Frage Short-bed und Finanzamt
- aogaessler
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Ich habe es in BW, FA Lörrach probiert und bin abgeblitzt. Ich vermute dass es eine Dienstanweisung aus Stuttgart gibt. Ich bin ziemlich arrogant behandelt worden. Von meinem Steuerberater der zugleich Fachanwalt ist habe ich die Info, dass ein Musterverfahren läuft. Ich bin da mal gespannt. Jedenfalls lege ich regelmässig Einspruch ein, wenn der Bescheid kommt damit nix verjährt.
Oliver
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- Huegelcamper
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Grüße vom Hügel
Stefan
VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69
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- flaxi
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Anderen ist es heute gleich ergangen. Wir werden sammeln und konzertiert Einspruch erheben !
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- Volker1959
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- PIRATE
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- &soweiter
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seit heute ist mein Dodge Ram ein "PKW"
Flaxi,
auch wenn das vielleicht nur am Rande interessiert,
aber wie sieht das bei deinem "Riesen-PKW" eigentlich genau aus
mit diesem ominösen Verhältnis Ladefläche zu Nutzfläche?
Gruß Werner
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- flaxi
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hat ja schließlich "Ledersitze" und "für 6 Personen zugelassen".....
Daß die Ladefläche größer ist als Personennutzungsfläche ist dabei "unrelevant"..........
Ich krieg nen Lachanfall.........(wenns nicht so traurig wäre).
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- Volker1959
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Hätten die bei unserem FA genauso gemacht!!hat ja schließlich "Ledersitze" und "für 6 Personen zugelassen".....
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- flaxi
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- Reini
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- Irgendwas is ja immer...
Aber mit Methode: Bestimmt haben die Sesselpupser und "Pkw-Sachverständigen" () beim FA Order gekriegt, zur neuen Jagdsaison zu blasen, denn irgendwie müssen unsere Politkomiker ihre Steuergeldervernichtung...ääähhhhh....sorry!....ihr geniales "Konjunkturpaket" ja auch finanziert kriegen....PIRATE schrieb: ...echt irrsinn was hier wieder mal alles passiert...
Grüße aus 'm Wald,
Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)
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- Patchwork
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Volker1959 schrieb: Ist dein Auto neuer als 2002, also mit vier 4 vollwertigen Türen! (Crew Cab)?
Hätten die bei unserem FA genauso gemacht!!hat ja schließlich "Ledersitze" und "für 6 Personen zugelassen".....
Volker, die vollwertigen Türen sind völlig egal.
Es ist so, wie Flaxi es einen Beitrag weiter oben beschrieben hat: Erscheinungsbild PKW.
Wenn die Sitze mehr sind als ein Brett mit zwei Zentimetern Schaumstoff sind es keine Notsitze mehr, besonders, wenn sie fest montiert und nicht diese Klappsitze sind.
Es müssen nicht gleich Ledersitze sein. Auch Sitztiefe, Beinfreiheit... zählt nicht (und so knapp ist das ja auch nicht). Dann kommen Beispiele anderer Autos, bei denen das auch so ist.
Wenn mehrere Punkte zusammenkommen, die für den PKW sprechen, machen sie dir einen PKW draus. Einzige Chance: hintere Rückbank komplett demontieren! Dann hast du nur noch zwei, bzw. bei durchgehender Sittzbank drei Sitzplätze. Dann ist es auch für die Steuer ein LKW.
Ansonsten: PKW, weil mehr als drei Sitzplätze, hintere Sitzbank keine Notbank, äußeres Erscheinungsbild (bes. mit der Möglichkeit des Hardtops), ....
Es gibt inzwischen schon viele Urteile, wenn man sich mal durchs Netz klickt. (Auch vom Bundesgerichtshof) Einige haben es recht einfach und eindeutig erklärt:
Wenn ein Fahrzeug sowohl als LKW wie auch als PKW beurteilt, genutzt,eingetragen und was weiß ich kann, so handelt es sich bei diesem Fahrzeug um ein Kombinationskraftfahrzeug.
D.h., da es die Kombinationskraftfahrzeuge schon seit Jahren nicht mehr gibt, (ich glaube seit 2003?) müssen sie sich auf was anderes einigen und gehen da auf PKW, wie sie es damals auch schon gemacht haben.
Ganz ehrlich, ich glaube, dass es da keine Möglichkeiten mehr gibt, jedenfalls keine, bei denen der Einsatz und Aufwand auch nur in irgendeinem sinnvollen Verhältnis zu einem vielleicht irgendwann mal zu erwartendem Urteil steht.
