Topic-icon Frage HILFE!! Welcher TÜV trägt 'wahlweise Womo'ein?

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17 Jahre 5 Monate her #21 von Zaphod
Laß ihn halt auf 3,48t Ablasten

Realität ist eine Illusion, die durch Mangel an Fantasie (oder Alkohol) hervorgerufen wird!

Ich leide nicht unter Realitätsverlust
Ich genieße ihn

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17 Jahre 5 Monate her #22 von &soweiter
&soweiter antwortete auf Ablasten?

Laß ihn halt auf 3,48t Ablasten


Mann, Zaphod,
da bleiben doch nur die Sitze übrig ...! :shock: :roll:

Werner

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17 Jahre 5 Monate her #23 von PIRATE
@huegelcamper

der hudsonbay hat doch leergewicht bzw. ohne kabine ein zgg unter 3.5 t. d.h. nur mit der kabine kommt er über die 3,5 t. und somit hat er doch dann ein wohnmobil ?!?!? also braucht er doch keine beschränkung?!?!

Dodge Ram 2500, 5.9 Cummins, Long Bed, mit Lance Truck Camper 810

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17 Jahre 5 Monate her #24 von Huegelcamper

der hudsonbay hat doch leergewicht bzw. ohne kabine ein zgg unter 3.5 t. d.h. nur mit der kabine kommt er über die 3,5 t. und somit hat er doch dann ein wohnmobil ?!?!? also braucht er doch keine beschränkung?!?!


Mann macht Ihr das wieder Koplifiziert :lol:
Eigentlich, rein logisch gedacht ja.... jetzt ist halt die Frage wie es eingetragen wird. "Mit Wohnkabine erhöht sich da zgG. auf xT " dann So.KFZ. Wohnmobil" oder so ähnlich. Da brauchste ein TÜV Prüfer mit Erfahrung und Zeit, der auch Bock hat sich mit der Sachlage auseinanderzusetzen..........

Grüße vom Hügel


Stefan

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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17 Jahre 5 Monate her #25 von Volker1959
Iss doch alles Schwachsinn!!
3.5 t zGG. bei einem Leergewicht von locker 3,2 t!
Da darf aber die Familie nicht mehr mit, der Tank ist halbvoll, und auf der Ladefläche darf nichts liegen, vom Reserverad reden wir mal lieber nicht!
Und ein Hardtop darf auch nicht drauf!

Diese Eintragung dürfte es beim Dually gar nicht geben! :wink:

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
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17 Jahre 5 Monate her #26 von Huegelcamper

Diese Eintragung dürfte es beim Dually gar nicht geben!



Volker,es dürfte viel nicht geben........ :wink:

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17 Jahre 5 Monate her #27 von hudsonbay

Huegelcamper schrieb:

der tüv in garching will mir eine 80 km/h beschränkung eintragen, da über 3,5 t.

Da wirste nicht drum rum kommen.... LKW über 3,5t ZgG. 80km/h oder du lässt deine Kabine immer drauf und fährst als WOMO, ist ja aber wohl nicht der Sinn des ganzen.


genau, diese möglichkeit bot er mir auch an :x

Dodge Ram 3500 Dually, 6,7 cummins diesel + Lance 835

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17 Jahre 5 Monate her #28 von Volker1959
So lange wie

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bei euch was zu sagen hat, wird der Tüv nicht locker :lol:

Neee, mal im Ernst!! Tüv ist nicht gleich Tüv!!
Fahr mal in die neuen Bundesländer!! Die tragen alles mögliche ein! Die sind froh, wenn sie was zu tun haben! Ist zwar nicht richtig, ist aber so!!

