Frage Unser BT50 (L-Cab) ist plötzlich kein LKW mehr!
- holger4x4
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Das ist also die Lösung:
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oder für die Ami Fraktion:
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Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.
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- syberbruno
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- Alles könnte einfach sein......
aber warum soll es euch in ö. anders ergehen wie uns??
Ford Ranger XLT Limited 2,2 Extracab
Nordstar Camp Compact (2002)
Bevor isch misch uffresch isses mier liwwer Egal...
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- mert
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Gruß, Merten
Nissan Navara 3,5t / bimobil Husky230
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- Volker1959
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Das ist ja wenigstens noch fair von den Ösi-BehördenBezüglich der bereits auf dem Markt befindlichen Pritschenwagen wäre die sofortige Umsetzung der neuen Erläuterungen für zahlreiche Autoimporteure und Kfz-Händler, die unter Bedachtnahme auf die steuerlichen Begünstigungen bereits langfristig kalkuliert haben und teilweise den Großteil ihrer Umsätze mit diesen Pritschenwagen tätigen, nicht verkraftbar.
Es gilt daher unter Bedachtnahme auf den Grundsatz von Treu und Glauben und zur Vermeidung unbilliger Härten folgende Übergangsregelung:
Diejenigen Pritschenwagenmodelle, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Mitteilung (31. März 2007) bereits auf dem Markt waren (und in der Kfz-Liste des BMF als Pritschenwagen enthalten sind), sind steuerrechtlich unverändert als LKW zu behandeln. Diese Pritschenwagenmodelle sind daher weiterhin vorsteuerabzugsberechtigt, fallen nicht unter die ertragsteuerlichen Einschränkungen und unterliegen weiterhin nicht der Normverbrauchsabgabe.
Solche Ausnahmen würde es doch in Deutschland wohl nicht geben!
Mit den 1 1/2 Kabinern gibt`s dann aber bei einer Ladefläche von ca. 1,90m keine Probs!
Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern
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- syberbruno
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....hoffentlich hat die auch ahnung von autos
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- Uwe H.
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so, Urlaub ist rum. War wirklich klasse mit dem Schneckenhaus durchs Land zu reisen. Hat uns riesig Spass gemacht. Aber nun wird`s ernst. Habe eben mit dem Sachbearbeiter vom FA gesprochen und einen Termin zur Vorführung für Freitagmorgen vereinbart. Drückt mir mal bitte feste die Daumen das alles klappt und unser PU wieder ein LKW wird (jedenfalls steuerlich).
Ich halt Euch auf dem Laufenden.
Viele Grüsse aus dem Haunetal!
Uwe
BT50 + Nordstar Camp 8L
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- QuestMan
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Werfe noch ein bisschen Sperrmüll hinten drauf und fahr danach zur Deponie.
Sieht immer gut aus wenn er dabei nach Arbeitsgerät und LKW ausschaut.
Grüße
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- Huckepack
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- quattro
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da auch ich in Kochland wohne und ebenfalls einen 1,5 Kabiner habe.
Denke bei der Berechnung der zum Personentransport geigneten Fläche
an den Abzug der Fläche für den Fahrer.
Sonst kann ja nichts transportiert werden.
So wie bei der Berechnung Leergewicht mit Fahrer!
Viel Glück
Isuzu D-Max 3,0 Spacecab mit Carryboy-Hardtop
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- Huegelcamper
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Nach der Gesetzeslage kommt sogar mein DOKA durch! Habs schon ausgemessen!Denke bei der Berechnung der zum Personentransport geigneten Fläche
an den Abzug der Fläche für den Fahrer.
Sonst kann ja nichts transportiert werden.
So wie bei der Berechnung Leergewicht mit Fahrer!
VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69
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- syberbruno
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Ford Ranger XLT Limited 2,2 Extracab
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- Uwe H.
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komme gerade vom FA und kann immer noch nichts genaues sagen. Nur soviel, zum Vermessen eines BT50 L-Cab benötigt man 2 (!!!) Finanzbeamte. Einer betätigt den Zollstock, einer hält die (unvollständigen) Unterlagen.
Zuerst haben sie die Ladefläche vermessen (O-Ton: "Ist ja genauso wie von Mazda angegeben").
