Frage Pickup mit Kabine generell als Wohnmobil !!!
- quadler
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Also bitte: Als Pkw einstufen lassen, einen WoMo-Zuschlag willig entrichten, zudem Sonntagsfahrverbot als Lkw und mit Haenger etc etc.
Seid Ihr nun Buerger oder nicht ?
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- &soweiter
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« reini » hat folgendes geschrieben:...nicht nett heut abend...
Keine Sorge, der is immer so!
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- quadler
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LG Andreas
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- holger4x4
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Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
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- quadler
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- Huckepack
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- quadler
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Gabs da nicht ne 80kmh-Beschraenkung ? Koennte man eine Verordnung erstellen: Fahren nur erlaubt bis 80 kmh (Lkw). Und nur im zweiten Gang - wegen dem Steueraufkommen <img src="{SMILIES_PATH}/screwy.gif" alt="" title="Screwy" />
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- zobelix
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private bzw freizeitfahrten sind zwischenzeitlich erlaubtZudem Bussgelder im Zweifelsfalle
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- quadler
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(oder hast Du das Gesetz immer dabei ? Amtlich gestempelt ?)
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- QuestMan
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Holger4x4 schrieb: Das hat nix mit Steuervermeidung zu tun! Ein Extra-cab ist ein LKW und bleibt ein LKW,auch wenn man einen Wohncontainer damit sparzieren fährt.
Wenn das Dein FA auch so sieht, kannste froh sein.
Ansonsten bleibt beim Thema, hier gehts weder um Anhänger am LKW noch ums Sonntagsfahrverbot!!!
Grüße
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ich gebe da QuestMan vollkommen Recht.
MEIN PU ist auch LKW (Singel-Cab !!!!!), die Kabine ist NICHT eingetragen.
Der FA-Beamte hat mich beim Einkaufen auf dem Parkplatz MIT aufgesattelter Kabine (ist LADÚNG !!!) gesehen.
Ergo : bin ich in der Zeit, in der ich die Kabine aufgesattelt habe, ein WOMO und KEIN LKW !!!!
Darum geht es ja die ganze Zeit.
Ich habe zum augenblicklichen Zeitpunkt noch keine Info vom FA und muss noch etwas Geduld haben.
Sollte aber der Einspruch abgelehnt werden, gibt das ein RUN der Doppelkabinen-Fahrer mit Kabine auf ihr FA, denn die sind ja (wenn nach PKW besteuert) in der Zeit, in der die Kabine aufgesattelt ist, ein WOMO und somit können sie Geld zurückfordern, denn die WOMO-Steuer ist ja wesentlich günstiger als PKW-Besteuerung.
Aber : NOCH ist nichts vom FA gekommen, also muss man erst einmal den Ball flach halten und warten.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
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- zobelix
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ich lach mich wieder tot
nicht von hier bis um die ecke denke
aber warten wir es mal ab.
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nun ist es amtlich : in der Zeit, in der ein Pickup MIT Kabine gefahren wird (auch ein Doppelkabiner !!!!!), ist es ein Wohnmobil.
Meinen Einspruch haben die nicht entsprochen, ich soll ihn zurücknehmen.
Ja, wo sind wir denn ?????
Ich werde mich auf keinen Fall so damit abfinden und werde die Sache dem Anwalt übergeben.
Hier mal das Schreiben, das ich heute von Herrn Tischer vom Finanzamt Aschaffenburg bekommen habe :
www.pickup-reisen.de/Finanzamt3.pdf">www.pickup-reisen.de/Finanzamt3.pdf
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- Volker1959
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Lass dich nicht verarschen oder gar einschüchtern....Ich drück die Daumen
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und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern
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- holger4x4
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- chevysurfer
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lustig ist es nicht.
Er hat ja geschrieben das eine "fest eingebaute Einrichtung...."muß " im" Fahrzeug vorhanden sein.
Das ist ja bei einer mit Ketten oder Spanngurten tranzportierten Kabine nicht der Fall.
