Frage Ranger 1,5 Kabiner endlich LKW
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Gruß, Bernhard
Diverse Transporter Eigenausbauten seit 1981, HZJ 79 mit Festkabine 2001 bis 2011; Four Wheel Ranger Popup - Eigenausbau seit 2011, zu verkaufen nach umfassender Renovierung ab Frühsommer 2024
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- Volker1959
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Ich wünsch dir Glück, aber glauben tue ich es erst wenn ich es sehe!mingelopa schrieb: Dann muss ich jetzt mit meiner offiziell als LkW mit Wechselaufbau zugelassenen Doka mal wieder einen Vorstoß beim Finanzamt machen. Falls erforderlich muss ich eben noch eine ausreichend lange Wechselpritsche anfertigen lassen, damit die Ladefläche groß genug ist.
Mit der Platte da hinten drauf werden die sagen, kommen sie wieder, wenn sie fertig sind, und bis dahin fährst Du sicher PKW.
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- Volker1959
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Und wenn nicht, wäre es auch nicht so wild! 5,3L beim Benziner mit Gasanlage sind immer noch billiger als bei den kleinen Dieselmotoren!
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- BiMobil
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bb schrieb: Die Fläche der Pritsche ist spätestens dann unerheblich, wenn 5 bis 6 normal große Sitze vorhanden sind. Denn dann überwiegt die PKW Anschein auf jeden Fall für unsere technisch hochqualifizierten Steuereintreiber.
Hm , ja und nein
Kommt auf den FA Beamten an.
Die muß man mit den eigenen Waffen schlagen.
Das Argument 5-6 Sitzplätze kann nicht greifen.
Sprinter,Transit und Co gehen als Doka auch mit bis zu 7 Sitzplätze
(3 vorn,4 hinten) als LKW durch.
@ mingelopa
an der Plattform seitlich 3 Bordwände dran,dann sind die geforderten Maße erreicht.
Sollte eigentlich klappen.
Und die Radkästen kann er auch nicht rausrechnen,da nicht vorhanden.
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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- QuestMan
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1.) Fragt doch mal den FA-Beamten nach dem Eichzeugnis seines Messwerkzeuges und nach seiner Befähigung.
2.) Seit wann ist für den Transport von "Ladung" nur eine Flächenmaß oder ein Längenmaß relevant?
Der Laderaum ist immer noch 3 dimensional, sprich bis 4m Fahrzeughöhe zu bemessen!
Damit dürfte sich normalerweise jede Diskussion erübrigen.
Das große LKW auch als DoKa existieren und 6 Sitzplätze haben sei auch nur mal am Rande erwähnt.
Da interessiert das auch kein FA!
Also kann man jedem Doka-Fahrer nur raten, seinen PU auch als PKW umzuschlüsseln um die erhöhten Steuern wenigstens bei der Versicherung etwas zu kompensieren.
Damit hat sich das Thema dann fast erledigt.
Grüße
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- mingelopa
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mingelopa schrieb: Dann muss ich jetzt mit meiner offiziell als LkW mit Wechselaufbau zugelassenen Doka mal wieder einen Vorstoß beim Finanzamt machen. Falls erforderlich muss ich eben noch eine ausreichend lange Wechselpritsche anfertigen lassen, damit die Ladefläche groß genug ist.
Es hat geklappt. Nach mehr als 2 Monaten Denkzeit beim Finanzamt nach der Vorführung, hatte ich jetzt vorab einen tel. Bescheid, dass mein "Pkw" ab der Änderung in der Zulassung ab Jahreswechel als Lkw besteuert wird. Spart mir über 600 Euro Kfz-Steuer, so dass der Umbau in 5 Jahren bezahlt ist. Hartnäckigkeit wird manchmal doch belohnt.
