Frage Pickup Zulassung und Versicherung, wie am Besten?
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crazy-to-bike" schrieb: Was mir noch völlig schleierhaft ist: Wie / unter welchen Voraussetzungen bekomme ich diesen Eintrag? Wenn das Autohaus jetzt einfach zur Zulassungsstelle geht, dann wird der PU als LKW zugelalssen, was ja eben nicht sein soll. .
den Eintrag "" LKW w.w. mit Wohnkabine "" bekommst du beim TÜV .
mußt du aber vorfahren da L/B/H und Gewichte eingetragen werden.
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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Der L200 mit Kabine ist vom Schwiegerpapa über einen Versicherungmakler (ESV-Schwenger in Stuttgart) versichert, Versicherung ist HDI. Diese Versicherung soll nun auf uns übernommen werden (wegen den Schadenfreiheistrabatten).BiMobil schrieb: bei welcher Versicherung willst du versichern. ??
Die bisherige Kombi ist auch als Womo versichert. Im Versicherungsschein steht "Camingfahrzeug - Pickup mit Wohnkabine" und der Aufbau ist abnehmbar. Ob das so zulässig ist... keine Ahnung.BiMobil schrieb: warum als WoMo versichern ??
das würde heißen die Kabine ist fest verschraubt und nicht mehr abnehmbar .
Ach ja, das war ja das mit läuft bei der Versicherung als LKW, wird aber als PKW besteuert. Das habe ich jetzt durcheinander geworfen.BiMobil schrieb: als PKW zulassen und versichern ?
ist nicht so ohne weiteres möglich ( u.U. mit nicht gerade günstigen Gutachten )
dann bitte klären ob die Kabine mit versichert ist.
die meisten hier haben die LKW Zulassung
( was aber steuerlich nicht unbedingt anerkannt wird )
Grundsätzlich wäre die Zulassung/Versicherung als LKW dann aber nur übergangsweise, wenn ich die Voraussetzungen für die Wohnmobilzulassung nicht zeitnah genug erfüllen kann.
Ja, in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugschein) des alten L200 ist die Wohnkabine aufgeführt, auch mit den dann neuen Fahrzeugmaßen, wenn der Aufbau drauf ist.BiMobil schrieb: Versichert bei z.B. Schwarz , Horbach , Jahn und Partner als SoKfz.
ein Eintrag in die Papiere ist notwendig , ( z.B. mit Wohnkabine .... )
ist bei Schwarz lt. einiger hier im Forum nicht notwendig.
Was mir noch völlig schleierhaft ist: Wie / unter welchen Voraussetzungen bekomme ich diesen Eintrag? Wenn das Autohaus jetzt einfach zur Zulassungsstelle geht, dann wird der PU als LKW zugelassen, was ja eben nicht sein soll.
Edit: Ok, hab deine Editiierung erst jetzt gesehen. Stimmt, ist eigentlch alles schon lange ziemlich OT.
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bei welcher Versicherung willst du versichern. ??
warum als WoMo versichern ??
das würde heißen die Kabine ist fest verschraubt und nicht mehr abnehmbar .
als PKW zulassen und versichern ?
ist nicht so ohne weiteres möglich ( u.U. mit nicht gerade günstigen Gutachten )
dann bitte klären ob die Kabine mit versichert ist.
die meisten hier haben die LKW Zulassung
( was aber steuerlich nicht unbedingt anerkannt wird )
Versichert bei z.B. Schwarz , Horbach , Jahn und Partner als SoKfz.
ein Eintrag in die Papiere ist notwendig , ( z.B. mit Wohnkabine .... )
ist bei Schwarz lt. einiger hier im Forum nicht notwendig.
Die meisten oben genannten Versicherer bieten auch einen Pannendienst für rel. wenig Geld an .
Gruß Rudi
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So wie das alte Fahrzeug soll das Neue als Wohnmobil angemeldet werden. Dazu muss das Fahrzeug aber dem TÜV mit Wohnkabine (vielleicht reicht auch das Vorhandensein der Verankerungspunkten und dem Stromstecker für die Kabine?) vorgeführt werden, damit der das akzteptiert.
