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Frage Hagelschaden
- Iso
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Bearded-Colliefan schrieb: @ Volker so etwas steht in den AGB,s! Aber wer ließt sich so was schon durch...
Irgendwo meine ich auch gelesen zu haben, das wenn nach Gutachten bei der Baseler abgerechnet wird, die nur 50% von den Schaden bezahlen...
Ob das Rechtlich so i.o ist?? Ich glaube wohl eher nicht! Da kann auch nur ein Rechtsgelehrter was zu sagen!!
Die AGB sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die den Versicherungen vorgegeben sind. Darum sind die bei allen Versicherern gleich.
Die Besonderen Versicherungsbedingungen sind die, die der jeweilige Versicherer für sich erstellt und die der Kunde bei Vertragsabschluss durch Unterschrift akzeptiert. Darin darf aber keine Schlechterstellung stehen, wie es die Gesetze vorgeben.
Wenn nach Gutachten abgerechnet wird, darf der Versicherer lediglich den Selbstbehalt gemäß Kaskovertrag abziehen und die Mehrwersteuer wird erst ausgezahlt, wenn die Rechnung von der Reparatur vorgelegt wird.
Wenn natürlich der Selbstbehalt nicht in einer Geldsumme, sondern in Prozent vom Schadensbetrag vereinbart wurde, hier also 50 %, dann werden sehr wohl 50 Prozent vom Gutachten abgezogen. Ist der Schaden bei einer Selbstbeteiligung von 1.000 EUR nun 2.000 EUR hoch, dann sind das auch 50 Prozent. Da kann es aber noch Werkstattbindungsvereinbarungen und ähnliches geben, die einen Abzug vorstellbar machen.
Als geschädigter sollte man auch der eigenen Versicherung vorschlagen, wenn eine korrekte Forderung nicht erfüllt wird, einen Rechtsanwalt das übernehmen lassen. Der weiß, wie das mit Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertverlust und so weiter abgeht.
Besten Gruß... Udo
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- Volker1959
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Das sehe ich genauso! Und von einer Prozentangabe bei der generellen Selbstbeteiligung hab ich in meinem längeren Leben noch nie was gehörtIso schrieb:
Bearded-Colliefan schrieb: @ Volker so etwas steht in den AGB,s! Aber wer ließt sich so was schon durch...
Irgendwo meine ich auch gelesen zu haben, das wenn nach Gutachten bei der Baseler abgerechnet wird, die nur 50% von den Schaden bezahlen...
Ob das Rechtlich so i.o ist?? Ich glaube wohl eher nicht! Da kann auch nur ein Rechtsgelehrter was zu sagen!!
Die AGB sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die den Versicherungen vorgegeben sind. Darum sind die bei allen Versicherern gleich.
Die Besonderen Versicherungsbedingungen sind die, die der jeweilige Versicherer für sich erstellt und die der Kunde bei Vertragsabschluss durch Unterschrift akzeptiert. Darin darf aber keine Schlechterstellung stehen, wie es die Gesetze vorgeben.
Wenn nach Gutachten abgerechnet wird, darf der Versicherer lediglich den Selbstbehalt gemäß Kaskovertrag abziehen und die Mehrwersteuer wird erst ausgezahlt, wenn die Rechnung von der Reparatur vorgelegt wird.
Wenn natürlich der Selbstbehalt nicht in einer Geldsumme, sondern in Prozent vom Schadensbetrag vereinbart wurde, hier also 50 %, dann werden sehr wohl 50 Prozent vom Gutachten abgezogen. Ist der Schaden bei einer Selbstbeteiligung von 1.000 EUR nun 2.000 EUR hoch, dann sind das auch 50 Prozent. Da kann es aber noch Werkstattbindungsvereinbarungen und ähnliches geben, die einen Abzug vorstellbar machen.
Als geschädigter sollte man auch der eigenen Versicherung vorschlagen, wenn eine korrekte Forderung nicht erfüllt wird, einen Rechtsanwalt das übernehmen lassen. Der weiß, wie das mit Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertverlust und so weiter abgeht.
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- Bobby268
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Selbstbehalt ist in den Verträgen doch nur mit der Summe X üblicherweise angegeben, nicht mit Prozenten. Wäre für den Versicherungsnehmer im Prinzip Harakiri. Stellt euch mal vor, der Schaden bei einem Neuwagen im Wert von 100.000 Euro ein Totalschaden. Macht 50.000 Euro Selbstbehalt und nur Übernahme von 50.000 Euro. Da kann ich mir eine Kasko gleich ganz sparen.