Cheers Michael
[tʃɪəz] [ˈmaɪkəl]
Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. (Albert Einstein)
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- BiMobil
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Bist du so,wie im Bild ,mit der Aluplattform ,ohne Bordwände beim FA vorgefahren.? :
Gruß Rudi
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- mingelopa
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Als Vorbereitung habe ich nochmal nachgemessen und gerechnet. Bisher hatte das Finanzamt es vermieden, mir die Kriterien zu verraten. Diesmal haben sie Kopien von verschiedenen Schriftstücken ausgehändigt. Wen das interessiert, kann sich per PN an mich wenden.
Meines Erachtens geht es beim Doka nur auf, wenn die Plattform komplett über die Räder geht, also keine Radausschnitte mehr vorhanden sind, wie bei bimobil.
Irgendwie tun mir die Herrschaften vom Finanzamt auch leid. So einen Schwachsinn, den Ihnen der Gesetzgeber da eingebrockt hat. Als hätten die nichts sinnvolleres zu tun, als mit dem Maßband auf dem Hof, Pick-ups zu vermessen.
Mir fällt dazu nur ein Stichwort ein: BÜROKRATIE-ABBAU !
Cheers Michael
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- rengerino
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Pkw sind Fahrzeuge, die für den Personentransport konzipiert worden sind, und Lkw sind Fahrzeuge, die für den Gütertransport konzipiert worden sind. Die Fahrzeuge werden vom Hersteller mit einer unveränderbaren Typbezeichnung versehen, die als Schlüsselnummer in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. Mit dieser Schlüsselnummer ist die Fahrzeugart festgelegt. Verkehrsrechtliche Änderungen der Fahrzeugart können durch technische Veränderungen am Fahrzeug herbeigeführt werden. Diese Änderungen müssen von einer legitimierten Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA, u.a.) bescheinigt und anschließend von der Zulassungsbehörde anerkannt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Also, Hersteller hat den Typ versehen und versiegelt! Man kann veränderungen machen und dann annerkenne lassen vom TÜV ...
Jetzt sagt Merkblatt weiter:
Wichtig: Diese verkehrsrechtlichen Beurteilungen haben keinen Einfluss auf die Besteuerung, weil die Finanzbehörden selbständig entscheiden, ob die verkehrsrechtlichen Änderungen sich auch kraftfahrzeugsteuerrechtlich auswirken.
Und dann erklärt noch mal:
Wurde ein Fahrzeug verkehrsrechtlich von einem Pkw in einen Lkw geändert, hat das Finanzamt zu prüfen, ob diese geänderte Einstufung auch kraftfahrzeug-steuerrechtlich übernommen werden kann. Hierbei wird besonders beachtet, ob das Fahrzeug entgegen seiner ursprünglichen Herstellerkonzeption (sonst hätte das Fahrzeug vom Hersteller ursprünglich eine Typbezeichnung als Lkw erhalten) überwiegend zum Gütertransport geeignet ist. Relevante Merkmale für die Einstufung als Lkw sind insbesondere: Die Fläche, die für den Gütertransport zur Verfügung steht, macht mehr als 50 % der Gesamtfläche des Fahrzeugs aus; die hinteren Sitzplätze samt Befestigungseinrichtungen und Sicherheitsgurten sind dauerhaft entfernt; zwischen Fahrgast- und Laderaum ist eine Abtrennung angebracht; die hinteren Seitenfenster sind verblecht (Ausnahme: Kleinbusse und vergleichbare Großraumlimousinen).
Also hier sieht es dannach das jede Ranger muß als LKW versteuert werden. Damit alles nicht so einfach wirdm sagt man weiter:
Als PKW im Sinne des KraftStG gelten nach § 2 Abs. 2a KraftStG auch Gelände-fahrzeuge, Van, Pick-Up-Fahrzeuge, Büro- und Konferenzmobile sowie andere Mehrzweckfahrzeuge (Aufbauart AF), auch wenn sie verkehrsrechtlich nicht als PKW eingestuft werden, soweit sie vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind.
Offen bleibt was ist "zur Personenbeförderung gebaut", und dann kommt ein hoch-mega schlaue Beamte und sagt: MESSEN! nach meiner Art und Willen...