Andernfalls müsste der PU zunächst als normaler PKW zugelassen und dann natürlich auch so versichert werden.
Am Einfachsten wäre nun, um sich die mehrfachen Hin- und Herfahrten zu Tischer zu ersparen, wenn
a) das Autohaus uns direkt die Verankerungen und die Steckdose macht
b) die Eintragung ohne aufgesetzte Wohnkabine möglich wäre
Andernfalls
a) muss die Kabine ja erst umgebaut werden (dazu brauchen wir erst das Set von Tischer, und da kommen deren Betriebsferien in die Quere)
b) muss das neue Fahrzeug um die Kabine aufzusetzen zu uns, also noch mit der Zulassung auf's Autohaus oder mit roter Nummer.
Da wir das fertige System aus PU und Wohnkabine bislang nur weitervererbt genutzt haben, zeigt sich erst jetzt für mich, wie sehr man diese Art des Reisemobils offensichtlich lieben muss, damit man all die Unwegsamkeiten freiwillig auf sich nimmt.
Insbesondere, dass es bei der Zulassung / Versicherung an der Art der Zulassung klemmt, ist nochmal ein ganz neuer Aspekt, den ich so noch nicht bedacht hatte.
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Ich konnte meinen Rabatt voll auf dem PKW lassen und bin hier mit 50% eingestiegen. Meine Kombi ist so günstig versichert dass ich zu faul bin das Teil übern Winter abzumelden.
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Rudi, du musst dann auch den Titel änderncrazy-to-bike schrieb: Hm, jetzt steht's zwar im richtigen Unterforum, der Titel ist aber nicht wirklich passend.
Gruß, Holger
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- crazy-to-bike
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danke für den Link.manfred65 schrieb: freizeit-schwarz.jimdo.com/versicherunge...ng/angebotsformular/
Heißt das, dass ich den PU dann gar nicht als Wohnmobil zulassen muss?manfred65 schrieb: Füll einfach mal das Formular "Pickup" aus und ruf dort an wenn Du Fragen hast.
- hier kannst Du Dir den Eintrag der Kabine sparen. Wertangabe und Foto der Kombi genügt!
Ein Problem bleibt aber: Ich brauche eine Versicherung, um den PU vom Händlerhof fahren um ihn mit der Kabine zur Kombi vereinen zu können. Außerdem muss die Kabine noch umgebaut werden, dass ich sie auf's neue Fahrzeug aufsetzen kann.
Der alte PU läuft auf den Schwiegerpapa. Nun wollen wir im Zuge des neuen PU die Versicherung zu uns übernehmen, natürliich mit allen Schadenfreiheitsrabatten.manfred65 schrieb: - Wenn Du Dein anderes Auto schon ein paar Jahre hast wird die Einstufung auch günstig.
Ich konnte meinen Rabatt voll auf dem PKW lassen und bin hier mit 50% eingestiegen. Meine Kombi ist so günstig versichert dass ich zu faul bin das Teil übern Winter abzumelden.
Für 2016 dürfte ein Versicherungswechsel trotz des Wechsels des Versicherungsnehmers aber nicht mehr möglich sein.
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Gruß, Holger
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Edit; Danke Holger
Von 2009-2017 Navara (V6) Double Cab & Tischer Box 240 ca. 200 tkm mit Schneckenhaus.
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- crazy-to-bike
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Wie hast du das mit der Besteuerung hingekriegt? Wahrscheinlich hast du auch keine DoKa.Holger4x4 schrieb: Ich habe meinen PU nur als LKW zugelassen (und besteuert ), versichert über Schwarz als Womo.
Das Problem wird zumindest für 2016 sein, wie gerade schon geschrieben, dass wir gar nicht von der bestehenden Versicherung weg kommen.
Weiter ist die Frage, wie sich das mit der Übernahme der Schadenfreiheitsrabatte von einer Wohnmobilversicherung auf eine andere Versicherungsart verhält?
