Frage Ranger 1,5 Kabiner endlich LKW
- Lasyx
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Ich habe nachdem die hinteren Sitze ausgebaut waren als Doka eine LKW-Besteuerung
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Nur zur Info
In der FA Begründung heißt es :
Wenn die Fläche der Fahrerkabine größer ist wie die Ladefläche ........
Eine Fläche berechnet sich schon immer nach Länge mal Breite.
Lies die FA Begründung noch mal durch, warte auf das Ergebnis, und dann erneuter Einspruch.
Bedenke aber auch noch folgendes :
Bei mit (allerdings Doka) wurde auch angegeben das die Radkästen lt. Urteil xy rausgerechnet werden.
Im Zweifelsfall auf Radkastenhöhe eine massive Holzplatte fest einbauen dann möcht ich mal die Begründung des FA hören.
Unten kann man ja Schaufeln, Besen oder sonst was reinschieben.
Halt uns auf dem Laufenden , interessiert immer.
@ bb (Bernhard)
was ist eigentlich bei deinem Ranger 1,5 er rausgekommen ?
Gruß Rudi
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- bb
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Die Argumentation der Finanzbeamten ist abenteuerlich und vermittelt das Gefühl, von einem undurchschaubaren Beamtenapparat verfolgt zu werden bis zum finanziellen Kollaps.
Die mathematisch-geometrischen Fähigkeiten der Beamtinnen sind nahe null. So haben sie zum Beispiel aus Prospektbildern des Doppelkabiners und der Prospektangabe der Ladeflächenlängen und des Radstandes die Länge des Fahrgastraumes des 1,5 Cabs extrapoliert bei einem Vergrößerungsfaktor des Bildes von knapp 140.
Alle als Vergleich herbeigezogenen Pickups sind Doppelkabiner. Die Argumentation mit der PKW typischen Höchstgeschwindigkeit, zu geringer Zuladung im Vergleich zum Gesamtgewicht u. ä. kenne ich auch schon. Urteile gegen die kleinen 1,5 Kabiner gibt es wohl noch nicht, sonst hätte sie die sicher präsentiert.
Das Gericht hat sie m Januar angewiesen, noch mal exakt zu messen, nachdem sie bei der ersten Vorführung sich nur von außen daneben gestellt haben und ohne Öffnen der Türen mit einem Blick und ohne Messen mit Kennerblick gesehen haben, dass der Ranger ein PKW ist.
Bei der Messung haben sie es tatsächlich fertig gebracht, die Ladefläche des Ranger mit 2,26qm zu bemessen gegen die Personenbeförderungsfläche von 2,35qm (1,315mx1,785m)
Die Radkästen sind natürlich aus der Ladefläche rausgerechnet, Kardantunnel, Getriebe usw werden natürlich nicht abgezogen. Der Raum vor den Pedalen wird auch mit als Personenbeförderungsfläche gerechnet.
Wenn es nicht um mein gutes Geld ginge, wäre es einfach nur lächerlich.
Gruß, Bernhard
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- Lasyx
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Hätte ich vor einem Jahr,als ich noch keinen PU hatte auch nicht gedacht.
LKW steht im Schein,
LKW wird er Versichert,
-und als PKW Versteuert.
Alleine das ist mir schon zu hoch.
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- BiMobil
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Lasyx schrieb: LKW steht im Schein,
LKW wird er Versichert,
-und als PKW Versteuert. :
hast noch was vergessen:
und mit dem teureren LKW Satz verzollt
Gruß Rudi
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Ganz sicher werde ich mir das nicht gefallen lassen. Da wir nur zwei Personen sind, ggf. mit Hund reisen, werde ich notfalls die hinteren Sitze beim TÜV austragen lassen. Aber so ein Theater, ich könnte ... man hat ja sonst nichts zu tun. Letztlich kann man das nur mit Humor ertragen. Ich werd mir doch nicht den Spaß an meinem Hobby vermiesen lassen!
Gruß,
Jürgen
Erfahrung ist eine gute Sache, leider hat man sie erst, nachdem man sie gebraucht hätte.
