Frage Hagelschaden
- gernotjr
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Ja, der Gutachter hat berücksichtigt, dass das ein Teil ist von der Rückwand über das Dach bis einschließlich Alkovenboden.
Nach Eurem letzten Posting habe ich nochmals die AGBs studiert und keine Erklärung für den 50 % Abzug gefunden. Daher habe ich bei der Versicherung noch mal nachgefragt, auf welchen Teil des Vertrages sie sich beziehen.
Von nicht reparieren lassen hat mir der Gutachter abgeraten bei dem großflächigen Schaden. Die Erklärung war sinngemäß, wenn ich nicht repariere bekomme ich statt 19 T€ eben nur die Hälfte und ohne Steuer von der Versicherung. Er empfahl wenn nur bei kleinen überschaubaren Schäden ggf. nicht zu reparieren.
Tritt dann nochmals ein Schaden auf, ziehen sie die 19 T€ nicht regulierten Schaden ab (sicherlich abhängig von der Art des neuen Schadens). Das Risiko gehe ich nicht ein, da zahle ich lieber meine 1500 € Eigenanteil und dafür ist es erledigt.
Grüße,
Gernot
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- Jens Heidrich
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Habe mal die Preise für ein solches Bimobil geprüft und bin dabei auf die oben gezeigte Kombi gestoßen. Ein durchaus fairer Preis für ein Bimobil von Baujahr 06 und unter 100TKM. :shock:
Bin gespannt was dann die Hagelschaden-Kombi bei Bimobil noch bringt. :ka:
Lieben Gruß,
Jens
"An dem Tag, an dem Du denkst Du kannst nicht mehr besser werden, fängst Du an immer den gleichen Song zu spielen." David Bowie (1947-2016)
Jens Heidrich ist Generalimporteur für Wohnkabinen der Marke Four Wheel Campers und Markeninhaber von Nordstar und Camp-Crown Wohnkabinen.
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- Bearded-Colliefan
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Aber häng die Kombi nicht ganz schön dolle? oder ist die nur unvorteilhaft Fotogen? :ka: :haumichweg:
Offensichtlich hat ja Bimobil genauso wenig Skrupel so eine große Kabine auf einen Doppelkabiner zu packen.
Tun sich alle nix...Hauptsache Kohle im Sack :engel:
Von 2009-2017 Navara (V6) Double Cab & Tischer Box 240 ca. 200 tkm mit Schneckenhaus.
Seit 2018 Dodge Ram 1500 CrewCab mit Prins Gasanlage u. umgebauter Tischer Box 240 = 130tkm bis dato....
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- Lasyx
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Bearded-Colliefan schrieb: Aber häng die Kombi nicht ganz schön dolle?
Da muss mehr Luft auf die Federn.

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- Bearded-Colliefan
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Lasyx schrieb:
Bearded-Colliefan schrieb: Aber häng die Kombi nicht ganz schön dolle?
Da muss mehr Luft auf die Federn.
oder so :lol:
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- langer Wolf
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..ah oui - c'est moi...
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- gernotjr
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Was die Versicherungen angeht:
Die Nürnberger hat vergleichbare Konditionen auch mit nur 50% bei Abrechnung nach Gutachten.
Und trotzdem habe ich mich beim jetzt nötigen Wechsel dafür entschieden. Denn das Vergleichsangebot war etwa ein Drittel teurer. Das war es mir nicht Wert. Obwohl es in Hinblick von z.B. Erlaubten Fahrern ungünstiger war.
Grüße Geenot
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- Volker1959
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Günstiger als einen PU mit Kabine kann man ja schon kaum noch ein Auto versichern :mrgreen:
Meine Frau muß für ihren Ford Ka (bei gleicher Prozentzahl) ja schon mehr zahlen als ich für den Dicken!
Wieso lässt Du dich auf so einen Deal ein?
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und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern

