Topic-icon Frage Pickup Zulassung und Versicherung, wie am Besten?

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8 Jahre 11 Monate her - 8 Jahre 11 Monate her #21 von Stefan

Holger4x4 schrieb: Ich habe meinen PU nur als LKW zugelassen (und besteuert :mrgreen: ), versichert über Schwarz als Womo.



...umd die Verwirrung zu kompletieren - Steuer ist gleich hoch. Ob LKW oder WoMo - Zulassung :shock:
Zumindest beim Hilux Xtracab :lol:


Gruß Stefan und fröhliches rechnen
Letzte Änderung: 8 Jahre 11 Monate her von Stefan. Grund: ein Wort zuviel und schon ist die ganze Aussage Grütze. Wort entfernt

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8 Jahre 11 Monate her #22 von holger4x4
...nee, LKW Versicherung ist deutlich teurer als Womo.

Gruß, Holger
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Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.

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8 Jahre 11 Monate her #23 von SZGFLYER

crazy-to-bike schrieb:

manfred65 schrieb:

Eine entscheidende Frage ist für 2016, ob ich jetzt überhaupt noch von der bisherigen Versicherung weg komme. Eigentlich geht wegen der Kündigungsfrist ja kein Wechsel mehr für's neue Jahr.
Andererseits: Wenn ein Fahrzeug ohne Neubeschaffung verkauft wird, wird die Versicherung ja zum Veräußerungszeitpunkt immer gekündigt. Und Schadenfreiheitsrabatte kann man ja dann immer zu einer anderen Versicherung übernehmen und zwar sogar noch eine gewisse Zeit lang nach der Kündigung... :hmm:


Ich meine, bei einer Neuzulassung kannst Du immer die Versicherung Deiner Wahl nehmen, es gibt keine Kündigungsfristen zu beachten, da die alte Versicherung mit der Abmeldung des alten Autos beendet wird.

Den Schadensfreiheitsrabatt kannst Du innerhalb Deutschland 7 Jahre lang mitnehmen, wohin Du möchtest. Wobei es bei meiner Versicherung (Nürnberger) als WoMO keinen Schadensfreiheitsrabatt wie beim PKW gibt. Es gibt meine ich nur ein paar Einstufungen, aber nicht die 25ff wie bei PKW. Am besten bei Deiner Wunschversicherung anfragen.

Du könntest ja den PU erst einmal als PKW zulassen und die Zulassung dann später in WoMO ändern lassen. Musst halt nochmals zur Zulassungsstelle und 25 € bezahlen. Die Versicherung kannst Du ja gleich als Womo abschließen.

Ist die Steuer als Womo denn günstiger als wie als PKW? Wenn nein, würde ich das sowieso lassen und den PU nur als PKW zulassen, aber als Womo versichern. Wenn Du ihn als Womo zulässt, musst Du die Kiste mit beim TÜV vorführen und auch alle zwei Jahre die Gasprüfung machen. Besser die Kiste nur als Ladung aufladen, erspart so manches.

Gruß, Markus


Nissan Navara D40 mit Tischer 240

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8 Jahre 11 Monate her #24 von Stefan
...sorry Holger, ich hatte ein Wort zuviel. Ich habe das mal gestrichen :oops:
Aber deine Aussage ist trozdem richtig - wenngleich es nur um die Steuer geht :top:

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8 Jahre 11 Monate her #25 von manfred65
Szgflyer schrieb:

Du könntest ja den PU erst einmal als PKW zulassen

Ist die Steuer als Womo denn günstiger als wie als PKW? Wenn nein, würde ich das sowieso lassen und den PU nur als PKW zulassen


Den Pickup als PKW "zulassen" und versicheren ?? Die Idee kannst Du getrost knicken. Solange in den Papieren LKW steht gibts auch keine PKW-Versicherung! :schande:
Dass man trotz "LKW" die teure PKW-Steuer abdrücken darf ist ein Hobby unserer staatlichen Geldeintreiber. :Teufel:
Aus demselben Grund kann man auch nicht "gleich als WoMo versichern"! :schande:

