Frage Gesetzt ab 2013?! KFZ Versteuerung lt. FZ-Schein
- QuestMan
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JuppMacAntoni schrieb: Ihr wollt einen netten Beamten,hier ist er....
Beamte im Urlaub sind meistens nett.
Grüße
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- Bobby268
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Bin gespannt, wir haben unsere PUs umgemeldet und bis jetzt noch keinen Bescheid bekommen.
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- chevysurfer
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Beamte in der Zulassungsstelle und beim Finanzamt.
Vielleicht sind es ja auch "nur" Angestellte des Öffentlichen Dienstes.
Soll vorkommen.
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- flaxi
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Volker1959 schrieb: die können doch merken was sie wollen! Wenn bei einer Anmeldung das zählt was in den Papieren steht könnte das so funzen! Fragen kost nicht Werner
dann mußt du erstmal deinen Wohnsitz ändern, mit Glück funzt das. Da die FAs aber miteinander vernetzt sind, sehen die sofort die letzte Besteuerung. Also: Fahrzeug exportieren, importieren, neu anmelden.....
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Dann kommt ein Schreiben vom FA, dass ich mit dem Fahrzeug vorfahren muss.
Telefonisch war das nicht zu klären, also fahr ich hin.
Die Freundliche FA-Beamtin kommt mit dem Meterstab (Zollstock) und misst die Ladefläche und den Fahrgastraum vom Pedal bis zu den hinteren Sitzen.
Die Ladefläche muss erheblich länger sein als der Fahrgastraum. Wieviel erheblich ist, ist scheinbar ermessenssache.
Die Dame vom FA sagte "sobald irgendwo im Kfz-Schein Wohnmobil vorkommt wird auch als WoMo versteuert." Das sind dann 35,-€ mehr glaub ich.
Joe
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Wenn ich die Augen zumache und träume, steht jedes mal meine fertige Geocamper
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Liebe Grüße
Lioba
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- Lasyx
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- lio
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Lioba
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- WCDHE
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- Werner
chevysurfer schrieb:
Beamte in der Zulassungsstelle und beim Finanzamt.
Vielleicht sind es ja auch "nur" Angestellte des Öffentlichen Dienstes.
Soll vorkommen.
Und die sind dann nett....?
Bis dann.
Werner und Conny, die alles lesen.
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- schneckenhaus
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Ich dachte: "Nun haben wir unseren Karren...alles ist gut!"
Dabei geht's ja jetzt erst los!!!
Verzeiht mir...aber ich würfel nun ein paar Threads zusammen...hoffe dennoch es ist nicht zu off...
Durch Zufall las ich den Beitrag "Wohnkabine mit Anhänger"...und grübelte.
Dann kam ich dadurch "angefixt" auf diesen Thread...und war stark verwirrt.
Nun muss ich mal Fragen, ob ich das alles richtig verstanden habe...
Ausgangssituation:
Unser frisch gekaufter S-10 wird aus Österreich nach Deutschland importiert...ich kann mir also noch aussuchen ob PKW oder LKW. Es ist ein 4.3-Liter-Benziner.
KFZ-Steuer als PKW € 290.--: als LKW etwa € 170.--...macht also den Kohl nicht fett.
Mit LKW-Zulassung habe ich aber sie Hängerthematik...ausserdem soll der PickUp irgendwann mal in Spanien zugelassen werden...und das wiederum geht nicht mit LKW die älter als 12 Jahre sind.
Es müsste also eigentlich eine PKW-Zulassung werden. So weit, so gut...
Nun geht's ja weiter...mit der Versicherung
Ich habe keinen alten Vertrag 'rumliegen und kann keine grossartigen Prozente nachweisen (privat habe ich nur Oldtimer, beruflich bin ich nur Miet- oder Firmenfahrzeuge gefahren).
