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4 Jahre 7 Monate her #41 von Fangorn
Fangorn antwortete auf AHK und Bike

Pick-up Camper unterwegs schrieb: Olaf, und falls dich doch mal jemand anhält und danach fragt, sag einfach "das ist Stand der Technik". ;-)


Oder du sagst: "die im Wohnkabinenforum haben gesagt". Ich frage auch immer beim Metzger nach dem Drehmoment mit dem meine Radbolzen angezogen werden müssen. :ironie:

Du könntest deine Frage aber auch mal in einem Forum für Verkehrsrecht stellen.
Ist aber nur so ne Idee.

Gruß Ulf

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4 Jahre 7 Monate her #42 von Sonniger Süden
Sonniger Süden antwortete auf AHK und Bike
@ Ulf....hier ist es der Bäcker... :lloll:
Du könntest deine Frage aber auch mal in einem Forum für Verkehrsrecht stellen

Genau dass habe ich gemacht - aber noch keine Antwort bislang.... :top:

Grüße Olaf
Seit 1971 auf Reisen, mehr als 30 Länder, und fast ebenso viele Inseln, 3 Kontinente
Anfangs m. Rucksack, dann Fahrrad, Motorrad, Pferd & Wagen (Eigenbau), Citroen Ami 6 (Kombi Camping), Käfer m. Zelt, Bully Campingbus, Mercedes L 206 Camp.bus, Peugeot 504 Familiale (Kombi Camp.), Volvo 760 (Kombi Camp.), derzeit Nissan Navara m. Camp 8S. Fahrzeug für die Zukunft: Kutsche mit 2 Friesen.

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4 Jahre 7 Monate her #43 von Fangorn
Fangorn antwortete auf AHK und Bike
Vielleicht braucht echtes Fachwissen etwas länger als geballtes Halbwissen.

Ist aber auch nur ne Vermutung. :D

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4 Jahre 7 Monate her #44 von Sonniger Süden
Sonniger Süden antwortete auf AHK und Bike
Ach weißte...hier auf den Kanaren mach ich einen großen Bogen um "echtes Fachwissen", was das Recht angeht...es gibt kaum was schlimmeres.
Da sind mir unsere Jungs hier 1000 x lieber mit ihren Emotionen und dem was sie so alle erlebt haben im Laufe der Jahre.
Das nennt man dann Lebenserfahrung und praktische know how.
Damit kommt man ein ganzes Ende !

Grüße Olaf
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4 Jahre 7 Monate her #45 von Bearded-Colliefan
Bearded-Colliefan antwortete auf AHK und Bike
Wir sind in vielen Fällen einfach eine besondere Spezies mit unseren Wohnkabinen, weil wir ja nicht nur eine gerade Last nach hinten sondern auch nach unten haben. Der Gesetzesgeber kann einfach nicht jede Möglichkeit aufführen.
Wichtig ist immer der absolute Freilauf der Deichsel. Nicht nur nach Links-Rechts sondern auch daran denken das die Deichsel bei einen Böschungswinkel nicht an die Kabinenboden kommen kann !
Und letztlich sind die Ordnungshüter selber in solchen Fällen oft unwissend u. greifen vermutlich nur ein wenn etwas offensichtlich den Straßenverkehr gefährdet ?! :Meinung:

Von 2009-2017 Navara (V6) Double Cab & Tischer Box 240 ca. 200 tkm mit Schneckenhaus.
Seit 2018 Dodge Ram 1500 CrewCab mit Prins Gasanlage u. umgebauter Tischer Box 240 = 130tkm bis dato....
& Wohnmobil Dethleffs Alpa

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4 Jahre 7 Monate her #46 von Fangorn
Fangorn antwortete auf AHK und Bike

Sonniger Süden schrieb: ...... und wenn’s da sonst nix weiter gibt an Vorschriften bin ich glücklich ;)


Du fragst nach Vorschriften.
Die erfordern Fachwissen und keine Lebenserfahrung.
Beispiel: Ich bin mir mit meinem Fachwissen absolut sicher das ein Ram mit einer großen Wohnkabine technisch nie ein Problem bekommen wird.
Die Vorschrift sagt aber das es aus Gewichtsgründen nicht erlaubt ist.

Wenn du also auf Lebenserwartung und know How setzt, dann mach.

Wenn du aber nach Vorschriften fragst, bist du in diesem Forum falsch weil zu 95% das Fachwissen, was verkehrsrechtliche Dinge angeht, auch nur aus dem Netz stammt.

