Frage KFZ-Steuererhöhung
- caddytischer
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Fahrzeuge
der EG-Fahrzeugklasse N1 mit Aufbauart BA wie auch BB
(Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 t, Lastkraftwagen bzw. Van),
der EG-Fahrzeugklasse N1G mit Aufbauart BA wie auch BB
(Geländefahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 t, Lastkraftwagen bzw. Van) oder
der entsprechenden nationalen Fahrzeugklasse 10 mit Aufbauart 0200 wie auch 300 bis 3,5 t
(Lastkraftwagen offener Kasten bzw. geschlossener Kasten),
sofern sie über vier bis neun Sitzplätze verfügen
und
vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind.
Aus meiner Sicht ist damit alles gesagt, BE ist nach wie vor nicht aufgeführt!
Also umschlüsseln von BA/BB auf BE. Somit müßte auch das Ausbauen der Sitze (drei) vier sich erledigt haben.
Letzendlich kann das auch als eine Art "Anweisung" des Zolls an seine eigenen Mitarbeiter zu diesem Thema gesehen werden. Also kopieren und zum Wiederspruch dazulegen.
Viel Erfolg beim stressfreierem Umschlüsseln und festlegenlassen der LKW Steuer.
Caddytischer
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- Bearded-Colliefan
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Ich kenne bis jetzt nicht einen einzigen der BE drin stehen hat und PKW Steuer bezahlt!
Alle die es ändern habe lassen wurden anschließend Gewichts-besteuert !
Hatte ich auch schon vor vielen Wochen hier mal angemerkt....
Finde es aber immer wieder lustig das einige den schweren Weg gehen und sich mit den Zoll Futzis rumärgern.
Diese Umschreibung ist u.a. meiner Meinung nach extra für die Sparte Pickup gemacht worden. Also sehe ich auch für die Zukunft keine Probleme. Selbst wenn habe ich schon wieder einige Jahre gespart.
Von 2009-2017 Navara (V6) Double Cab & Tischer Box 240 ca. 200 tkm mit Schneckenhaus.
Seit 2018 Dodge Ram 1500 CrewCab mit Prins Gasanlage u. umgebauter Tischer Box 240 = 130tkm bis dato....
& Wohnmobil Dethleffs Alpa
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Bearded-Colliefan schrieb: Finde es aber immer wieder lustig das einige den schweren Weg gehen und sich mit den Zoll Futzis rumärgern.
Olli, zwei Mails an den Zoll und die Sache war erledigt. Umschlüsselung? Hier vor Ort nicht möglich, vielleicht bei einem TÜV in Düsseldorf. Das heißt den einzigen Prüfingenieur der das dürfte telefonisch erwischen, Termin bei dem machen, nach Düsseldorf fahren, dann zur Zulassungstelle und bis zu einer möglichen Gesetzesänderung Ruhe. Finde ich den schwierigeren Weg, da schreibe ich lieber alle 4 Jahre mal ´ne Mail aus dem Büro. Ist aber auch alles eine Frage der Region und des Fahrzeugs.
Grundsätzlich sind ja nun alle Möglichkeiten mehrfach aufgeführt worden, da kann sich jeder seinen Weg aussuchen.
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- Bearded-Colliefan
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Am häufigsten ist es doch so das die Leute mit ihren Karren vorfahren sollen. Und bei der Aktion haben Doppelkabiner ja nun die schlechteste Ausgangslage!
Mit der Umschreibung auf BE sind meines Wissens bisher alle bekannten Dokas gewichtsbesteuert worden.
Und meiner Meinung nach zu Recht...
Von 2009-2017 Navara (V6) Double Cab & Tischer Box 240 ca. 200 tkm mit Schneckenhaus.
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Zwei Mails Olli In der aktuellen Neubesteuerung halte ich das nicht für so ungewöhnlich, da diese auch Fahrzeuge betrifft, die bereits mal vermessen wurden.Bearded-Colliefan schrieb: Das ist aber wohl eher der Sechser im Lotto,nee Mail und fertig.
Deswegen auch: Ist aber auch alles eine Frage ..... des FahrzeugsBearded-Colliefan schrieb: Und bei der Aktion haben Doppelkabiner ja nun die schlechteste Ausgangslage!
Für DoKas wird es unbestritten keine andere Lösung geben, außer man lässt die Rücksitze austragen. Und es entspricht natürlich der aktuellen Gesetzeslage.Bearded-Colliefan schrieb: Mit der Umschreibung auf BE sind meines Wissens bisher alle bekannten Dokas gewichtsbesteuert worden. Und meiner Meinung nach zu Recht...
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- Jupp!
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- Tommy Walker
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EG-Fahrzeugklasse N1 mit Aufbauart BA wie auch BB ,meist Fahrzeuge ab Bj. 2011, hätte ich bei 3 TÜV-Stellen bei der Umschreibung kein Problem gehabt, die wussten Bescheid und hätten mir anstandslos umgeschlüsselt.