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Volker1959 schrieb: dann war das Vergleichsangebot vielleicht von einer noch schlechteren Versicherung als der Nürnberger :lloll:
Wieso lässt Du dich auf so einen Deal ein?
Ich hatte nach den Berichten hier ja auch erwogen, die Versicherung zu wechseln. Aber letztendlich sind die Unterschiede doch gar nicht so groß. Bei horbach.24 z.B. gibt es auch nur 70% bei Abrechnung nach Gutachten plus erhöhter Selbstbeteiligung von 1500,-€. Bei anderen sind es halt 50% bei Abrechnung nach Gutachten, dafür aber keine erhöhte Selbstbeteiligung, sondern nur die normalen 500,- €.
Gruß Norbert
von 1996 bis 2000 Nissan Kingcab und Tischer N 125, von 2013 bis 2017 Ford Ranger XLT Extracab und
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- gernotjr
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Und von Schwarz kam ebenfalls zum einen der Vorschlag mit der Nürnberger und dann eben einer um ca. 1/3 teureren.
Gruß Gernot
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- gernotjr
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Zum aktuellen Stand:
Also dank der hohen Abzüge bei Abrechnung nach Gutachten bei der Basler werde ich meine Kombi reparieren lassen.
Jetzt hängt die Entscheidung ob neue Kombi oder nicht im wesentlichen davon ab, wieviel ich für meine reparierte Kombi bekommen könnte

Denn bimobil will die Kombi leider nicht in Zahlung nehmen - das Angebot für eine 258er klingt trotzdem interessant.
Na, wer will mal einen Tipp abgeben