Es wird ewig dauern, wenn es überhaupt irgendwann mal ein Urteil geben wird. Man sieht es doch an den Geländewagen. Da streiten sie sich doch auch seit damals (wie gesagt: 2003?) ohne, dass sich irgendetwas zu bewegen scheint. Und zahlen muss man trotzdem und glaube bitte nicht, dass du mal rückwirkend was wiederbekommst bei sowas.
Der Patrol hat uns damals nach der Umstellung auf PKW fast das Doppelte gekostet wie jetzt der Chevy. Im Vergleich dazu kommen wir also noch ganz gut weg, und das bei weit mehr Nutzungsmöglichkeiten.
Und da wir ihn ja tatsächlich als PKW nurtzen...
VG Alexandra
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- finix
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Alle diese Faktoren werden sich irgendwann in den (Steuer)Kosten für diese Fahrzeuge niederschlagen.
Soll heißen...Ein ordentlicher Brummi (PU, Ami...) wird zunehmends mehr kosten...nicht nur der Sprit, sondern auch bei der Besteuerung.
Oder meint ihr es kommt anders? Vielleicht wenn wir unsere PUs mit Solarenergie betreiben...die Speicherbatterie schleppen wir auf der Ladefläche!?
lg
Isuzu D-max, Geocamper
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- Volker1959
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Wenn ich mir einen Ami zulegen sollte, ist es für mich sehr wichtig, daß er als LKW besteuert wird! Sonst ist so`n Teil mit 6,6l Dieselmotor irgendwann nicht mehr bezahlbar! Jetzt mag das noch gehen, aber die Zeiten werden nicht besser!
Obwohl ich das noch gut habe, weil ich nur 50% der Steuern zahlen muß (Behindertenrabatt) !!
Genau das würde ich auch machen! Zur Not würde ich sogar die Gewinde in der Karosse verschweissen, damit auch klar ist, daß die Sitze nicht wieder reinkommen!Einzige Chance: hintere Rückbank komplett demontieren! Dann hast du nur noch zwei, bzw. bei durchgehender Sittzbank drei Sitzplätze. Dann ist es auch für die Steuer ein LKW.
Ich brauche die hintere Fläche sowieso nur für die Hunde, oder als Ablagefläche!
Ich brauch kein Auto für andere Leute, und Kinder habe ich keine!
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Volker1959 schrieb: Zur Not würde ich sogar die Gewinde in der Karosse verschweissen, damit auch klar ist, daß die Sitze nicht wieder reinkommen!
Volker,
soweit ich weiß, muss man das dann auch machen. Es ist die vollständige Demontage gemeint, also incl. aller Halterungen, Sicherheitsgurte und deren Befestigungen etc. Die Scheiben brauchst du aber glaube ich nicht zumachen. Es reicht, wenn klar ist, dass da keine Personen mehr sitzen können. Aber es muss in die Papiere eingetragen werden - also wird ein Besuch beim TÜV fällig.
Und dann kannst du ja eine Stauraumkiste dort einbauen - dann können deine Hunde wieder aus dem Fenster schauen und dir purzelt nicht alles durcheinander. Bräuchten wir nicht die hintere Bank für Franziska, wäre das für uns auch eine Lösung.
VG Alexandra
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- aogaessler
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Das mit der Dienstanweisung scheint sich zu bestätigen. Der Hinweis mit Proallrad von Hügelcamper ist auf jedenfall empfehlenswert. In den anderen Foren wie 4x4, Proallrad oder Blacklandy etc. wird ebenfalls heftig geschimpft. Bei mir war es jedenfalls so, dass der FA Beamte die Ladefläche genau gemessen hat, den Fahrgastraum aber nur grob geschätzt, mit dem Hinweis "ist ja eh grösser als Ladefläche" Die optische Anmutung von meinem Landy ist eh LKW mässig.
Einen Tipp gab er mir noch: Zulassung als So-KFZ Wohnmobil, dazu muss die Kabine aber unlösbar mit dem Fahrzeug verbunden sein (Bestätigung vom TÜV) ist aber witzlos, sonst hätten wir ja nicht so eine Kombination. Ich werde jetzt erstmal abwarten was die Musterklage bringt und je nach Entscheid mir eine feste Blechabdeckung für die Pick up Ladefläche anfertigen, vom TÜV eintragen lassen und dann auch als echter PKW zulassen. Hat gewisse Vorteile im Strassenverkehr z.B. Sonntagsfahrverbot mit gewerblichem Anhänger (Ich weiss für Sportanhänger gibt es Ausnahmen). Bei 2,5 l Hubraum tut es zumindest nicht so weh und demnächst läuft die KFZ Steuer eh über Schadstoffausstoss.