Nur für, nationalen Fahrzeugklasse 10 mit Aufbauart 0200 , älter Fahrzeuge vor erst.Zulassung 2011,gibt es beim TÜV explizit ein Rundschreiben, dass diese Fahrzeuge nicht umgeschlüsselt werden dürfen. Daher war ich auch echt froh, dass sich die Leute beim Münsinger-TÜV auf den Kompromiss einließen, mir den Passus in Feld 22 zu bestätigen und dies war mal wieder der berühmte Ermessensspielraum des TÜV-Ingeniers.
Deshalb habe ich meinen Kfz-Schein hier eingestellt, einfach kopieren und beim TÜV vorlegen, da tun sich die Jungs dann leichter wenn sie sehen, eine Kollege hat das auch schon so gehandhabt.
Lieben Gruß Tommy
Ford Ranger Bj. 2010 Nordstar Camp 8L Bj. 2003
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- DJoe
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Gruss ausm Saarland, Joe
2020 RAM 1500 Laramie + Nordstar Camp Compact
2011-2019 Nissan Frontier CrewCab Long Bed + Nordstar Camp Compact
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- QuestMan
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Hatte letzte Woche eine längeres nettes Gespräch mit einen MA des HZA.
Die Einladung zum Vermessen hatte ich zuerst für eine Stadt mit grünem Punkt. bekommen,
die ich ja nicht heimsuchen darf.
Darafhin lud mich der nette ( und das meine ich Ernst) MA in eine Außenstelle ein.
Den Termin habe ich jetzt Anfang der Woche hinter mich gebracht.
Wie ich vermutet hatte hat der Zoll seine Such-Algorithmen geändert und daher werden jetzt auch so olle Kisten wie meiner "eingeladen".
Im Vorfeld hatte ich auch schon mal das Umschreiben auf BE angesprochen, aber der MA riet mir erst mal davon ab,
denn er meinte über 90% der 1,5Kabiner bleiben auch nach dem Vermessen gewichtsbesteuert.
Sollte das bei mir nicht so sein, kann mann immer noch auf BE umschlüsseln.
Dann muß ich jedoch trotzdem die Nachfordeung für 2018 leisten, da die Umschlüsselung nicht rückwirkend zählt.
Bleibt er nach dem Vermessen gewichtsbesteuert, gibts keine Nachforderung.
"O-Ton":
Durch das Vermessen wird fest gelegt, wie die Besteuerung erfolgt.
Da das im Datensatz des Fahrzeuges hinterlegt wird, würde das auch nach einem Halterwechsel Bestand haben.
Bevor die Vermessung losging wurde übrigens ein alter DoKa Sprinter mit kurzer Ladefläche vermessen.
Grundsätzlich muß man fest halten, das sich der Zoll an der Anzahl der "eingetragenen" Sitze und dem Verhältnis der Flächen Fahrgastzelle zur Ladefläche orientiert. Über die Sinnhaftigkeit dieses "Verhältnisses" müssen wir glaube ich nicht sprechen.
Aber nochmal ganz klar, die Zahl der Sitze ist hier ein primäres Kriterium.
Nur ausbauen und evtl. Fotos schicken kann man sich sparen.
Jetzt heißt es also noch ein bisschen warten und das ganze Umschreiben kann ich mir hoffentlich sparen.
Somit bleibt man auch flexibel was die Nutzung angeht.
Grüße
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- holger4x4
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Das ist ja fast so, wie bei manchen Hausbesitzern die ihre Häuser in den 60'er gebaut haben, und jetzt von der Stadt den Bescheid über die "Fertigstellung" ihrer Straße bekommen haben und nun x-tausend € "Erschließungskosten" abdrücken dürfen. Es ist echt unglaublich, was in diesem Land möglich ist! ... nein....nicht aufregen... jetzt ist Wochenende
Gruß, Holger
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Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.
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- caddytischer
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das ist nicht unglaublich, die Eigentümer Käufer der Häuser haben ihre Verträge, Bebauungspläne nicht gelesen, das steht so etwas drin. Sicherlich verklausuliert, aber da kann man ja fragen wenn man das durchgelesen hat und etwas nicht versteht.
Mit der Steuerdiskussion der PU´s im Forum ist es genauso. Nicht umsonst habe ich das Schreiben vom TÜV zu BE eingestellt, weisen genügend Forumsmitglieder auf das Umschreiben hin. Und immer noch gibt es Forumsmitglieder, die die Sitze bei dem Doppelkabiner ausbauen wollen um als LKW annerkannt zu werden. Einfach umschreiben auf BE und gut ist, egal ob Doppelkabiner oder Einzelkabiner, schon wir die Steuer Gewichtbesteuert. Zum jetztigen Zeitpunkt langt das.