In unserem Fall gab mit Freizeit Schwarz etwas Karrenzzeit um das Foto der Kombi mit aufgesetzter Kabine nachzuliefern, weil die Kabine bei Zulassung desPickup noch nicht fertig instandgesetzt war. :top:

Mal schnell einen Pickup als PKW zulassen....dafür werden vermutlich einige Gutachten nötig. Erstens mal die Abgasgutachten, denn für LKW gelten andere Vorschriften als für PKW. (Dort greifen Neuerungen meist 1-2 Jahre früher als bei PKW! VORSICHT!)
Dann bei Neufahrzeugen das Reifendruckkontrollsystem, das beim LKW noch nicht Pflicht ist. Weiters könnten noch einige "bauliche" Veränderungen nötig werden über die der zuständige TÜV sicher gerne aufklärt.

Sorry, das hört sich so einfach an, aber einige hier können über solche Aktionen schon :kotz: :kotz:

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8 Jahre 11 Monate her #26 von SZGFLYER
Servus Manfred,

ja, ich kenne die Probleme mit LKW und PKW und der Besteuerung (hat mich mit meinem anderen Geländewagen selbst schon hart getroffen...), ich bin daher auch kein Befürworter der Praxis einen PU als PKW einzustufen, aber der Gesetzgeber handelt leider derzeit so.

Ich dachte der PU von Steffen ist ein Doka und da bleibt Dir m.W. sowieso nur die Zulassung als PKW übrig, oder täusche ich mich? Mein Navara ist ein 1 1/2er KC, den ich ohne Probleme als LKW zulassen konnte und der auch nach Gewicht besteuert wird.

Ich glaube aber einen Doka bekommst Du nicht mehr als LKW zugelassen, wenn ja, dann hast Du echt Glück.

Deswegen war meine Idee, den PU zunächst als PKW (oder als LKW wenn möglich) zuzulassen und dann mit den Nummernschildern und Zulassung die ganzen Umbauten erledigen zu lassen. Anschl. würde ich mit Kabine das Ganze als WoMO zulassen, sofern man das möchte?

Die Zulassung und Besteuerung ist ja unabhänig von der Versicherung. Auch mein LKW ist als Womo mit Kabine versichert, aber als LKW besteuert.
Daher war meine Frage, wo der Vorteil einer WoMo Zulassung liegt? Das bringt doch nur etwas, wenn die Steuer geringer ist, oder? Wenn die Steuer als Womo aber so teuer ist wie als PKW (oder eben LKW wenn möglich), dann würde ich mir das mit der Womo Zulassung einfach sparen. Versichern kann er das Ganze ja sowieso als Womo, unabhänig von der Zulassung.

VG, Markus

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8 Jahre 11 Monate her - 8 Jahre 11 Monate her #27 von crazy-to-bike
Ich hab nochmal mit ESV Schwenger telefoniert. Während es gestern hieß, der PU müsse als Wohnmobil zugelassen werden, damit man auch eine Womo-Versicherung bekommt, wurde mir heute gesagt, dass sie durch die bestehende Versicherung auf jeden Falls auch das neue Fahrzeug als Womo versichern wie bisher das alte Fahrzeug.
Da steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 LKW drin, in den Ergänzungszeilen (aus dem Kopf) dann "ww. als Wohnmobil mit Aufsetzkabine Tischer Trail 230 ..."
Beim neuen PU steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 Lastkraftwagen. Schwenger wie auch TÜV, bei dem ich heute auh war, meinten, dass dieser Zusatz "ww. als Wohnmobil mit Aufsetzkabine Tischer Trail 230 ..." nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 stehen muss.