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- lio
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Wir hatten uns vorletztes Jahr auch einen Ford Ranger angesehen, bei meiner Anfrage nach der Versteuerung sagten die vom Finanzamt das der Ranger zu groß im Fahrgastraum hat und die Ladefläche kleiner ist als der Fahrgastraum und deshalb nicht als LKW zugelassen werden kann. Wenn ich es nicht glauben würde, kann ich ja mit dem Auto vorbeikommen uns sie würden noch mal nachmessen, aber bis jetzt hat es noch kein Ford bei ihnen geschafft.
Der Verkäufer hatte ihn in HH als LKW zugelassen bekommen weil er eine Firma hatte.
Wir wollten damals nicht den ganzen Streit durchziehen und hatten ja gleichzeitig unseren alten Nissan gefunden und uns deshalb für den Nissan entschieden. Der ist ohne wenn und aber als LKW zugelassen worden. Bei uns sind die Notsitze hinten noch drin und wir haben keine Geschwindigkeitsbeschrenkung
Liebe Grüße
Lioba
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- Bobby268
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Die Begründung für die PKW-Steuer ist haarsträubend!
Ich wünsche gute Nerven und viel Erfolg.
Unsere PUs sind als LKW besteuert, bin allerdings sehr gespannt, was nach dem Umzug in einen anderen Kreis im Frühjahr passiert. Beim Ranger dürfte es kein Thema sein mit DER Ladefläche, aber beim Lux evtl. Obwohl er nur zwei Sitze eingetragen hat.
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- Mr_Proper
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Lasse ich jetzt erstmal so, rechne aber später mit einer Nachzahlung.
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- Volker1959
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Wenn die nicht wollen, kannst Du leider garnichts dagegen tun, ausser zu zahlen!Explorer II schrieb: Ganz sicher werde ich mir das nicht gefallen lassen.
Sonst kratzen die dir die Stempel ab
Aber ich wünsche euch Glück, so wie ich es auch hatte, und das mit 5,3l Hubraum.
Das hätte sich für das FA richtig gelohnt!
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- BiMobil
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Mr_Proper schrieb: Mein neuer Nissan DoKa wurde vom Münchener FA zu meiner Verwunderung als LKW besteuert.
Lasse ich jetzt erstmal so, rechne aber später mit einer Nachzahlung.
Dann halte dich ganz,ganz ruhig,da haben die in München ( Außenstelle Deggendorf) mal richtig gepennt.
Kann sein das die bei einer Ab/Ummmeldung aufwachen und du weißt ja - 4 Jahre können die nachfordern.
Gruß Rudi
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- Discher81
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Olli L. schrieb: Fahrerkabine = Mitte Gaspedal x Breite = Fläche inkl. Kardantunnel.
Ladefläche = Länge x Breite abzgl. Fläche der Radkästen.
Die Messung ergab (knapp): Fläche zur Personenbeförderung > Fläche zum Lasttransport.
Ich hab die Kriterien leider noch nicht kapiert. Was muss ich messen? Mitte Gaspedal nach wohin? Soll ich das denn als Länge nehmen?
Und ist dann entscheidend, ob die Lädefläche größer ist als die Fläche der Kabine?
Kann mir das mal jemand genauer erklären?
Hatte die Diskussion auch schon mit dem FA. Die Dame war aber nicht bereit, mir die zugrunde liegenden Kriterien zu erklären. Ist PkW, basta! Zahle jetzt über 800 Euro Steuern, statt weniger als 200 Euro.
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- Volker1959
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Da liegt der Hase im PfefferDischer81 schrieb: Hatte die Diskussion auch schon mit dem FA. Die Dame war aber nicht bereit, mir die zugrunde liegenden Kriterien zu erklären. Ist PkW, basta! Zahle jetzt über 800 Euro Steuern, statt weniger als 200 Euro.
Wenn die nicht wollen kannst Du nichts machen! Da gabs schon mal eine Sammelklage von Pro Allrad!
Die Ladefläche muß größer sein als der Innenraum vom Gaspedal bis zur Heckscheibe, und der Getriebetunnel sollte abgezogen werden!
Wenn Du einen Doka fährst ist die Sache aussichtslos!
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- bb
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Es gibt leider kein allgemeingültiges und nachvollziehbares, an technischen Eckwerten angelegtes Verfahren zur Ermittlung des Fahrzeugtyps. Das ist den Finanzämtern, ihren Sachbearbeitern und den Finanzgerichten weitgehend überlassen, ohne dass es dort den notwendigen technischen Sachverstand gibt. Das ist aber vom Gesetzgeber auch ausdrücklich so gewünscht, denn was wären die, wenn sie uns nicht mehr ausbeuten könnten.
