Frage Neuigkeiten in der WoMo Steuerdiskussion
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Promobil Sondernewsletter vom 08. Februar 2006
Hoffnungsschimmer im Steuerstreit?
Die Bundesregierung widerspricht überraschend deutlich dem Beschluss des Bundesrates und fordert einen besonderen Steuertarif für Reisemobile.
Die Besitzer von Reisemobilen über 2,8 Tonnen können doch noch einmal Hoffnung haben, dass die vorgesehene drastische Erhöhung der Kfz-Steuer abgewendet wird. In ihrer soeben veröffentlichten Stellungnahme lehnt die Bundesregierung dieses Ansinnen des Bundesrates nämlich in wesentlichen Punkten ab. Die Anmerkungen der Bundesregierung sind deshalb so bemerkenswert, weil das vom Bundesrat einbrachte Wohnmobil-Steuergesetz nur mit Zustimmung des Bundestages in Kraft treten kann.
Schon der grundsätzliche Ansatz der am 21. Dezember 2005 im Bundesrat verabschiedeten Vorlage, Reisemobile steuerrechtlich als Pkw zu definieren, findet nicht die Zustimmung von Bundeskanzlerin Merkel & Co.: Die Bundesregierung spricht offen von „sachlichen Bedenken“ – „da Wohnmobile weit überwiegend auf Fahrgestellen von Nutzfahrzeugen aufgebaut sind.“
In ihrer Stellungnahme analysiert die Bundesregierung, was viele tausend promobil-Leser schon seit Anbeginn der Steuerdiskussion immer wieder anprangern: „Die Einbeziehung aller Wohnmobile in die Kategorie der Pkw würde den weit überwiegenden Teil der Fahrzeuge der emissionsorientierten Hubraumbesteuerung und damit einer wesentlich höheren steuerlichen Belastung als bei der derzeit alleinigen Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge mit als 2800 bis 3500 Gesamtgewicht bzw. der emissionsorientierten Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge mit mehr als 3500 kg Gesamtgewicht unterwerfen.“
Dieser klaren Beschreibung folgt die deutliche Ablehnung, Reisemobile als Personenwagen zu definieren, wie es auch der Herstellerverband CIVD wünschte: „Die Bundesregierung erkennt hierfür keinen hinreichenden sachlichen Grund, zumal von solchen Höherbelastungen kein realistischer Anreiz für entsprechende technische Verbesserungen(z. B. bei den Abgasminderungssystemen) dieser Fahrzeuge ausginge.“ Weiter heißt es in der Stellungnahme, dass es vor allem den Haltern schwerer Mobile in der Regel nicht möglich sei, die anspruchsvolleren Abgasgrenzwerte für Pkw einzuhalten.
Mit Blick auf die Zukunft warnt die Bundesregierung vor noch weiterreichenden Folgen: „Eine Einordnung in die Kategorie der Pkw würde im Falle der Einführung eines kraftfahrzeugsteuerlichen Malus für nicht partikelarme Diesel-Pkw zwangsläufig zu weiteren Steuererhöhungen für Wohnmobile führen.“
Eine Abfuhr erteilt die Bundesregierung der Bundesrat-Vorlage auch im Hinblick auf die im neuen Steuer-Stufenmodell vorgesehenen Gewichtsgrenzen für Mobile bis und über 3,5 Tonnen: Dafür, so das unmissverständliche Urteil der Bundesregierung, „sind sachliche Argumente, insbesondere verkehrsrechtlicher Art, nicht erkennbar.“ Grundsätzlich zweifelt die Bundesregierung auch an, ob es richtig ist, Reisemobile unter und über 2,8 Tonnen mal nach Hubraum und mal nach Gewicht zu veranlagen: „Für diese auf Dauer angelegte Ungleichbehandlung ist kein hinreichender Grund ersichtlich.“
Das Fazit der Regierung: „Eine Lösung des Problems könnte darin bestehen, für alle Wohnmobile einen eigenständigen, durchgängigen Steuertarif zu schaffen, dessen Verlauf zwischen den für Pkw und Nutzfahrzeugen geltenden Tarifen liegt.“
Ob es tatsächlich soweit kommt, wird sich in den nächsten Wochen weisen. In Kürze wird der Finanzausschuss des Bundestages über das vom Bundesrat bereits verabschiedete Gesetz und die Stellungnahme der Bundesregierung beraten. Flankierend dazu hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Antrag eingebracht, dass es bei den Tarifen für Reisemobile über 2,8 Tonnen bei der bisherigen Regelung der Gewichtsbesteuerung bleiben soll. Breite Zustimmung dafür wird auch aus Reihen der Fraktion der Grünen signalisiert.
