Frage Pickup mit Kabine generell als Wohnmobil !!!
- Huegelcamper
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VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69
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- Zaphod
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Am Freitag aufsatteln zum hinfahren => Womosteuer
Am Samstag absatteln, PU daneben stellen => LKW Steuer
Am Sonntag wieder heim aufsatteln fahren absatteln 50% LKW und 50% Womo....
Jane is klar. Erinnert mich an Asterix und Obelix mit dem Haus das Verrükte macht. <img src="{SMILIES_PATH}/screwy.gif" alt="" title="Screwy" />
Realität ist eine Illusion, die durch Mangel an Fantasie (oder Alkohol) hervorgerufen wird!
Ich leide nicht unter Realitätsverlust
Ich genieße ihn
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- Reini
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Hat das die Schergen des Finanzministers schon jemals interessiert?Volker1959 schrieb: Für sowas fehlt ja wohl die rechtliche Grundlage!
Nee, die werden mit Sicherheit auch weiterhin mit der Pkw-Steuer abgeledert. Wo Vater Staat erst mal erfolgreich seine Krallen reingeschlagen hat, das wird er doch nicht freiwillig wieder rausrücken!Volker1959 schrieb: ...die jetzt PKW-Steuer zahlen müssen haben dann ja einen Vorteil davon...
Ich fürchte, die wenigen Argumente, mit denen man sich bisher noch eine Besteuerung gemäß eingetragenem Fahrzeugtyp erstreiten konnte, sind eh bald Geschichte. In absehbarer Zeit werden sie eine "rechtliche Grundlage" schaffen, und ich wette, die sieht dann so aus, dass auf Privatpersonen zugelassene Fahrzeuge grundsätzlich nur noch als Pkw versteuert werden, wobei die Verzollung von Import-PUs selbstverständlich weiterhin zum mehr als doppelt so hohen Lkw-Tarif erfolgen wird.
Willkommen in der bunten Republik Deutschland!
Grüße aus 'm Wald,
Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)
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so, ProAllrad hat auch eine Email bekommen und hat auch schon geantwort. Die werden das weiterleiten und bearbeiten.
Die von ProAllrad schreiben auch, dass es ein Hammer ist.
Rechtschutz ist auch informiert, Anwalt in meiner Nähe wird noch durchgegeben und dann wird Termin gemacht. (Macht nicht jeder Anwalt Steuerrechtsstreit !!)
ADAC-Email ist an die Rechtsabteilung auch unterwegs.
So, mal sehen, was kommt und welche Chancen wir haben.
Ich halte Euch auf dem Laufendenn.
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- Volker1959
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- bergaufbremser
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*Alle zehn Daumen und grossen Zeh drück*michaelbaier schrieb: Hallo Kabinenfreunde,
so, ProAllrad hat auch eine Email bekommen und hat auch schon geantwort. Die werden das weiterleiten und bearbeiten.
Die von ProAllrad schreiben auch, dass es ein Hammer ist.
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Gruss Bernd
...und draussen vor der Stadt, steht sich mein Auto die Reifen platt
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- flaxi
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ähm... also 11....*Alle zehn Daumen und grossen Zeh drück*
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- bergaufbremser
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äääääähh, könnten dann auch zwölf sein,flaxi schrieb:
ähm... also 11....*Alle zehn Daumen und grossen Zeh drück*
aber mir fehlen gerade die Daumen zum Zählen
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- zobelix
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hast du ein fax?und JEDES MAL, wenn sich was ändert kommt ein Fax zum FA Aschaffenburg mit der Änderung.
wer zahlt das porto?
kannst du das in anrechnung bringen?
was ist wenn du nur mal 2 km in die scheune fährst?
rechnen die minutengenau?
ich stelle mir vor du sendest denen 20 faxe am tag über jede änderung
fahr doch mal mit ausgebautem hubmechanismus vor und frag die wo die gefoderten 170 cm sind
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- QuestMan
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Da kannst Du auch 20 Faxe, auf Deine Kosten natürlich, schicken.
Wer sich ernsthaft einlesen will kann sich schon mal hier informieren:
Kraftfahrzeugsteuergesetz
§12 regelt die Steuerfestsetzung.
(1) Die Steuer wird, wenn der Zeitpunkt der Beendigung der Steuerpflicht nicht feststeht, unbefristet,
in allen anderen Fällen für einen bestimmten Zeitraum oder tageweise festgesetzt.
Wenn man nun eine Nutzung von 30 Tagen im Jahr ansetzt, ergibt sich immerhin die stolze Summe von 30 x 32€Cent im Jahr.
Das ist der Mehrbetrag den die Versteuerung als WoMo ausmacht.
Also gerade mal 9,60€ an Mehreinnahmen.
Aber Kleinvieh macht bei denen ja auch Mist.
Und da es genug Leute geben wird, die gar nicht erst auf die Idde kommen, tageweise abzurechnen,
werden wohl die Meisten wie die Lemminge den Betrag fürs gesamte Jahr zahlen, wenn es so weit ist.