[Edit] Steht da bei euch irgendwas zum Aufbau drin? [/Edit]

Ich bekomme von Schwenger nun die Unterlagen für die Versicherung und eine eVB-Nr. für eine Wohnmobilversicherung für die Zulassung.

Und ja, die Zulassung als PKW geht nicht, so lange in den Papieren LKW steht. Wenn ich aber wieder eine Womo-Versicherung bekomme, dann ist mir das mit dem LKW in den Papieren egal. Dass man trotzdem als PKW versteuert wird, obwohl man laut Papieren einen LKW fährt ist, halt wie manfred65 schon schrieb deutsche Bürokratieabzocke und in meinen Augen Willkür, daher zum :kotz:

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Letzte Änderung: 8 Jahre 11 Monate her von crazy-to-bike.

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8 Jahre 11 Monate her - 8 Jahre 11 Monate her #28 von crazy-to-bike
Hallo Markus,

Szgflyer schrieb: Ich dachte der PU von Steffen ist ein Doka und da bleibt Dir m.W. sowieso nur die Zulassung als PKW übrig, oder täusche ich mich?

Ist zumindest auch mein Kenntnisstand. Anders wäre es mir natürlich lieber.

Szgflyer schrieb: Deswegen war meine Idee, den PU zunächst als PKW (oder als LKW wenn möglich) zuzulassen und dann mit den Nummernschildern und Zulassung die ganzen Umbauten erledigen zu lassen. Anschl. würde ich mit Kabine das Ganze als WoMO zulassen, sofern man das möchte?

Ich hab jetzt fast alle Angebote zusammen, wenn ich das so in etwa machen würde. Ich würde wahrscheinliche einige Euro sparen (max. mittlerer dreistelliger Bereich), wenn ich
1. die Führungshölzer und Moosgummi bei Tischer bestelle und selbst umbaue (Zeit)
2. für die Ladeflächenbeschichtung 2x 170km bis hinter Stuttgart fahre (auch wieder Zeit und Geld)
2. Die Verankerungspunkte und Steckdose hier in der Nähe machen lasse (mit 2 Autos hinfahren, PU da lassen, ... --> Zeit und Geld)
3. die Laderaumabdeckung im Internet kaufe und selbst montiere (Zeit)

Das ganze durch die "Zusammenstückelung" ohne Gewähr, dass danach alles funktioniert.

Andererseits sind wir über Weihnachten eh schon auf halbem Weg zu Tischer. Wenn ich also den alten PU ein letztes Mal sattle und nach Weihnachten Tischer die Kabine auf den Hof stelle, spare ich schon ein Stück Zeit und Geld für die Fahrt.
Dort alles aus einer Hand bietet die Gewähr, dass alles ohne zig Anlaufstellen über die Bühne geht, und ist vom Zeitaufwand wahrscheinlich kaum größer als das überall hin gerenne.

Und was sind bei solch einer Investition ein paar Hundert Euro hin oder her. Allmählich denke ich, dass das doch nicht die schlechteste Variante wäre.

Szgflyer schrieb: Die Zulassung und Besteuerung ist ja unabhänig von der Versicherung. Auch mein LKW ist als Womo mit Kabine versichert, aber als LKW besteuert.

Nach der neuen Aussage von Schwenger sehe ich das auch als die Lösung, die wir anstreben werden. Damit ist auch das Thema Zulassung aus meiner Sicht sehr relaxed: Das Autohaus bekommt von mir die eVB-Nr und geht damit zur Zulassungsstelle und gut.

Szgflyer schrieb: Daher war meine Frage, wo der Vorteil einer WoMo Zulassung liegt? Das bringt doch nur etwas, wenn die Steuer geringer ist, oder? Wenn die Steuer als Womo aber so teuer ist wie als PKW (oder eben LKW wenn möglich), dann würde ich mir das mit der Womo Zulassung einfach sparen. Versichern kann er das Ganze ja sowieso als Womo, unabhänig von der Zulassung.

