Topic-icon Frage Short-bed und Finanzamt

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15 Jahre 11 Monate her #1 von Volker1959
Short-bed und Finanzamt wurde erstellt von Volker1959
Ich hab da mal ne Frage an die Ami-Fraktion!
Hat von euch schon jemand Probleme mit der LKW-Steuer bei Ami-Pu`s mit kurzer Ladefläche?
Ist der Innenraum wirlich kürzer als die Ladefläche??
Bei meinem FA ziehen sie sich immer an den Sitzplätzen hoch! Und da sind ja selbst beim Ext.Cab. 5 - 6 eingetragen! Bei dem Navara mit 4 Sitzplätzen gibts da keine Probs!
Ich möchte nur keine bösen Überraschungen erleben, wenn ich mit einem 6,6L V8 Diesel ankomme, und diesen als PKW versteuern muß :oops:
Kann man das überhaupt noch bezahlen?
Bin letzte Woche mal bei einen Chevy Silverado messen gewesen! Meine 8L würde da gut draufpassen 8) Man sollte nur beim drunter fahren nicht besoffen sein! Ist alles etwas enger als jetzt!(Um nicht zu sagen knapp :P )

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15 Jahre 11 Monate her #2 von Mark
Mark antwortete auf Re: Short-bed und Finanzamt
Im moment wollen Sie meinen Arsch...

Ich habe denen ein paar Bildchen geschickt und denen mitgeteilt, dass meine Gesamtfläche (5,9m²) größer ist als meine Fläche zur Personenbeförderung (1,9m²)
Ich habe short bed und die Kabine ist excap.

Mal sehen was passiert.

Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S

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15 Jahre 11 Monate her #3 von Jens Heidrich
Jens Heidrich antwortete auf Re: Short-bed und Finanzamt
Sicher ist, dass das FA nach mehreren Kriterien die Einstufung vornimmt.
Ich habe einen F350 mit kurzer Ladefläche. Die Ladefläche ist genau so lang wie der Bereich, der für die Personenbeförderung zugelassen ist. Sitzplätze sind es sechs in einem ExtCab, Motor 7,3ltr. Powerstroke.
Nach vorläufiger Zusage wird die Einstufung als Lkw bleiben. Und jetzt die Begründung der Sachbearbeiterabteilung des FA vorläufig per Telefon:
Die 6 Sitzplätze sprechen für eine Besteuerung als Pkw, aber da das Fahrzeug ein Leergeweicht von 3200 kg und eine zulässiges GG von 4490 kg hat, verbleiben nach Abzug der möglichen Belastung über die Sitzplätze von 6 x 75 kg = 450kg immer noch 840kg für Zuladung, so daß eine Besteuerung als Lkw wohl weiterhin möglich sein wird, da noch eine entsprechende Nutzlast vorhanden ist, die eine Lkw-Besteuerung rechtfertigt. Diese Aussage ist aber noch nicht verbindlich und erfolgte bisher nur mündlich.!
Nach dieser Argumentation hätte wohl eine auf 3.5t abgelasteter PU keine Chance, der Pkw-Besteuerung zu entgehen.
Diese Sicht der Dinge und die Interpretation von Sitzplätzen im Verhältnis zum zGG von Seiten des FA war mir bisher nicht bekannt. Also eine weitere Möglichkeit, die ein waches Auge erfordert und das Thema "ablasten" (um dem jährlichen TÜV zu entgehen) in einem neuen Licht erscheinen lässt.

Gruß Charly, der immer wieder über den Einfallsreichtum unserer Obrigkeit staunt.

"An dem Tag, an dem Du denkst Du kannst nicht mehr besser werden, fängst Du an immer den gleichen Song zu spielen." David Bowie (1947-2016)


Jens Heidrich ist Generalimporteur für Wohnkabinen der Marke Four Wheel Campers und Markeninhaber von Nordstar und Camp-Crown Wohnkabinen.

