll aufgefordert mir die zu viel abgezogenen Steuern zu erstatten, mal sehen was passiert.

Mir geht es nicht um die (erfreuliche) niedrige Steuer, sondern 1x Hü und dann 1x Hot

Anbei die Antwort vom ADAC:

Sehr geehrter

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Maßgeblich für die Besteuerung sog. Pick-up ist, ob es sich um einen Pick-up mit Einzelkabine oder Doppelkabine handelt. Pick-up mit Einzelkabine, d. h. mit zwei bzw. drei Sitzplätzen, werden in der Regel problemlos steuerlich als Lkw anerkannt und auch dementsprechend nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert.

Problematischer ist dagegen die Besteuerung von Pick-up mit Doppelkabine. Diese Fahrzeuge werden meist wie PKW besteuert. Nur wenn die Ladefläche ausnahmsweise in ihrer Größe deutlich die Bodenfläche übertrifft, auf der eine Personenbeförderung erfolgt, wird die Kfz-Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet.

Zur Klärung des weiteren Vorgehens können Sie sich mit Ihren Unterlagen an einen ADAC-Vertragsanwalt wenden. Als ADAC-Mitglied können Sie - unabhängig von einer Rechtsschutzversicherung - ein Beratungsgespräch bei einem frei praktizierenden ADAC-Vertragsanwalt in Ihrer Nähe führen. Für dieses Beratungsgespräch - nach Maßgabe des beiliegenden Merkblattes - entstehen Ihnen keine Kosten. Den Ihrem Wohnort am nächsten gelegenen ADAC-Vertragsanwalt können Sie unserer Internet-Seite www.adac.de unter der Rubrik "Info, Test und Rat / Rechtsberatung / Vertragsanwalts-Suche" entnehmen oder unter der allg. ADAC-Servicenummer 0 800 5 10 11 12 (kostenlos) erfragen.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen


Juristische Zentrale - Verbraucherschutz Recht
ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München

www.adac.de

So dann werden wir mal den Anwalt aufsuchen.

Gruß

Skoute

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7 Jahre 7 Monate her #13 von bb
bb antwortete auf KFZ-Steuererhöhung

JuppMacAntoni schrieb: Volker bei einem 1,5 Kabiner haben das ja einige hingebracht und hier sogar drüber berichtet !
Ich hoffe daß sich da noch mal einer meldet. Nur wer hier mitliest sollte die Problematik kennen und nicht überrascht sein!


Was geht, habe ich ein paar Beiträge früher alles schon geschrieben.
Volkers Beitrag trifft es auf den Punkt.
Eine Option haben wir noch vergessen: Auswandern! Aber ob es dann wirklich besser wird?

Bernhard

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7 Jahre 7 Monate her #14 von Tommy Walker
Tommy Walker antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Hallo Skoute,

dann auch von mir erst mal ein herzliches :welcome: hier im Forum.
Bei meinem alten so wie neuem 1,5 Kabiner Ranger musste ich auch den Weg des Einspruches beschreiten, mit Bildern der "Notsitzbank" und einer höflichen Erklärung, bin ich jedes Mal durchgekommen und erfreue mich nach wie vor an 172 Euro Steuer.
Es ist sicherlich richtig, dass dieses Thema schon 1000-mal rauf und runter durchgekaut wurde, aber mich stört es nicht, wenn ein Neuer sich direkt an uns wendet, es kommen ja manchmal auch neue Aspekte dazu. Den ADAC-Vertragsanwalt finde ich als ADAC-Mitglied interessant, wäre ich nicht drauf gekommen. Ansonsten wird hier ja niemand gezwungen mitzulesen, einfach wegklicken. Dir viel Erfolg. :top:

Lieben Gruß Tommy

Ford Ranger Bj. 2010 Nordstar Camp 8L Bj. 2003
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7 Jahre 7 Monate her #15 von Gmog
Gmog antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Richtig ,das Thema ist schon 1000 mal diskutiert worden .Es sind auch viele mit Ihrem Einspruch durchkommen . Jetzt ist wieder einer dran bei dem es versucht wird und dem sollte man helfen . Es will ja keiner was unrechtmäßiges , aber auch unser Staat sollte sich an Gesetzgebungen halten . Aber die versuchen es immer wieder ,wenn einer einfach bezahlt . Hat er sich damit abgefunden und wird jedes Jahr weiter zahlen , so soll unser System funktionieren . Schön wählen gehen und bezahlen , nur nicht aufmucken :Meinung: .
Mfg Jürgen
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7 Jahre 7 Monate her #16 von Zausel
Zausel antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Wir haben in unserem 1 1/2-Kabiner Hilux die hintere Bank ausgebaut, die Sicherheitsgurte abmontiert und vom Kabinenhersteller stattdessen eine Regalkombination mit verschließbaren Fächern FEST einbauen lassen.
Haben also nur noch zwei Sitze, aber viel praktischen Raum.

Da geht nichts mehr mit "PKW".