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- mingelopa
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Cheers Michael
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- enduristo
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verfolge das Forum schon eine ganze Weile und bis heute war die Welt noch in Ordnung.
Wie Ihr alle sagtet, es liegt am Ermessen des Beamten...meiner meinte lapidar "jajaja die Ford Ranger (alte und 2012 Modelle) die machen immer Probleme"....so nun steh ich da ... mit ner anstehenden PKW Versteuerung, mit LKW-Versicherung und LKW Zulassung
The best of the worst
Interessant die Bezeichnung des KFZ
Grüße Hannes aus Hof
ps. wollte den threat eigentlich nicht mehr aufmachen
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- bb
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Was machst du jetzt? Sitze und Gurte hinten raus -> 2-Sitzer=LKW, oder
auf PKW umschreiben, oder abwarten, was der Januar an Änderungen bringt?
Interessant finde ich auf dem Foto die Angabe des Herstellers: Ford (Aus)
Ist der in Australien gebaut? Ich dachte, die kommen aus Südafrika :
Bei meinem 2011er steht: Ford (D) obwohl die ihn nicht gebaut, sondern nur ein paar Wochen in einem ihrer Lager verloren hatten, was die Auslieferung unnötig verzögert hat.
Schau mal, ob dieser Sticker irgendwo klebt
Gruß, Bernhard
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- enduristo
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Nene ist schon ein Südafrikaner...ist eine schöne Plakette hinter an der AHK..muss mal ein Photo davon machen...mal sehen vielleicht Probier ichs mal über seinen Vorgesetzten und eine bessere Messung vorher...ansonsten soll ja..aber erst ab Juli 2014 (er meinte 2013) der Zoll die einstufung der LKW-PKW Kfz übernehmen und die wollten sich mehr am FZ-Schein orientieren... hab noch ein paar Tage Bedenkzeit bekommen. Von seinem Vorgesetzen wurde ein Freund mit Extracab Lux vor 2-3 JAhren als LKW eingestuft...mal sehen
Grüße Hannes
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- Lasyx
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Unterschiedlicher als die Bemessung der Versteuerung von PU's geht ja auch echt nicht!
Bin froh,dass ich durch entfernen der Rücksitzbank+Gurte als LKW eingestuft wurde.
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Gruß, Holger
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- Lasyx
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Holger4x4 schrieb: Ich bin froh, dass ich das nicht machen musste
Hätte ich in unserem Fall eh gemacht.Habe ja hinten im PU für Gundel+Drago ein Hundepodest eingebaut und darunter noch einigermaßen Stauraum gewonnen.
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das steht bei den neuen Fahrzeugen dann bald überall drinn.
Und fürs FA ist es unerheblich, mein alter Ranger war LKW offener Kasten, also
Termin gemacht und dann ( 1,5 Kabiner ) auch den LKW Steuersatz bezahlt.
Mein neuer Ranger hat genau das was dort oben zu sehen ist im Schein stehen,
Termin gemacht und erneut versteuert als LKW...
Wobei beide Male statt der hinteren Notsitze ein Brett montiert war, dort ist links
die Kompressorkühlbox und rechts der Platz für den Hund.
Stephan
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- KaptnB
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Will nur kurz aktuell berichten, dass der von mir in Wilhelmshaven zugelassene Ranger Extra Cab als LKW versteuert wurde. Natürlich habe ich zunächst auch einen PKW Steuerbescheid erhalten. Bin dann aber gleich zu unserer örtlichen Zollstelle gefahren. Die Beamten kannten das Thema schon, haben einen Vordruck ausgefüllt, ein paar Maße genommen und Fotos gemacht und das ganze nach Itzehoe geschickt. Ich musste weder etwas ausfüllen noch etwas unterschreiben. Und um- oder ausgebaut habe ich auch nichts ...
Nach rund 3 Wochen kam der neue Steuerbescheid, nun hat der Ranger ne LKW Zulassung, ne LKW Besteuerung und ne WoMo Verischerung, ist also alles bestens gelaufen, hier im Norden.
Gruß Björn
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