Frage Neuigkeiten in der WoMo Steuerdiskussion
- DerEine
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Beim unserem alten D22 sind 2 Sitzplätze und bei unserem neuen D40 sind 4 Sitzplätze eingetragen!
Keiner von beiden mußte vorgeführt werden! Befreundeter Baumschulbesitzer mußte all seine Pickups aus dem Fuhrpark vorführen! Darunter auch ein D40! Sind zwar jetzt alle als LKW anerkannt aber erstmal mußte er mit allen hin!
Die Finanzämter sind wohl Anfang des Jahres angewiesen worden alle in Frage kommenden Fahrzeuge erneut zu prüfen!
mfg Andreas
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- DerEine
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Kfz-Steuer für Reisemobile
Stand 01.12.2006
Schlüsselnummern noch nicht zugeordnet!
Die Änderung der Kfz-Steuer ist beschlossene Sache und könnte nun umgesetzt werden. Wäre da nicht der Widerspruch bei den Emissionswerten.
Mit der 828. Sitzung des Bundesrates vom 24. November 2006 schien die Kfz-Steuer für Reisemobile beschlossene Sache. Schließlich hatte an jenem Tag die Länderkammer dem vom Deutschen Bundestag am 9. November 2006 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zugestimmt.
Dieses Gesetz legt die künftigen Steuersätze für Reisemobile in einer eigenen Klasse fest. Deren Sätze sollen dauerhaft unter denen von Pkw, aber oberhalb derer für Lkw liegen. Das Fahrzeuggewicht als Rahmengröße liegt diesen Sätzen ebenso zu Grunde wie die Schadstoffklasse S1 bis S4 (siehe unten „Die neue Kfz-Steuer“). Zudem schreibt das Gesetz fest, dass diese Steuersätze rückwirkend ab dem 1. Januar 2006 gelten.
Dessen Praxisferne jedoch zeigt sich in seiner Berechnungsbasis: Dem jeweiligen Steuersatz liegen Fahrzeuggewicht und Schadstoffklasse S1 bis S4 nach Anlage XIV zu Paragraph 48 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu Grunde. Dies wäre kein Problem, gäbe es in Deutschland nicht auch noch die Schadstoffgruppen 1 bis 4. Diese dienen der Kennzeichnungsverordnung bei der Vergabe von Plaketten für Fahrverbote, etwa wegen Feinstaubs.
Schadstoffklassen und Schadstoffgruppen sind jedoch nicht deckungsgleich. So kann ein Reisemobil als sauber gelten und die beste Plakette bekommen, steuerrechtlich aber trotzdem bloß in der Schadstoffklasse S3 rangieren. Dadurch fiele mehr Kfz-Steuer an, als die Plakette vermuten ließe, laut der das Fahrzeug zu den saubersten gehört.
Diesen Widerspruch hat inzwischen auch die Politik erkannt. Das Bundesverkehrsministerium brütet gegenwärtig über einer verlässliche Schlüssel-Tabelle, welche den Schlüsselnummern aus den Kfz-Papieren eine eindeutige Schadstoffklasse zuordnet. Gegenwärtig ist dieses Papier noch nicht fertig. Reisemobil International freilich bleibt am Ball und liefert die Tabelle so bald wie möglich.
Die neue Kfz-Steuer – so sieht sie aus
Erstmals bezieht die neue Kfz-Steuer für Reisemobile die Schadstoff-Emission in die Steuersätze ein. Zudem berücksichtigt das Gesetz, dass die meisten Reisemobile auf einem Lkw-Chassis aufgebaut sind und legt die Steuersätze wie bei Lkw je angefangene 200 Kilogramm fest. Das Gesetz weist folgende Eckpunkte auf:
Für Reisemobile greift eine Neudefinition. Fahrzeuge, die beispielsweise in der Küche nicht 1,70 Meter Stehhöhe aufweisen, gelten nicht als Wohnmobil und unterliegen somit der Kfz-Besteuerung für Pkw.
Für Reisemobile gilt ein eigener Steuertarif. Die Kfz-Steuer für Reisemobile orientiert sich an Fahrzeuggewicht und jenen Abgasnormen, die auch für Lkw gelten. Die bisherige Besteuerung nach Pkw (Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen) oder Lkw (Fahrzeuge über 2,8 Tonnen) entfällt.
Für Reisemobile mit maximalem Gesamtgewicht zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen beträgt die Kfz-Steuer nicht mehr 172 bis 210, dafür 210 bis 450 Euro.
Für Reisemobile mit maximalem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen beträgt die Kfz-Steuer nicht mehr 120 bis 1.780 Euro, dafür 240 bis 1.820 Euro.