Danach gings an den Innenraum. Wenns nicht so traurig wäre hätte ich wahrscheinlich jetzt noch Tränen in den Augen. War schon spaßig zuzusehen wie der Finanzer mit dem Zollstock in dem Auto herumwerkelte (hätte ich ihm sagen sollen, dass das Auto eine Fresteyle-Tür hat???). Jedenfalls kletterte er auf den Fahrersitz und kam nach einigen Verrenkungen zu einem Innenmaß von 180 cm (ich habe 170 cm gemessen) x 143 cm ("Ist der innen schmaler als die Ladefläche?". Auf meinen Hinweis, dass der Pedalraum Funktionsfläche sei und somit nicht hinzugerechnet werden dürfe, ebenso wie der Raum um die Schaltung bekam ich die Antwort: "Das müssen wir erst mit unserem Chef besprechen." (Schwarzen Peter abgegeben). Auch konnte mir keiner der beiden Herren genaue Auskunft geben worauf sie sich bei der Vermessung beziehen. Grundlage sei eine Anweisung. Was darin steht wollte mir aber keiner sagen.
Auch meine Frage, warum ich innerhalb von 7 Wochen unterschiedliche Steuerbescheide bekomme, konnte mir keiner der beiden befriedigend beantworten (O-Ton: "Da lief ein Suchlauf für das Fahrzeug, und das ist wohl jetzt erst dazugekommen").
Na ja, schaun wir mal was dabei herauskommt. Ich habe beiden klar gemacht, dass ich bereit bin alle mir zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, um eine Besteuerung der Zulassung entsprechend zu erreichen.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Viele Grüsse aus dem Haunetal
Uwe
BT50 + Nordstar Camp 8L
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- syberbruno
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...die bilder genügen nicht....ich muss nun das fahrzeug auch zum vermessen vorführen.....da bin ich dann aber mal gespannt
...die sind nicht nur blind, sonderen auch noch blöd!
nun werde ich den wetterbericht aufmerksam studieren und einen tag nächste woche ausklabüsern an dem es ordtenlich schifft, damit die herren beim ausmessen auch was davon haben
was mich an der ganzen sach immer wieder verwundert, wie unbürokratisch es in "D" zugehen kann.....
also ich brauchte bisher immer irgendwelche beglaubigungen ,bestätigungen,gutachten, zettel ,stempel, bis hin zum pissigen typenschild um irgendwas eingetragen zu bekommen. das musste aber bisher immer ein ingenieur beim tüv, oder ein studierter sein. heutzutage kann aber schon ein finanzbeamter ohne technische ausbildung (von ahnung ganz zu schweigen) hochkomplizierte fahrzeuginnenraumvermessungen und begutachtungen durchführen. Ich rege an , die tüvvorfahrten ins finanzamt zu verlegen!
...nix als "zerkus" hat mer hier..
..bin mal kurz weg die messer wetzen...
Ford Ranger XLT Limited 2,2 Extracab
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- quattro
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Wo leben wir denn, dass hier jeder beim FA messen lassen muß.
Dafür werden wohl die Steuern gebraucht, um die dafür notwendigen Beamten zu bezahlen.
Unsere Zeit mal garnicht gerechnet.
Nach einmal Messen in D-Land weiß man doch wie die Flächen sich verhalten??????
@syberbruno,
mach alles richtig für eine Präzidenzmessung!
Jetzt beginnt die mm-Fuchserei.
Laut Isuzu und beim Nachmessen ist die Ladefläche 1795 x 1460 (am inneren, oberen Rand) = 2,6207 m²
Die zur Personenbeförderung vorgesehene Fläche ist 1850 x 1330 (Bodenfläche unter den Pedalen bis zum Anstieg gemessen
und keine Abzüge für Schrägen, Werkzeugfach in der Mitte und Ablage berücksichtigt) = 2,4605 m²
Müßte also hinhauen.
Isuzu D-Max 3,0 Spacecab mit Carryboy-Hardtop
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- syberbruno
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hast du das gemessen, oder woher hast du die zahlen??
quellenangaben kommen bei bürohengsten immer gut....
hab ich das richtig verstanden???? die fahrgastfläche ist ohne abzug der pedaleriefläche und mitteltunnel sowiso schon kleiner als die ladefläche??
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- Reini
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- Irgendwas is ja immer...
Eindeutig: [size=200:32xl762q]NEIN!!!![/size]Uwe H. schrieb: ...hätte ich ihm sagen sollen, dass das Auto eine Fresteyle-Tür hat???
