Frage ADAC Plus-Mitgliedschaft
- Volker1959
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Hab jetzt schon zweimal einen Anruf vom ADAC bekommen!
Die gute Frau am Tel. sagte mir, das rechtlich, egal ob über oder unter 3,5t kein Anspruch auf Hilfe bei LKW`s besteht! Sie hat jetzt den Fall zu einem Kollegen gegeben der sich weiter um eine Sondergenehmigng kümmern will!
Ich hab ihr auch nochmal deutlich gemacht, das ich das gern schriftlich hätte!
Bei Fahrzeugen unter 3,5t gäbe es da bestimmt keine Probleme, aber genau könne Sie das auch nicht sagen
Also sollte man sich nicht auf Aussagen am Tel. verlassen und sich den Schutz schriftlich bestätigen lassen, um böse Überrachungen zu vermeiden!
Ich bleibe dran und berichte wieder wenns was Neues gibt
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- lio
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Liebe Grüße
Lioba
Nissan Navara D40
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- Bobby268
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- Lasyx
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Bobby268 schrieb: Aus der Praxis weiß ich, dass wir bisher noch keine Probleme mit der Abwicklung bei Pannenfällen hatten trotz LKW-Zulassung. Weder beim alte Lux noch beim Neuen. Und beide sind defintiv LKWs im Schein! Letzter Pannenfall war im Frühsommer mit Reifenplatzer beim Anhänger.
Da habt ihr Glück gehabt,denn wenn LKW im Schein steht greift der Schutzbrief nicht.
So hat man uns das zumindest gesagt/geschrieben.
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- Volker1959
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Eben, es ist reine Glücksache/Willkür ob sie dir helfen oder nicht, und das ist mir für die Kohle zuwenigLasyx schrieb:
Bobby268 schrieb: Aus der Praxis weiß ich, dass wir bisher noch keine Probleme mit der Abwicklung bei Pannenfällen hatten trotz LKW-Zulassung. Weder beim alte Lux noch beim Neuen. Und beide sind defintiv LKWs im Schein! Letzter Pannenfall war im Frühsommer mit Reifenplatzer beim Anhänger.
Da habt ihr Glück gehabt,denn wenn LKW im Schein steht greift der Schutzbrief nicht.
So hat man uns das zumindest gesagt/geschrieben.
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- Bobby268
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- Volker1959
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Vielleicht fällt denen das erst auf wenn es richtig teuer für den ADAC wird und sie euch aus Timbuktu zurückbringen müssen
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- Bobby268
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- Frank_Ela
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Lustig ist allerdings, dass der Monteur ja meine Papiere in der Hand hatte, nix angemerkt hat und trotzdem versucht hat zu helfen.
Gruß vom Niederrhein
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- Michael aus Erfurt
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Gruß Michael
ehemals Tischer 245 auf VW T3
jetzt Tischer XN 65 auf VW T3
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- Pathfinder
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hab eben mal versucht den Paragraphen - Dschungel zu verstehen, und hab das hierzu gefunden und kopiert. Ich seh' hier aber nirgends dass da Pick up's (mit LKW im Schein) davon ausgenommen sein sollen - da steht nur immer was von "Fahrzeugen"...
§ 3 Welche Fahrzeuge sind geschützt?
1. Geschützt sind alle auf Sie, Ihren Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zugelassenen
Kraftfahrzeuge, wie Personenkraftwagen und Motorräder, einschließlich des mitgeführten
Anhängers.
Der Schutz erstreckt sich auch auf nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge,
wenn Sie, Ihr Ehepartner
oder Ihre minderjährigen Kinder Eigentümer dieser Kraftfahrzeuge sind.
2. Ein nicht auf Sie, Ihren Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zugelassenes Kraftfahrzeug
ist geschützt, wenn Sie als ADAC-Mitglied, Ihr Ehepartner oder Ihre minderjährigen
Kinder es zum
Zeitpunkt des Schadens alleinverantwortlich geführt haben. Dies gilt auch für nicht zulassungspflichtige
Kraftfahrzeuge.
3. Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als
9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben und
– eine Gesamtbreite von 2,55 m,
– eine Gesamtlänge von 10 m,
– eine Höhe von 3 m sowie
– ein zul. Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten.
