Frage Der Supergau ist heute eingetreten....
- Buraq4x4
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Das ist ja erschütternd oberflächlich. Nur Gemeinplätze. Der Meister von der Schlichtungsstelle weiß es nicht besser, das ist ja kein Jurist. Aber der Juristische Beratungsdienst des ADAC?syberbruno schrieb: 1.: Antwort Juristischer Beratungsdienst ADAC
Du musst übrigens nicht klagen. Du hast die Rechnung doch noch nicht gezahlt, oder? Wenn, dann muss die Werkstatt ihren Lohn einklagen.
Wenn du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast (nur dann, wegen des Kostenrisikos), solltest du es versuchen und (nach vorheriger anwaltlicher Beratung bzgl. der außergerichtlichen Vorgehensweise) dich verklagen lassen. Da dürften deutlich mehr drin sein, als nur 200 €.
Viele Grüße, Ralf
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- syberbruno
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Bevor isch misch uffresch isses mier liwwer Egal...
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- Buraq4x4
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syberbruno schrieb: ....werde noch einen anderen Anwalt befragen
Ja, mache das. Nimm aber am besten einen Anwalt, der spezielle Kenntnisse im Werkvertragsrecht hat (also besser keinen Fachanwalt für Verkehrs- oder Familienrechtrecht, o.ä.), z.B. einen Baurechtler, der idealerweise gleich an dem für deinen Wohnsitz zuständigen Gerichtsort (Amtsgericht) seine Kanzlei hat. Wegen der im Falle eines Rechtsstreits anfallenden Fahrtkosten.
Der Kollege soll auch gleich mal prüfen, ob evtl. Ansprüche wegen unangekündigter Überschreitung eines Kostenvoranschlags nach § 650 BGB bestehen, falls eine solcher erteilt worden sein sollte.
Welches Amtsgericht zuständig wäre, erfährst du hier:
zustaendiges-gericht.de/
Für deinen Wohnort (Nidderau) wäre es das AG Hanau. Für den Sitz der Werkstatt (Gerichtsstand des Erfüllungsortes) in Gründau wäre es das AG Gelnhausen, ist ja auch nicht weit weg von Hanau. Also am besten irgendeinen Baurechtler in Hanau.
Viele Grüße, Ralf
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- Volker1959
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Denn nochmal "Emotionslos" nach!syberbruno schrieb: So, die Rechnung ist da:
3640 Schleifen
...ich hab nen Hals, den kann ich nicht beschreiben......
Es ist schon schlimm genug, dass ich mir nen neuen Kopp kaufen durfte, aber auch noch beschissen werden ist die Krönung.
Ich bin zusätlich nun stolzer Besitzer eines AGR-Ventils (mein altes hat bis zuletzt prima gefunzt hat 250€) Ich hätte es auch gut gefunden, wenn man mich mal vor dem Einbau mal gefragt hätte, ob ich das denn auch kaufen möchte. Ein neues Thermostat darf ich auch mein eigen nennenund einen kompletten Ölwechsels mit Filter(obwohl das "alte Öl erst 500 Km drin war). Auf Nachfrage, warum ich ein neues AGR-Ventil brauche: Das haben wir "Vorsorglich gewechselt" es war vekokt. Frage: ging es denn noch? Antwort Ja, aber....es war verkokt(Das ist halt mal so, wenn man den ganzen Tag im Abgasstrom eines Auspuffs hängt..) ebenso habe ich "Vorsorglich" ein neues Thermostat erstanden (war ja sauch schon 78000Km alt:-)). Zum Ölwechsel wurde mir gesagt: Da ist beim Zylinderkopfwechseln Wasser reingekommen... komisch ist nur, wie abgelassenen Kühlwasser in mein Öl gelangen konnte.... Die Erklärung steht noch aus.....auch hatte man keine Antwort auf die Frage: Warum haben sie denn das öl nich einfach abgelassen und in einen kanister gefüllt....sie haben den ölwechsel doch erst vor 3 wochen genacht??
ich hab ja echte Glück gehabt, das ich nicht auch noch "Vorsorglich" einen Satz neue Reifen und ne Hinterachse bekommen habe...Ich hätte ja auf dem Heimweg durchaus nen Platten bekommen können.....oder was schlimmeres.
