Frage L 200 Doka wieder als Lkw zugelassen
- ramtoy
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obodulja schrieb: .....kõnntest ja im Zweifelsfall den Sachbearbeiter mal bitten Deinen
PKW einzuparken !
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- ramtoy
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BiMobil schrieb:
ramtoy schrieb: Wieso nicht?
Knackpunkt ist dieser Vermerk mit dem jeder Kfz Steuerbescheid bei vielen 1,5 er und allen DoKa begründet wird.
§ 18 Abs. 12 und §2 Abs. 2a Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Google mal selber
Da wird auch der Zoll nichts ändern ,das ist von ganz oben so gewünscht.
Außer es hat von denen mal einer den Arsch in der Hose und hinterfragt diesen Schwachsinn.
Mmmhhh...
Man kann es lesen wie man will, zum Schluss kommt man wirklich nur zu einem Ergebnis...
...dass die machen können was sie wollen...
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- flaxi
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...endlich hammers........ !...dass die machen können was sie wollen...
und die 10% Diätenerhöhung ist der erste konkrete, gemeinsame Beschluß der GROssKOpferten. Das können sie.......
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- ramtoy
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Ich brauch halt e bissl länger bis ichs begriffen habeflaxi schrieb:
...endlich hammers........ !...dass die machen können was sie wollen...
Ich glaube halt noch an das Gute...
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- abertram
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ramtoy schrieb:
Also das klingt doch erst mal nicht schlecht. Sollte es wirklich so sein, könnte man evtl. mit seinem jetzigen Steuerbescheid in Einspruch gehen.Schumacher schrieb: Ich zitiere jetzt mal das Zollinfoblatt: -Kraftfahrzeugsteuer Die neue Aufgabe der Zollverwaltung- "Bemessungsgrundlagen/Steuerfestsetzung Die von der Zulassungsbehörde festgestellten und übermittelten Fahrzeugdaten sind für die Besteuerung der Fahrzeuge grundsätzlich bindend"
Ich bin viel mehr gespannt, ob das Finanzamt den Widerspruch noch endgültig bescheidet, bisher habe ich nur eine Mail, ich könne ja zum vermessen vorbei kommen. Mein Widerspruch ist somit noch in der Schwebe. Und bei einen Neufahrzeug ist nach Gesetz die Einstufung Der Zulassungsbehörde und nicht die Einstufung des FA massgeblich... Aber ich warte erst einmal ab, wie es der Zoll handhabt.
Zuerst MB308D-P (Eigenausbau ehemals Post- Kögelkoffer), jetzt Ford Ranger mit Nordstar Eco200
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- Schumacher
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Ich habe dieses Gesetzes Kauderwelsch jetzt nicht bis ins allerletzte durchgeackert... ich verstehe diesen §18 als Übergangsregelung für KFZ bei denen durch Änderung KFZ Steuergesetzes eine Änderung Steuerbescheides erfolgen müsste aber nicht erfolgen wird wenn die Steuer niedriger ausfallen würde.BiMobil schrieb:
ramtoy schrieb: Wieso nicht?
Knackpunkt ist dieser Vermerk mit dem jeder Kfz Steuerbescheid bei vielen 1,5 er und allen DoKa begründet wird.
§ 18 Abs. 12 und §2 Abs. 2a Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Bei einer Neuanmeldung dürfte meiner Meinung nach der §18 nicht mehr angewendet werden da der KFZ-Steuerbescheid neu erstellt und nicht geändert wird.
Aber da kommen sicher noch diverse Ausführungsbestimmungen etc. bla. bla bis kein Mensch mehr weiß was eigentlich gemeint war.
Schaun mer mal was wird
Fred
PS der § 2.2a gild nur für Fahrzeuge mit mehr als 3 Sitzplätzen
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- BiMobil
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Schumacher schrieb: ich verstehe diesen §18 als Übergangsregelung für KFZ bei denen durch Änderung KFZ Steuergesetzes eine Änderung Steuerbescheides erfolgen müsste aber nicht erfolgen wird wenn die Steuer niedriger ausfallen würde. Bei einer Neuanmeldung dürfte meiner Meinung nach der §18 nicht mehr angewendet werden da der KFZ-Steuerbescheid neu erstellt und nicht geändert wird.
genau so seh ich das auch und so hab ich es auch begründet.
Begründung FA : der § 18 hat nach wie vor Gültigkeit, so lange bis er geändert oder gestrichen wird.
ich hab ja meinen DMax im Mai 2013 zugelassen ,eigentlich sollte die neue Regelung greifen ,wenn nicht der § 18 wäre.
könnt und
Gruß Rudi
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- ramtoy
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Wo muss ich unterschreiben...
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- BiMobil
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Discher81 schrieb: Mal ne Petition lostreten
schon erledigt , wird wie so oft nichts bei rauskommen
www.deinpickup.de/index.php?tid=0,1,2374
Gruß Rudi
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