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Heißt das, dass ich den PU dann gar nicht als Wohnmobil zulassen muss?
Genau! Der läuft dann zulassungstechnisch als LKW, versicherungsmässig aber als Wohnmobil!
Oft kann man dann von den Versicherungen auch eine Deckung für Überführungskennzeichen kostenlos/kostengünstig bekommen.
Das Überführungskennzeichen bzw. "RoteNummer" sollte man dem Händler zu diesem Zweck schon abschwatzen können!
Der alte PU läuft auf den Schwiegerpapa. Nun wollen wir im Zuge des neuen PU die Versicherung zu uns übernehmen, natürliich mit allen Schadenfreiheitsrabatten.
Für 2016 dürfte ein Versicherungswechsel trotz des Wechsels des Versicherungsnehmers aber nicht mehr möglich sein.
Da gibts nur eines : Nachrechnen !
Eines sollte auch bekannt sein. Aus eigener Erfahrung in der Familie weis ich dass die Versicherung zwar den Rabatt übernimmt, jedoch bei einem späteren Wechsel nur DIE SCHADENFREIE ZEIT BESCHEINGT DIE MAN BEI IHNEN HATTE!
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- crazy-to-bike
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Die rote Nummer ist sicher kein Thema, wenn der PU aber als LKW zugelassen wird und bleibt, bräuchte ich die ja nicht mal.manfred65 schrieb: Genau! Der läuft dann zulassungstechnisch als LKW, versicherungsmässig aber als Wohnmobil!
Oft kann man dann von den Versicherungen auch eine Deckung für Überführungskennzeichen kostenlos/kostengünstig bekommen.
Das Überführungskennzeichen bzw. "RoteNummer" sollte man dem Händler zu diesem Zweck schon abschwatzen können!
Nur brauche ich eine Wohnmobilversicherung, damit die Kabine mit und ohne PU für sich ebenfalls versichert ist.
Hm..... war mir so nicht bekannt - und kommt evtl. auch auf den Versicherer an, würde ich meinen.manfred65 schrieb: Da gibts nur eines : Nachrechnen !
Eines sollte auch bekannt sein. Aus eigener Erfahrung in der Familie weis ich dass die Versicherung zwar den Rabatt übernimmt, jedoch bei einem späteren Wechsel nur DIE SCHADENFREIE ZEIT BESCHEINGT DIE MAN BEI IHNEN HATTE!
Eine entscheidende Frage ist für 2016, ob ich jetzt überhaupt noch von der bisherigen Versicherung weg komme. Eigentlich geht wegen der Kündigungsfrist ja kein Wechsel mehr für's neue Jahr.
Andererseits: Wenn ein Fahrzeug ohne Neubeschaffung verkauft wird, wird die Versicherung ja zum Veräußerungszeitpunkt immer gekündigt. Und Schadenfreiheitsrabatte kann man ja dann immer zu einer anderen Versicherung übernehmen und zwar sogar noch eine gewisse Zeit lang nach der Kündigung...
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- Heinz1
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Das ging ganz eifach. Ich habe die Kabine direkt bei und durch Tischer nach der Montage der Fixpunkte beim TÜV vorfahren lassen. Der TÜV hat dann die Kabine als Wechselaufbau eingetragen. Somit hat die Versicherung dasFahrzeug als WOMO anerkannt. Ist preislich daher besonders interessant, da so auch die Kabine mitversichert ist. Habe es sogar so geregelt bekommen, dass die Kabine im abgestellten Zustand versichert ist. Die Kabine ist ein Bestandteil des Fahrzeuges. Nur das Auf- oder Abladen der Kabine durch mich ist nicht versicherbar. Das ist quasi wie einen Anhänger anhängen, das ist auch nicht versicherbar.
Aber die Lösung war zumindestens für mich die Günstigste.
Gruß Heinz
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Richtig, ich hab nur einen 1-1/2 Kabiner (und etwas Glück beim lokalen Zoll)crazy-to-bike schrieb:
Wie hast du das mit der Besteuerung hingekriegt? Wahrscheinlich hast du auch keine DoKa.Holger4x4 schrieb: Ich habe meinen PU nur als LKW zugelassen (und besteuert ), versichert über Schwarz als Womo.