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17 Jahre 4 Monate her #29 von PIRATE
mal nach oben schiiiiieeeeeeeeeeeeeb....


jemand nen "geheimtip" für mich???

evtl. raum münchen oder auch weiter ... EGAL ...

hauptsache wechseleintragung wohnmobil mit auflastung!!!

gerne per PN

viele grüße und lieben dank schon mal
pirate

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17 Jahre 4 Monate her #30 von flaxi
@Pirate: es waere aeusserst unklug, hier oeffentlich im Forum Namen und Orte zu nennen (soweit nicht schon geschehen).... Denke, Du wirst schon den ein oder anderen Hinweis bekommen haben :wink:

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17 Jahre 4 Monate her #31 von CJ8Scrambler

hudsonbay schrieb: bei mir ist es nun nicht die wechseleintragung, sonder das gewicht. der tüv in garching will mir eine 80 km/h beschränkung eintragen, da über 3,5 t.

mal schaun, ob es auch noch ohne geht. irgendwelche vorschläge?



... also wenn es um die 80 km/h geht, dann würde ich mal versuchen den Wagen als Pkw zuzulassen (nicht prügeln, ich meine das ganz im Ernst).

Für Pkw gibt es IMHO keine Geschwindigkeitsbegrenzung, die vom zulässigen Gesamtgewicht abhängig wäre.

Hätte auch den Vorteil, dass am Wochenende kein Fahrverbot mit Hängern gilt bzw. gelten würde.

Man müsste nur evtl. mal nachrechnen, wie es dann um Steuer und Versicherung steht und was beide Posten in Summe dann ergeben.

Das könnte der einzige Punkt sein, an dem es dann haken könnte.

Mit freundlichem Gruß

Gerhard

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Try again. Fail again. Fail better."
(Samuel Beckett, Worstward Ho, 1983)

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17 Jahre 4 Monate her #32 von Reini

CJ8Scrambler schrieb: Man müsste nur evtl. mal nachrechnen....

Hihi...der is echt gut.....so viele Zahlen, wie da raus kommen, passen auf manchen Taschenrechner gar nicht drauf! :lol:

Grüße aus 'm Wald,

Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)

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17 Jahre 4 Monate her #33 von CJ8Scrambler

Reini schrieb:

CJ8Scrambler schrieb: Man müsste nur evtl. mal nachrechnen....

Hihi...der is echt gut.....so viele Zahlen, wie da raus kommen, passen auf manchen Taschenrechner gar nicht drauf! :lol:


... wäre ich nicht so sicher ... bei meiner Kiste stand ich vor der Frage, dass er zwar in den Papieren als Lkw stand, das Finanzamt ihn aber als Pkw versteuern "wollte" ... und die Versicherung die Kohle für den Lkw (in der Klasse mit Zuladung bis zu einer Tonne = relativ teuer) haben wollte.

Mittlerweile ist er umgeschlüsselt, auf Pkw - und Versicherung und Steuer gehen für den Pkw. Pkw-Steuer ist zwar (sau)teuer (4,2 Liter, nicht schadstoffarm), aber die Pkw Versicherung kommt günstig. Unter dem Strich ein echtes Nullsummenspiel.

Also von daher, erst mal nachfragen, bei Versicherung (hängt ja auch von den Prozenten ab) und bei der Steuer mal schauen, und dann rechnen. :idea:

Abgesehen davon, herrje, einen Tod muss man sterben. Entweder schneller als 80 km/h - und das kostet dann was (wohl auch beim Kraftstoff) oder "preiswert" schleichen. Mit einer "Spitze" von 80 km/h. :(

Edit: Ach so ja, mir ist schon klar dass die ganze Choose unter dem Strich locker auf einen vierstelligen Betrag raus läuft.

Mit freundlichem Gruß

Gerhard

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17 Jahre 4 Monate her #34 von Reini
Für jemanden, der seinen PU tatsächlich noch als Lkw versichert hat, mag das "Nullsummenspiel" ja einen gewissen Reiz haben. Viele hier dürften ihr Gespann aber bereits zusammen mit der Kabine als Womo versichert haben.