Gleiches gilt für den mitgeführten Anhänger. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich Ladung.Der
Anhänger darf nicht mehr als eine Achse haben. Achsen mit einem Abstand von weniger
als 1 m voneinander,
gelten als eine Achse.
4. Darüber hinaus sind Wohnmobile versichert bis zu
– einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung und
– einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t.
Bei Wohnmobilen, die die genannten Höchstmaße überschreiten, werden folgende Leistungen nicht
erbracht: Bergung (§ 26), Fahrzeugtransport (§ 30), Pick-up-Service (§ 31) und bei Totalschaden
der
Transport vom Schadenort zum Einstellort (§ 33 Nr. 2).5. Gepäck und Ladung sind, soweit in den einzelnen Leistungen bestimmt, mitgeschützt. Gewerblich
beförderte
Waren sind nicht geschützt. Tiere sowie leicht verderbliche Güter sind nicht geschützt
und werden nicht transportiert, es sei denn, es besteht ein Anspruch auf Rückholung von Haustieren
(§ 18).
Quelle: www.adac.de/_mmm/pdf/ADAC_Leistungsordnung_9121.pdf
Gruß
TOM
NISSAN D40 KC, Tischer Trail 260s
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- Volker1959
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Sehr geehrter Herr Murwig,
danke für Ihre Anfrage.
Wie heute telefonisch mit Ihnen besprochen, habe ich mich um eine entsprechende Antwort auf Ihre Anfrage gekümmert.
Soweit Ihr Fahrzeug ohne Wohnmobil-Aufsatz gefahren wird, ist es nach unseren Bedingungen nicht bei Panne und Unfall geschützt. Wir legen Wert darauf, unsere Bedingungen auf alle Mitglieder gleich anzuwenden. Deshalb ist es uns als ideeller Verein nicht möglich, mit einem Mitglied eine Ausnahme von unseren Bedingungen zu vereinbaren.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Wohnmobil-Aufsatz fahren, ist es bedingungsgemäß als Wohnmobil bei Panne und Unfall geschützt. In dieser Fahrzeug-Konstellation wäre für Sie der ADAC-Schutz immer gewährleistet. Wir bitten um Verständnis, dass wir auf die Gleichbehandlung aller Mitglieder bestehen, und hoffen, dass Sie weiter auf den ADAC-Schutz bei Panne und Unfall vertrauen möchten.
Wir bedauern sehr, Ihnen keine positive Antwort geben zu können und würden uns dennoch sehr freuen, Sie auch in Zukunft als ADACPlusMitglied betreuen zu dürfen.
Herzliche Grüße
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC e.V.)
Mitgliederservice
Mitgliedschaft+Versicherungen
Tel.: 089 7676 6632
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- gebi
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ich glaube Du hast da etwas los getreten
was bis dato nie hinterfragt wurde!
Wenn ein KD Fahrzeug(LKW-Kastenwagen)von mir liegen bleibt,
kamen u. kommen die auch und helfen, umsonst.
Ich selber, sowie meine Frau Skiurlaub u. Verletzung
waren bis jetzt immer super zufrieden mit dem ADAC.
Die Aussage der guten Frau in Deinem Schreiben spricht allerdings
eine andere Sprache!
Ich bin jetzt doch etwas verwirrt!
Gruß
gebi
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- Sven_Adv
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Bin mir nicht sicher, ob es der LKW im Schein oder auch das Zul. Gesamtgewicht ist, welches soooo Schwierigkeiten macht. Allerdings sei hier erwähnt, wir haben einen LKW bis 3,5t.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 1992 ACE Mitglied und eigentlich sehr zufrieden damit!
Ich habe mir vor einigen Monaten einen Geländewagen Pickup mit einer Wohnkabine mit 3,5t zGG angeschafft!
Das Fahrzeug hat die Eintragung: Typ/Ausführung LKW offener Kasten und zusätzlich die Eintragung ;ww. Ausr.m.Wohnaufbau!
Bin ich jetzt mit dieser Kombi weiterhin über den ACE abgesichert?
