Frage Ranger 1,5 Kabiner endlich LKW
- nani_Og
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panam414 schrieb: Die Schwierigkeit ist es ja, einen Kotau vor dem FA mit gesundem Durchsetzungsvermögen, bzw. gesunder Agressivität zu verbinden. Man muss die FB ja bei Laune halten.
LG
Jürgen
Liebe Grüße von der südlichsten Spitze des Maindreiecks
Sabine
Mercedes 290 GD+ExKab Aufstelldach
Werdegang: VW Bus+Wohnwagen - Navarra+Nordstar 8l - Navarra+Exkab
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- Bobby268
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Habe den Kampf bei fast jeder Schlepper-Zulassung, weil wir neben den ganzen Nutztieren noch Pferde haben.
Mit dem Ranger hat das Argument der Probefahrt gut gezogen.
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- lio
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Unser D40 Doka ist auch LKW.
Sitzbank+Gurte raus und vom TÜV als Zweisitzer eintragen lassen.
Ich liebe Schleswig-Holstein
Beim Finanzamt Eckernförde sieht es nicht wo einfach aus, da mussen die Bänke und Gurte raus und alle Löcher der Gurte zugeschweißt werden, damit man die Gurte nicht wieder einbauen kann.
Dennoch liebe ich auch Schleswig-HOLSTEIN!
Liebe Grüße
Lioba
Nissan Navara D40
Tischer 200 H
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- bb
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Ganz viel Bla Bla und eine Lüge:
Angeblich wurde bi der Vorführung festgestellt, dass die Kabinenfläche größer ist als die Ladefläche. Dabei haben die beiden Damen weder gemessen, noch auf die Pritsche geschaut, noch sich in den Innenraum gesetzt. Sie haben einfach nur davor gestanden und gesagt: Alles klar, PKW
Als Referenzfahrzeug wird im Bescheid ein Mazda B2500 Doppelkabiner herangezogen.
Ein weiteres Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf aus 2009 wird zitiert, wonach selbst ein Überwiegen der Ladefläche nur ein Indiz wäre, das in die Gesamtwürdigung einbezogen werden müsse, aber für sich allein nicht zwangsläufig zur LKW Einstufung führe.
Auch das äußere Erscheinungsbild wird nicht als LKW typisch akzeptiert (Die Fotos vom Ranger mit Plane und Spriegel werden schlicht ignoriert)
Da werde ich wohl klagen müssen. Diese (Ich darf es nicht schreiben, es würde möglicherweise als beleidigend angesehen) .....
Was kostet so eine Klage eigentlich, wenn man sie verliert?
Wenn ich einen Steueranwalt suche, was kassiert der? Irgendetwas in Höhe des Steitwertes, vermute ich. Aber wie hoch ist der? Eine Jahressteuer? 10 Jahressteuern? Und wenn ich gewinne, zahlt dann das Amt meinen Anwalt?
Mensch bin ich sauer.
Bernhard
Diverse Transporter Eigenausbauten seit 1981, HZJ 79 mit Festkabine 2001 bis 2011; Four Wheel Ranger Popup - Eigenausbau seit 2011, zu verkaufen nach umfassender Renovierung ab Frühsommer 2024
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- Volker1959
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Ich glaube nicht, das Du mit einer Klage (selbst beim 1 1/2 Kabiner weiter kommst!!!
Und die Hunde hätten auch was davon!
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- bb
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Bereits die Behauptung im Bescheid über die Ermittlung der Größe der Ladefläche ist eine Frechheit bzw Lüge.
Was ich in dem Zusammenhang überhaupt nicht verstehe: Auf den rechtsfähigen Bescheid über den Widerspuch, den Toyota HZJ als Womo statt LKW einzustufen, warte ich seit über einem Jahr
Bernhard
PS: Unsere Hunde (hier im Toyota-Heck) haben auch ein zerrüttetes Verhältnis zum Finanzamt:)
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- holger4x4
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Ich wünsch dir alles Gute !!
Gruß, Holger
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Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.
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- 111Dark
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Wenn ich die Augen zumache und träume, steht jedes mal meine fertige Geocamper
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- panam414
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Panam414
Jürgen
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- Mr_Proper
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Ich hatte mal einen Jeep mit LKW Zulsassung und bezahlte 3 Jahre lang die LKW Steuer. Im vierten Jahr meinten sie dann, dass die LKW-Zulassung nicht rechtens sei und bitte schön die fehlende Steuer rückwirkend von mir haben möchten. Einspruch hat nichts genutzt.
Als angenehmer Nebeneffekt kam dann hinzu, dass der Wagen dadurch über Nacht einen massiven Wertverlust erlitten hat, denn für viele potentielle Käufer war der Wagen als PKW uninteressant.
