Frage L 200 Doka wieder als Lkw zugelassen
- Volker1959
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da hast Du leider Recht RudiBiMobil schrieb:
Volker1959 schrieb: dann klapps auch mit 6 eingetragenen Sitzplätzen
Brauchst deine Zunge gar nicht so weit rausstrecken
es kann klappen, muß aber nicht.
das Ganze steht oder fällt, wie der FA Beamte gerade drauf ist
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- Schmidti
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Stellt sich nach wie vor die Frage ob ich wegen der Zulassung als Wohnmobil zum Tüv fahre??
Eher nicht, oder wie seht Ihr das?
Kann ich auf Mautstrassen und Fähren mit dem Fahrzeugschein (PKW) dann vielleicht auch als PKW günstiger wegkommen? Oder interessiert den Abzockern nicht was im Schein steht?
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- Schmidti
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Ich bin eh nicht so der Cityflitzer
Umrüstekosten nach meinem Infostand um die 1000 EUR oder liege ich da falsch? Das rechnet sich bei einem 10 Jahre alten Auto glaub ich nicht mehr.
Gruß, Thomas
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- flaxi
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Hab gerade wieder ein Scharmützel mit dem FA mit meinen neu in meiner Stadt angemeldeten Navara. Da geht die Begründung gegen meinen Einspruch, daß wenn eine Anderseinstufung billiger würde alles beim alten bleiben würde.... Da werde ich nun wieder widersprechen, da dieses Fahrzeug noch nie hier angemeldet gewesen ist und vorher in den anderen Städten als LKW von den FAs eingestuft wurde. Die Kreativität der FA-Pubser ist unglaublich....... !
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- bb
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Gruß, Bernhard
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- BiMobil
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Schmidti schrieb: Umrüstekosten nach meinem Infostand um die 1000 EUR
Hallo Thomas
Ich hab meinen DPF hier gekauft
www.autoreich.de/mitsubishiruss.html
um dann 6 Monate später den L 200 zu verkaufen
Ob sichs rechnet oder nicht muß jeder selbst wissen.
In München ist halt grüne Zone.
Nach 10 Jahren war der Oxi-Kat durchgerostet (hat dem TÜV nicht gefallen, großer Mangel)
wär also ein neuer fällig gewesen.
So wie ich die Mitsu-Preise kenne wär der genau so teuer gekommen wie ein kompletter DPF mit integrierten Oxikat.
Dazu gabs noch 300 € Förderung , die gibts glaub ich 2014 nicht mehr.
Gruß Rudi
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- mingelopa
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Volker1959 schrieb: Oder das Auto muß groß genug sein, dann klapps auch mit 6 eingetragenen Sitzplätzen
Die Ladefläche muß groß genug sein, z.B. ohne Radkästen. Wer auf schick steht, zahlt lieber mehr Steuer.
Cheers Michael
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- bb
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Neben den Flächen wurde in meinem Verfahren ausgeführt: Höchstgeschwindigkeit über 150 km/h, Werbung mit PKW Fahrverhalten in den Herstellerprospekten, Nur gut 1t Zuladung bei 1,9t Eigengewicht, 4 Sitze, 4 Türen, wenn auch Doppeltüren, der Rückbau auf 2 Sitzer zur Anerkennung als LKW war ein freundliches Entgegenkommen des Finanzgerichts.
Im Rhein/Ruhr Bereich sind alle PU mit mehr als 2 Sitzen (3er Sitzbank vorne muss vorgeführt werden-Ermessen) grundsätzlich PKW, in ländlichen Bereichen ist das teilweise anders.
Wer seinen PU Doka oder 6 Sitzer als LKW versteuern darf, sollte sich freuen und nicht zu laut drüber reden, sonst wacht noch jemand auf. Eine Steuernachforderung kann auch passieren.
Gruß, Bernhard
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- Volker1959
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Naja, über Geschmack lässt sich streiten! Ich steh nicht so auf Trecker fahren....mingelopa schrieb:
Volker1959 schrieb: Oder das Auto muß groß genug sein, dann klapps auch mit 6 eingetragenen Sitzplätzen
Die Ladefläche muß groß genug sein, z.B. ohne Radkästen. Wer auf schick steht, zahlt lieber mehr Steuer.
Übrigens ist meine Ladefläche nicht viel größer als der Innenraum, obwohl es ein Longbed ist!