Das ist eben erst seit heute Stand der Dinge. Gestern erschien das alles viel komplizierter, um die Womo Versicherung zu bekommen.

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8 Jahre 11 Monate her #29 von SZGFLYER
Hi Steffen,

ja dann Glückwunsch zum neuen Navara und viel Spaß damit!

Dann bleibt mir jetzt nur noch Dir und allen hier im Forum ein frohes Fest und einen guten Rutsch zu wünschen!

VG, Markus

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8 Jahre 11 Monate her - 8 Jahre 11 Monate her #30 von crazy-to-bike
Hallo Markus,

Szgflyer schrieb: Hi Steffen,

ja dann Glückwunsch zum neuen Navara und viel Spaß damit!

Dann bleibt mir jetzt nur noch Dir und allen hier im Forum ein frohes Fest und einen guten Rutsch zu wünschen!

VG, Markus

Danke. Ich denke, dass wir daran freude haben werden.

Nur der Vollständigkeit halber, für die, die's interessiert:
Es ist ein Nissan Navara SE, DoKa, Longbed, 2.5 dCi (190PS), zusätzlich Einparksensoren und Anhängekupplung geworden
Auflastung direkt vom Autohaus
- auf 3.500 kg und
- 2.100 kg HA-Last (wegen der 255/65 R17 110T Reifen, die wir erst mal behalten wollen und dann schauen, ob wir mit den 2.100 kg klar kommen)
- mit VB-Semi-AIr
- Felgen Rial Transporter (1.160kg Tragfähigkeit mit Gutachten)

Zusätzlich werden wir die Ladefläche mit Rhino Linings beschichten lassen und die G2 Backflip Laderaumabdeckung montieren.
[Edit]
Ach ja, und natürlich eine Hohlraum- und Unterbodenversiegelung machen lassen, wohl auf transparenter Wachsbasis
[/Edit]

An dieser Stelle (nochmal) vielen Dank an alle, die mir geantwortet, Tipps gegeben und mit mir diskutiert haben. Durch euch und dieses Forum habe ich sehr viel wertvolle Infos bekommen und viel dazu gelernt. :top: :sensation:

Daher gut möglich, dass ich mich immer wieder mal hier melde (ich hoffe, das klingt jetzt nicht nach einer Drohung für euch :mrgreen: )

Allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2016 :soops: Man oh man, wie die Zeit vergeht...

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8 Jahre 11 Monate her #31 von Fump
Versicherung bei ESV, Kabine auch im abgesetzten Zustand etcpp wie hier schon des öfteren beschrieben und für (wie ich empfinde) wirklich kleines Geld..... Hemi mit Kabine kostet im Jahr knapp die Hälfte vom W204 V6 mit gleichen Bedingungen...

Grüße aus dem Ländle

Ralf

Nordstar 8,5C (2013) auf einem Dodge Ram Sport (2010) mit Airlift

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8 Jahre 11 Monate her #32 von crazy-to-bike

Fump schrieb: Versicherung bei ESV, Kabine auch im abgesetzten Zustand etcpp wie hier schon des öfteren beschrieben und für (wie ich empfinde) wirklich kleines Geld..... Hemi mit Kabine kostet im Jahr knapp die Hälfte vom W204 V6 mit gleichen Bedingungen...

Klär mich bitte mal auf, was "Hemi" und "W204 V6" ist.