Wer seinen PU als Pkw versichert, hat das Problem, dass die Kabine dann nicht mit versichert ist bzw. extra als Ladung versichert werden muss. Bei einem Wert der "Ladung" zwischen 5.000,- und 30.000,- Teuros ist so eine Zusatzversicherung nicht nur extrem teuer, sondern die Kabine ist dabei auch nur im auf-, jedoch nicht im abgesetzten Zustand versichert.

Grüße aus 'm Wald,

Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)

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17 Jahre 4 Monate her #35 von CJ8Scrambler

Reini schrieb: Bei einem Wert der "Ladung" zwischen 5.000,- und 30.000,- Teuros ist so eine Zusatzversicherung nicht nur extrem teuer, sondern die Kabine ist dabei auch nur im auf-, jedoch nicht im abgesetzten Zustand versichert.


... letzteres ist ein Argument - zugegeben :-)

Mit freundlichem Gruß

Gerhard

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17 Jahre 4 Monate her #36 von PIRATE
danke schon mal ...

klaro, BITTE - wenn jemand weiß wo und wie dann BITTE als PN !!!!

meinte es natürlich auch so!

grüße
pirate

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17 Jahre 4 Monate her #37 von hudsonbay

CJ8Scrambler schrieb:

hudsonbay schrieb: bei mir ist es nun nicht die wechseleintragung, sonder das gewicht. der tüv in garching will mir eine 80 km/h beschränkung eintragen, da über 3,5 t.

mal schaun, ob es auch noch ohne geht. irgendwelche vorschläge?



... also wenn es um die 80 km/h geht, dann würde ich mal versuchen den Wagen als Pkw zuzulassen (nicht prügeln, ich meine das ganz im Ernst).

Für Pkw gibt es IMHO keine Geschwindigkeitsbegrenzung, die vom zulässigen Gesamtgewicht abhängig wäre.

Hätte auch den Vorteil, dass am Wochenende kein Fahrverbot mit Hängern gilt bzw. gelten würde.

Man müsste nur evtl. mal nachrechnen, wie es dann um Steuer und Versicherung steht und was beide Posten in Summe dann ergeben.

Das könnte der einzige Punkt sein, an dem es dann haken könnte.



bei 6700 ccm rechnet sich das glaube ich auch nicht?

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17 Jahre 4 Monate her #38 von CJ8Scrambler

hudsonbay schrieb: bei 6700 ccm rechnet sich das glaube ich auch nicht?


... noe, das wahrscheinlich nicht - die Frage WIE teuer es wird hängt eben von der Schadstoffklasse ab, in die man die Kiste mit ihren 6,7 Litern einstuft. Nachfragen, und dann ausrechnen.

Ich hatte es aber auch anders verstanden, nämlich dass die Frage bzw. das Problem die 80 km/h seien, die man der Kombination aufbrummen will - und nicht dass es eine Frage der Kosten sei.

Mit freundlichem Gruß

Gerhard

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17 Jahre 4 Monate her #39 von hudsonbay
das ist richtig, mir geht es hauptsächlich um die beschränkung auf 80 km/h.

übrigens ist meiner mit E4 eingestuft, E5 wäre noch möglich

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16 Jahre 3 Monate her #40 von Bruno
Hallo wollte heute auch meine Wohnkabine eintragen lassen ging aber auch nicht die sagten ww gibt es nicht und die Zulassungsbehörde müsste das nicht mehr in den neuen Schein übernehmen und überhaupt müsste die Kabine mit dem Fz fest verbunden sein und der Überhang wäre mit einem Meter zu groß (Klappe ist noch dran die als Ladefläche mitgerechnet höchsten 50cm Überhang) und er würde hinten zu weit durchhängen obwohl zum GesGew noch 400kg Spanne und zur Achslast 100kg Spanne sind. Bekomm ich die Womo Versicherung auch noch anders ohne Eintrag bei der Dekra sonst muss ich ja alles umbauen.

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