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15 Jahre 11 Monate her #4 von flaxi
flaxi antwortete auf Re: Short-bed und Finanzamt
alle lange Nase, alles illegal, da gesetzeswidrig. Alle PUs (zumindest in NRW), aber auch in anderen Bundesländern "sind dran" !!!!
Es hilft nur eines: sofort Einspruch erheben, und zwar höchstqualifiziert, nciht von irgendeinem 0-8-15-RA. Das ist relativ sinnlos.
Wir im DO-FO.EU sammlen auch gerade, weil alle PUs vorfahren mußten. Im April hagelt es wahrscheinlich Bescheide, welche geballt an Spezial-RA-Kanzlei zwecks Einspruch weitergeleitet werden. Kostet nicht viel !
Biete mich gerne als Sammelstelle an.

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15 Jahre 11 Monate her #5 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re: Short-bed und Finanzamt
Junge Junge, wenn man mal nachfragt wirds gleich unangenehm! :Teufel:

Die 6 Sitzplätze sprechen für eine Besteuerung als Pkw, aber da das Fahrzeug ein Leergeweicht von 3200 kg und eine zulässiges GG von 4490 kg hat,

Keine schlechte Idee! Ich würde so`n Auto auch nur als 2500 HD mit mind. 4,5 t zGG fahren wollen!
Ich muß mal bei unserem FA vorsprechen :gutidee:

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15 Jahre 11 Monate her #6 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Re: Short-bed und Finanzamt

Alle PUs (zumindest in NRW), aber auch in anderen Bundesländern "sind dran" !!!!


Hallo Flaxi

Was geht da wieder ab ?? Die jap. DoKas sind ja eh schon dran .
Machen die jetzt Jagd auf die US Pick ups mit mehr als 2 Sitzplätze

und zwar höchstqualifiziert, nciht von irgendeinem 0-8-15-RA


so ist es

Spezial-RA-Kanzlei zwecks Einspruch weitergeleitet werden


habt ihr da einen eigenen RA oder gehts über proallrad

Kostet nicht viel !


Der Einspruch hält sich in Grenzen , wenn aber der erste vor Gericht erscheinen muß dann gehts ins Geld ( dann hilft eigentlich nur eine gute Rechtsschutzversicherung und ein noch besserer Anwalt , der aber nicht für den Satz arbeitet den die Versicherung bezahlt )

Gruß Rudi
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15 Jahre 11 Monate her #7 von Zaphod
Zaphod antwortete auf Re: Short-bed und Finanzamt
Also ich hab einfach Einspruch eingelegt und gesagt, daß die Anzahl der Sitzplätze nix mit der Besteuerung als PKW/LKW zu tun hat, sondern einzig und alleine das Verhältnis Personenbeförderungsfläche / Nutzfläche. Hab den entsprechenden Gesetzestext beigelegt und tadaaa, nu issa wieder ein LKW. Die PKWbSteuer selber war gar nicht so schlimm wie befürchtet, da Benziner und grüne Verarscheplakette. Ich müsste Lügen aber bei 5,3L waren es so um die 600 Euro. Im Vergleich zum Diesel ein "Lacher"

Zaphod, findet die ganze Steueraktion zum Brüllen :evil:

Realität ist eine Illusion, die durch Mangel an Fantasie (oder Alkohol) hervorgerufen wird!

Ich leide nicht unter Realitätsverlust
Ich genieße ihn

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15 Jahre 11 Monate her #8 von chevysurfer
chevysurfer antwortete auf Re: Short-bed und Finanzamt
Die Geschichte mit der Nutzlast pro Sitzplatz ist genauso alt wie die ganze Steuergeschichte.
Schauen wir mal was kommt.
Fakt ist das Finanzamt muß alle Daten in die Festlegung ob PKW oder LKW mit einbeziehen.
Aussehen,Nutzlast,Eignung,Aufbauart usw.

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15 Jahre 11 Monate her #9 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re: Short-bed und Finanzamt
Wann gibts denn da mal Klarheit mit der Klage von Proallrad!
Mal ehrlich gesagt wäre mir die PKW Steuer bei einem so fetten Diesel zu haevy! Da würde ich dann einen Benziner mit Gasanlage vorziehen! Drehmoment hin oder her! :(

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15 Jahre 11 Monate her #10 von chevysurfer
chevysurfer antwortete auf Re: Short-bed und Finanzamt
Drehmoment haben die Benziner auch mehr als genug.Und kostet ein Benziner mit Euro4 an Steuern?
Wie immer ein Glaubenskrieg.Diesel gegen Benziner.
Mir einem Ergebnis bei Proallrad wird noch dauern.