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8 Jahre 11 Monate her #33 von manfred65
@Szgflyer:
Servus Marcus,
Das Problem kommt daher weil Du die Begriffe etwas durcheinander wirfst:
:help:
- die Verkehrsrechtliche Zulassung richtet sich IMMER nach dem Eintrag in den Fahrzeugpapieren. :top:
- dass dann der Zoll steuerrechtlich aus den meisten Doka einen PKW macht hat nichts mit einer

Zulassung als PKW

zu tun! :gelbekarte:
- die Zulassung als PKW bekommst Du nur wenn der Eintrag in den Papieren steht. :hammer: Frag mal den Gustl Dollinger von Funhouse 66 in Landsberg am Lech: Der hat seinen RAM 2500 Shortbed mit 5,7 V8 Benziner als PKW zugelassen um auch am Sonntag seine Anhänger zu Ausstellungen ziehen zu dürfen. Der kann Dir ein Liedchen singen.... :kotz:
- die dritte Seite ist dann die versicherungsmässige Behandlung des Fahrzeuges/ der Kombi. Das ist Ermessenssache des jeweiligen Versicherers. Die einen sind da in verschiedenen Abstufungen flexibel (siehe ESV und Schwarz), :top: der andere gar nicht! Die Fahrlehrerversicherung wollte mich nicht haben: NUR WoMo oder LKW. WoMo wollte ich nicht (siehe unten + mehr als doppelte Steuer ) und LKW war in der Versicherung zu teuer. (bei uns 4,6to)
Ich konnte nicht zu ESV, weil der von mir eine WoMo-Zulassung wollte. Die bekomme ich aber nicht weil ich für mein amerikanisches Kochfeld keine Gasprüfung bekomme. Aber das ist hier :offtopic:

Ich weis es liest sich Korinthenkackerei, aber wenn wir hier die Begriffe nicht auseinanderhalten können stürzen wir jeden Neueinsteiger der sich ins Thema einlesen will unvermeidlich ins Chaos ! :Meinung:

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8 Jahre 11 Monate her - 8 Jahre 11 Monate her #34 von crazy-to-bike
Hm, jetzt beginnt die Verwirrung aber für mich von neuem :hmm:

manfred65 schrieb: - die Zulassung als PKW bekommst Du nur wenn der Eintrag in den Papieren steht. :hammer: Frag mal den Gustl Dollinger von Funhouse 66 in Landsberg am Lech: Der hat seinen RAM 2500 Shortbed mit 5,7 V8 Benziner als PKW zugelassen um auch am Sonntag seine Anhänger zu Ausstellungen ziehen zu dürfen. Der kann Dir ein Liedchen singen.... :kotz:

Heißt das jetzt, dass ich meinen PU, wenn der als LKW zugelassen ist, weil in den Papieren LKW steht, sonntags stehen lassen muss?!? :hmm:

[Edit] Nochmal nachgelesen: Gilt nur für > 7,5 t Gesamtmasse bzw. für LKW mit Anhänger. Puh [/Edit]

manfred65 schrieb: Ich konnte nicht zu ESV, weil der von mir eine WoMo-Zulassung wollte.

Genau das war die erste Aussage, die ich von ESV auch bekommen habe am Montag. Als ich am Dienstag wieder anrief, sagte mir der Mitarbeiter dann, dass ich von ESV weiter die Womo-Versicherung bekomme, weil die (verbleibende) Kabine mit dem alten Fahrzeug ja schon bei ihnen versichert ist und ESV mir daher glaubt, dass wir den PU wieder mit Kabine betreiben werden. Hab ich allerdings nicht schriftlich...
Anderereits steht beim alten PU ja auch LKW in der Zulassungsgescheinigung, sprich, der ist auch als LKW zugelassen und bei ESV als Womo (im Versicherungsschein steht "Campingfahrzeug Pick Up mit Absetzkabine") versichert.

Ich bekomme jetzt also von ESV eine eVB-Nr. für eine Womo-Versicherung für die Anmeldung des PU durch's Autohaus. Der Zulassungsstelle ist das wahrscheinlich egal, oder? :hmm:

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8 Jahre 11 Monate her - 8 Jahre 11 Monate her #35 von manfred65

Heißt das jetzt, dass ich meinen PU, wenn der als LKW zugelassen ist, weil in den Papieren LKW steht, sonntags stehen lassen muss?!? :hmm:
Oder hängt das von der zul. Gesamtmasse / Anhänger ab, sprich, wenn man über 3,5 t liegt?