Ansonsten gilt: Spass nicht verderben lassen, Die in Berlin sitzen leider am längeren Hebel. Ich war letzte Woche mit meiner Kabine in der Schweiz beim Wintercamping. Echt super!
Güsse Oliver
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- flaxi
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Diesmal sind's die garnicht, sondern wir dürfen uns bei der Bayernfraktion bedanken....... Der BFH sitzt nämlich in München und ignoriert notorisch die Gesetzesvorgaben aus Berlin !!!Die in Berlin sitzen leider am längeren Hebel.
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- PIRATE
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Dodge Ram 2500, 5.9 Cummins, Long Bed, mit Lance Truck Camper 810
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- flaxi
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Hatte die Tage noch mit nem T4-Doka-Pritsche-Spezi gesprochen. Keineelei Benachrichtigung. Der FA-Fuzz sagte, daß es nur DIE Fahrzeige betrifft, bei denen unter Ziffer 2.2 000000 steht (also "nicht vom Hersteller für betimmte Nutzzwecke qualifizierte Autos"). Die 0 steht bei Import-Fahrzeugen drin.
Wers glaubt...
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- Hartmut Bös
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es ist selten so aber manchmal muss ich mich dafür schämen aus Bayern zu sein.
Die ganze Geländewagen - Steuer Änderung wurde vom damaligen bayerischen Finanzminister Kurt Falthauser angestoßen.
Hammerhart ist wirklich der BFH, der Zitat "den historischen Willen von 1978" !!!! einfach weiterführt als hätte es danach keine 3 Gesetzesänderungen gegeben.
Wenn man das weiterdenkt - weiterspinnt kommen Sachen raus wie:
- wir zahlen jetzt wieder in D-Mark - oder am besten gleich wieder mit der Reichsmark
- nach Thüringen darf man nur mit Einreisegenehmigung, Sorry ist historischer Wille
- die Führerscheinklassen heißen wieder 1-2-3-4-5 und wer den Dreier hat darf bis 7,5 t und mit Anhänger fahren (=> da freuen sich aber 18-jährigen)
- usw usw.
Es wäre doch ehrlicher gewesen wenn die Richter gesagt hätte: "Nö - wir sollen und wollen nicht - Irgendeinen müssen wir ja schröpfen,
das sind jetzt die Geländewagen und Pick Up Fahrer -Ätsch"
Gruß
Hartmut
Bad Brückenau -7 Heilquellen - 3 Thermen & Bäder - 3 Stellplätze
Mitten in Deutschland
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- OAL-DB
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unser Finanzbeamte aus dem Ostallgäu schickte mir ein Schreiben v. Bundesgerichtshof mit der schon oben angeführten Definition: so ungefähr: wenn die Ladefläche länger ist als die zur Personenbeförderung benötigte Fläche dann......, gilt die definition LKW, auf meinen Anruf hin erklärte mir der Beamte dass ich von der Gaspedalspitze weg messen muß, auch auf meinen Einwand hin, dass es inzwischen eine vom TÜV zugelassene Laderaumbodenverlängerung zu kaufen gibt, meinte er nur: ich kann sie dann immer noch einbestellen ins Finanzamt und dann treffe ich die entgültige Entscheidung.
Jetzt haben wir Sonder Kfz WoMo über 2,8t Wahlweise mit Wohnaufbau. Dies hatte der TÜV nur zugelassen, da es eine Vorschrift gibt, dass wenn die kabine nicht mit Bordeigenem Bordwerkzeug abgenommen werden kann es möglich ist die WoMo zulassung einzutragen.
Er hatte aber von meinem vorigen WoMo die eintragung abgeschrieben WW.M. Wohnkabine, so dass wir nun auch mit Ladefläche spazieren fahren dürfen.
Auf Bayrisch gsogt a uurscheiß
Viele Grüße
Dieter
Mitsubishi L 200 mit Batari Fahrzeugbau 250 Kabine, davor VW LT DoKa mit BiMobil Husky 300, davor VW T3 mit BiMobil Husky 300,davor Renault Espace Reisemobil
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet!
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