Gruß, Holger
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- crazy-to-bike
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Genau so ist das beim alten PU mit der Kabine bei uns auch - und genau so soll das auch künftig wieder sein.Heinz1 schrieb: Ich habe die Kabine direkt bei und durch Tischer nach der Montage der Fixpunkte beim TÜV vorfahren lassen. Der TÜV hat dann die Kabine als Wechselaufbau eingetragen. Somit hat die Versicherung dasFahrzeug als WOMO anerkannt. Ist preislich daher besonders interessant, da so auch die Kabine mitversichert ist. Habe es sogar so geregelt bekommen, dass die Kabine im abgestellten Zustand versichert ist. Die Kabine ist ein Bestandteil des Fahrzeuges. Nur das Auf- oder Abladen der Kabine durch mich ist nicht versicherbar. Das ist quasi wie einen Anhänger anhängen, das ist auch nicht versicherbar.
Aber die Lösung war zumindestens für mich die Günstigste.
Nur das "beim TÜV vorfahren" ist eben der Knackpunkt. Dazu muss
1. der neue PU angemeldet sein oder eine rote Nummer bekommen
2. der alte Aufbau auf den neuen PU umgebaut sein
Der Umbau kann aber durch Tischer erst weiß Gott wann gemacht werden, weil die
1. zunächst zu haben und
2. ich nicht mal eben frei machen kann. wenn die wieder da sind, um durch halb Deutschland zu fahren
Grundsätzlich will ich den Umbau an der Kabine auch eher selber machen, aber vor irgendwann Ende Januar werde ich das Material von Tischer wohl auch nicht haben.
Mitte Januar will der Händler das Auto aber von Hof (was ich verstehen kann) und ich mein neues Fahrzeug auch bei mir haben. Da habe ich aber keinen Platz, es unangemeldet hin zu stellen, also brauche ich bis Mitte Januar eine Versicherung für den PU.
Bleibt also
1. Ich finde eine Möglichkeit, das bis dahin gleich wie von dir beschrieben versichert zu bekommen
2. Ich muss den PU allein für sich zulasen und versichern, dann alles umbauen und zum TÜV / Zulassung und dann die Versicherung auf Womo ändern. Dann steht der Aufbau aber unversichert auf nicht privatem Gelände, also eigentlich auch keine Option.
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- manfred65
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Ich denke unterwegs muss sie dann aber auf einem Campingplatz stehen. Eine abgesperrte ( wie auch immer ) Baustelle wie in Deinem beruflichen Alltag möglicherweise sollte da auch passen. Einfach auf der Strasse lassen ist sowieso nicht zulässig.
Von der Versicherung wegkommen ? Halterwechsel oder Fahrzeugwechsel und fertig. Neues Fahrzeug bei der anderen Versicherung.
Ruf bei Schwarz an und lass Dich persönlich beraten
Hier mal ein Link ins Nachbaruniversum. Freizeit-Schwarz ist dort angemeldet und hat seine Vorstellung hier gepostet:
www.wohnkabinen-talk.de/versicherung-zul...-wohnkabine-t62.html
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hab dem mitgeteilt das der PU erstmal als LKW zugelassen bleibt , da der Umbau und TÜV ca. 3 Monate dauert.
War erstmal o.k.
Allerdings kam alle 4 Wochen eine EMail wann der Nachweis ( mit Wohnkabine ) erbracht wird .
War eine automatisierte MAil die im Termin - Speicher lag .
Gruß Rudi
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Bei mir hat mich die Altversicherung (PU Versicherung vor Kabinenkauf) unterjährig aus den Vertrag gelassen, weil sie mir keine Versicherung für die Kombi anbieten konnten. War aber reine Kulanz.
Wenn du die Kombiversicherer anfragst wird dir doch bestimmt schon jemand etwas anbieten können, auch wenn die Kabine noch nicht da ist.
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