Diese AGB würde ich dringenst von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen! Nicht alles, was in Verträgen steht, ist auch rechtskonform.
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- Buraq4x4
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Selbstbehalte, die in Prozentsätzen angegeben sind, sind gar nicht so selten. In Berufshaftplichtversicherungsverträgen von Architekten gibt es sie hin und wieder, aber auch in solchen von Steuerberatern und Anwälten. Meist sind sie dann aber nach oben hin gedeckelt.
@all:
Ich nehme aber an, dass die Klausel, die Gernot in seinem Vertrag hat, sowohl einen Selbstbehalt von 1.500 € vorsieht, als auch – separat davon - die Regelung eines Abzugs von 50 % bei Elementarschadensabrechnung nach Gutachten. Wie so eine Klausel dann formuliert sein könnte, habe ich oben gepostet:
„Für versicherte Sturm-, Hagel-, Überschwemmung- oder Blitzschlagschäden (Elementarschäden) gilt eine Selbstbeteiligung von EUR 1.500 je Schadenfall, es sei denn, die vertragliche Selbstbeteiligung liegt höher. Bei Abrechnung des Schadens auf der Basis eines Sachverständigengutachtens oder eines Kosten(vor)anschlages werden abweichend von § 13 AKB bis zu 50 % des gutachterlich ermittelten Betrages erstattet. Der so ermittelte Entschädigungsbetrag vermindert sich um die vertragliche Selbstbeteiligung.“
Ich bin zwar kein Fachanwalt für Versicherungsrecht, sondern nur Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, aber trotzdem:
ich halte diese 50 %- Klausel für unwirksam, sofern sie nicht mit dem Makler oder der Versicherung individuell vereinbart wurde.
Wer immer einen neuen Versicherungsvertrag für seine Kabine, für ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen abschließt, sollte das Kleingedruckte vorher auf solche Klauseln überprüfen.
Daniela (Bobby268) hat zwar recht, wenn sie sagt, dass Verträge überprüft werden sollten, aber noch besser ist es, solche Verträge gar nicht erst abzuschließen, statt sich hinterher über die Wirksamkeit der Klausel zu streiten. :Meinung:
Ich hatte für die Versicherung meiner eigenen Kabine gerade vom Makler zwei verschiedene Angebote auf dem Tisch, eines mit der 50 %-Klausel (Nürnberger) und eines ohne (Condor). Das Angebot ohne die 50 %-Klausel ist pro Jahr 177 € teurer, als das andere, aber das ist es mir wert, über die Wirksamkeit dieser Klausel später mal nicht streiten zu müssen. :peace:
Viele Grüße, Ralf
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- gernotjr
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Buraq hat es passend wiedergegeben, was in meinem Basler und genauso im zukünftigen Nürnberger Vertrag (egal ob über Schwarz oder Jahn) steht.
Grüße,
Gernot
Die Stosstange ist aller Laster Anfang
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- Iso
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meiner Frau teilte die Basler letzte Woche telefonisch aus Hamburg mit, dass es ab 2014 keine Abschlüsse mehr geben wird für unsere Art von Wohnmobilen (Pickup mit Wohnkabine, zusammen oder getrennt abgestellt.
Ich habe noch keine neue Rechnung, aus der ich die Tariferhöhungen entnehmen kann.
Kommt die Rechnung nach dem 30.11.2013, bleibt bei Erhöhung von über 5 % ohne Steigerung der Leistung ja immer noch das Sonderkündigungsrecht.
Besten Gruß... Udo
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- Bobby268
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Buraq4x4 schrieb: @Volker1959:
Daniela (Bobby268) hat zwar recht, wenn sie sagt, dass Verträge überprüft werden sollten, aber noch besser ist es, solche Verträge gar nicht erst abzuschließen, statt sich hinterher über die Wirksamkeit der Klausel zu streiten. :Meinung:
So direkt wollte ich das nicht schreiben :oops:
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- gernotjr
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kommen wir doch von den Versicherungsdiskussionen wieder zurück zum eigentlichen Thread