Zur Meinungsbildung der Abgeordneten und der Bundesregierung hat promobil am 7. Februar viele tausend Originalkarten aus der Aktion „Rote Karte für Steuerwucher“ an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Vizekanzler Franz Müntefering, Finanzminister Steinbrück, Wirtschaftsminister Glos, Verkehrsminister Tiefensee, an alle Fraktionsvorsitzenden sowie an sämtliche 36 Mitglieder des Finanzausschusses des Bundestags geschickt. Das Begleitschreiben von promobil-Chefredakteur Thomas Seidelmann sehen Sie hier !
Auch wenn nun wieder etwas Hoffnung besteht, dass die drastische Erhöhung der Kfz-Steuer für Reisemobile abgemildert wird, setzt promobil die Aktion „Rote Karte für Steuerwucher“ unvermindert fort. Mehr als 33.000 Leser haben sich per Post und im Internet bereits daran beteiligt und deutlich gemacht, dass Steuererhöhungen von mehreren hundert Prozent nicht akzeptabel sind. Hier geht es direkt zur Protest-Liste!
cu Andreas
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- chevysurfer
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ChevyPU C1500 jetzt wieder ohne A*H*SE Camper
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download unter www.adac.de">www.adac.de , unter reiseservice/camping
Heritage Camper Bj.1982 +Chevy 2500 Bj.95
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- DerEine
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Ich habs mal downgeloaded und reingestellt!
cu Andreas
Quelle www.adac.de">www.adac.de
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forum.camperline.de/viewtopic.php?t=676&start=120">forum.camperline.de/viewtopic.ph ... &start=120
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- DerEine
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...... da stehts seit Wochen
Stimmt! Das Eingangsposting und auch das ADAC Positionspapier sind auch schon von Anfang Febuar 2006.
Damit sich der Link von Chevy Power zum ADAC Positionspapier nicht irgendwann im Nirvana vom ADAC Server verliert hab ich es nur nochmal runtergesaugt und direkt reingestellt!
cu Andreas
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- DerEine
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Topthema vom 28.10.2006
Die Länder bitten zur Kasse
Reisemobil-Steuer: Bund und Länder einigen sich auf einen Kompromiss. Künftig ein eigener und einheitlicher Tarif für alle Reisemobile. Abhängig vom Schadstoffausstoß steigt die Kfz-Steuer rückwirkend ab Januar 2006. Bundesländer erwarten Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro.
Promobil - Sondernewsletter vom 28.10.2006
Die Länder bitten zur Kasse
Reisemobil-Steuer: Bund und Länder einigen sich auf einen Kompromiss. Künftig ein eigener und einheitlicher Tarif für alle Reisemobile. Abhängig vom Schadstoffausstoß steigt die Kfz-Steuer rückwirkend ab Januar 2006. Bundesländer erwarten Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro.
Die Katze ist aus dem Sack: Nach einer langen Hängepartie kam das leidige Thema Reisemobilsteuer am Mittwoch, 25. Oktober, überraschend noch auf die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung des Finanzausschusses des Bundestages. Auch wenn die Beratungen noch nicht abgeschlossen sind und in einer der nächsten Finanzausschusssitzungen fortgesetzt werden sollen, zeichnen sich nach einem Kompromiß zwischen Bund und Ländern die künftigen Rahmenbedingungen der Reisemobilsteuer ab.
