Topic-icon Frage Unser BT50 (L-Cab) ist plötzlich kein LKW mehr!

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17 Jahre 2 Monate her #1 von Uwe H.
Hallo,

Anfang August haben wir freudestrahlend unseren PU (Mazda BT50 L-Cab) übernommen. Alles funzte wunderbar, Kabine drauf, ab zum TüV, ww. WoMo Eintrag bekommen. Als 1 Woche später der Steuerbescheid vom Finanzamt kam war schließlich alles in bester Ordnung. Der BT50 war als LKW klassifiziert. Was ja bei einem 1 1/2 Kabiner auch keine Frage sein sollte.

Am Freitag, 22. Sept., kommt ein Schreiben vom Finanzamt mit der Mitteilung, der BT50 ist plötzlich kein LKW mehr, sondern ein ganz normaler PKW und muss auch als solcher versteuert werden (lapidarer Hinweis im Steuerbescheid: "Eine erneute Überprüfung hat ergeben, dass das Fahrzeug nicht als LKW einzustufen ist.").

Also haben wir uns am Sonntag hingesetzt und einen Widerspruch gegen diesen Bescheid geschrieben. Ich bin mal gespannt was dabei heraus kommt.

Meines Erachtens nach ist es eine Frechheit, ohne eine genaue Erklärung die Einstufung eines Fahrzeugs (welche ja auch eine gewaltige Erhöhung der zu zahlenden Steuer beinhaltet) zu ändern. Eine Aufforderung zur Vorführung des Fahrzeuges hätte ich ja noch verstanden, obwohl auch das zeigen würde welchen Informationsaufwand der jeweilige Sachbearbeiter betrieben hat. :Teufel:
Wenn ich so arbeiten würde, würde ich wahrscheinlich nicht mehr arbeiten.

Ich werde Euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten wie die Auseinandersetzung mit den amtlich bestellten Raubrittern und Wegelagerern ausgeht.


Viele Grüsse aus dem Haunetal

Martina & Uwe

BT50 + Nordstar Camp 8L

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17 Jahre 2 Monate her #2 von quattro
Hallo Uwe, das kann sich nur um einen Irrtum handeln.
Bis jetzt waren und sind die 1,5 Kabiner immer als LKW bewertet worden.
Hier im Forum gibt es ja genug Beispiele.

Isuzu D-Max 3,0 Spacecab mit Carryboy-Hardtop

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17 Jahre 2 Monate her #3 von Uwe H.
Hallo quattro,

das ist auch meine Hoffnung (das es sich um einen Irrtum handelt). Leider habe ich auch schlechte Erfahrungen in dieser Richtung gemacht. Falsche Entscheidung getroffen, aber trotzdem auf dieser Entscheidung beharrt.
Soweit ich das hier, und auch an anderen Stellen im Netz, nachlesen konnte, sollte es eigentlich keine Frage sein, dass ein 1,5 Kabiner als LKW eingestuft wird.
Falls der Sachbearbeiter Ärger macht, biete ich ihm einfach mal an 50 Km auf der Rückbank mitzufahren :-)


Viele Grüssee aus dem Haunetal

Uwe

BT50 + Nordstar Camp 8L

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17 Jahre 2 Monate her #4 von Huegelcamper
Uwe H., www.proallrad.com/vermessung.php?modus=SUB">www.proallrad.com/vermessung.php?modus=SUB , www.proallrad.com/aktuelles.php?modus=TOP">www.proallrad.com/aktuelles.php?modus=TOP zum anderen habt ihr event ein Finanzer erwischt der meint er müsste sich profilieren!!! :Teufel: Im Wiederspruch gleich festhalten: Aussetzung des Volzugs und eine Zinserhebung für zuviel bezahlte Steuern in Höhe von min. 8% über dem Satz der Bundesbank.

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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17 Jahre 2 Monate her #5 von zobelix

Falls der Sachbearbeiter Ärger macht, biete ich ihm einfach mal an 50 Km auf der Rückbank mitzufahren

wieviele sitze hast du hinten eingetragen ??
3 notsitze?
dann setz reini und deichgraf bitte rechts und links neben den steuerbeamten.
dann soll er sagen obs ein pkw ist

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17 Jahre 2 Monate her #6 von Huegelcamper

ieviele sitze hast du hinten eingetragen ??

Jörg! Lt. EU Richtlinien kann ein LKW bis zu 6 Sitzplätze haben!!! Es kommt u.a. auf das äußere Erscheinungsbild an und ob das Fahrzeug als LKW konzeptiert wurde! Beim PU ja keine Frage! Ach da fällt mir gerade noch ein, Unser Staat hat bei der Einfuhr des Fahrzeuges 20% Einfuhrzoll erhoben, weil´s ein LKW ist! PKW liegn glaub ich um die 12% ..................................

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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17 Jahre 2 Monate her #7 von zobelix
ja ich weis
mir ging es hier auch mehr um die komik, so ein blöden beamten hinten drinnen zwischen peter und reini
ich wollts halt mal sehen

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17 Jahre 2 Monate her #8 von Uwe H.
@ zobelix + huegelcamper,

vielen Dank für Eure Unterstützung.