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- panam414
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Mr_Proper schrieb: Sogar wenn man ein Auto mit LKW-Zulassung hat und das Finanzamt akzeptiert das, kann man nicht sicher sein.
Ich hatte mal einen Jeep mit LKW Zulsassung und bezahlte 3 Jahre lang die LKW Steuer. Im vierten Jahr meinten sie dann, dass die LKW-Zulassung nicht rechtens sei und bitte schön die fehlende Steuer rück
Genau darüber hatte er mir auch erzählt, wie oft sein armes FA später neue Bescheide rausschicken musste, um die "gerechte" Steuer einzutreiben. Ich habe das mal so gelernt. Das Finanzamt kann seinen eigenen Bescheiden nicht widersprechen. Das kann nur der Steuerbescheidempfänger. Dann allerdings kann das FA in retour die gesamte Steuerklamotte des jahres neu aufrollen. Solche Begehren würde ich immer kompetent prüfen lassen.
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- Bobby268
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Gegen den Ablehnungsbescheid würde ich einen Wiederspruch einlegen, da dieser fehlerhaft ist (keine Messung, usw. ) und beim Chef des FA anfragen, was das soll. Hier im Forum war doch irgendwo die Grundlage für "wann ist ein PU ein LKW?" zu finden.... Mit den entsprechenden Maßen.
Und wenn gar nichts geht, Sitze und Gurte raus.
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- Volker1959
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Sorry, Du kannst nichts dafür, weil Du nur eine Lücke im damaligem Gesetz genutzt hast!Mr_Proper schrieb: Sogar wenn man ein Auto mit LKW-Zulassung hat und das Finanzamt akzeptiert das, kann man nicht sicher sein.
Ich hatte mal einen Jeep mit LKW Zulsassung und bezahlte 3 Jahre lang die LKW Steuer. Im vierten Jahr meinten sie dann, dass die LKW-Zulassung nicht rechtens sei und bitte schön die fehlende Steuer rückwirkend von mir haben möchten. Einspruch hat nichts genutzt.
Als angenehmer Nebeneffekt kam dann hinzu, dass der Wagen dadurch über Nacht einen massiven Wertverlust erlitten hat, denn für viele potentielle Käufer war der Wagen als PKW uninteressant.
Aber genau wegen diesen Geschichten gibt es ja jetzt diesen Streit mit dem FA!
Jeder der früher einen V8 Jeep, Patrol oder sonst was fuhr hat das Ding mit 2850 Kg zGG zum LKW gemacht!
Wenn diese Gesetze heuto gelten würden, hätte jeder Touareg, X6, X5 etc. einen LKW und der Staat würde um Millionen beschissen.
Unsere paar in D. zugelassenen Kleinlaster wären sicher nicht aufgefallen und weiter als LKW besteuert worden!
Ich hatte bis jetzt auch Glück mit meinem FA! Die fanden den PU mit der Wohnkabine so toll, daß die Messung zur Nebensache wurde!
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- Mr_Proper
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Volker1959 schrieb:
Sorry, Du kannst nichts dafür, weil Du nur eine Lücke im damaligem Gesetz genutzt hast!Mr_Proper schrieb: Sogar wenn man ein Auto mit LKW-Zulassung hat und das Finanzamt akzeptiert das, kann man nicht sicher sein.
Ich hatte mal einen Jeep mit LKW Zulsassung und bezahlte 3 Jahre lang die LKW Steuer. Im vierten Jahr meinten sie dann, dass die LKW-Zulassung nicht rechtens sei und bitte schön die fehlende Steuer rückwirkend von mir haben möchten. Einspruch hat nichts genutzt.
Als angenehmer Nebeneffekt kam dann hinzu, dass der Wagen dadurch über Nacht einen massiven Wertverlust erlitten hat, denn für viele potentielle Käufer war der Wagen als PKW uninteressant.
Ja sicher. Damals sind einige so rumgefahren. Was eigentlich gestört hatte war, dass rückwirkend die Steuern nachverlangt wurden (was damals übrigens rechtens war). Und das das FA die Möglichkeit dazu hat, darauf wollte ich hinweisen. Kurz: man kann sich nie sicher sein, auf der sicheren Seite zu sein
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- Volker1959
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Den hätte ich mir sonst niemals geleistet!
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- Mr_Proper
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Davor einen Camaro mit 5.7l und schönem Blubbern
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hat sich bis heute auch nix geändert.
Habe selbst mal 3,5 Jahre für ein Fahrzeug nachgezahlt.
