Topic-icon Frage Ranger 1,5 Kabiner endlich LKW

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8 Jahre 3 Monate her #101 von thomy
Hi Björn,
hast Du "LKW wahlweise Wohnmobil" in den Papieren eingetragen bekommen?
Hintergrund: Mein Navara 1-1/2 kabiner hat mit 3 Sitzplätzen die LKW Steuer erhalten.
Die Wohnkabine kommt im Mrz'16 hinzu. Ich hoffe, dass die Steuer trotz WoMo eintrag unverändert bleibt.
Cheers
thomy

Navara KC mit TischerBox 240

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8 Jahre 3 Monate her #102 von KaptnB
Hallo Thomy,

die Kabine wurde als "Wahlweise Rüstzustand mit Wohnkabinenaufbau, Hersteller ...." eingetragen.
Mit dieser Eintragung ist die Versicherung happy (Wohnmobilversicherung über Horbach bei Helvetia) und auch an der LKW Besteuerung hat das nichts geändert.
Nächstes Jahr müssen wir umziehen. Dann geht von Niedersachen ins Rheinland, also wird auch das Thema Steuern wieder neu aufkommen ... mal sehen was dann passiert - ich werde berichten.

Gruß Björn

Ford Ranger 1,5 mit DAVLIN Typ 3
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7 Jahre 4 Monate her #103 von Wolfgang13
Wolfgang13 antwortete auf Ranger 1,5 Kabiner endlich LKW
Ich darf jetzt auch zum Hauptzollamt Dortmund fahren, um den Wagen messen zu lassen. Das Brett mit Hundeplatz statt der Notsitze werde ich auch machen.


Wolfgang

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Ford Ranger 2,2l Extracab 2012 mit Tischer 260S 2017

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7 Jahre 4 Monate her #104 von BulliMatthias
BulliMatthias antwortete auf Ranger 1,5 Kabiner endlich LKW
Hallo,

ich hab jetzt nicht alles gelesen aber bei mir ging es ganz einfach.
Ich habe einen Ford Ranger 1,5 Kabiner (Bj. 2014) und im ersten Steuerbescheid hat der Zoll ihn auch als PKW besteuert.
Dagegen habe ich Einspruch erhoben und Postwendend den neuen Steuerbescheid mit entsprechender LKW Besteuerung (185 EUR) erhalten.
Nach der Auflastung diesen September ist nur ein neuer Bescheid mit der erhöhten LKW Steuer (210 EUR) gekommen.

Ich sitze hier in Paderborn NRW und für mich ist das Zollamt in Bielefeld zuständig.

Soweit meien Erfahrungen mit der KFZ Steuer.

Grüße
Matthias

PS: Hier noch der Text meines Einspruchschreiben:

Einspruch gegen die Steuerfestsetzung für das Fahrzeug mit amtl. Kennzeichen
XX - XX XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

fristgemäß widerspreche ich Ihrer Steuerfestsetzung für mein Fahrzeug mit amtlichen
Kennzeichen XX – XX XXX.

Laut Ihrem Bescheid vom 00.00.0000 ist die Grundlage Ihrer Festsetzung ein
Personenkraftwagen mit Erstzulassung 00.00.0000 , 2198 Kubikzentimeter und
Antriebsart Selbstzünder (Dieselmotor), für welchen Sie nach §9 Abs. 1 Nr. 2 b) cc) KraftStG eine Besteuerung von XXX € jährlich festlegen.

Bei dem Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen XX – XX XXX handelt es sich aber nicht,
entgegen Ihrer Festsetzung um einen Personenkraftwagen, sondern um einen
Lastkraftwagen (Pickup 1,5 Kabiner).

Das Fahrzeug besitzt in der Fahrerkabine 4 Sitzplätze (vorn: Fahrer- und Beifahersitz, hinten: 2 x Notsitz). Die Ladefläche hat eine Länge von 1911 mm und das zulässige Gesamtgewicht beträgt 3200 kg.

Da es sich bei dem Fahrzeug nicht um einen PKW, sondern um ein LKW (Pickup 1,5 Kabiner) handelt, bitte ich Sie als Bemessungsgrundlage das zulässige Gesamtgewicht heranzuziehen und eine Besteuerung für Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500kg vorzunehmen.


Mit freundlichen Grüßen




Anlagen: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II
Kopie EG-Übereinstimmungsbescheinigung (2 Seiten)

Unterwegs mit 1,5er Ford Ranger von 2014 und Tischer Box240 von 2002

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