Nun ...die Schlichtungstelle freut sich schon auf mich....
Auf den Deal mit dem neuen Kopf hast Du dich bei der Werkstatt doch eingelassen oder?
Für das neue Abgasventil erlässt dir die Werkstatt von den 250 Euro 200 Euro!
Den Aus und Einbau wirst Du nicht einfordern können, weil das Teil zur Kopfentnahme sowieso raus musste!
Also könntest Du für die Sache noch 50 Euro mehr rausholen!
Mit dem gemachten Ölwechsel kommst Du ganz sicher nicht durch!!!
Die Kosten für das Thermostat kannst Du auch noch rausholen! Wie teuer war das Teil? 100 Euro?!
Die Montage dafür werden sie wieder nicht extra aufgelistet haben, da montage bedingt zusammen mit dem Kopf!
Also kommen dann unterm Strich vielleicht 150 -200 Euro mehr raus, im Falle einer Verhandlung
Hab ich was vergessen???
Lohnt es sich dafür verklagt zu werden, oder ist das nur gut für den beauftragten Anwalt :
Und wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast trägst Du ca. 95% der Anwalts und Gerichtskosten selbst, wenn Du nur noch 200 Euro zugesprochen bekommst!
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- BiMobil
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o.k. wenn die Glühstifte abbrechen dann muß der Kopf runter.
Welche Nebenarbeiten da noch notwendig sind lassen wir mal weg.
Warum brechen die Glühstifte eigentlich ab.
Bei vorgeschriebenen 15 nm Anzugsdrehmoment , was ja handfest ist,
kann mir keiner erzählen das die festgehen.
Da hat doch vorher jemand wie blöde die Dinger festgezogen ,
Keramikpaste oder sonstige Mittelchen wurden vermutl. auch vergessen ,
oder seh ich das falsch.
wenn ich wie hier beschrieben :
www.truck-power.de/newsletter/newsletter36/beru.htm
vor gehe dann kann da nichts abbrechen.
Andere Frage
der neue Kopf ist der eigentl. inkl. Ventile usw.
Gruß Rudi
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- Buraq4x4
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Volker1959 schrieb: Und wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast trägst Du ca. 95% der Anwalts und Gerichtskosten selbst, wenn Du nur noch 200 Euro zugesprochen bekommst!
Das wäre ´ne Eselei, sich auf den gesamten offenen Betrag verklagen zu lassen. Da sollte vorher unter Vorbehalt der Teilbetrag gezahlt werden, den man zu schulden glaubt. Aber wenn man schon einen RA einschalten will, dann erst nach Rücksprache mit diesem.
Nochmals: auf so eine Auseinandersetzung sollte sich Syberbruno nur mit einer Rechtschutzversicherung (ohne Selbstbeteiligung) einlassen und auch nur dann, wenn er Zeit und Nerven dafür hat.
Wenn man über so einen relativ niedrigen Betrag prozessiert, ist das keinesfalls “gut für den Anwalt“. An einem Rechtsstreit auf der Gebührenstufe eines Streitwertes zwischen 500 und 1.000 € würde der Anwalt nach dem RVG gerade mal 220 € netto verdienen. Dafür muss er Mandantenbesprechungen abhalten, Schriftsätze fertigen und einen oder mehrere Verhandlungstermine am Gericht wahrnehmen, das ergibt mindestens 10 Stunden Arbeit. Abzüglich üblicher Kanzleikosten bleiben ihm dabei allerhöchstens 10 € pro Arbeitsstunde vor Steuern.
Mir erscheint es unter dem Kosten- Nutzenaspekt auch vernünftiger, sich zu einigen.
Viele Grüße, Ralf
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- Volker1959
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Aber meine Rechnung geht doch so ugefähr auf oder?!
Und wenn die dann vor Gericht noch mit dem Vorteil alt für neu anfangen bleiben nicht mal die 200 Euronen übrig!
Das ist doch alles Pillepalle!
Mach dir lieber ein schönes Weihnachtsfest und geh von den 200 Euro Rechnungserlass mit deiner Liebsten schön essen!
Das ist aber nur ein gut gemeinter Rat
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- penzi07
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Gruss, penzi07
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