Topic-icon Frage Pickup mit Kabine generell als Wohnmobil !!!

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15 Jahre 3 Monate her #41 von Huegelcamper
Oder wende dich an ThorstenD im Dodge Forum! der ist glaub ich ziemlich eng mit Stefan

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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15 Jahre 3 Monate her #42 von Zaphod
Ja genau, wenn ich nu übers WE an nen See fahre dann:
Am Freitag aufsatteln zum hinfahren => Womosteuer
Am Samstag absatteln, PU daneben stellen => LKW Steuer
Am Sonntag wieder heim aufsatteln fahren absatteln 50% LKW und 50% Womo....

Jane is klar. Erinnert mich an Asterix und Obelix mit dem Haus das Verrükte macht. :screwy: <img src="{SMILIES_PATH}/screwy.gif" alt=":screwy:" title="Screwy" />:screwy:

Realität ist eine Illusion, die durch Mangel an Fantasie (oder Alkohol) hervorgerufen wird!

Ich leide nicht unter Realitätsverlust
Ich genieße ihn

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15 Jahre 3 Monate her #43 von Reini

Volker1959 schrieb: Für sowas fehlt ja wohl die rechtliche Grundlage!

Hat das die Schergen des Finanzministers schon jemals interessiert?


Volker1959 schrieb: ...die jetzt PKW-Steuer zahlen müssen haben dann ja einen Vorteil davon...

Nee, die werden mit Sicherheit auch weiterhin mit der Pkw-Steuer abgeledert. Wo Vater Staat erst mal erfolgreich seine Krallen reingeschlagen hat, das wird er doch nicht freiwillig wieder rausrücken!

Ich fürchte, die wenigen Argumente, mit denen man sich bisher noch eine Besteuerung gemäß eingetragenem Fahrzeugtyp erstreiten konnte, sind eh bald Geschichte. In absehbarer Zeit werden sie eine "rechtliche Grundlage" schaffen, und ich wette, die sieht dann so aus, dass auf Privatpersonen zugelassene Fahrzeuge grundsätzlich nur noch als Pkw versteuert werden, wobei die Verzollung von Import-PUs selbstverständlich weiterhin zum mehr als doppelt so hohen Lkw-Tarif erfolgen wird.

Willkommen in der bunten Republik Deutschland! :top:

Grüße aus 'm Wald,

Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)

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15 Jahre 3 Monate her #44 von ...
Hallo Kabinenfreunde,

so, ProAllrad hat auch eine Email bekommen und hat auch schon geantwort. Die werden das weiterleiten und bearbeiten.
Die von ProAllrad schreiben auch, dass es ein Hammer ist.

Rechtschutz ist auch informiert, Anwalt in meiner Nähe wird noch durchgegeben und dann wird Termin gemacht. (Macht nicht jeder Anwalt Steuerrechtsstreit !!)

ADAC-Email ist an die Rechtsabteilung auch unterwegs.

So, mal sehen, was kommt und welche Chancen wir haben.

Ich halte Euch auf dem Laufendenn. :-)

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15 Jahre 3 Monate her #45 von Volker1959
Cordula, ich sehe schon Du hast das perfekt im Griff... :top:

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
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15 Jahre 3 Monate her #46 von bergaufbremser
bergaufbremser antwortete auf Re: Pickup mit Kabine generell als Wohnmobil !!!

michaelbaier schrieb: Hallo Kabinenfreunde,

so, ProAllrad hat auch eine Email bekommen und hat auch schon geantwort. Die werden das weiterleiten und bearbeiten.
Die von ProAllrad schreiben auch, dass es ein Hammer ist.

Rechtschutz ist auch informiert, Anwalt in meiner Nähe wird noch durchgegeben und dann wird Termin gemacht. (Macht nicht jeder Anwalt Steuerrechtsstreit !!)