Das Agument bei der Vorführung waren die Zwillingsreifen hinten und die eingetragenen Gewichte! Die FA Leute waren der Meinung das ein so großes Auto mit 6t ZGG und mit der Optik wohl zum tragen von Lasten da wäre! Da wurde garnicht mehr viel gemessen
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- mingelopa
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Defender ist als Landmaschine konzipiert worden.
Cheers Michael
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- Mike Hope
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Als LKW würden ja dann 80 als Höchstgeschwindigkeit für Dich geltenVolker1959 schrieb: ein so großes Auto mit 6t ZGG
Oh, sehe gerade: erster Beitrag hier
Wenn ich Auto und Kabine wieder bei mir habe, mach ich mal ne kleine Vorstellung ...
Gruß,
Mike
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Das gilt latürnich nicht für Altfälle.
Abmelden und am nächsten Tag wieder anmelden soll auch nicht reichen, da braucht's wohl einen Besitzwechsel (bei Firmenwagen Steuer, wg. entnahme Betriebsvermögen, USt. etc pp beachten)
Grüße
Fred
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- BiMobil
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Hast du da nähere Infos dazu ??
Meinst du das Urteil von Finanzgericht Sachsen Az : 6 K 670/12
und dann gibts noch den § 18
Bin gespannt
Gruß Rudi
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- flaxi
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das ist das alte Urteil von Dez. 2012.Wenn ich das richtig mitbekommen habe gab es letzten November? ein Gerichtsurteil welches das FA verpflichtet die Einstufung des TÜV / der Zulassungsbehörde bezl. LKW/PKW zu übernehmen,
Ermessensspielraum ist WEITERHIN vorhanden (wie mittlerweile zahlreiche Fälle beweisen - ich selbst liege auch gerade im Clinch mit den FA-Pupsern....)!!!
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- BiMobil
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www.pickuptrucks.de/index.php/kunena/19-...es-wird-gut?start=20
so richtig schlau werd ich da nicht
Gruß Rudi
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- Bobby268
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In dem verlinkten Thread wird es ja später mit Zitierung der Gesetze (wenn PKW-Steuer mehr bringt, dann kann/muss die genommen werden) gut erklärt. Mal sehen, ob sich was ändert, wenn der Zoll zuständig ist.
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- flaxi
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Beispiel, Zitat aus einem Richtsspruch von Juni 2013:
Für die Zeit bis zum 11.12.2012 war die Feststellung der Zulassungsbehörde, dass das Fahrzeug des Klägers der Fahrzeugklasse der Lastkraftwagen angehört, für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung im Streitfall nicht bindend.
gerade mal schnell gegoogelt: openjur.de/u/641014.html
es gibt zahlreiche andere Fälle mittlerweile. Und ich bin nun auch in der 2. Einspruchsphase mit meinem FA, wird aber jetzt vom Zoll übernommen. Bind gespannt, wann ich zum Zollstock zitiert werde (wobei ja von vornherein feststeht: 5 Sitzplätze und dann noch in Leder...klarer Fall: "PKW").
Bananenrepublik sag ich nur.
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- BiMobil
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Tja , die drehen und wenden es wie sie es brauchen.
Ich streit ja schon seit 1998 mit denen rum .
Bin nur gespannt bis der erste klagt, wenn der Zoll in Zukunft, den teuren LKW Zoll kassiert
und die wiederum teure PKW Steuer kassiert.
Die Begründung wird dann sein das der Zoll nicht an die Zulassungsform gebunden ist lt. Urteil xy
Gruß Rudi
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- ramtoy
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BiMobil schrieb:
Bin nur gespannt bis der erste klagt, wenn der Zoll in Zukunft, den teuren LKW Zoll kassiert
Welchen Zoll?
Ansonsten finde ich es auch zum k.....
Bei mir steht auch Lkw offener Kasten in der Zulassung, Steuer natürlich nach Pkw. Als PU Fahrer ist man nur der Angearschte.
Teure Pkw - Steuer aber Sonntag nix mit Anhänger und vielleicht noch Tempo 80 wg. Gewicht.
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- BiMobil
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ramtoy schrieb: Welchen Zoll?
Jeder jap. oder thail. oder südafrikanische Pick Up der nach D eingeführt wird muß verzollt werden.
Ich kenn jetzt den Prozent-Satz nicht genau, müßte googeln, aber der LKW Zoll ist höher wie der PKW Satz.
Außer der Amarok ,der wird in D gebaut, der kostet aber eh schon den VW Preis
Gruß Rudi
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