Würde nun die Kombination PKW mit absetzbarer Wohnkabine funktionieren bzw Sinn machen? Die Versicherung wäre dann aber gewiss deutlich billiger und ich habe kein Sonntagsfahrverbot.
Gibt's das überhaupt oder wecke ich damit das Finanzamt? Wobei denen ja vermutlich eine Besteuerung als PKW nur recht wäre...
Dann könnte ich doch (so denke ich mir das gerade) als PKW versteuern und als WoMo versichern...oder?
Kabine wäre auch versichert da sie Teil des Fahrzeugs ist...ist ja nicht unklug.
Aber...muss ich nun die Kabine eintragen lassen? Nutzt das was?? Warum habt IHR die Kabine eingetragen (oder warum eben nicht?). Übersehe ich da was??
Sorry wenn die Antworten schon in einem Beitrag stehen...aber ich lese jetzt hier seit Stunden...und habe nur noch Kopfsuppe...
Lieber Gruss
Derek
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- Volker1959
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Um eine Eintragung als PKW zu bekommen musst Du vielleicht, je nach Tüvprüfer was ändern!
Du musst eine feste Laderaumabdeckung haben! Evt. eine Dämmung im Motorraum haben!
Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern
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- bb
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Die Versicherung eines Fahrzeugs mit abnehmbarer Wohnkabine kann einschließlich der Ladung erfolgen, das vermittelt zum Beispiel die Firma Schwarz bei der Optima/Condor Versicherung. Von denen würde ich mir ein Angebot machen lassen. Die Kabine ist dabei mitversichert, auch wenn sie alleine auf einem Campingplatz steht.
Für eine Womo Zulassung statt PKW oder LKW muss eine Wechselkabine eingetragen sein, die in allen Punkten auch der Straßenverkehrszulassung entspricht. D. h. Breite, Spiegel, Überhang hinten mit max. Bodenabstand oder Unterfahrschutz, Gasprüfung, .....
Für Ladung gelten im Verhältnis lockere Regeln, wobei die Ladungssicherung das Wichtigste ist.
Welche Regeln in 10 oder 12 Jahren in Spanien oder irgendeinem EU Land gelten, wird heute niemand voraussagen können. Wir wissen ja nicht mal, welche Regeln in 2 Jahren bei uns gelten werden. Siehe Fahrverbotszonen, KFZ Besteuerung, Maut, ..........
Gruß, Bernhard
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- manfred65
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evtl. wird für die PKW-Zulassung auch noch ein anderes Abgasgutachten benötigt. Es ist auch fraglich ob das beim 1,5-Kabiner überhaupt klappt. Die Firma im nachfolgenden Link bietet für gängige PUs Gutachten an, der S-10 ist leider nicht dabei. Aber man kann ja mal fragen.
sk-handels-ag.com/umschreibung-lkw-pkw/
Wie sind denn die Versicherungskosten / Steuern in Spanien ?
Wenn Du den PU gleich dort anmeldest, würdest Du dem ganzen Zinnober mit unseren Deutschen TÜVs und dem Taxman umgehen und müsstest nicht in ein paar Jahren nochmal von vorne anfangen?!
zurück nach D:
- bequatsch das Ganze vorher mit einem TÜV-Beamten Deines Vertrauens ( ist sicher nicht leicht einen zu finden, aber vielleicht hat ein Mitglied in Deiner Nähe eine TÜV-Stelle die nicht von vorneherein alles ablehnt )
- versuche die Eintragung mit "LKW offene Pritsche" und im Kapitel "Sonstiges" "ww. Rüstzustand Wohnmobil/Wohnkabine" zu bekommen.
Sobald die Kabine drauf ist gilt das Fahrzeug als Wohnmobil und das Anhängerverbot fällt weg. Ist nur fraglich ob bei Dir die Freigängigkeit an der AHK bei dem Überhang noch da ist. Die Heckklappe muss dafür vermutlich abgenommen werden.
