Topic-icon Frage Unser BT50 (L-Cab) ist plötzlich kein LKW mehr!

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17 Jahre 2 Monate her #21 von Volker1959
Huegelcamper,
Da hast Du sicher Recht, aaabber :idea: :!: :!:

Es interessiert das Finanzamt einen Dreck, was da im Brief steht, oder auch nicht!!!

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
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17 Jahre 2 Monate her #22 von quattro
Ich habe bei Proallrad auch einen Widerspruch für ein anderes Fahrzeug laufen. Das wird noch min. 1 Jahr dauern und zahlen must Du erst mal trotzdem.

Übrigens, unserem Staat geht es nicht schlecht, sondern unsere Politikgeier können nicht mit unserem Geld umgehen.
Und das Geld von Anderen aus dem Fenster schmeißen können alle am Besten.

Isuzu D-Max 3,0 Spacecab mit Carryboy-Hardtop

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17 Jahre 2 Monate her #23 von Huegelcamper
Es gibt ne Musterklage von einem Professor... die er gewonnen hat! Ich finds im moment nur nicht, aber das wichtigste ist sich nicht unterkriegen zu lassen und die Zähne Zeigen!!! Und dem Finanzer zeigen daß man sich auch auskennt!

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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17 Jahre 2 Monate her #24 von Huegelcamper
Dem von Pro Allrad ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen! Mehr brauch man nicht!!
www.proallrad.com/vermessung.php?modus=SUB%7C5%7C10">www.proallrad.com/vermessung.php ... B%7C5%7C10

Zitat: Im Gesetzestext wird jedoch eine vom BFH ebenfalls abweichende, ganz neue Beschreibung zur Flächenbewertung aufgenommen, die „zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche”.
Während der BFH noch in seinem letzen Urteil vom 28.11.06 (VII R 11/06) die Größe der „Ladefläche/des Laderaums zur Lastenbeförderung” ins Verhältnis zur gesamten Nutzfläche gestellt hat, stellt der Gesetzgeber jetzt „die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche” ins Verhältnis zur „gesamten Nutzfläche”.

Desweiteren ziehste noch ganz frech den Fahrersitz ab, denn der dient ja nicht zur Personenbeförderung, sondern ist ja "Funktionsfläche" da das Fahrzeug ohne Fahrzeugführer nicht fährt / Funktioniert! Der Finanzer soll sich mal auf den Beifahrersitz sitzen und dem Fahrzeug sagen, es soll mal um den Block fahren, mal schauen wie lange er braucht :wink:

Einen erholsamen Urlaub!!

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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17 Jahre 2 Monate her #25 von Uwe H.
Hallo Stefan und alle anderen,

vielen, vielen Dank für die Infos und die Unterstützung.

Ich werde aus den Infos von Proallrad ein weiteres Schreiben an den Sachbearbeiter aufsetzen. Dann hat er 2 Wochen Zeit sich darüber Gedanken zu machen. Ich würde die Vorführung gerne vermeiden, weil ich dazu 1 Tag frei nehmen und außerdem noch ca. 90 Km fahren muss. Schaun wir mal, was sich in diesem Theater noch tut.

Eigentlich finde ich es traurig, dass in einem Land in dem fast Alles per Gesetz und Vorschriften geregelt ist so etwas vorkommt. Unterschiede in der Auslegung gibt es ja nicht nur von Land zu Land, sondern schon von Finanzamt zu Finanzamt (und wahrscheinlich in einem Finanzamt sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter). Solche Sachen bestärken mich immer wieder in der Entscheidung, vor Jahren diesen Haufen (Bundesfinanzverwaltung) verlassen zu haben.

Ich lasse mich auf jeden Fall nicht so schnell unterkriegen.


Vielen Dank auf den Hügel und an alle anderen!


Uwe

BT50 + Nordstar Camp 8L

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17 Jahre 2 Monate her #26 von BiMobil

Es gibt ne Musterklage von einem Professor... die er gewonnen hat! Ich finds im moment nur nicht


Hi Stefan , wäre nett wenn du das Urteil suchen könntest , und das Aktenzeichen hier veröffentlichst

Danke

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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17 Jahre 2 Monate her #27 von Huegelcamper
Rudi, das ganze war vor dem Finanzgericht Köln, dann ist es zum BFH nach München ( ist mir erst hinterher wieder eingefallen :soops: ) :arrow: schau mal in www.proallrad.com/aktuelles.php?modus=TOP%7C30">www.proallrad.com/aktuelles.php?modus=TOP%7C30 rein da ist so zimlich alles aufgeführt.