Grüße

Der Zausel

P.S.: Ich finde es höchst übel, wenn in Foren (nicht nur hier) Neulinge bei Nachfragen abgekanzelt werden mit sinngemäß: "Zu blöd für die Suchfunktion??? Hatten wir schon tausend mal!!! Ach, wie ausgenudelt!"

Warum nicht einfach mal hinnehmen, dass jemand eine Frage hat zu einem akuten Problem und er schlicht nicht so fit ist mit der Bedienung des Forums? Dass er auf aktuelle Antworten hofft statt irgendwelcher Beiträge, die schon fünf Jahre alt sind?
Übrigens ist die Suchfunktion alles andere als selbsterklärend. Das rafft einfach nicht jeder.
Wenn dieses Forum nur noch dazu da ist, sich gegenseitig auf die Schultern zu klopfen für die tolle Leistung oder im Fall eines Schadens zu bedauern, ggf. noch ein paar Witzchen auszutauschen, dann bin ich weg. Aber ganz schnell.

Die Moral und der gute Geschmack sind ein altes Ehepaar,
ihre Kinder heißen Dummheit und Langeweile.

(Francis Picabia)
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7 Jahre 7 Monate her - 7 Jahre 7 Monate her #17 von Skoute
Skoute antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Hi

Nochmals danke für die Antworten, ich warte ertmal ab der Zoll auf mein jetziges Schreiben reagiert.

Auch danke an die Informationen per PN.

Das mit der Suchfunktion ist nicht so toll, kenne ich aber aus anderen Foren.

Wenn keine Reaktion vom Zoll erfogt, bekommt er erstmal noch eine Aufforderung und nochmehr Infos des Extra Caps und dann gehe ich zum Rechtsanwalt.

Irgendwie habe ich das Gefühl das man in diesem Staat nur noch Bürger 2 Klasse ist, aber Alles bezahlen soll.

Auf meiner Kutte steht " Wenn Recht zu Unrecht wird, Wird Widerstand zur Pficht"

In diesem Sinne

DLZG

Skoute

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Letzte Änderung: 7 Jahre 7 Monate her von Skoute.

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7 Jahre 7 Monate her - 7 Jahre 7 Monate her #18 von FrankS
FrankS antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Hallo Zausel,
zu deiner letzten Aussage -würde ich zustimmen (auch wenn man es 1001 mal erklärt). Deswegen heißen diese Leute ja "Neulinge". Wir waren das alle mal.

Hallo Jürgen,
mmmm "aber auch unser Staat sollte sich an Gesetzgebungen halten"! Wen im Staat oder mit Staat meinst du denn damit? Wenn du die kleinen niedlichen Wesen meinst, die brav ihre Steuern zahlen und bei "Rot" nicht über die Kreuzung fahren - da stimme dir zu. Wenn du die als "Mächtige" bezeichneten Wesen meinst, die Milliarden verdienen - für die gibt es keine Gesetze. Für die gibt es "Deal's".

Ansonsten ist es schon richtig - Willkür ist, wenn als Klein-LKW produziert, als PKW versteuert, als LKW versichert und als Womo auf 'nen LKW-Parkplatz bestraft wird (ist ja schon ein Erfolg, wenn man wenigstens als Womo versichert). Da muss keiner durchsehen. Da muss man für sich klären, ob man ein kleines "Nichts" ist oder ein großer Mächtiger.

FrankS
Letzte Änderung: 7 Jahre 7 Monate her von FrankS.

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7 Jahre 4 Monate her #19 von Skoute
Skoute antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Hallo

Es gibt noch Wunder in dem Beamtenstaat.

Gestern kam ein Brief das mir die zu viel gezahlte Steuer zurückerstattet wird.

Vorher hatte ich aber noch mal ein Briefchen geschrieben und ganz höflich angefragt,
was den der bestätigte Einspruch des Einspruchs macht.

Mahl sehen was nächstes Jahr passiert.

Gruß

Skoute

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5 Jahre 4 Monate her - 5 Jahre 4 Monate her #20 von Sonniger Süden
Sonniger Süden antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Hallo Skoute,
für den Fall, dass nächstes ja ein fetter Nachzahlungsbescheid kommt - siehe Video
Sorry, das video öffnet sich nicht. Sehr schade...aber vielleicht kapiere ich das auch noch, wie das geht.

Grüße Olaf
Seit 1971 auf Reisen, mehr als 30 Länder, und fast ebenso viele Inseln, 3 Kontinente
Anfangs m. Rucksack, dann Fahrrad, Motorrad, Pferd & Wagen (Eigenbau), Citroen Ami 6 (Kombi Camping), Käfer m. Zelt, Bully Campingbus, Mercedes L 206 Camp.bus, Peugeot 504 Familiale (Kombi Camp.), Volvo 760 (Kombi Camp.), derzeit Nissan Navara m. Camp 8S. Fahrzeug für die Zukunft: Kutsche mit 2 Friesen.
Letzte Änderung: 5 Jahre 4 Monate her von Sonniger Süden. Grund: Video nachgereicht

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