Die vielzitierte Gesetzesänderung ab 2013 bezügl. KFZ-Steuer lt. KFZ-Schein habe ich mit meinem zuständigen Sachbearbeiter beim FA ausgiebig besprochen: Da hat sich NUR bei den Quads etwas geändert ! Im entsprechenden Schreiben des Finanzministeriums steht ausdrücklich drin dass Pickups "wie bisher" behandelt werden sollen.
Ich habe beim FA nach dem Mitarbeiter gefragt der sich damit auskennt und 30 min mit ihm telefoniert, alles geschildert was geplant ist und warum ich so ein US-Teil will. z.b.: Ladefläche wegen Baustelle/Bauernhof, Kabinenträger mit mehr als 3,5to in meinem Fall um "legal und sicher" unterwegs zu sein ,usw. Ich hab ihm dabei 30 Minuten Arbeitszeit geklaut
ERGO:
Versteuerung bei Eintrag LKW als PKW wenn die Kabine ( Gaspedal>Rückwand ) grösser ist als die Ladefläche.
ansonsten Versteuerung als LKW. So wie das bei Dir optisch aussieht ist die Ladefläche länger? Sollte der S-10 evtl. verstellbare Pedale haben, diese ggf. zum Messen ganz nach hinten stellen. Wenn das nicht klappt würde ich mir bei der geringen Differenz zwischen LKW und PKW, die Du nennst das Generve sparen und nur den "ww.Rüstzustand Wohnkabine" siehe oben, eintragen lassen.
Versichern über Freizeit Schwarz, dann bist Du mit dem WoMo-Tarif günstig dabei. LKW-Versicherung macht keine Freude Andere Mitglieder haben da schon jede Menge Erfahrungen gepostet.
Was bleibt ist die "Spanienfrage" . Aber dazu kann ich nichts beitragen.
So gesehen nutzt das Eintragen der Kabine also schon was. Ausnahme ist, wenn der PU auf eine Firma läuft, denn dann würde das FA deshalb ggf. einen erheblichen Anteil "Privatnutzung" geltend machen und entsprechend kassieren.
Gruss
Manfred
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www.wohnkabinenforum.de/forum/amerikanis...co-popup-renovierung
1992 Jayco-Popup + 1989 F250 und Isuzu D-Max SpaceCab mit wechselnden Wohnkabinen von BundutecUSA und GEOCamper
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Gültig ist nicht das, was man mit einem Vertreter einer Finanz- oder sonstigen Behörde bespricht, sondern nur, was hinterher auch wirklich im Bescheid steht. Was das Bequatschen angeht, ist in den letzten Monaten jede nur mögliche Deutung als "amtlich" in den verschiedenen Foren dargestellt worden.
Bei meiner Auseinandersetzung mit dem Finanzamt im letzten Jahr war am Ende der gesamte Eindruck des Fahrzeugs auf die Finanzbeamtin entscheidend und die Ladefläche war nur ein Indiz. Sie sah in dem 1,5 Cab nun mal einen PKW und konnte das auch dem Finanzgericht vermitteln. Ich hatte da keine Chance und musste die Notsitze und Gurte hinten rauswerfen, so dass es als Zweisitzer eingetragen werden konnte. Dann erst wars ein LKW. Wenn diese Regelung weiter angewendet werden kann, wird sich an der Willkür auch nichts ändern.
Der Wohnmobileintrag bringt imo nur Verschlechterungen, außer, das KFZ ist als LKW zugelassen, wird als PKW besteuert und hat einen großvolumigen Dieselmotor.
Ein LKW Wohnmobil ist rechtlich zunächst immer noch ein LKW. Daher gelten für vom LKW abgeleitete Womo mit Anhänger die Verkehrseinschränkungen und Ausnahmen für LKW mit Anhänger. Auch dazu wird vieles geschrieben.