Und glaubt mir, in Zeiten moderner EDV System, ist es für den FA-Beamten nur ein Mausklick,
wenn ihr mal übers WoE am Freitag die Nutzung meldet und am Montag wieder abmeldet.
Das geht schneller wie man "Fax" gesagt hat.
Wenn überhaupt so verfahren wird.
Ist traurig aber wahr.
Ic hoffe jedoch immer noch darauf, dass es gar nicht erst dazu kommt.
Grüße
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- pigab
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Gruß aus Hamburch!
Bernd
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Tischer Trail 275 Eigenausbau auf 1500er DODGE RAM 4x4 LPG-Powered
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- holger4x4
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Gruß, Holger
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Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.
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- Tinker
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§ 4 Erstattung der Steuer bei Beförderungen von Fahrzeugen mit der Eisenbahn
Gruß Gerd
no risk , no fun
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- Volker1959
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- Rheinlanddiver
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Gruß Frank
Ich fahre mit 7,4 Liter
(Hubraum)
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- Lance a lot
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Man wird sehen.
Viele Grüße
Jörg
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- Reini
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Das sagen sie ALLE, aber wie Du den zu versteuern hast, wird schon noch das kompetente Fachpersonal Deines FAs ganz nach persönlichem Gusto und tagesaktueller Befindlichkeit für Dich entscheiden...Holger4x4 schrieb: Ich hab nur einen LKW
Grüße aus 'm Wald,
Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)
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- BiMobil
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von 30 Tagen im Jahr ansetzt, ergibt sich immerhin die stolze Summe von 30 x 32€Cent im Jahr.
Aber Kleinvieh macht bei denen ja auch Mist.
O.K. bei Cordula gehts ja dem FA um Mehreinnahmen. ( da LKW )
Dann müßte das aber andersrum auch gehen.
Mindereinnahmen fürs FA
hihihi
ich freu mich schon auf den Geldsegen-- und die Faxarbeit ist es mir wert---- schon aus Prinzip
Ich zahl ja eh schon PKW Steuer.
Bei 60 Tage mit Kabine im Jahr hätt ich dann eine Ersparnis von (keine Lust zum Rechnen) aber 15 EURO werden es schon sein.
Wie du schreibst Kleinvieh macht auch Mist.
Mal sehen ,wenns so weit ist
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine
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erst mal vielen Dank Euch allen für den enormen Zuspruch.
@Zobelix
Ja, ich habe ein Fax, aber das brauche ich für diese Sache eigentlich nicht, da ich jeden Tag am Finanzamt vorbei fahre und ich auch die Schreiben einwerfen kann.
Dadurch ist ja die sogenannte "Sicht-Prüfung" des Finanzbeamten gekommen, denken Michael und ich.
Der Jenige-Welche hat wahrscheinlich seinen Kopf aus dem Fenster gehängt, uns gesehen und mal probiert, was er machen kann.
Heute haben wir eine Email vom ADAC bekommen, die kennen die Problematik auch nicht, ist also auch was Neues für die.
Hier mal der Wortlaut :
"Sehr geehrter Herr Baier,
vielen Dank für Ihre mail vom 8.9.2009.
Uns ist die geschilderte Problematik bislang noch nicht bekannt geworden.
Soweit ersichtlich gibt es zu dieser Thematik auch noch keine Finanzrechtsprechung, so
dass keine Aussagen zu den Erfolgsaussichten eines finanzgerichtlichen Vorgehens
gemacht werden können.
Die Frage, die letztendlich wohl vom Finanzgericht entschieden muss ist, ob es sich bei
der Wohnmobilkabine um "Ladung" handelt. Diese müßte damit begründet werden, dass
es sich nicht um eine feste Verbindung mit dem Fahrzeug handelt, sondern nur eine Verbindung
mittels Spannschlössern erfolgt (wie üblicherweise bei Ladung).
In Ihrem Falle wird nun eine Wohnmobilbesteuerung vorgenommen.
Diese gilt jedoch nur für "echte" Wohnmobile mit einer Mindeststehhöhe von 170 cm
im Bereich der Kochgelegenheit und der Spüle. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, wird
ein "unechtes" Wohnmobil nach Hubraum, wie ein PKW, besteuert. Sie könnten also
ggf. auch in das Risiko laufenn, dass eine hubraumbezogene Kfz-Steuer erhoben wird,
sofern die Mindeststehhlöhe nicht erreicht wird.
Mit freundlichen Grüßen "
Ich habe nochmal nachgehakt und hoffe, dass ich noch etwas mehr Infos bekomme, was ich allerdings bezweifle.
Vielleicht sollte ich nun wirklich erst einmal vor Gericht ziehen, damit ein "Grundsatz-Urteil" gemacht wird.
Allerdings kenne ich mich da nicht so gut aus und muss jetzt erst einmal auf die Aussagen meines Rechtsanwaltes warten, sobald ich einen Termin habe.
Drückt´ uns weiterhin alle Daumen, Finger und Zehen, die Ihr habt.
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- Stefan
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Was kann proallrad, was ein Anwalt nicht kann?
Gruß Stefan
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