Ein Kriterium ist, dass die Ladefläche deutlich größer sein muss als die Personenbeförderungsfläche. Dass Getriebe und Kardantunnel dabei herausgerechnet werden, ist schon nicht mehr eindeutig. Kardantunnel eher nicht, da kann man ja seine Trinkflaschen abstellen und da sind Fächer, das ist daher der Personenbeförderungsfläche zuzuschreiben. Das Getriebe herauszurechnen ist noch meine Hoffnung. Die Radkästen werden dagegen auf jeden Fall von der Ladefläche abgezogen, denn die sind ja höher. Und wenn ich da Ladung drauflege, fällt die runter, sagte die Finanzbeamtin. Das Brett, das darüber liegt, ist nicht eingetragenes Bestandteil des Fahrzeugs, das könnte ich ja auch jederzeit wieder entfernen.
Nach beliebigem Ermessen, man könnte es auch Willkür nennen, werden Kriterien herangezogen, wenn es den Staatseinnahmen nützt und ignoriert, wenn es dem Steuerzahler nützt.
Die Zuladung im Vergleich zum Gesamtgewicht (2t GG und nur 1t Zuladung: das ist PKW!)
Die Höchstgeschwindigkeit: LKW fahren keine 160 (alle wissen, es ist gelogen!)
Rundum verglast: Das ist ein PKW!
Ich befürchte, es bleibt nur, die Sicherheitsgurte hinten auszubauen, eine stabil verschraubt aussehende Trennwand hinter die vorderen Sitze zu bauen und das dann zum 2 Sitzer umschreiben zu lassen. Immerhin sagt der TÜV, dass die Trennwand umklappbar sein darf.
Andererseits haben die gleichen Finanzbeamten kein Problem, Doppelkabinen auf Basis von T5, Sprinter und Co als LKW zu besteuern. Einziges Argument: Da sieht doch jeder sofort, dass das ein LKW ist.
Bernhard
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Hier mal ein Auszug aus den Vorgaben des FA.
Es darf nicht ein einzelnes Kriterim - wie die Ladefläche/Innenraum Diskusion angeführt werden.
Punkte sind:
Höchstgeschwindigkeit (Sprinter bis 3,5t LKW lt Prospekt sogar schneller mit dem V6 CDI)
Fahrgestell (Leiterrahmen)
Achsen (Starrachse mit Blattfeder)
Ladepritsche, Bordwand hinten abklappbar
kein abschließbarer geschlossener Kofferraum
Ladeschutzbügel hinter Fahrerkabine (sogar mit klappbarer Leiterabstützung)
LKW Unterfahrschutz hinten (separat unter Stoßstange)
optisches Erscheinungsbild im Straßenverkehr
Einfuhrzoll bei LKW 22%, bei PKW 10%
So bleibt die Ladeflächendiskusion (ggf.) als einziger Punkt für das FA. Getränkehalter, el. Fensterheber, Klimaanlage etc.hat heute jeder moderne LKW, egal ob 3,5t oder 40t.
Ich werde jedenfalls alle Punkte soweit als möglich ausschöpfen. Notfalls entferne ich die zwei Notsitze im Fond.
Sicher sind aktuell nur zwei Pickup Versionen: Singlecab = LKW, Doublecab = PKW, ich hoffe ich bekomme meinen ExtraCab als LKW durch.
Gruß,
Jürgen
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wenigstens das ist in Ö kein Problem, da PKW-Steuer nicht so teuer trotz Zulassung als LKW (das ist wichtig, um keine NOVA (Normverbrauchsabgabe) samt CO2-Strafsteuer zahlen zu müssen.
Martin
nun: Bremach T-Rex mit Maltec-Kabine
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Beim vermessen der Ladefläche, als er die Radkästen rausrechnen wollte, wies ich ihn darauf hin das wenn ich Schüttgut laden würde (zB.Sand) würde mann ja spätesten ab der halben höhe ja die ganze Ladefläche nutzen, und die Radkästen ja nur eine nach oben versetzte Fläche darstellen. Würde man die sache in m³ berechnen sehe das ganze anderst aus.
Gruß Günter
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Cheers Michael
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Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. (Albert Einstein)
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