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*Alle zehn Daumen und grossen Zeh drück*


Gruss Bernd

...und draussen vor der Stadt, steht sich mein Auto die Reifen platt
frei nach Spider Murphy Gang

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15 Jahre 3 Monate her #47 von flaxi

*Alle zehn Daumen und grossen Zeh drück*

ähm... also 11.... :twisted: 8)

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15 Jahre 3 Monate her #48 von bergaufbremser
bergaufbremser antwortete auf Re: Pickup mit Kabine generell als Wohnmobil !!!

flaxi schrieb:

*Alle zehn Daumen und grossen Zeh drück*

ähm... also 11.... :twisted: 8)

äääääähh, könnten dann auch zwölf sein,
aber mir fehlen gerade die Daumen zum Zählen :oops:

...und draussen vor der Stadt, steht sich mein Auto die Reifen platt
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15 Jahre 3 Monate her #49 von zobelix

und JEDES MAL, wenn sich was ändert kommt ein Fax zum FA Aschaffenburg mit der Änderung.

hast du ein fax?
wer zahlt das porto?
kannst du das in anrechnung bringen?
was ist wenn du nur mal 2 km in die scheune fährst?
rechnen die minutengenau?
ich stelle mir vor du sendest denen 20 faxe am tag über jede änderung
fahr doch mal mit ausgebautem hubmechanismus vor und frag die wo die gefoderten 170 cm sind

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15 Jahre 3 Monate her #50 von QuestMan
Wie ich schon mal geschrieben habe, es wird wenn überhaupt täglich abgerechnet.
Da kannst Du auch 20 Faxe, auf Deine Kosten natürlich, schicken.

Wer sich ernsthaft einlesen will kann sich schon mal hier informieren:

Kraftfahrzeugsteuergesetz

§12 regelt die Steuerfestsetzung.

(1) Die Steuer wird, wenn der Zeitpunkt der Beendigung der Steuerpflicht nicht feststeht, unbefristet,
in allen anderen Fällen für einen bestimmten Zeitraum oder tageweise festgesetzt.


Wenn man nun eine Nutzung von 30 Tagen im Jahr ansetzt, ergibt sich immerhin die stolze Summe von 30 x 32€Cent im Jahr.
Das ist der Mehrbetrag den die Versteuerung als WoMo ausmacht.
Also gerade mal 9,60€ an Mehreinnahmen. :lloll:

Aber Kleinvieh macht bei denen ja auch Mist.
Und da es genug Leute geben wird, die gar nicht erst auf die Idde kommen, tageweise abzurechnen,
werden wohl die Meisten wie die Lemminge den Betrag fürs gesamte Jahr zahlen, wenn es so weit ist. :roll:

Und glaubt mir, in Zeiten moderner EDV System, ist es für den FA-Beamten nur ein Mausklick,
wenn ihr mal übers WoE am Freitag die Nutzung meldet und am Montag wieder abmeldet.
Das geht schneller wie man "Fax" gesagt hat.
Wenn überhaupt so verfahren wird.

Ist traurig aber wahr. :x

Ic hoffe jedoch immer noch darauf, dass es gar nicht erst dazu kommt.

Grüße

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15 Jahre 3 Monate her #51 von pigab
Mein Reden! Anscheißen den Mann! Der verschwendet Steuergelder! :hammer:

Gruß aus Hamburch!
Bernd

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Tischer Trail 275 Eigenausbau auf 1500er DODGE RAM 4x4 LPG-Powered

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15 Jahre 3 Monate her #52 von holger4x4
Ich hab nur einen LKW :schande:

Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.

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15 Jahre 3 Monate her #53 von Tinker
Für Bernd, "der so oft nach Sylt fährt", is da auch was positives drin:
§ 4 Erstattung der Steuer bei Beförderungen von Fahrzeugen mit der Eisenbahn
:lloll:

Gruß Gerd

no risk , no fun
Dodge - RAM 2500 HD + Northstar - Laredo SC

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15 Jahre 3 Monate her #54 von Volker1959
Er fährt ja nicht mit der Bahn! Er nimmt die Fähre über Römö....

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15 Jahre 3 Monate her #55 von Rheinlanddiver
Rheinlanddiver antwortete auf Re: Pickup mit Kabine generell als Wohnmobil !!!
Mal davon abgesehen das mein PU als Lkw und Oldtimer zugelassen ist und auch so versteuert wird, hat die freundliche Dame bei der Zulassungsstelle den Eintrag: "Fz. mit Wohnwagen dabei" gemacht. Also was das FA sich jetzt da überlegen könnte würde mich schon interessieren :Teufel:


Gruß Frank

Ich fahre mit 7,4 Liter
(Hubraum)

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15 Jahre 3 Monate her #56 von Lance a lot
Hmm... Vielleicht als Oldtimer-Wohnmobil versteuern? Die Kabine einzeln als Oldtimer-Wohnwagen versteuern? Mit fiktiven Rädern....