In der Hoffnung auf eine positive Nachricht verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen
Sven
Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten:
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Normalerweise sind Fahrzeuge mit LKW-Zulassung von unseren Leistungen ausgeschlossen.
Es gibt jedoch die Möglichkeit der Sondergenehmigung.
Bitte senden Sie uns dazu die Kopie des Fahrzeugscheins.
Für Ihre Mühe bedanke ich mich im Voraus.
Den Fahrzeugschein in Kopie haben sie bekommen, eine Antwort steht noch aus. Ich werde sie hier einstellen, sobald ich was bekomme.
Gruss Sven
ehemals Chevy Silverado mit Nordstar 8L
und zur Zeit mit MB 1120 und FM2-Shelter
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- luexla
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Durfte auch schonmal aus Tunesien mit gebrochener Hufe vom ADAC ausgeflogen werden.
Moped kam zwei Wochen spaeter voellig unbeschadet zurueck. Lief alles top. Aber
wehe es kaemen Vertragsdiskussionen auf... Das will ich mir in solchen Situationen
erst gar nicht ausmalen und auch nicht antun - auch nicht bei so Banalitaeten
wie Fahrzeugpanne ohne Kabine, etc. Diskussionen kann und will ich in solchen
Situationen nicht fuehren.
Danke Volker!!! *verbeug*
Habe soeben bei Schwarz einen Schutzbrief fuer 11 Oys p.a. mit in die Versicherung aufgenommen.
2013er Ranger XLT mit Klappdachkabine
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- Discher81
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gebi schrieb: Wenn ein KD Fahrzeug(LKW-Kastenwagen)von mir liegen bleibt,
kamen u. kommen die auch und helfen, umsonst.
gebi
Ich hatte neulich beim ADAC die mündliche Auskunft: LkW bis 3,5 t sind eingeschlossen. Und der entsprechende Passus in den Bedingungen wurde mir gezeigt.
1 Freund
Neben Reisen in fast alle Länder von West-, Süd-, und Ost-Europa, Reisen nach Island, Türkei, Indien, Nepal, Thailand, Malaysia, Dubai, Ägypten, Tunesien, Marokko, Äthiopien, Südafrika, Lesotho, Swasiland, Mosambik, Senegal, USA, Kanada, Mexiko.
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- Volker1959
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Hallo Gebigebi schrieb: Hallo Volker,
ich glaube Du hast da etwas los getreten
was bis dato nie hinterfragt wurde!
Wenn ein KD Fahrzeug(LKW-Kastenwagen)von mir liegen bleibt,
kamen u. kommen die auch und helfen, umsonst.
Ich selber, sowie meine Frau Skiurlaub u. Verletzung
waren bis jetzt immer super zufrieden mit dem ADAC.
Die Aussage der guten Frau in Deinem Schreiben spricht allerdings
eine andere Sprache!
Ich bin jetzt doch etwas verwirrt!
Gruß
gebi
Genauso wir Du bin ich auch verwirrt und weiss nicht was ich machen soll
Die ganze Sache zu kündigen wäre ja einfach, aber will ich das wirklich?!
Die anderen Leistungen, wie z.B. das die Womo-Kombi versichert ist, den Rücktransport im Krankheitsfall, das meine Freundin mit ihrem Auto mitversichert ist, kostenlose Routenplanung und Karten und und und.....Auf all das will ich ungern verzichten!
Werde morgen mal bei meiner Versicherungsagentur Horbach anrufen und fragen, ob die für kleines Geld einen Pannenschutzbrief für den PU anbieten!
Und im Pannenfall mit dem PU auf "Doof" machen und erstmal den ADAC anrufen!
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- Bobby268
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- gebi
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bei diesem Schwarz Schutzbrief geht es doch nur
um das Fahrzeug oder??
Bei der ADAC Plus Mitgliedschaft geht es ja auch,
was sehr wichtig ist, um die Personenschäden unabhängig vom Fahrzeug.
Als wir diese Dienstleistung in Anspruch nehmen mussten, war der
Service einfach nur genial.
Alle anderen hatten totalen Streß mit Vorkasse usw.
Gruß
gebi
und auch Danke Volker, für das aufrütteln!!
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- Volker1959
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