Die Steuer soll rückwirkend zum 1. Januar 2006 erhoben werden. Für die Zeit vom 1. Mai bis 31. Dezember 2005 gibt es keine Nachbesteuerung, in dem Zeitraum bleibt es beim alten Steuermodell.
Quelle Reisemobil International
mfg Andreas
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- Mark
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Das ist ja mal wieder der Witz schlechthin......Die Steuer soll rückwirkend zum 1. Januar 2006 erhoben werden
Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S
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- DerEine
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Das war eigentlich klar das das rückwirkend kommt, denn die Steuerbescheide waren alle seit Mai 2005 für die WoMo's nur noch vorläufig!
Ich empfinde das hier....
..... als den Witz schlechthin!Schadstoffklassen und Schadstoffgruppen sind jedoch nicht deckungsgleich. So kann ein Reisemobil als sauber gelten und die beste Plakette bekommen, steuerrechtlich aber trotzdem bloß in der Schadstoffklasse S3 rangieren. Dadurch fiele mehr Kfz-Steuer an, als die Plakette vermuten ließe, laut der das Fahrzeug zu den saubersten gehört.
Da weiß die linke mal wieder nicht was die rechte Hand macht oder umgekehrt!
mfg Andreas
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- Reini
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- Irgendwas is ja immer...
Was hält diese Bande von Beutelschneidern eigentlich noch davon ab, die Steuererhöhung am besten gleich rückwirkend ab 1950 zu beschließen? Etwa nur der Umstand, dass die Steuerbescheide vor 2005 nicht "vorläufig" waren? Lächerlich!!! Wenn's unseren Polit-Komikern gerade opportun erscheint, weil ihnen mal wieder irgendein spontan aus dem Nichts aufgetauchtes Milliardenloch bis zum Hals steht, muss man doch mittlerweile glatt damit rechnen, dass sie als nächstes mal eben ein Gesetz beschließen, mit dem nachträglich alle Steuerbescheide ab 1950 als "voräufig" umdeklariert werden.
Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger.
Volksvertreter verkaufen....naaa, kommt jemand drauf?
Grüße aus 'm Wald,
Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)
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- Tangente
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Schau mal zu Deiner Politik-Frage in "off topic" - dort habe ich die Antwort reingestellt.
Grüße
Gerhard
1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)
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- Reini
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- Irgendwas is ja immer...
Joh, Gerhard, besser kann man das wohl nicht erklären!Tangente schrieb: ....die Antwort....
Grüße aus 'm Wald,
Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)
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- Zaphod
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Für Reisemobile greift eine Neudefinition. Fahrzeuge, die beispielsweise in der Küche nicht 1,70 Meter Stehhöhe aufweisen, gelten nicht als Wohnmobil und unterliegen somit der Kfz-Besteuerung für Pkw.
Wie wird denn da gemessen? Wenn ich ein Hubdach habe, bei eingeklapptem oder ausgeklapptem Hubdach?
Zaphod, der sich im eingeklapptem Zustdand immer den Kopf anhaut.
Realität ist eine Illusion, die durch Mangel an Fantasie (oder Alkohol) hervorgerufen wird!
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- QuestMan
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Oder noch besser. Ich akzeptiere nur die Höhe die im "fahrbaren Zustand" vorherscht.
Hehe, dann dürfen z.Bsp. alle VW-Busse und Konsorten munter blechen.
Grüße
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- chevysurfer
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Genau und die sind dann alle als LKW zu versteuern.
Hang Loose Andre
ChevyPU C1500 jetzt wieder ohne A*H*SE Camper
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- Zaphod
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Zaphod, dem das FA tierisch auf den .. geht
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- QuestMan
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Ich hab nämlich ein Hubdach...
Jo, ich doch auch, aber da drunter habe ich auch geschlossen mehr als diese 1,7m Höhe.
Grüße
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- Huckepack
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Gruß
Uwe
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- Magnum97
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Huckepack schrieb: Wer von Euch hat denn eine Wohnmobilzulassung? Mir wurde auf der Zulassungsstelle gesagt, das geht nur, wenn der Aufbau fest mit der Kabine verbunden ist, nicht bei abnehmbaren. Ich habe in der Zulassungsbescheinigung in J 01 und in 5 PKW geschlossen, und nur mit Kabine gilt es als So.KFZ.Wohnmobil. Entscheidend für die Steuer ist nur der Schlüssel J mit 01, deshalb PKW-Steuer.
Gruß
Uwe
Hallo Uwe,
unser TÜV hat mir das mit der Wohnmobilzulassung auch so gesagt, er müßte dann eine festgeschweißte Kabine auf dem PU haben, um das dann auch so an die Zulassungsstelle weiter zu leiten und die dann an das FA.