Fast alle Reisemobilbesitzer müssen demnach für das laufende Jahr mit einer Kfz-Steuer-Nachforderung rechnen und sich in Zukunft auf wesentlich höhere Tarife einstellen. Immerhin: Die ursprünglich beschlossene Verfünffachung der Reisemobilsteuer, die derzeit nur ausgesetzt ist, verschwindet endgültig in der Schublade. Im teuersten Fall müssen Mobilisten mit einem Aufschlag von etwa 150 Prozent rechnen.
Die Diskussion um die Steuer kam in Gang, nachdem promobil im Frühjahr 2005 aufdeckte, dass die Abgaben – vor allem für ältere Fahrzeuge – drastisch um bis zu 500 Prozent steigen sollten. Reaktion war die Aktion Rote Karte, in der inzwischen über 35 000 promobil-Leser gegen die unsäglichen Politikerpläne protestierten. Viel Engagement zeigte auch die Mobilisten-Initiative Camperline; und der ADAC brachte im Februar 2006 sogar ein eigenes Steuermodell in die Diskussion ein. Alle Vorstöße hatten ein Ziel: Es sollte nicht zu übermäßigen Anhebungen bei der Kfz-Steuer kommen.
Doch vor allem die unionsregierten Länder – an der Spitze Bayern, Hessen und Baden-Württemberg – zeigten sich als hart und versprachen sich aus der Erhöhung der Reisemobilsteuer Mehreinnahmen von 70 Millionen Euro. Nachdem der im Bundesrat eingebrachte Entwurf der Länder von der Bundesregierung zurückgewiesen wurde, fand in den vergangenen Monaten ein intensives Ringen zwischen Bund und Ländern um die Neuausrichtung der Steuerberechnung statt. Begleitet wurde es von zahlreichen Stellungnahmen von Verbänden. promobil schickte tausende Protestkarten seiner Leser nach Berlin.
Das Ergebnis der vielen Bemühungen wurde nun in der nichtöffentlichen Sitzung des Finanzausschusses des Bundestages offenbar: Dort wurde vom Bundesfinanzministerium ein neuer Gesetzentwurf zur Mobil-Besteuerung eingebacht. Die Eckpunkte des Kompromisses, der für die meisten Reisemobilisten teuer wird:
• Für die Reisemobile wird ein eigener Steuertarif eingeführt. Eine Anlehnung an die Pkw-Steuer (für Fahrzeuge bis 2800 Kilogramm) und an Lkw (für Fahrzeuge über 2800 Kilogramm) soll es nicht mehr geben.
• Fahrzeuge, die die neu definierten Kriterien als Reisemobil (unter anderem eine Stehhöhe von 1,70 Meter an der Spüle) nicht erfüllen, sollen weiter wie Pkw versteuert werden.
• Die Steuer orientiert sich am Fahrzeuggewicht und an den Lkw-Abgasnormen.
• Für Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen soll die Jahressteuer zwischen 210 und 450 Euro liegen (bisher zwischen 172 und 210 Euro).
• Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen soll die Steuer zwischen 240 und 1820 Euro betragen (bisher 120 bis 1780 Euro).
• Für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2005 bleibt es beim alten Steuerrecht.
Alles in allem erhoffen sich die Länder – ihnen kommt die Kfz-Steuer in voller Höhe zu – Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro.
„Ein besserer Kompromiss war leider nicht zu erzielen“, betonte der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Pronold, der sich stark für die Interessen der Mobilisten engagierte. Er bedauerte, dass seine Partei eine Steuererhöung nicht generell verhindern und noch nicht einmal eine aufkommendneutrale Regelung erreichen konnte. Pronold: „Die Länder haben einfach damit gedroht, die seit Mai 2005 gültige Regelung wieder in Kraft zu setzen – und das wäre für viele Mobilbesitzer noch teurer geworden.“
Der neue Gesetzentwurf soll noch im November 2006 abschließend im Finanzausschuss beraten werden und dann zügig den Bundesrat und den Bundestag passieren. Die Neuregelung der Kfz-Steuer soll rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft treten.
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- Zaphod
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Mann bin ich satt!!!!!!!
Realität ist eine Illusion, die durch Mangel an Fantasie (oder Alkohol) hervorgerufen wird!