Grüße
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- Explorer II
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auch ich habe einen Steuerbescheid PKW für meinen Toyota Hilux ExtraCab erhalten und Einspruch eingelegt. Nach einigem Briefverkehr erhielt ich einen Anruf mit bitte um Fahrzeugvorstellung beim FA - ich hatte das schriftlich angeboten.
Hier die Story!
Morgens um 07:00 Uhr war Besichtigung. Die Sachbearbeiterin hat sich einen Herrn zur Seite genommen... und einen Zollstock, eine dicke Mappe war auch dabei!
Ich hatte ein Maßband dabei! Das ist einem Zollstock unbedingt vorzuziehen!!! Denkt an mich, wenn ihr in die selbe Situation kommt!
Der Zollstock ist nicht Flexibel, rutscht unter das Gaspedal und kommt irgendwo unter dem Dachhimmel zu liegen... und passt dann mit vollen 2 Meter in den Innenraum Die Ladefläche ist lt. Prospekt 1,805 Meter lang - also der reine Freiraum zwischen den Oberkanten der Bordwände. Auf dem Boden ist die Länge sogar 1.830 Meter.
Mit dem Maßband hatte ich, eingehängt am Gaspedal, bis zum Polster an der Rückwand ca. 1.78 Meter gemessen. Es ist also eine Millimeterentscheidung...
Es wurden noch folgende Argumente "gewechselt"
Finanzamt:
er hat 4 Sitze, ein LKW nur 3 Sitze...
er sieht nicht aus wie ein LKW, sie können ja hinten einen Deckel drauf machen, dann haben sie einen Kofferraum...
sie hätten ja einen SingleCab kaufen können, dann wäre das sicher ein LKW...
viele PKW haben nur 2 Türen, einen VW Golf können sie auch als Zweitürer kaufen...
er fährt auch schneller als ein LKW (80 Km/h)... und die Lieferwagen - dürfen glaube ich - (Sprinter & Co) auch nur 160 Km/h schnell fahren...
Explorer II
möchten Sie gerne mal eine Runde hinten mitfahren? ... oder Kindersitze montieren... er hat auch keine Kopfstützen im Fond... es gibt viele LKW mit mehr als 3 Sitzen, z.B. die DOKA-Ducatos der Stadt FR (Antwort FA: ... die zahlen eh keine Steuer)... ach nee, is ja nett
der sieht aus wie ein LKW, ich kann hinten Sand drauf schippen, die Ladefläche ist aus Blech, kein Teppich, Die Bordwand hinten ist nach unten klappbar... wie bei einem MEILER-Kipper... er hat einen Rahmen und Blattfedern wie ein LKW...
ich bin 1,91 groß, in einem SingleCab kann ich nicht sitzen und hinten kommt die Motorsäge rein, damit sie nicht von der Ladefläche geklaut wird. Mein Schwiegervater hat einen Wald... ich mache viel Holz.
wie ein PKW mit 2 Türen? Sie wollen mir doch nicht erzählen das mein Hilux wie ein Sportwagen, Coupè oder Cabrio aussieht... schaun Sie mal auf die andere Straßenseite!!!
jeder LKW bis 3,5t darf schneller als 80 Km/h fahren... und wann hatten Sie das letzte mal einen Sprinter bei 180 Sachen mit Lichthupe hinter sich? Apropos 160 Km/h, schauen Sie sich mal meine Reifen an: Die sind nur bis 160 Km/h zugelassen... die sehen doch ganz sicher nicht nach PKW aus, oder? (ich habe Cooper Discoverer STT drauf!)(FA: Sie könnten ja später andere drauf machen um schneller zu fahren!)... nein, ich brauche die um in `s Holz zu gehen. Mein Schwiegervater hat einen Wald...
Ergebnis: Man (FA) wird die Angelegenheit nochmal prüfen und mir dann Bescheid geben...
Ich habe aber definitiv keinen Zweifel daran gelassen, dass ich bei einer Besteuerung als PKW die hinteren Sitze austragen lassen werde. Außerdem habe ich zu meiner Entlastung bereits bei Erhalt und Einspruch des Steuerbescheides 160 EUR an das FA überwiesen.
Ich Berichte wenn ich Post habe. Ganz schön anstrengend,... aber irgendwie lustig!
Gruß,
Jürgen
Erfahrung ist eine gute Sache, leider hat man sie erst, nachdem man sie gebraucht hätte.
Toyota Hilux ExtraCab 2011, OME - leicht/Mittel, 265/75R16 Cooper Discoverer STT auf CW 8x16 ET15, ASFIR UFS, Hoodeflector, LED-Fernlicht Blixtra, Scheelmann Vario XXL, beheizt, Tempomat, u.v.m, und natürlich unser s'Schächtele
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Weiterhin starke Nerven mit dem FA.
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