Ich kenne zwar Reini und Peter (noch) nicht, aber vielleicht kann ich ja einen der beiden anfordern (es sind 2 Notsitze hinten eingetragen) wenn`s hart auf hart kommt :-)

Wie gesagt, ich lass Euch auf jeden Fall wissen wie das Theater ausgeht.


Viele Grüsse aus dem Haunetal

Uwe

BT50 + Nordstar Camp 8L

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17 Jahre 2 Monate her #9 von zobelix

Reini und Peter

beide schätze ich auf...
ne besser nicht sonst bekomme ich haue
also sagen wir mal sehr stabil gebaut

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17 Jahre 2 Monate her #10 von Huckepack
Entweder die Beiden oder Kabine. Ansonstens drückt das Bodenblech auf die Straße. Duck und wech (Habe selbst Ü100)

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17 Jahre 2 Monate her #11 von chevysurfer
Kann sein das es an der "ww.WOMO Eintragung "liegt.
Dein PU ist ja nun im steuerlichem Sinne kein reiner LKW mehr,sondern eben auch ein WOMO.Und da sucht sich das FA die höhere Steuer aus.
Bei den vielen Wohnmobilen auf LKW Chassis ,die auch so Abgastechnisch eingestuft sind,zahlt man ja auch keine LKW Steuer mehr.
Ich wünsche Dir viel Glück mit dem Einspruch.

Hang Loose Andre
ChevyPU C1500 jetzt wieder ohne A*H*SE Camper

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17 Jahre 2 Monate her #12 von Huckepack
Nee, wegen Eintrag WOMO mit aufgesetzter Kabine kann es nicht sein. Dann müsste er WOMO-Steuer zahlen und nicht PKW. Zulassung als WOMO kann aber nicht sein, da der Aufbau ja nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist.

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17 Jahre 2 Monate her #13 von Huegelcamper

ingestuft sind,zahlt man ja auch keine LKW Steuer mehr.

Kratz, Kratz, möglich... aber dann läuft das dingens unter Andere KFZ... und nicht als PKW da müsste es doch noch so ein zwischending geben, wenn ich mich nicht täusche... Uwe H., steht bei dir w.w. Wohnmobil? Du hast die Kabine ja nicht fest montiert, oder?

Grüße vom Hügel

Stefan

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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17 Jahre 2 Monate her #14 von chevysurfer
Ja stimmt.Da habt Ihr recht.Ich würd mal beim Finanzamt anrufen und das Problem ganz nett aus der Welt schaffen.

Hang Loose Andre
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17 Jahre 2 Monate her #15 von BiMobil
Hallo Martina,Hallo Uwe

Es ist leider so das einige Finanzämter auch die 1,5 Kabiner zur Hubraumsteuer verdonnern.

Euer Mazda hat wohl von den 1,5 Kabinern den größten Innenraum und die kürzeste Ladefläche.

Eigentlich heißt es wenn die LF größer ist wie die Fahrerkabine dann Gewichtssteuer.
Einige FA legen das dann als wesentlich größer aus (was immer das heißen soll)

Sollte eine Vorführung notwendig sein , lass bloß die hinteren Türen verriegelt. 4 Türen ist teilweise auch ein Grund für die Hubraumsteuer

Das Argument das hinten nur Notsitze sind ist den FA egal.
Ob da Reini, Peter oder Questman drinsitzt ist nicht relevant.
4/5 eingetragene Sitze zählt,sonst nichts.

Die Vermessung von proallrad ist leider nicht amtlich und nicht vom FA anerkannt.Eigentlich müßte die Fläche für den Fahrer abgezogen werden, da er ja zum Bedienen/Führen des Fahrzeugs unbedingt benötigt wird.
Beim Leergewicht ist der Fahrer ja auch mit einberechnet.

<<<<<< Es kommt u.a. auf das äußere Erscheinungsbild an und ob das Fahrzeug als LKW konzeptiert wurde! Beim PU ja keine Frage! Ach da fällt mir gerade noch ein, Unser Staat hat bei der Einfuhr des Fahrzeuges 20% Einfuhrzoll erhoben, weil´s ein LKW ist! PKW liegn glaub ich um die 12% <<<<<<<

@ Huegel..
Den ersten Satz kann ich unterstreichen, aber auch ein DoKa ist als LKW kozepiert worden.
Und die 20 % LKW Zoll interessiert das FA und den BFH auch nicht.

Also auf alle Fälle Einspruch fristgerecht einlegen , und mal freundlich mit dem FA Beamten auf den 1,5 Kabiner hinweisen.
Meistens waren die dann zufrieden

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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17 Jahre 2 Monate her #16 von Hightower
das ww. Wohnmobil steht auf den Zusatzblättern oder unten dran und den Teil bekommt das FA nicht, weil Die es nicht interessiert, dass da noch ein Fuchsschwanz und Waschmaschinentrommeln als Felgen eingetragen sind...