Ich leide nicht unter Realitätsverlust
Ich genieße ihn
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- Uwe
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Gruß
Uwe
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THE TRICK ABOUT LIVE IS TO MAKE IT LOOK EASY
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- Volker1959
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Bei mir hat das Finanzamt gesagt, daß ich einen LKW fahre!
Was hat das denn mit Steuern für Wohnmobile zu tun?
Für die PU`s ändert sich doch nicht, oder :
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- QuestMan
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Und merke. Macht das FA einen Fehler und merkts nicht gleich, können die ohne weiteres bis zu 4 Jahren rückwirkend kassieren.
Grüße
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- BiMobil
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@ Volker
Für dich mit dem 1,5 Kabiner - LKW ändert sich ( noch ) nichts.
Aber einige wenige haben evtl. SoKfz als Zulassung .
Für die , in der Regel Festaufbauten und reine WoMo wird sich die Steuer, wenn so beschlossen , entsprechend ändern.
@ zaphod
<<< Partikelfilter einbaue <<<<<
Das beruhigt zwar dein Umweltgewissen , aber an der steuerlichen Einstufung ändert das nichts.
Evtl. darfst du dann ,wenn Fahrverbot wegen Feinstaub, mit Filter wieder nach Nürnberg oder Fürth in die Stadt reinfahren.
Wenn die Steuer so kommt , dann ist das zwar weniger als ursprünglich geplant. Aber irgendwie nicht nachvollziehbar,
Die Ducato, Sprinter und Co. im Frachtverkehr rasen im Jahr an die 100 000 km und mehr über die Autobahnen und zahlen ca. € 200.-- Steuer
Der selbe Ducato als WoMo schafft gerade mal 6-10`km im Jahr und soll dann das doppelte zahlen.
Das hat mit dem Umweltgedanken , nach dem die neue Steuer ja ausgerichtet ist absolut nichts zu tun.
Aber das hat ja mit Pick ups nichts zu tun , war nur so Gedankenspielerei
Gruß Rudi
Gruß Rudi
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seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine
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- DerEine
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Wenn die Wohnkabinen eingetragen sind, holt sich das jeweilige FA gern die höhere WoMo-Steuer.
Ist zwar falsch aber Du glaubst einem das ja sowieso nicht denn wir hatten das Thema irgendwann schonmal!
@Volker
Was hat das denn mit Steuern für Wohnmobile zu tun?
Die Geschichte ist/wird für die Leute interessant die sich Sonderkfz. WoMo. eintragen/umtragen lassen haben und dabei der LKW Eintrag kpl. gestrichen wurde!
mfg Andreas
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- Volker1959
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Wenn die Wohnkabinen eingetragen sind, holt sich das jeweilige FA gern die höhere WoMo-Steuer.
Wer soll das denn glauben! Wie will das FA denn nachweisen, wann ich mit Kabine gefahren bin, und wann nicht!
Da lachen ja die Hühner
Das lass ich ma locker auf mich zukommen!
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- Huckepack
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Wenn Dein 1 1/2 als LKW versteuert und wahrscheinlich auch versichert ist, wie ist Deine Kabine versichert?
Gruß
Uwe
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- Volker1959
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Der PU ist steuermäßig ein LKW, richtig!
Versichert ist er aber als Womo, egal ob die Kabine drauf ist oder nicht!
Gruß Volker
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- Huckepack
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- Volker1959
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Bis Ende Nov. kannst Du noch deine alte Versicherung kündigen!
Aber lass dir wahlweise So.KFZ Womo eintragen, sonst hast Du ein permanentes Womo!
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- eddy17
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vor einigen Tagen habe ich doch glatt Post von FA bekommen:
Nissan D22 1,5-Kabiner
LKW offener Kasten
So-KFZ Wohnmobil
bisher 172€ nun 683€
nach einem Telefonat wurde der Bescheid ausgesetzt (mit dem Hinweis auf eine Nachzahlung je nach Urteil)
und nu?
eddy17
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- Volker1959
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Wenn denn wahlw. drin steht, müssen die dir erstmal sagen, wann Du womo, und wann LKW bist! Wie wollen Sie das denn machen :
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