Topic-icon Frage Pickup mit Kabine generell als Wohnmobil !!!

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15 Jahre 3 Monate her #21 von chevysurfer
Das Argument der FA zur PKW Versteuerung:
überwiegend zum Personentransport geeignet da 4oder mehr Sitze,
würde dann von den FAs selbst in Frage gestellt werden.
Ist ein PU nun überwiegend zum Personentransport oder als Wohnmobil geeignet?
Zutrauen tue ich den deutschen FAs aber alles.

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15 Jahre 3 Monate her #22 von ...
Hallo Kabinenfreunde,

also, das ist so :

Wenn ich mit Kabine fahre, muss ich biem Finanzamt Bescheid geben, ab wann und wie lange ich die Kabie drauf lasse. Wenn sie wieder runter kommt muss ich wieder dem FA Bescheid geben.
Die rechnen dann tageweise ab.

So sagte es der gute Oberinspektor beim FA Aschaffenburg.

Das bedeutet, wir werden ein Fahrtenbuch führen müssen und JEDES MAL, wenn sich was ändert kommt ein Fax zum FA Aschaffenburg mit der Änderung.

Das wird fürs FA ein heftiger Verwaltungsaufwand, wenn man z. B. 3 Wochen zu Hause angesattelt hat, dann 3 Tage aufsattelt, dann wieder 1 Woche absattelt, nach 2 Wochen für 5 Tage aufsattelt ........ usw.
Mal sehen, ob die das so mitmachen und wer der längere Atem hat.

Ein vorgefertigtes Fax ist schon in Arbeit für den Ernstfall und auch der Anwalt ist eingeschaltet und bei Pro-Allrad werde ich auch Mitglied und hole mir Unterstützung wo es geht. ADAC wird auch informiert ebenso wie Tischer, Nordstar und Co. Und wenn geht, auch die Presse.

Ich werde schwere Geschütze auffahren und mir erstmal nichts gefallen lassen.

Es ist ganz egal, ob die Kabine eingetragen ist oder nicht !!!!

UND : Es wird DEUTSCHLANDWEIT gültig werden !!!!

Also, wehrt Euch, sollte bei euch was auftauchen.

(!! Ich habe einen 1-Kabiner-Pickup LKW !!!)



Ach.... und noch was :

Man sollte auch (laut FA) biem TÜV vorbeifahren und als WOMO eintragen lassen.

(Aber wie soll das gehen, wenn ich überwiegend im Jahr beim FA als LKW angemeldet bin ???)

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15 Jahre 3 Monate her #23 von chevysurfer
Hoffentlich nur ein Schnellschuß eines obereifriegen Finanzbeamten.
Auf jeden ein schöner Aprilscherz.Ist schon April?
Hoffentlich haben die FAs genug Personal um zu überprüfen wann und wie lange ich mit Kabine unterwegs bin.Was ist wenn ich die Kabine verheimliche?Steuerhinterziehung ja aber für wieviel Tage?Fährt der Finanzbeamte hinter mir her und zählt die Stunden?
geile Nummer :D
Wie ich ja schon weiter vorn geschrieben hab.Fahrtenbuch und tageweise Steuer für die tatsächliche Nutzung.PKW,LKW,Womo

Es ist Wahljahr.Aber wen kümmerts
Wenn ich bei meinem Kombi die Rückbank umlege und holz vom Baumarkt hole zahle ich dan LKW Steuer und muß ein Fahrtenbuch führen?
Zahlen die 40Tonner-Trucker jetzt Womosteuer wenn sie im Truck TV,Bed,Kühlschrank...haben?

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15 Jahre 3 Monate her #24 von pigab

QuestMan schrieb:

Solange die Kabine bei mir nur Last ist, können die mich mal!


Das tun sie ja gerade bei Michael.

Bin mal gespannt, wann der nächste dran ist.
Auf alle Fälle sollten Wohnkabinenfahrer einen Bogen um AB machen.

[Satiremodus an:]
Irgendwann werten sie noch die Kameraaufzeichnungen an den Autobahnen aus und dann sind alle dran![Satiremodus aus:]

Ich brech zusammen! Was hab ich mich damals bemüht, ne WoMo-Zulassung zu bekommen, da wollten se nich und nun soll man müssen? :roll:

Gruß aus Hamburch!
Bernd

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15 Jahre 3 Monate her #25 von chevysurfer
Fahren mit Wohnkabine als Ladung gilt als LKW da ja Ladung
Wohnen in der aufgesattelten Kabine gilt als Wohnmobil da ja Wohnmobil
Also bitte nur in der abgesetzten Kabine wohnen.
Dann aber bitte nur ein paar Tage weil sonst die Zweitwohnsitzsteuer greift. :D

Ist hier ein Forum für Steuerhinterzieher?