Man wird sehen.

Viele Grüße
Jörg

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15 Jahre 3 Monate her #57 von Reini

Holger4x4 schrieb: Ich hab nur einen LKW :schande:

Das sagen sie ALLE, aber wie Du den zu versteuern hast, wird schon noch das kompetente Fachpersonal Deines FAs ganz nach persönlichem Gusto und tagesaktueller Befindlichkeit für Dich entscheiden... :twisted:

Grüße aus 'm Wald,

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15 Jahre 3 Monate her #58 von BiMobil

von 30 Tagen im Jahr ansetzt, ergibt sich immerhin die stolze Summe von 30 x 32€Cent im Jahr.

Aber Kleinvieh macht bei denen ja auch Mist.


O.K. bei Cordula gehts ja dem FA um Mehreinnahmen. ( da LKW )
Dann müßte das aber andersrum auch gehen.
Mindereinnahmen fürs FA
hihihi
ich freu mich schon auf den Geldsegen-- und die Faxarbeit ist es mir wert---- schon aus Prinzip
Ich zahl ja eh schon PKW Steuer.
Bei 60 Tage mit Kabine im Jahr hätt ich dann eine Ersparnis von (keine Lust zum Rechnen) aber 15 EURO werden es schon sein.
Wie du schreibst Kleinvieh macht auch Mist.

Mal sehen ,wenns so weit ist

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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15 Jahre 3 Monate her #59 von ...
Hallo, Ihr Lieben,

erst mal vielen Dank Euch allen für den enormen Zuspruch.

@Zobelix
Ja, ich habe ein Fax, aber das brauche ich für diese Sache eigentlich nicht, da ich jeden Tag am Finanzamt vorbei fahre und ich auch die Schreiben einwerfen kann.
Dadurch ist ja die sogenannte "Sicht-Prüfung" des Finanzbeamten gekommen, denken Michael und ich.
Der Jenige-Welche hat wahrscheinlich seinen Kopf aus dem Fenster gehängt, uns gesehen und mal probiert, was er machen kann.


Heute haben wir eine Email vom ADAC bekommen, die kennen die Problematik auch nicht, ist also auch was Neues für die.
Hier mal der Wortlaut :

"Sehr geehrter Herr Baier,

vielen Dank für Ihre mail vom 8.9.2009.

Uns ist die geschilderte Problematik bislang noch nicht bekannt geworden.

Soweit ersichtlich gibt es zu dieser Thematik auch noch keine Finanzrechtsprechung, so
dass keine Aussagen zu den Erfolgsaussichten eines finanzgerichtlichen Vorgehens
gemacht werden können.

Die Frage, die letztendlich wohl vom Finanzgericht entschieden muss ist, ob es sich bei
der Wohnmobilkabine um "Ladung" handelt. Diese müßte damit begründet werden, dass
es sich nicht um eine feste Verbindung mit dem Fahrzeug handelt, sondern nur eine Verbindung
mittels Spannschlössern erfolgt (wie üblicherweise bei Ladung).

In Ihrem Falle wird nun eine Wohnmobilbesteuerung vorgenommen.
Diese gilt jedoch nur für "echte" Wohnmobile mit einer Mindeststehhöhe von 170 cm
im Bereich der Kochgelegenheit und der Spüle. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, wird
ein "unechtes" Wohnmobil nach Hubraum, wie ein PKW, besteuert. Sie könnten also
ggf. auch in das Risiko laufenn, dass eine hubraumbezogene Kfz-Steuer erhoben wird,
sofern die Mindeststehhlöhe nicht erreicht wird.

Mit freundlichen Grüßen "



Ich habe nochmal nachgehakt und hoffe, dass ich noch etwas mehr Infos bekomme, was ich allerdings bezweifle.

Vielleicht sollte ich nun wirklich erst einmal vor Gericht ziehen, damit ein "Grundsatz-Urteil" gemacht wird.

Allerdings kenne ich mich da nicht so gut aus und muss jetzt erst einmal auf die Aussagen meines Rechtsanwaltes warten, sobald ich einen Termin habe.

Drückt´ uns weiterhin alle Daumen, Finger und Zehen, die Ihr habt. :-)

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15 Jahre 3 Monate her #60 von Stefan
Moin.

Was kann proallrad, was ein Anwalt nicht kann?


Gruß Stefan

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