Wie hat jemand mal zu mir gesagt: Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Das ist was dran.
caddytischer
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- Fangorn
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Sorry Caddytischer.
Ließ dir den Beitrag von Holger nochmal durch und denk nochmal über deine Antwort nach.
Gruß Ulf
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RAM 1500 Laramie mit Tischer 200 BOX
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Wenn es um die 10 Jahre geht, das der Zoll jetzt die Besteuerung ändert, weil die Algoritmen gändert wurden und der Besitzer jetzt neu bestuert wurde, dann hängt dieses mit den Algorithmen und den Daten für das Auto zusammen. Soweit ich das hier mitgelesen habe, haben die Pu Fahrer die "Kurve" Richtung Gewichtbesteuerung wieder bekommen.Sicherlich mußten einige ihren PU auf BE umschlüsseln damit sie weiterhin Gewichtsbesteuert bleiben.
caddytischer
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- Ponis
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QuestMan schrieb: Kurzer Zwischenstand.
Sollte das bei mir nicht so sein, kann mann immer noch auf BE umschlüsseln.
Dann muß ich jedoch trotzdem die Nachfordeung für 2018 leisten, da die Umschlüsselung nicht rückwirkend zählt.
Bleibt er nach dem Vermessen gewichtsbesteuert, gibts keine Nachforderung.
"O-Ton":
Durch das Vermessen wird fest gelegt, wie die Besteuerung erfolgt.
Da das im Datensatz des Fahrzeuges hinterlegt wird, würde das auch nach einem Halterwechsel Bestand haben.
Bevor die Vermessung losging wurde übrigens ein alter DoKa Sprinter mit kurzer Ladefläche vermessen.
Grundsätzlich muß man fest halten, das sich der Zoll an der Anzahl der "eingetragenen" Sitze und dem Verhältnis der Flächen Fahrgastzelle zur Ladefläche orientiert. Über die Sinnhaftigkeit dieses "Verhältnisses" müssen wir glaube ich nicht sprechen.
Aber nochmal ganz klar, die Zahl der Sitze ist hier ein primäres Kriterium.
Nur ausbauen und evtl. Fotos schicken kann man sich sparen.
Jetzt heißt es also noch ein bisschen warten und das ganze Umschreiben kann ich mir hoffentlich sparen.
Somit bleibt man auch flexibel was die Nutzung angeht.
Ähnlich wie bei Questman ist es bei uns gelaufen.
Der Unterschied war, wir haben am 12.02. auf BE Umschlüsseln lassen. Eine Anmeldung zur Vermessung bei HZA hatte ich da für den 14.02.
Nach der Umschlüsselung wurde ich von einem ebenfalls sehr netten Zollamts MA ( ist tatsächlich so ) angerufen, er sagte mir, wenn ich das Fahrzeug vermessen lasse und gewichtsbesteuert auf LKW Steuer käme, bekomme ich den zuviel bezahlten Betrag ( immerhin 251,00 € ) wieder erstattet.
Der Text dazu:
Aufgrund der Fahrzeugvorführung vom 12.02.2019 erfolgt die Besteuerung auch über den 08.08.2018 hinaus als Lastkraftwagen.
Verhältnis Ladefläche zu Kabine: 54,84% zu 45,16% Verhältnis Nutzlast zu Personen 1296 kg zu 204 Kg ( so schwer sind wir aber nicht ).
Ihrem hier unter RL......... geführten Einspruch vom 25.12.2018 wird damit in vollem Umfang abgeholfen.
Das wars für uns, hätte auch gleich auf Ulf hören sollen und gar nicht lange rumfragen wg. Sitze ausbauen, sondern zuerst zum Vermessen fahren sollen. Aber hinterher ist man immer klüger.
Für Alle die noch mit dem leidigen Thema befasst sind , viel Erfolg und ein sonniges Wochenende.
Hans
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Mein Fahrzeug: 1 1/2 Kabiner mit Bimobil, also LKW mit Wechselaufbau (BA).
Das Fahrzeug (Bj 2012) wurde bereits damals beim Finanzamt vermessen und Gewichtsbesteuert.
Ich hatte im Dezember einen Kfz-Steuerbescheid 1 Jahr rückwirkend erhalten und Einspruch eingelegt.
Im Januar wurde ich aufgefordert Zulassungsbescheinigung und 3 Fotos zu schicken. Unter anderem ein Foto vom Innenraum mit erkennbarer Sitzplatz und Sicherheitsgurtzahl. Meine Notsitze sind eh immer ausgebaut und durch eine Plattform ersetzt. Darauf habe ich meinen Werkzeugkoffer gestellt.
Keine Ahnung ob das wichtig war. Hauptsache das Geld ist zurück.
Gruß
Joe
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