Außer der deutlich älteren Kombi die Jens gefunden hat, habe ich leider nichts gut vergleichbares gefunden.
Grüße Gernot
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Du schreibst von einer Husky 258 mit 2580 mm Innenlänge
Soll die auf deinen Navara DoKa ?? --- nicht wirklich -- oder
oder steh ich daneben ?
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine
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- schmille
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suchen.mobile.de/wohnwagen-inserat/bimob...=MotorHomesAndPickup
lg Thomas
Gruß Thomas
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- gernotjr
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Grüße Gernot
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- gernotjr
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nachdem ich inzwischen ernsthaft über den Wechsel nachdenke habe ich mir die von Jens am 11.11. hier zum Vergleich gepostete Kombi noch mal angesehen:
Das ist ein Festaufbau! Kein Wunder ist die - zumindest in meinen Augen - ziemlich günstig.
Grüße,
Gernot
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- Buraq4x4
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gernotjr schrieb:
Nach Eurem letzten Posting habe ich nochmals die AGBs studiert und keine Erklärung für den 50 % Abzug gefunden.
Von nicht reparieren lassen hat mir der Gutachter abgeraten bei dem großflächigen Schaden. Die Erklärung war sinngemäß, wenn ich nicht repariere bekomme ich statt 19 T€ eben nur die Hälfte und ohne Steuer von der Versicherung.
@Gernot
Bei Reparaturkosten von rund 19.000 € laut Gutachten kannst du fiktiv nach Gutachten abrechnen und erhältst von der Versicherung den Netto-Betrag der geschätzten Reparaturkosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung, also rund 15.966 € - 1.500 € = 14.466 €.
Die Aussage des Gutachters ist nicht nachvollziehbar. Lass dich da nicht ins Bockshorn jagen und frage bei der Baseler nochmal nach, ob die das mit der Hälfe bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten genauso sehen und worauf das basiert. Wenn das irgendwo in einer Klausel in den AGB der Versicherung wider Erwarten so stehen sollte, dürfte es sich um eine überraschende Klausel handeln, die höchstwahrscheinlich nach § 307 BGB unwirksam ist.
Bevor du über Verkauf nachdenkst, kläre das erstmal, damit du eine vernünftige Entscheidungsgrundlage hast.
Allerdings hat der Gutachter recht, wenn er darauf hinweist, dass du dir dann, wenn du fiktiv nach SV-Gutachten abrechnest und den Schaden unrepariert lässt, bei nächsten Schaden den alten Schaden anrechnen lassen musst. Vom dann ermittelten Zeitwert der Kabine werden die 19.000 € abgezogen. Wenn die Kabine derzeit z.B. 25.000 € wert ist, wirst du dann schnell in den Bereich eines wirtschaftlichen Totalschadens kommen.
Je nach Zeitwert der Kabine könntest du auch überlegen, sie künftig nicht mehr Vollkasko zu versichern und sie einfach unrepariert weiter zu benutzen. Da würdest du pro Jahr vielleicht nochmal ein bisschen was sparen.
Wenn du nur eine Teilreparatur vornehmen lässt, kannst du im Nachhinein die Rechnung einreichen und bekommst die darauf entfallende Umsatzsteuer erstattet.
Wenn du dir wegen der Bedingungen und der AGB unsicher bist, kannst du mir den Vertrag nebst allem Kleingedruckten gerne mal eingescannt als Datei per E-Mail schicken, ich schaue ihn mir mal an. Natürlich umsonst. Vielleicht finde ich, wenn so eine Klausel existieren sollte, ja ein passendes Urteil zur Frage der Unwirksamkeit.
Viele Grüße
Ralf
Viele Grüße, Ralf
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- Buraq4x4
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Wie ich schon vermutet hatte, stehen die Chancen gut, dass diese Klausel von den Gerichten als unwirksam angesehen werden.
Hier z.B. ein Urteil des LG Bremen vom 10.06.2010, zitiert nach Juris:
Leitsatz des Urteils:
"§ 6 Abs. 8 S. 2 der Sonderbedingungen zur Kraftfahrtversicherung von privat genutzten Wohnwagen verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB und ist daher unwirksam."
Aus den Gründen (Auszug):
"Die Klägerin verlangt von der Beklagten Leistung aus einer Teilkaskoversicherung für einen Wohnwagen.
Im Jahr 2006 schloss die Klägerin für ihren Wohnwagen, der einen Neuwert von Euro 15.000,00 hat, eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von Euro 150,00 ab. Im Versicherungsschein (Anlage K 1, Bl. 5 d.A.) heißt es auf Seite 3: "Es gelten die beigefügten Sonderbedingungen (SB-584) als vereinbart". Wegen der Einzelheiten des Versicherungsscheins wird auf die Anlage K 1 verwiesen. In den "Sonderbedingungen zur Kraftfahrtversicherung von privat genutzten Wohnwagen (SB-584)" heißt es in § 6 Abs. 8:
"8 Ersatzleistung bei Elementarschäden
Für versicherte Sturm-, Hagel-, Überschwemmung- oder Blitzschlagschäden (Elementarschäden) gilt eine Selbstbeteiligung von EUR 1.500 je Schadenfall, es sei denn, die vertragliche Selbstbeteiligung liegt höher. Bei Abrechnung des Schadens auf der Basis eines Sachverständigengutachtens oder eines Kosten(vor)anschlages werden abweichend von § 13 AKB bis zu 50 % des gutachterlich ermittelten Betrages erstattet. Der so ermittelte Entschädigungsbetrag vermindert sich um die vertragliche Selbstbeteiligung. (...)"
Soweit der Text. Das Urteil hat jedoch keine Bindungswirkung für andere Gerichte. Nicht einmal ein BGH-Urteil hätte das. Jedes Gericht kann die Frage der Unwirksamkeit einer solchen Klausel eigenverantwortlich entscheiden.
Viele Grüße, Ralf
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- gernotjr
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Aber die 50 % stehen wirklich in einem Vertragszusatz von meinem Versicherungsvermittler. Habe ich auch erst beim zweiten Nachlesen gefunden.
Und bei der neuen Versicherung über die Nürnberger steht das auch drin - bei zwei verschiedenen Vermittlern!.
Daher lasse ich jetzt auf jeden Fall reparieren. Und ob ich sie so behalte oder verkaufe und eine neue nehme hängt von den gerade laufenden Verhandlungen ab

Ich werde das Angebot nicht offenlegen oder ins Detail gehen. Aber es ist schon ziemlich attraktiv auf meine Situation angepasst.
Gruß,
Gernot
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- 815er
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ich denke die 258er würde ganz gut für Euch "Sechs" passen und Eure Mädels gehen ja auf jeden Fall noch ein paar Jährchen mit :top:
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- gernotjr
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Ja, genau mein Argument815er schrieb: ... Eure Mädels gehen ja auf jeden Fall noch ein paar Jährchen mit ...

Wenn sie älter wären, würde ich gar nicht über einen Wechsel nachdenken - wobei mich auch die Automatik reizt, die ich mir in das Angebot habe reinrechnen lassen

Aber ein Tick fehlt mir noch für eine Bestellung. Mal sehen, ob ich den die nächsten Tage noch bekomme.
Grüße,
Gernot
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