Nach EG-Richtlinie 70/156/EWG ist Dein PU ein Fahrzeug der Klasse N(LKW) und nicht der Klasse M(Wohnmobil)Wenn er das Wohnmobilsteuergesetzt schon zitiert dann doch komplett.
Somit auch kein Wohnmobil.Hat er sich die Kabine mal von innen angeschaut?Woher weiß der von der Ausstattung der Kabine?
Wird aus einem Umzugslaster auch ein Wohnmobil?
Hang Loose Andre
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- chevysurfer
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"Das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21.12.2006 wurde am
28.12.2006 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2006 I, S. 3344) und ist damit mit Wirkung ab
1.5.2005 in Kraft getreten.
Daraus ergeben sich folgende Änderungen:
In dem Übergangszeitraum vom 1. Mai 2005 bis 31. Dezember 2005 bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer
von Wohnmobilen nach den bisherigen Tarifen. Ab dem 1. Januar 2006 werden Wohnmobile
nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen
besteuert.
Wohnmobile sind im KraftStG nun als eigenständige Fahrzeugart definiert (§ 2 Abs. 2b KraftStG). Als
Wohnmobile gelten – unabhängig von dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht – Fahrzeuge
der verkehrsrechtlichen Fahrzeugklasse M (für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute
Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern) mit besonderer, grundsätzlich fest eingebauter
Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum
vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den
überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe
von mindestens 1,70 Meter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.
Wohnmobile müssen mindestens über folgende Ausrüstung verfügen: Tisch und Sitzgelegenheiten,
Schlafgelegenheiten (können gegebenenfalls tagsüber auch als Sitze dienen), Kücheneinrichtung mit
Spüle und Kochgelegenheit sowie Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen
Gegenständen (Schränke beziehungsweise Stauraum). Diese Ausrüstungsgegenstände müssen im
Wohnbereich fest angebracht sein, mit Ausnahme des Tisches, der leicht entfernbar sein kann.
Wohnmobile werden ab 1. Januar 2006 nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und
zusätzlich nach Schadstoffemissionen besteuert. Es kommen drei abgestufte Steuertarife zur Anwendung,
die sich an den verkehrsrechtlichen Schadstoffklassen für Nutzfahrzeuge orientieren. Die
emissionsbezogene Gestaltung der Steuersätze begünstigt besonders emissionsreduzierte Wohnmobile.
Für Wohnmobile mit einem ungünstigeren Emissionsverhalten ergibt sich dagegen eine
stärkere Steuerbelastung."
Hang Loose Andre
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- proallrad
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ich war so frei und habe mich mal angemeldet. Der Fall zeigt doch eindeutig, das die Finanzverwaltung bislang nicht wusste, was sie tat. Seit dem 01.07.09 ist der Bund zuständig – jetzt soll alles besser werden. Ich diskutiere seit ein paar Wochen die Themen mit dem BMF.
So sind z.B. auch dies keine Womos
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weil die Wohnfläche zu gering ist – zumindest nach bisheriger Flächendefinition – nur ist das bislang niemandem aufgefallen – Steuerausfall geschätzt + 40 000 000 Euro/p.a.!
Das BMF hat zumindest diverse „Defizite“ eingeräumt und verspricht Rechtssicherheit für den Fahrzeughalter. Wir werden sehen, was es gibt.
Gruß
Stefan
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- &soweiter
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das ich heute von Herrn Tischer vom Finanzamt Aschaffenburg bekommen habe
Da sach doch mal einer, die hätten keinen Sinn für Humor,
der passt doch irgendwie ganz gut hierher:
Der Name von dem Finanzamtkomiker ist doch Programm, oder ..?
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- Volker1959
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Unabhängig von den gerichtlichen Schritten würde ich an eurer Stelle erstmal schreiben, daß Ihr in diesem Jahr an "sagen wir mal" 3 Tagen euren PU als Womo genutzt habt!
Sie sollen euch bitte die "Aufpreisrechnung" für den Differenzbetrag für die 3 Tage schicken
Ob sie sich dann verarscht vorkommen.... :
Sollen sie mal beweisen, daß Ihr öfters mit Kabine unterwegs wart...
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