Weil irgendwelche sesselpfurzenden Aasgeier ihre unersättliche Gier mit beispielloser Inkompetenz ganz entspannt auf Deinem Rücken, Deinen Nerven und Deinem Geldbeutel auszuleben versuchen, hast Du einen Haufen Rennerei, Nervenflattern und Fahrkosten. Für das alles wirst Du selbst dann, wenn Du am Ende gewinnen solltest, keinen einzigen Cent Schadenersatz bekommen. Und wenn die sich in 2 Jahren den nächsten Schwachsinn ausdenken, darfst Du wieder springen, Dich verrückt machen und nach deren Pfeife tanzen. Und auch dann wirst Du für Deine vom FA verursachten Unannehmlichkeiten wieder keinen Cent Schadenersatz kriegen. Und so weiter und so weiter.
[size=150:32xl762q]Von mir aus sollen die beim Messen ruhig 'n büschen leiden! [/size]
[size=75:32xl762q](Nur nicht so doll, dass sie danach krank feiern, denn das bezahlen wir dann ja auch gleich wieder... )[/size]
Grüße aus 'm Wald,
Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)
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- BiMobil
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immer wieder verwundert, wie unbürokratisch es in "D" zugehen kann
Hallo syberbruno
Da passt ein Bericht aus einer bekannter Off Road Zeitschrift
Zitat: Die Steuer-Probleme
Mehrere hundert Ingenieure arbeiten an der Entwicklung eines Pick up,
damit der seinen Zweck als LKW optimal erfüllt,alle Sicherheitsvorschriften
einhält und den neuesten Abgasbestimungen entspricht.
Ist der Pick up dann fertig,bringt der Oberingenieur einem zertifizierten
Prüfinstitut - einem von wenigen in Europa ,das berechtigt ist,Typisierungen
für Neufahrzeuge vorzunehmen- das neue Auto,alle Zeichnungen und Papiere
zur Nachprüfung und sagt :
Das ist unser neuer LKW, prüft ihn.
In diesem Prüfinstitut prüfen wiederum einige Dutzend hoch qualifizierte
Ingenieure, ob die Hundertschaft Entwickler wirklich sauber gearbeitet hat.
Kommen sie einhellig zu der Meinung,dass der neue Pick up alle
europäischen Bestimmungen einhält und ein guter LKW ist,geht der
Ober-Prüfer zum Kraftfahrtbundesamt und sagt:
Hier sind unsere Prüfprotokolle und die Unterlagen des Herstellers XY
zum neuen Pick up YZ.
Wir haben ihn geprüft.Es ist ein LKW-und er ist o.K.
Und jetzt schauen die Bauräte,die Götter der Branche,noch einmal alles durch:
die Unterlagen der Entwickler und die Protokolle der Prüfer.
Erst wenn die KBA-Götter mit dem Kopf nicken wird eine ABE ausgestellt,
in der steht das ist ein LKW.
Und jetzt kommts: Sie kaufen diesen Pick up und lassen ihn zu.
Dann sagt ihnen ein Finanzbeamter des unteren Dienstes
Ja-für misch is dat aber ein PKW,weil für einen PKW da bekomm isch
mehr Steuern.
Entwickler,TÜV und KBA, dat sind ja alle Idioten.
Den Rest des Zitats spar ich mir
Das ist der pure Wahn / Irrsinn in unserem Lande
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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- zobelix
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dann zahle ich doch gerne meine pkw kfz steuer
aber die finanzbehörden suchen sich wohl überall die rosinen raus
pack
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- BiMobil
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zoll den du als lkw bezahlt hast einforderst??
Tja Zobelix
Das hat wohl noch keiner ausprobiert , wär mal einen Versuch wert.
Das Ergebnis ist aber fast schon sicher:
Siehe mein Zitat weiter oben.
Lt. KBA ist das ein LKW --- damit LKW-Zoll--- PUNKT
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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- QuestMan
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Sollte man mal von einem Anwalt prüfen lassen bzw. vielleicht auch mal bei "Proallrad" anmerken, falls künftige Urteile zu unserem Nachteil ausfallen.
Btw:
Weil hier schon auf den deutschen Prüfwahn hingewiesen wurde, hätte ich da mal eine Anregung für die FA-Dickbauch-Zollstock-Schieber-Aktionen.
Lasst euch doch auch mal die amtlich erteilte "Eichmarke" für den Zollstock zeigen.
Hat er keine, Einspruch gegen die "Messung" einlegen.
Grüße
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