Nächste Woche kann ich endlich die Kabine zu bimobil bringen. Die Reparatur klappt voraussichtlich noch vor Weihnachten.

Den Pickup dagegen habe ich Anfang der Woche beim Karosseriebetrieb vorgestellt. Der schätzt, dass ich erst im Januar einen Termin bekomme

Und dann tue ich was dafür, dass mehr bimobile auf die Straße kommen :hurra:
Nach langem Abwägen in der Familie haben wir eine 258er bei bimobil bestellt. Liefertermin voraussichtlich März/April. Entsprechend werde ich ab Februar unsere dann vollständig reparierte 230 bei mobile einstellen. Falls also jemand eine junge bimobil Kombi sucht, immer an mich verweisen

Grüße,
Gernot
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- 815er
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Da sind wir mal sehr gespannt drauf, Eure neue Kombi in Andechs zu sehen.
Im Zweifel müssen wir halt Schteffl etwas dappen ... (schließlich arbeitet der ja bei Bimobil)
Liebe Grüße
Sabine, Armin + Hannah
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- langer Wolf
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(da hätte ich den herrn christner ja vorher doch nach ner provision fragen müssen)
:haumichweg:
freut mich für euch, auch wenn das bedeutet, dass unser wagen bald kein unikat mehr ist.

..bin gespannt, wie ihr euer hunde-platz-problem löst. (vielleicht kommen wir ja auch irgendwann auf den dackel und brauchen dann auch ne lösung....)
bezüglich des fahrzeugs seid ihr bei der variante ohne pritschenkoffer geblieben, richtig?
der liefertermin scheint ja für die nächste saison recht passend - drücke euch die daumen, dass es dabei bleibt...
grüsse
hendrik
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- gernotjr
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wir bleiben bei Grundriss 3, Hendrik und den Unterschied erkennt man an den Fenstern außen - somit bleibt Ihr ein Unikat

Und ja, wir nehmen den Amarok ohne Pritsche. Mehr Platz in der Garage, wenn dann die 230er inkl. Pritsche verkauft ist

Wenn es keine Verzögerungen gibt wäre die Lieferung rechtzeitig für Abholen um Ostern und richtig einweihen in den Pfingstferien :top:
Grüße Gernot
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- Nobbi
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Schon mal vorab Herzlichen Glückwunsch und dass dann alles passt :!:
Ich bin ja gespannt wie ihr mit dem Amarok im Vergleich zum Nissan zufrieden seid. Ihr habt ja den ultimativen Vergleich. Ich bin mit meinem Super Zufrieden und ich bin nicht von den " es muss unbedingt ein VW sein" Fahrer sondern mein Hauptkauf Grund war die lange Ladefläche des SingleCap. Hatte sonst den Nissan KC immer im Focus. Ist die 258'ger Kabine wirklich innen 258cm lang? Ich frage deswegen weil bei bimobil die Länge ja je nach Grundriss und Fahrzeug schwankt. Und um wie viel wird das Fahrzeug verlängert?
Gruß Norbert
Amarok SC mit husky 270
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- gernotjr
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Wir haben eine Skizze mit den Massen unseres Grundrisses bekommen. Demnach hat die Kabine wirklich eine Bodenlänge von 258 cm. Da außerdem die Kabine noch 6 cm breiter wird als beim Nissan (ist sie das eigentlich auch bei den anderen bimobilen auf Amarok?) bringt das spürbar mehr Platz!
Ich bin auch gespannt wie er sich fährt. Um die gegenüber dem Nissan etwas geringere Leistung auszugleichen gönne ich mir die Automatik - dann darf die im Zweifelsfall das mehr schalten ausbaden

Damit Hendriks und unsere Kids die Fahrzeuge nicht verwechseln haben wir uns übrigens für eine andere Farbe entschieden: dunkelgrün.
Grüße Gernot
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- Volker1959
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Ihr wollt eine Kabine mit 2,58m Bodenlänge auf einen normalen Nissan Doka laden? Hab ich das jetzt richtig verstanden?
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Gruß, Holger
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Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.
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- gernotjr
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Gruß Gernot
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Gruß,
Gernot
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