Die sind nur an den technischen Daten für Fahrzeugart und motorisierung interessiert und auf die Anzahl der Sitzplätze und alles über 3 wird komisch beäugt, bei einer fast PKW Gesamtlänge. Und einfach mal mehr Geld verlangt, wer sich nicht wehrt zahlt halt mehr.

Grüssle Andy


Ich altere nicht - ich mariniere

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17 Jahre 2 Monate her #17 von Huegelcamper

Und einfach mal mehr Geld verlangt, wer sich nicht wehrt zahlt halt mehr.

So ist es!!!!!!!!!!! Leider :cry: :evil: :Teufel: Also: Auf die Barikaden!!!!

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17 Jahre 2 Monate her #18 von Uwe H.
Hallo,

wow, ist ja eine wahnsinns Reaktion auf meinen Eintrag. Aber das zeigt wohl auch wie sensitiv dieses Thema ist.

Ja, wir haben den Eintrag "ww.Womo...." im Fahrzeugschein/brief. Allerdings hatten wir den Eintrag bereits 1 Woche nach der Zulassung, und zwischezeitlich sind über 6 Wochen ins Land gegangen.

Auch ich glaube (hoffe), dass es sich um einen Irrtum des Sachbearbeiters handelt. Es wäre aber sinnvoll gewesen sich erst einmal zu informieren (evtl. das Fahrzeug vorführen lassen) als einfach einen neuen Steuerbescheid zu verschicken, in dem sich die Begründung auf einen einzigen Satz beschränkt.

Sorry, aber das kommt mir momentan als Willkür vor.

Ich habe noch nicht die "große Kanone" (Rechtsbeistand) herausgeholt, sondern nur ganz höflich auf die Bauart des Fahrzeugs hingewiesen und einen Vorschlag zur Vorführung des Fahrzeugs gemacht. Allerdings sind wir bereit das Ganze bis "zum bitteren Ende" durch zu ziehen. Mal schaun wie weit wir gehen müssen.

Vielen Dank an Alle für Eure Unterstützung, und

viele Grüsse aus dem Haunetal

Uwe

BT50 + Nordstar Camp 8L

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17 Jahre 2 Monate her #19 von Uwe H.
Hallo,

neues von der Steuerfront.

Gestern bekomme ich einen Anruf (Anrufbeantworter) mein Widerspruch sei eingegangen und ich solle mich zwecks Terminvereinbarung zur Vorführung des Fahrzeugs mit dem Sachbearbeiter in Verbindung setzen.

Habe also heute morgen dort angerufen. Problem ist, wir fahren morgen für 2 Wochen in Urlaub (das 1. Mal so richtig mit Kabine). Das hat der gute Mann auch verstanden und vorgeschlagen ich solle ihm das Datenblatt von Mazda für das Fahrzeug zuschicken. Die Innenmaße könne ich selbst messen. Also Datenblatt ausgedruckt, Auto innen vermessen und alles per Fax ans Finanzamt geschickt.

Kurze Zeit später Rückruf. O-Ton: "Das ist aber ein ganz knappe Sache, Sie müssen das Fahrzeug vorführen, damit wir es selbst vermessen." Ich kann also doch nicht genau messen. Auf meinen Hinweis, dass kein 1,5 Kabiner als PKW versteuert wird kommt die Nachfrage ob ich noch andere Besitzer eines solchen Fahrzeugs in unserem Kreis kennen würde (da frage ich mich doch: "Wer sitzt denn eigentlich an der Quelle für solche Infos"). :twisted:

Eine genaue Terminvereinbarung für einen Termin nach unserem Urlaub schlug auch fehl (das geht nicht, rufen Sie einfach nach Ihrem Urlaub nochmal an).

Da frage ich mich wirklich in welchen Zeiten wir leben. Geht es unserem Staat so schlecht, dass er auf die paar Euro mehr angewiesen ist, oder habe ich einfach nur das Pech in falschen Finanzamtsbereich zu wohnen.

Also echt, der Tag ist für mich schon total vers... Ich habe eine ganz tolle Laune :Teufel:

Wenn Ihr noch irgendeinen Hinweis habt (wie z.B. proallrad.de, o.ä.) lasst es mich bitte wissen. Ich brauche jetzt jede Unterstützung die ich kriegen kann.


Viele Grüsse aus dem Haunetal

BT50 + Nordstar Camp 8L

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17 Jahre 2 Monate her #20 von Huegelcamper
Uwe H., lass dich nicht unterkriegen!!! Noch ein Tipp, Der TÜV wird dir niemals das Fahrzeug als PKW abnehmen, da es den PKW Kriterien nicht entspricht. Das Fahrzeug entspricht nicht den EU Richtlinien für PKW sondern ist LKW d.H. EU Recht steht über Nationalem Recht. Keine Versicherung anerkennt die "Steuerentscheidung" sondern versichert dein Fahrzeug nach dem was im Fz. Brief steht :arrow: LKW und das Finanzamt ändert dir auch nicht den Brief..... desweitern gibt es vom Mazda auch das gegenstück als PKW, wenn du einen PKW gewollt hättest, mit besserem Fahrkomfort ect. dann hättest du auch den kaufen können. Ich schau mal was ich noch finden kann!

Grüße vom Hügel


Stefan

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