Grüße vom Hügel


Stefan

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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17 Jahre 2 Monate her #28 von QuestMan
Hallo Uwe,

durchhalten.... :top:

Grüße

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17 Jahre 2 Monate her #29 von BiMobil
Hallo Stefan

Bringst du nicht was durcheinander ???

In Köln würde vor ca. 2 Wochen ein Toyota LJ 73 verhandelt,
also nix mit Pick up . Ergebnis demnächst

In München sollte ein L 200 vor ca. 4 Monaten vorm Finanzgericht verhandelt werden.
Termin wurde 2 Tage vorher abgesagt.
Seit dem wird auf einen neuen Termin gewartet.

Und die Verhandlung in Greifswald war auch ohne Ergebnis

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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17 Jahre 2 Monate her #30 von Huegelcamper
Ne Rudi, das was ich meine war Anfang 2006 von einem Prov. ging dann aber weiter nach München zur Revision, ich hab event. noch was Papierhaftes wo das Aktenzeichen drauf steht...........

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17 Jahre 2 Monate her #31 von Huegelcamper
Rudi ich habs! Pressemitteiling vom 01. Dezember 2005 Finanzgericht Köln www.fg-koeln.nrw.de/presse/pressem/datum/01_12_2005.htm">www.fg-koeln.nrw.de/presse/pressem/datum/01_12_2005.htm

Und du hast recht es ist ein Land Rover aber das Urteil bezieht sich auf Fz. über 2,8t

und www.fg-koeln.nrw.de/presse/entschei/archiv_05/05v3715.htm">www.fg-koeln.nrw.de/presse/entschei/arc ... 5v3715.htm

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17 Jahre 2 Monate her #32 von Uwe H.
Junges, Ihr seid einfach klasse :sensation:

Mit solcher Unterstützung ramme ich den Kerl ungespitzt in den Boden.

Wenn`s passt, und wir schaffen es nächstes Jahr nach Laubach geht die 1. Runde auf mich.

Vielen, vielen Dank!


Uwe

BT50 + Nordstar Camp 8L

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17 Jahre 2 Monate her #33 von BiMobil
@ Stefan

Danke

@ Uwe

Freu dich nicht zu früh
Hab ein bisschen gegoogelt zu dem Aktenzeichen
Schau mal hier:
www.jusline.de/index.php?cpid=0920e51183...d5c148aec4&feed=4218">www.jusline.de/index.php?cpid=09 ... &feed=4218

Außerdem betrifft das Urteil einen Land Rover und keinen Pick up,

Gruß Rudi
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17 Jahre 2 Monate her #34 von Huegelcamper
Ja Rudi, aber lese auch mal die Richtlinien der EU! Hier verstoßen die Finanzämter gegen geltendes EU Recht. Und nach den neuen Berechnungsgrundlagen der FA. kommst du nie und nimmer auf ein "PKW" s.O Und noch was! Der Land Rover ist ja noch vielmehr "PKW" wie ein Pickup!!

Grüße Stefan

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17 Jahre 2 Monate her #35 von BiMobil

lese auch mal die Richtlinien der EU! Hier verstoßen die Finanzämter gegen geltendes EU Recht. Und nach den neuen Berechnungsgrundlagen der FA. kommst du nie und nimmer auf ein "PKW" s.O Und noch was! Der Land Rover ist ja noch vielmehr "PKW" wie ein Pickup


Stefan du hast Recht
Der BFH hat ja nicht gegen den Land Rover im einzelnen , sondern gegen die Geländewägen allgemein entschieden.

Das Finanzgericht muß jetzt nach den bekannten Kriterien im Fall Landy entscheiden.

Und der oben erwähnte LC LJ 73 sollte dann der von ProAllrad sein, wo demnächst das Urteil erwartet wird.

Gruß Rudi
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17 Jahre 2 Monate her #36 von Volker1959
Huegelcamper,

Der Land Rover ist ja noch vielmehr "PKW" wie ein Pickup!!

Stefan, bist Du schon mal Landy gefahren? Der ist mehr LKW als dein PU :lol: 8)
Das ist Auto fahren pur!! :top:

Also ich glaube, daß dieser spezielle Fall völlig unspektakuler zu Ende geht, und beim FA als Mißverständnis abgetan wird!

Aber wie Rudi oben schon geschrieben hat!!!!!
Auf keinen Fall würde ich die Flügeltüren öffnen!!