Hier mal zwei Verlinkungen zum Buschtaxi Forum, die vielleicht ein wenig weiter helfen, das Chaos zu überblicken:
forum.buschtaxi.org/sonntagsfahrverbot-t28737-30.html
forum.buschtaxi.org/ramsauer-verhangt-te...-fur-lkw-t41152.html
Gruß, Bernhard
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- manfred65
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ich wollte hier keine Gerüchte in die Welt setzen. Es ist sinnvoller mit dem TÜV meine beabsichtigte Eintragung vorher zu besprechen um abzuklären, was der bearbeitende Prüfer dabei sehen will. Ich denke hier im Forum gibt es einige die "auf gut Glück" losgezogen sind und auf Unverständnis, Kompetenzmangel und Unwillen gestossen sind. Das sind meist kostspielige Erfahrungen, weil die Gebühr vor der Prüfung zu entrichten ist.
Und das Gespräch mit dem Finanzbeamten hattest Du ja auch, nur das die Lady bei Dir noch etwas unwilliger war als mein
Sachbearbeiter. Dieser ist kein Freund von Pickups, das kam im Gespräch ganz klar rüber und ich musste mich gehörig zurückhalten. Aber es kamen auch Lösungsvorschläge rüber, die er bei einer anderen Reaktion meinerseits sicher für sich behalten hätte. Letztlich wird der Steuerbescheid nicht von der obersten Finanzbehörde ausgestellt sondern "vor Ort", so dass mann ggf. sofort den idealen, hoffentlich kompetenten Ansprechpartner für seinen Einspruch hat, den man dann zwecks ohnehin nötigem Ortstermin gleich "persönlich zur Niederschrift" beim FA einlegt.
Von einem Importeur habe ich auch schon gehört, das man seinen Einzelkabiner-PU, trotz Schneepflug und Sattelkupplung als PKW eingestuft hat nur weil er Ledersitze hatte! Andere widerum sehen von weitem die Zwillingsbereifung eines Dually und konstatieren dann: " Sieht man ja sofort dass das ein LKW ist!"
Also meine ich: Fragen kostet nichts ausser etwas Zeit und kann viele Unstimmigkeiten ersparen. Was dabei letztlich rauskommt ist sowieso individuell verschieden.
Das es bei keiner Fahrzeugart soviel Gezicke gibt wie bei unseren Lieblingen ist leider traurige Wahrheit.
Eine reine Womo-Zulassung ist bei der relativ niedrigen PKW-Steuer des S-10 uninteressant. Ich dachte deshaln an diesen Wechseleintrag, wie es ihn auch bei Bimobil und Tischer gibt, denn damit ist das Fahrzeug mit Kabine definitiv ein Wohnmobil und darf mit Anhänger am WE gefahren werden! Dass man im vereinten Europa, egal was in den Papieren steht, manchmal der Willkür der Rennleitung ausgeliefert ist wissen wir alle.
Manfred
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bei dir hat das Gespräch ja offensichtlich die Regelung gebracht, mit der du leben kannst.
Das ist bei vielen anderen auch so und insgesamt zeigt das die Willkür, der wir in unserem ach so vorbildlichen Staat ausgesetzt sind. Ich wollte nur vor falschen Hoffnungen warnen.
Zum Österreich Import habe ich auch noch ein Detail nachzutragen.
Mein HZJ 79, Bj 2000 kam auch aus Österreich. Damals war LKW noch LKW und Schadstofklassen interessierten nicht. Da gab es nur die Gewichtsbesteuerung.
In den Papieren war daher auch nichts eingetragen, also 0000.
Ein paar Jahre später wurde das für mich zum Bumerang.
Die zeitgleich über Toyota Deutschland verkauften HZJ erhielten bei identischer Technik ohne Probleme eine rote, mit nachgerüstetem Rußfilter eine gelbe Plakette. Die Zulassungsstelle hat nicht zugelassen, dass bei meinem nachträglich die in Österreich in 2000 falsch eingetragene Schadstoffeingruppierung korrigiert wird. Das wurde 2006 richtig teuer, weil der 2002 vom LKW zum Womo umgebaute HZJ auf einmal nach Hubraum besteuert wurde. Als Pickup mit aufgeladener Kabine wäre die Gewichtsbesteuerung geblieben.