Du kannst aber unabhängig von der Besteuerung das Fahrzeug als Wohnmobil bzw. PU mit Wohnkabine versichern lassen.
Der Vorteil ist halt, dass die Kabine mitversichert ist.
Oder hast Du das schon?
Wir mußten unseren L200 als LKW versichern, weil er ja laut Brief ein LKW ist und keine Versicherung ihn als PKW versichern wollte.
Die Versicherung als PU mit Wohnkabine ist sogar günstiger als die LKW-Versicherung und, wie gesagt, die Kabine ist auch versichert.
Gruß
Renate
Ford Ranger Wildtrak Doppelkabiner
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- Huckepack
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Der Grund, meine Kabine eintragen zu lassen, war wegen der Versicherung. Im Moment bin ich noch am Angeboteeinholen. Ich wollte nur wissen, ob jemand es geschaftt hat seinen PU mit Absetzkabine als reines Womo zuzulassen.
Gruß
Uwe
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- &soweiter
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das mit der Kabinenversicherung ist so eine Sache.
Die versichern das Teil ganz bestimmt.
Das Problem kommt erst dann, wenn dir einer so reinfährt, dass die Kabine hin ist.
Dann hast du als Selbstbauer ein echtes Problem.
Den Wert deiner Kabine nachzuweisen für eine Vollkaskoversicherung (oder was?) wird dir schwerfallen - die werden dir nur wenig ersetzen.
Ein echtes Problem, ähnlich wie für denjenigen, der einen alten Pickup für zehntausende von Euros wieder aufbereiten lässt.
Im Ernstfall kriegst du dann NIXX mehr dafür ...
Werner
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Kommt auf die Versicherung an!
Bei unserer Versicherung z.B. muß man den Neuwert der Kabine/Fahrzeuges angeben und ggf. auch durch entsprechende Unterlagen auch von Eigenbauten nachweisen! Im Schadensfall bekommt man natürlich nur auf dieser Grundlage einen Schaden ersetzt!
mfg Andreas
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- QuestMan
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ähnlich wie für denjenigen, der einen alten Pickup für zehntausende von Euros wieder aufbereiten lässt.
Im Ernstfall kriegst du dann NIXX mehr dafür ...
Erstens kauft man für "zehntausende von Euros" einen neuen PU, oder als Schlauberger läßt man sich doch sicher ein Wertgutachten anfertigen und bekommt dann natürlich auch den Wert ersetzt.
Für mich wäre in erster Linie mal wichtig mit der Eintragung als SoKfz WoMo nicht mehr unters Sonntagsfahrverbot bei Hängerbetrieb zu fallen.
Da ich diesbezüglich jedoch schon einige Jahre auch ohne unterwegs bin, habe ich da einiges gut.
Abgesehen davon wirds ja mit WoMo Eintragung steuerlich teurer.
Ich glaube fast, ich werde mir das schenken.
Die Thematik mit der Eintragung ist halt in "D" von der Willür des jeweiligen TÜV-Prüfers abhängig.
Die einen wollen davon nichts mehr wissen. Bei anderen ist das kein Problem.
Wer Wert auf die Eintragung "wahlweise SOKfz WoMo" legt muß sich da halt den entsprechenden TÜV suchen.
Alles andere käme für mich nicht in Frage. Wo habe ich noch einen Vorteil, wenn die Kabine zur WoMo Zulassung schlussendlich festmontiert bleiben müßte?
Dann brauche ich keinen PU mehr.
Grüße
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- &soweiter
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Erstens kauft man für "zehntausende von Euros" einen neuen PU, oder als Schlauberger läßt man sich doch sicher ein Wertgutachten anfertigen und bekommt dann natürlich auch den Wert ersetzt.
Questman,
das gehört zwar nicht unbedingt in diesen Schrett, eher in einen unter "Versicherungen".
Meinte "zehntausend" Euro, nicht zehntausende, war ein Schreibfehler. Aber du als Versicherungsprofi kennst doch sicher einen Schlauberger, der dann mit einem Wertgutachten bei normalen Versicherungsprämien plötzlich für einen alten Pickup vollen Schadenersatz bekommt?
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- nordland
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flaxi schrieb: Hier ist der neue Gesetzentwurf, der am 08.11.06 beschlossen wird, frisch von Promobil.
BiMobil schrieb: Dem neuen Kraftfahrzeugsteuergesetz wurde gestern zugestimmt ...
Als Anhang die amtliche Version
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Gruß Stefan
Landrover Defender 130 CrewCab mit Nordstar Camp 6L
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