Topic-icon Frage Pickup mit Kabine generell als Wohnmobil !!!

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15 Jahre 3 Monate her #61 von ...
Hallo Stefan,

wir haben ProAllrad auch schon informiert.

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15 Jahre 3 Monate her #62 von Huegelcamper

Stefan schrieb: Moin.

Was kann proallrad, was ein Anwalt nicht kann?


Gruß Stefan


Seit 3 Jahren mit der Materie befasst, Anwalt Nehm ebenfals, geballtes Wissen!

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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15 Jahre 3 Monate her #63 von Stefan
Achso, danke.

Na da bin ich ja mal gespannt, ob unser FA auch so arbeitet und komische Ideen hat...

Gruß Stefan

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15 Jahre 3 Monate her #64 von Stewa
Na, die Idee werden den Finanzämtern bestimmt auch gut seeehr gut gefallen, sind die sicher noch gar nicht drauf gekommen:

Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, wird
ein "unechtes" Wohnmobil nach Hubraum, wie ein PKW, besteuert. Sie könnten also
ggf. auch in das Risiko laufenn, dass eine hubraumbezogene Kfz-Steuer erhoben wird,
sofern die Mindeststehhlöhe nicht erreicht wird.


Wer also auf einen 1 oder 1 1/2-Kabiner LKW eine Kabine lädt, die nicht die Womo voraussetzungen erfüllt macht es somit zum unechten womo und wird als PKW besteuert!! -Suuper!! :P

Definition Wohnmobil:
Des Weiteren muss die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen


... ist bei mir z.b. nicht gegeben, viel Bodenfläche hab' ich nicht.

gruß, Stephan

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15 Jahre 3 Monate her #65 von QuestMan

Wer also auf einen 1 oder 1 1/2-Kabiner LKW eine Kabine lädt, die nicht die Womo voraussetzungen erfüllt macht es somit zum unechten womo und wird als PKW besteuert!! -Suuper!!


Ist hier aber die falsche Ableitung.
Dieser Passus zielt auf Vans Geländewagen oder VW-Busse ab.

Ohne Kabine ist ein SingleKab oder 1 1/2 Kabiner immer noch gewichtsbesteuert.

Grüße

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15 Jahre 2 Monate her #66 von quadler

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15 Jahre 2 Monate her #67 von syberbruno
willkommen in schilda......

Ford Ranger XLT Limited 2,2 Extracab

Nordstar Camp Compact (2002)

Bevor isch misch uffresch isses mier liwwer Egal...

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15 Jahre 2 Monate her #68 von quadler
Yep:
Fläche 357.104,07 (61.)[2] km²
Einwohnerzahl ca. 82.046.000 (15.)[3] (30. November 2008)
Bevölkerungsdichte 230 (37.)[4] Einwohner pro km²

gefühlter Behördenanteil: 75%

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15 Jahre 2 Monate her #69 von SiggyP
Na ja,

da bin ich mal ganz gelassen.
ich glaub dass da noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. :dagegen:

Siggy

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15 Jahre 2 Monate her #70 von MichaH.
Guten Abend

michaelbaier schrieb: ein "unechtes" Wohnmobil nach Hubraum, wie ein PKW, besteuert.


Das ist Quatsch.Der ADAC scheint mir da sowieso der falsche Ansprechpartner.

michaelbaier schrieb: Vielleicht sollte ich nun wirklich erst einmal vor Gericht ziehen, damit ein "Grundsatz-Urteil" gemacht wird.


Erstmal musst du dem neuen Steuerbescheid schriftl.widersprechen und zwar fristgerecht.Dann geht das eine Abteilung höher.
Danach bekommst du einen Brief,mit der Aufforderung den Widerspruch zurückzuziehen,weil du da keine Erfolgsaussicht hättest.
Das tust du natürlich nicht,weil du ja Ladung transportierst.
Danach ist noch genug Zeit für den Klageweg.

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15 Jahre 2 Monate her #71 von MichaH.
Ach nochwas zur Erfassung.
Die Mautbrücken können auch die PKW erfassen.
Wird nach der Wahl noch interessant.