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17 Jahre 2 Monate her #37 von syberbruno
isch habe seit 6 wochen auch noch keinen steuerbescheid für meinen neuen isuzu 1,5 kabiner bekommen. die rückzahlung für den alten habe ich allerdings schon erhalten.....

....mir schwant da auch böses.......

Ford Ranger XLT Limited 2,2 Extracab

Nordstar Camp Compact (2002)

Bevor isch misch uffresch isses mier liwwer Egal...

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17 Jahre 2 Monate her #38 von syberbruno
...tja freunde, nun habe ich das gleiche problem mit meinem neuen d-max

heute kam das schreiben vom finanzamt, dass ich mein fahrzeug wegen einer"sachverhaltklärung" bis zum 19.10 vorzuführen habe. :shock:


mal gespannt, was da dann rauskommt, oder ob ich mal wieder gegen den staat deutschland eine klage ansteben muss.......


....es nervt einfach.......

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17 Jahre 2 Monate her #39 von holger4x4
Bei mir haben sie's auch mal wieder versucht. Steuerbescheid im Frühjahr als PKW, dann Einspruch eingelegt und Bild beigelegt um zu beweisen dass es sich um einen 1-1/2 Cab handelt. Dann noch x-mal telefoniert mit dem Finanzamt bis wir dann endlich einen neuen Bescheid als LKW bekommen haben.

Das Gleiche hatten wir bei dem Campo damals auch schon. Angeblich durchforsten die Finanzämter die Datenbestände nach Schlüsselnummer und erstellen dann neue Bescheide auf Verdacht. Das Problem ist wohl, dass die Schlüsselnummer nicht sagt, ob es ein 1-1/2-cab oder Doppelcab ist. also muß man jedesmal den Beweis wieder neu einreichen.


... es nervt einfach, JA!

Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.

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17 Jahre 2 Monate her #40 von mert
Naja, wenn es schon in Ö nicht gelingt, als Wohnmobil PU + Kabine versichern zu lassen (und deutsche Angebote in Ö nicht möglich sind lt. Aussage eines deutschen Maklers - frage mich nur, wo hier die EU-Dienstleistungsfreiheit ist und habe diesbezüglich schon ein Mail an die EU gesendet), sind wir derzeit noch nicht von einer Neudefinition betroffen, sofern es sich um bereits auf dem Markt befindliche Fahrzeuge handelt:

Mit Mitteilung der EU-Kommission vom 31. März 2007 betreffend einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur, ABl. C 74/1, wurden die Erläuterungen zu den Tarifpositionen 8703 (PKW) und 8704 (LKW) hinsichtlich der Pick-up-Fahrzeuge (Pritschenwagen) geändert. Danach sind Pick-up-Fahrzeuge (Pritschenwagen) nur mehr dann als LKW in die Position 8704 einzureihen, wenn die Länge der Pritsche länger ist als 50% der Länge des Radstandes des Fahrzeugs (oder wenn sie mehr als zwei Achsen haben). Beträgt zB die Länge der Pritsche 140 cm und der Radstand 300 cm, so ist das Fahrzeug zolltarifarisch als PKW einzureihen.
Bezüglich der bereits auf dem Markt befindlichen Pritschenwagen wäre die sofortige Umsetzung der neuen Erläuterungen für zahlreiche Autoimporteure und Kfz-Händler, die unter Bedachtnahme auf die steuerlichen Begünstigungen bereits langfristig kalkuliert haben und teilweise den Großteil ihrer Umsätze mit diesen Pritschenwagen tätigen, nicht verkraftbar.
Es gilt daher unter Bedachtnahme auf den Grundsatz von Treu und Glauben und zur Vermeidung unbilliger Härten folgende Übergangsregelung:
Diejenigen Pritschenwagenmodelle, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Mitteilung (31. März 2007) bereits auf dem Markt waren (und in der Kfz-Liste des BMF als Pritschenwagen enthalten sind), sind steuerrechtlich unverändert als LKW zu behandeln. Diese Pritschenwagenmodelle sind daher weiterhin vorsteuerabzugsberechtigt, fallen nicht unter die ertragsteuerlichen Einschränkungen und unterliegen weiterhin nicht der Normverbrauchsabgabe.
Neu auf den Markt kommende Pritschenwagen, auch wenn es sich um Nachfolgemodelle handelt, sind nach den neuen Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur zu beurteilen.


Aber beim "Abschauen" waren unsere findigen Steuereintreiber ja immer schon erstklassig - daher bin ich mir des Friedens nicht so sicher.

Gruß, Merten


Nissan Navara 3,5t / bimobil Husky230

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