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15 Jahre 3 Monate her #26 von chevysurfer
Bestimmte Dinde müssen ja erfühlt sein damit ein Womo ein Womo ist.
Stehhöhe 170cm an Koch und Spüle.
Koch und Spülgelegenheit müssen vorhanden sein usw.

Wenn diese Dinge nicht erfüllt werden gilt das unechte Wohnmobil und diese werden nach LKw versteuert.

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15 Jahre 3 Monate her #27 von pigab

chevysurfer schrieb: Bestimmte Dinde müssen ja erfühlt sein damit ein Womo ein Womo ist.
Stehhöhe 170cm an Koch und Spüle.
Koch und Spülgelegenheit müssen vorhanden sein usw.

Wenn diese Dinge nicht erfüllt werden gilt das unechte Wohnmobil und diese werden nach LKw versteuert.

Und irgendwie war da nochmal was mit ner festen Verbindung zum Basisfahrzeug!

Gruß aus Hamburch!
Bernd

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15 Jahre 3 Monate her #28 von QuestMan
Nun mal langsam, die Definition für ein WoMo lt. wie folgt:

Der Begriff - Wohnmobil/ Wohnmobile - wurde eine eigene Begriffbestimmung eingeführt:

- Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind. Des Weiteren muss die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen und der Wohnteil eine Steh-Höhe von mindestens 1,70 Meter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.
- Unechte Wohnmobile, deren Bauart, die eines Pkws aufweist, sind ab 01.01.2006 als Personenkraftwagen zu besteuern.
- Als andere Fahrzeuge gelten auch Kranken- und Leichenwagen nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.3 und 5.4 der Richtlinie 70/156/EWG.


Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 16/3314

Grüße

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15 Jahre 3 Monate her #29 von zobelix
check mal die nr vom finanzamt
nicht das du auf ne 0190 nr faxen solst
mir hatten sie damals erst den womo eintrag verweigert mit den worten, wenn ich nen hubschrauber transportieren würde wäre mein auto ja auch kein fahrbares flugobjekt.

und wenn du deine kabine nur transportierst?
OHNE die absicht drinnen wohnen zu wollen?

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15 Jahre 3 Monate her #30 von Volker1959

also, das ist so :

Wenn ich mit Kabine fahre, muss ich biem Finanzamt Bescheid geben, ab wann und wie lange ich die Kabie drauf lasse. Wenn sie wieder runter kommt muss ich wieder dem FA Bescheid geben.
Die rechnen dann tageweise ab.

So sagte es der gute Oberinspektor beim FA Aschaffenburg.

Du willst uns doch hier veräppeln.... Iss ja auch gut, wir verstehen doch alle Spaß :hurra:

Oder trinken die da bei euch im FA etwa harte Sachen...... :sauf:

Ich bin begeistert...
:wink:

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
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15 Jahre 3 Monate her #31 von pigab

Volker1959 schrieb:

also, das ist so :

Wenn ich mit Kabine fahre, muss ich biem Finanzamt Bescheid geben, ab wann und wie lange ich die Kabie drauf lasse. Wenn sie wieder runter kommt muss ich wieder dem FA Bescheid geben.
Die rechnen dann tageweise ab.

So sagte es der gute Oberinspektor beim FA Aschaffenburg.

Du willst uns doch hier veräppeln.... Iss ja auch gut, wir verstehen doch alle Spaß :hurra:

Oder trinken die da bei euch im FA etwa harte Sachen...... :sauf:

Ich bin begeistert...
:wink:

Den würd ich glatt bei seinen Vorgesetzten melden und wenn der nicht reagiert, eins drüber!
So einer spart nicht, der verschwendet Steuergelder und sorgt dafür, dass die Akzeptanz für jegliche Steuer in unserem Staat gen Null sinkt.

Gruß aus Hamburch!
Bernd

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15 Jahre 3 Monate her #32 von marco75
ich würde mich über die womo-steuer freuen.

habe nen doka-pickup diesel und zahle die pkw-steuer.

schlimmer kann es ja nicht mehr werden für mich^^.