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15 Jahre 2 Monate her #72 von MichaH.

michaelbaier schrieb:
Man sollte auch (laut FA) biem TÜV vorbeifahren und als WOMO eintragen lassen.


Vielleicht wird deine Versicherung dadurch deutlich günstiger,
rechne das mal durch.
Ansonsten lässt du das natürlich schön bleiben.
Das Finanzamt ist nämlich nicht an die Eintragung gebunden,
ergo für den Herren völlig uninteressant.

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15 Jahre 2 Monate her #73 von ...
Hallo MichaH,

vielen Dank für Deine Antworten.

Ja, Widerspruch habe ich bereits schriftlich am nächsten Tag eingereicht und den haben sie auch erhalten.

Ich habe ein Schreiben letzte Woche bekommen, dass sie meinen Fall zur Prüfung in die Rechtsabteilung weiterleiten.
Und : ich solle mit meinen Rückfragen ein "gesundes Maß" einhalten.
Soll heißen : ich möchte bitte nicht nerven !!!!!

Solange ich von denen keine Antwort bekommen habe, wird vorerst nichts unternommen.
Das muss ich natürlich erst abwarten.

Eintragen werde ich die Kabine auf keinen Fall.

Mal sehen, was rauskommt.

Ich halte Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden.

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15 Jahre 2 Monate her #74 von ...
@quadler

Deine Antwort ist auch nicht zu verachten. 8)

Besonders der letzte Satz 8) :P 8)

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15 Jahre 2 Monate her #75 von quadler
quadler antwortete auf Verschwendung...
Sagt man doch, die Datenuebertragung von den Mautbruecken zu den RZ sei bei weitem zu schmalbandig ? Designfehler ? So dass nicht mal alle aktiv geschaltet werden koennen ? Aber wird wohl stillschweigend mit ein paar Steuer-Milliönchen ausgebügelt, mit ein paar zusätzlichen....

Sagt man auch, dass bei 600 eingebrachten Millionen 500 Millionen für die Verwaltung draufgehen ? Aber macht ja nix. Sind ja Bürgergelder. Vorher jedenfalls.

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15 Jahre 2 Monate her #76 von MichaH.

michaelbaier schrieb:
Solange ich von denen keine Antwort bekommen habe, wird vorerst nichts unternommen.
Das muss ich natürlich erst abwarten.


Vielleicht solltest du solange nur ohne Kabine durch die Stadt fahren.
Vor Gericht bekommt man ein Urteil,nicht unbedingt sein Recht.

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15 Jahre 2 Monate her #77 von SiggyP

Vielleicht solltest du solange nur ohne Kabine durch die Stadt fahren.


Vielleicht reichts ja, so nur vorm Finanzamt hin und her zu fahren.
Da soll doch angabegemäß immer einer im Fenster hängen und rausgucken während der Arbeitszeit.

Eigentlich ganz praktisch. Und auch sparsam.
Da wird doch scheinbar ne ganze Mautbrücke eingespart,
wenn das in dem Ort so gehandhabt wird.

Bei unserem FA arbeiten die nach den ganzen Tag
und Einstufungen by Rausgucken gibt´s hier noch nicht. :o <img src="{SMILIES_PATH}/icon_surprised.gif" alt=":o" title="Surprised" />:o

Siggy

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15 Jahre 2 Monate her #78 von Stefan
Moin.

So, da ich mein Fahrzeug (xtra-cab) gerade erst neu zugelassen habe, musste ich es zwecks Besteuerung dem Finanzamt vorführen (oder eine Bilderserie vorlegen).

Alles schön, MEIN Auto ist ein LKW, vom FA so begutachtet. Allerdings war ich ohne Kabine zum Vorführen da ;-)


Gruß Stefan

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15 Jahre 2 Monate her #79 von quadler

Stefan schrieb: .....Allerdings war ich ohne Kabine zum Vorführen da ;-)


Gruß Stefan


Stefan, das darf man nicht. "Steuervermeidung" ist strafbar. :D :sauf:

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15 Jahre 2 Monate her #80 von holger4x4
Das hat nix mit Steuervermeidung zu tun! Ein Extra-cab ist ein LKW und bleibt ein LKW,auch wenn man einen Wohncontainer damit sparzieren fährt.

Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.

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