Für die Fahrzeugeingruppierung wird entscheidend sein, was die Österreicher in die Papiere eintragen. Wenn der S10 in Österreich PKW sein darf, wird er das auch in Deutschland ohne weitere Auflagen und Abnahmen, vermute ich.
Was den späteren Export nach Spanien angeht: Gibt es nicht eine Regel, dass ein KFZ-Halter, der umzieht, sein Fahrzeug in jedes andere EU Land mitnehmen und dort anmelden kann?
Gruß, Bernhard
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- schneckenhaus
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Ihr seid wirklich sehr nett und hilfsbereit...aber ich begreif's noch immer nicht.
Es ist richtig...der Innenraum ist 14cm kürzer als die Ladefläche. Theoretisch könnte man diese ja verkürzen (verschweisste Abtrennung oder "dickere" Heckklappe...aber de mache ich mir bei meinem TÜV'tler wenig Sorgen.
Die Eintragung PKW bekäme ich recht sicher...mit Euro 3 .
Wobei mir einfällt: Unser Suzuki LJ80 ist auch ein 4-sitzer PKW...und hat eine offene Ladefläche?!
DAS kann dem FA doch nur recht sein...ich bezahle somit (fast freiwillig) MEHR als bei der LKW-Zulassung!
Die werden ja vermutlich nicht ankommen und mir sagen: Nö...der muss als LKW versteuert werden.
Aber mit der PKW-Zulassung hätte ich zumeinen deutlich günstigere Versicherungstarife, könnte auch Sonntags wilde Anhängerorgien feiern und könnte den Wagen irgendwann auf spanische Zulassung bringen.
Jetzt stellte sich mir nur die Frage, WAS genau mir ein zusätzlicher Eintrag mit der Kabine (absetzbar) bringen könnte. Ich sah hier im Forum die Kopie eines Fahrzeugscheins (war's ein Ranger??), finde das aber nicht mehr...
Ich GLAUBE also dass die PKW-Zulassung die problemloseste wäre...weiss aber nicht ob ich bei der Zulassungsorgie die Kabien eintragen lassen soll oder nicht...
Zum Thema Spanien: Wenn wir uns in Deutschland über zu viel Bürokratie aufregen...versucht mal in Spanien etwas entsprechendes...ihr fallt hinten über.
Meinen Fahrzeughänger (Algema) bekomme ich in Spanien auf legalem Wege nicht zugelassen...es sei denn ich melde mich mal irgendwann komplett dort an, der Hänger ist länger als 6 Monate auf mich zugelassen und ich deklariere ihn als Umzugsgut. Dann bekomme ich ihn zugelassen...sonst nicht.
Beim Chevy ist das ähnlich. Nur: Wäre dieser (jetzt schon über 12 Jahre alte Wagen) als LKW zugelassen...klappt's nicht. Nur als PKW! Ist er älter als 25 Jahre bekomme ich Ihn historisch zugelassen...darf dann aber nix mehr damit transportieren.
Weil spanische Hänger durch die Bank Schrott sind, wollte ich also 'nen Algema haben...den bekomme ich aber wie beschrieben nicht zugelassen und darf Ihn (in Spanien) auch nicht mit deutscher Nummer hinter einem spanischen Zugfahrzeug bewegen. Daher habe ich mich also erst einmal für ein "deutsches" Gespann entschieden...
Aber nun mache ich ja meinen eigenen Beitrag "OT"
Nochmal in Kürze:
Warum sollte ich 'ne Kabine eintragen lassen? Oder warum besser nicht? Anregungen?
Lieber Dank
Derek
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- chevysurfer
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Manche Versicherungen verlangen diese Eintragungen eben.
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