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15 Jahre 3 Monate her #33 von Huegelcamper
Vergiss aber nicht min. 1x am Tag abzusatteln und dieses unverzüglich dem Finanzamt faxen! :mrgreen: :mrgreen: Das hält der stärkste Stier nicht aus, will der Finanzminister werden??? Aufstellung im Wahlkreis ..... oder was...

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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15 Jahre 3 Monate her #34 von chevysurfer
www.verwaltung.bayern.de/Anlage1914390/D...PkwundWohnmobile.pdf">www.verwaltung.bayern.de/Anlage1 ... mobile.pdf

Eine kleine Info Datei vom Finanzamt Aschaffenburg.
Dort sind auch die PUs erwähnt.
Also bei einem Singlecap mit weniger als 1+3 Sitzen sehe ich die PKW Steuer nicht.Ob aus dem PU mit "nicht" festmontierter Kabine ein Womo wird bleibt offen.

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15 Jahre 3 Monate her #35 von Flause
Einmal? Nee, das würde mehrmals täglich geschehen. Wenn die das schon so möchten, dann sollen die das gefälligst Stundenweise abrechnen...

Besten Gruß aus dem Sauerland
Hans-Jörg
Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland !!!

Dodge RAM 1500 QC 5,7 HEMI EZ: 01/2010
(mit Nordstar ECO 200)

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15 Jahre 3 Monate her #36 von chevysurfer

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15 Jahre 3 Monate her #37 von BiMobil
Hallo Michael,Hallo Cordula

Für einen Aprilscherz ist es noch zu früh oder schon zu spät.
Ich geh mal davon aus zu willst uns nicht veräppeln und alles ist wahr.

Wie ist es dann z.B bei meiner BimobilKabine ???

mit Kabine = Wohnmobisteuer :)
mit LKW-Ladefläche = PKW Steuer :(
ohne Kabine und ohne Ladefläche = :shock: :?:
(kein LKW da keine Ladefläche,kein PKW da kein Kofferraum, kein WoMo da keine Kabine ???????

bei Pro-Allrad werde ich auch Mitglied


ruf aber erstmal Stefan von proallrad an (könnt aber sein das der z.Z. in Urlaub ist)
Solche Machenschaften vom FA intersessieren den bestimmt

Ich glaub eher das hier ein pflichtbewuster FA Fuzzy etwas zu übereifrig handelt.
Kann doch nicht wahr sein ,soviel Blödheit

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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15 Jahre 3 Monate her #38 von QuestMan
Mehrmals tägl. Auf und Absattel interessiert die sicher nicht.
Und die anderen verlinkten Geschichten beziehen sich auf das "DoKa-Thema".
Hier gehts um was ganz neues.
Und das PDF-Dokument enthält genau den Passus unter Punkt "X" den ich oben schon zitiert hatte.

Hier geht es dem FA ganz einfach darum einen PU durch Transport einer Wohnkabine als Wohnmobile versteuern zu können.

Womit sie versuchen auch die zu kriegen, die ihre Kabine als Ladung spazieren fahren.

Da das hier bislang "scheinbar" ein Einzelfall ist, hoffe ich wie gesagt ja auch noch das dass nicht die Runde im Lande macht.

EDIT:

@Rudi, ich glaube bei Dir bleibt es schön bei der PKW-Steuer, mit der kann man doch am meisten rausholen, oder?

Grüße

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15 Jahre 3 Monate her #39 von ...
Hallo Kabinenfreunde,

tja, leider ist das kein April-Scherz, auch kein verspäteter.

Wir suchen uns gerade einen Anwalt für Steuerrecht und machen einen Termin.

Wegen Pro Allrad :
Kann ich da einfach anrufen und den "Stefan" verlangen ?
(Sorry, ich kenne den guten Mann evtl. nicht.)

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15 Jahre 3 Monate her #40 von BiMobil

Kann ich da einfach anrufen und den "Stefan" verlangen


Ja , der heißt Stefan Specht , soll aber schwer erreichbar sein.

Anwalt für Steuerrecht


hat proallrad auch, Kanzlei Nehm in Düsseldorf

kannst aber alles mit Stefan besprechen -- Nr auf der Homepage

Grüß Stefan von mir --- Rudi aus München ---

Gruß Rudi
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