1. NEIN. Sonn- und Feiertagsverbote gelten für LKW über 7,5 to und Anhänger hinter LKW (ohne Gewichtsangabe für LKW/Anhänger)
2. wegen dem Betrieb mit dem Anhänger würde ich mir nur einen Kopf machen wenn ich die Kabine gerade nicht drauf habe. Es ist mehr als unwahrscheinlich dass die Rennleitung ein offensichtliches Wohnmobil mit Anhänger wegen des Sonntagsfahrverbotes stoppt. Da muss der Typ schon übel gefrühstückt haben. In etlichen Bundesländer gibts dafür auch Ausnahmeregelungen. Das wurde aber hier im Forum schon mehrfach diskutiert.

Wenn das mit ESV so problemlos auf Dich übergeht, einschliesslich der bisherigen Regelung :top: Gratuliere!
Der Zulassungstelle ist das egal ob ESV den PU als WoMo, UBoot oder Kinderwagen versichert. Die bekommen ohnehin nur die eVB.

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8 Jahre 11 Monate her #36 von SZGFLYER
Servus Manfred,

Du hast recht - da war ich zu schlampig und habe verkehrsrechtliche Zulassung mit steuerlicher Behandlung in einen Topf geworfen.

Diese Trennung habe ich persönlich nicht verinnerlicht, weil Sie für mich keine Auswirkungen hat und ich nur auf die steuerliche Seite schaue. Die einzig wirkliche Auswirkung scheint mir dann ja auch nur das Thema Anhänger am PU an einem Sonntag zu sein. Nun gut, das ist zu verschmerzen. Und wenn ich sonntags mein Holz aus dem Wald hol, schaut da bei uns auch keiner, denke sowieso, dass diese Regel der kleine Streifenbeamte wohl nicht so genau kennt.

Steurlich ist es aber wohl so, Doka = steuerlich PKW und Single Cab und 1 1/2er sind steuerlich LKW (Gewicht).

Was mich noch interessieren würde, wo liegt denn nun der Vorteil einer Zulassung als WoMo? Gelten dann da wieder andere Steuersätze? Oder gibt es einen anderen Vorteil?

Frohes Fest an alle,

Markus

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8 Jahre 11 Monate her #37 von holger4x4
Es gibt eigentlich nur 2 Vorteile der Zulassung als Womo:

1. Es wird die richtige Fahrzeug Breite, Höhe und Länge eingetragen in die Papiere. Dann kann es keinen Ärger geben wegen seitlich überstehender Ladung in Schweiz und Österreich. (Das ist aber mehr ein theoretisches problem, ich glaube dafür ist noch keiner angehalten worden)

2. Beim US PU über 3,5 to darf der als Womo 100km/h, als LKW nur 80km/h fahren.

Gruß, Holger
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8 Jahre 11 Monate her #38 von BiMobil
genau genommen wirst du keine SoKfz.
Wohnmobil Zulassung bekommen.
Außer du verschraubst die Kabine fest ( nicht lösbar )mit der Ladefläche bzw. dem Rahmen.

das ist aber nicht Sinn und Zweck einer
PU Kabine.

die Steuer liegt irgendwo zw. Gewichts und Hubraumbesteuerung.

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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8 Jahre 11 Monate her #39 von Stefan

BiMobil schrieb:
die Steuer liegt irgendwo zw. Gewichts und Hubraumbesteuerung.



Die Steuer ist gleich. Egal ob LKW oder WoMo Zulassung. Oder der Zoll hat sich geirrt und einen "falschen" Bescheid" verschickt....


Gruß Stefan

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8 Jahre 11 Monate her #40 von BiMobil
@ Stefan

das kommt auf die Schadstoffklasse und aufs Gewicht an
:guckhier: www.kfz-steuercheck.de/kfz-steuer-rechner/wohnmobil-steuer/

Gruß Rudi
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