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15 Jahre 11 Monate her #11 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Re: Short-bed und Finanzamt

Wann gibts denn da mal Klarheit mit der Klage von Proallrad!



Schau auf die Homepage von proallrad,da steht alles wichtige

Gruß Rudi
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15 Jahre 11 Monate her #12 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Re: Short-bed und Finanzamt
Volker, die Musterklage für PU´s soll im Sommer kommen

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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15 Jahre 11 Monate her #13 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Re: Short-bed und Finanzamt
@ Stefan

Wie kommst du drauf das in Sachen Pick up im Sommer ein
Gerichtstermin / Musterklage ansteht.

Nach dem BFH- Mist gehts erst mal zum Verfassungsgericht.
Entscheidung obs angenommen wird ca Frühjahr , Verhandlung dann Ende 2009/Anf 2010
So lange ruhen (hoffentlich ) die Verfahren.

Erst dann gibts eine Entscheidung, wie es mit den Pick up weitergeht, da die Begründungen etwas anders gelagert sind wie bei den GW.

Die FÄ schmeißen aber alle in den gleichen Topf ( Pick up + GW )

Gruß Rudi
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15 Jahre 11 Monate her #14 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Re: Short-bed und Finanzamt
Rudi, ich hab das so verstanden: Daß das PU Gerichtsverfahren separat läuft ( Gerichtstermin beim BFH, müsste nochmal nachschauen aber ich hab so Juni oder Juli 2009 im Kopf ), dachte immer das was jetzt gelaufen ist, wäre für mich relevant ( Mazda ).

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15 Jahre 11 Monate her #15 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Re: Short-bed und Finanzamt

Daß das PU Gerichtsverfahren separat läuft ( Gerichtstermin müsste nochmal nachschauen Juni oder Juli 2009 sein )


Also , mir ist nichts bekannt .
Wenn doch ,dann bitte um entsprechende Info.

Wart ja selber das es endlich Kohle zurück gibt

Gruß Rudi
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15 Jahre 11 Monate her #16 von Zaphod
Zaphod antwortete auf Re: Short-bed und Finanzamt

BiMobil schrieb:


Wart ja selber das es endlich Kohle zurück gibt


Ja Neee is Klaar... vom FA rückwirkend Kohle zurück. ...Glaubt da jemand an den Weihnachtsmann? Wenn die erstmal die Kohle bekommen haben rücken die die nie mehr raus. Rückwirkend Steuern zu erheben steht natürlich auf einem anderen Blatt :twisted: :evil:

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15 Jahre 11 Monate her #17 von Lothar
Lothar antwortete auf Re: Short-bed und Finanzamt
Hallo Volker das FA und die Zulassungsstelle in Eckernförde geben ganz klar den LKW Stempel. Wurde bei meiner Zulassung nie in Frage gestellt.

Gruß Lothar
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15 Jahre 11 Monate her #18 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re: Short-bed und Finanzamt
Hallo Lother!
Das hört sich gut an! Schade das ich nicht in Eckernförde anmelden kann!
Ich habe nämlich SL auf dem Kennzeichen!
Aber ich frage mal im neuen Jahr in Schleswig nach!

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15 Jahre 11 Monate her #19 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Re: Short-bed und Finanzamt

Lothar schrieb: Hallo Volker das FA und die Zulassungsstelle in Eckernförde geben ganz klar den LKW Stempel. Wurde bei meiner Zulassung nie in Frage gestellt.


Wann hast du ihn zugelassen? Letzte Woche??? Sorry, aber du bist ein bischen Blauäugig, du kannst auf das Schreiben warten, solltest du keinen Longbed und über 3,5t zGG. haben.

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15 Jahre 11 Monate her #20 von QuestMan
QuestMan antwortete auf Re: Short-bed und Finanzamt
Na ja,
was ein FA heute entscheidet und wie man da im Moment ein KFZ besteuert,
interessiert die morgen einen Dreck.

In so fern kann man sich da nicht drauf verlassen.

Rückforderungen sind für einen 4Jahreszeitraum möglich.
Das kann dann ganz schön ins Geld gehen.

Grüße

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