Gruß Ulf

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4 Jahre 7 Monate her #47 von Sonniger Süden
Sonniger Süden antwortete auf AHK und Bike
Ulf, da hast Du sicherlich Recht, aber wenn das sog. Fachwissen schweigt :shock: ...dann gibt es immer noch die - wenn auch kleine Chance - dass jemand von uns hier in irgendeiner Form damit schon mal zu tun hatte. Und dann wird aus dieser Erfahrung letztendlich Fachwissen.
Deshalb meine Frage hier ans Forum. ;)

Grüße Olaf
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4 Jahre 7 Monate her - 4 Jahre 7 Monate her #48 von Jupp!
Jupp! antwortete auf AHK und Bike
Ich bin im letzten Jahr auf der Autobahn gewogen worden und durfte nicht weiter fahren!
Hab ich jetzt Fachwissen ??? :haumichweg:
Ulf und nicht vergessen es gibt hier sehr wohl einige mit sehr gutem Fachwissen (z.B. Ladungssicherung ) (Schwerpunktermittlung )
(Materialversuche) Und noch einiges mehr ! Keine Ironie !!!

Isuzu D - Max mit Tischer 260
guenther-becker.jimdo.com/
Letzte Änderung: 4 Jahre 7 Monate her von Jupp!.

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4 Jahre 7 Monate her - 4 Jahre 7 Monate her #49 von Pick-up Camper unterwegs
Pick-up Camper unterwegs antwortete auf AHK und Bike
Ulf, genau der Wortlaut findet sich auch in der StVZO.

§43: § 43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen.

(1) Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen müssen so ausgebildet und befestigt sein, dass die nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit - auch bei der Bedienung der Kupplung - gewährleistet ist. ...

(4) Anhängekupplungen müssen selbsttätig wirken. Nicht selbsttätige Anhängekupplungen sind jedoch zulässig,
...
2. an Krafträdern und Personenkraftwagen,
...
4. zur Verbindung von anderen Kraftfahrzeugen mit einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t.

In jedem Fall muss die Herstellung einer betriebssicheren Verbindung leicht und gefahrlos möglich sein.


So, und jetzt :Meinung: : wenn die betriebssichere Verbindung leicht und gefahrlos möglich ist, du dich also nicht unter das Auto legen musst, sondern leicht unter die Kabine greifen kannst um an-/abzukuppeln, eine vernünftige Sichtprüfung durchführen kannst ob richtig angekuppelt ist und mit geeigneten Mitteln auf festen Sitz prüfen kannst, dann würde ich kein Problem darin sehen und so einen Anhänger guten Gewissens ziehen. Und das ist dann eben "Stand der Technik".

:cab: VW Amarok - Nordstar Eco180


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Letzte Änderung: 4 Jahre 7 Monate her von Pick-up Camper unterwegs.

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4 Jahre 7 Monate her - 4 Jahre 7 Monate her #50 von Sonniger Süden
Sonniger Süden antwortete auf AHK und Bike
Genauso würde ich das mittlerweile auch sehen Sebastian, es gibt keine eindeutige Aussage dahingehend, und wenn die Sicherheit gewährleistet ist, selbst wenn ich unter den Überhang "kriechen" muss, läßt mir die STVO diesen Spielraum.
Um an die Anhängersteckdose (in dem Fall Kabine zum Fahrzeug) zu kommen muss ich auch mehr oder weniger drunterkriechen.

Ps:
dass aus Erfahrung letztendlich Fachwissen werden kann, ist natürlich nicht zwangsläufig ... offensichtlich.

Grüße Olaf
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4 Jahre 7 Monate her #51 von Pick-up Camper unterwegs
Pick-up Camper unterwegs antwortete auf AHK und Bike
Ein Dokument habe ich noch dazu gefunden: RICHTLINIE 94/20/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 1994 über mechanische Verbindungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängernsowie ihre Anbringung an diesen Fahrzeugen
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ....0020:20070101:DE:PDF

Abbildung 30: Freiraum für Kupplungskugel

Da stehen alles Maße und Winkel drin die es zu beachten gilt. Was sonst noch im Text steht? Ich hab jetzt nicht alles gelesen...

:cab: VW Amarok - Nordstar Eco180


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4 Jahre 7 Monate her #52 von Sonniger Süden
Sonniger Süden antwortete auf AHK und Bike
Jetzt versteht man das Ganze endlich einmal...! :lloll:

Grüße Olaf
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4 Jahre 7 Monate her #53 von Steffen HZJ /GRJ79
Steffen HZJ /GRJ79 antwortete auf AHK und Bike
Hi zusammen .
Bei mir wurde damals etwas von 30° vom Kugelkopf nach Oben vom TÜV gefordert .
Meine Kabine ist eingetragen und Überbaut die Anhängerkupplung .
Beim Neuen war das dann auch kein Problem 2017 .
Gruß Steffen

Steffen HZJ79/ GRJ79
Warmduscher und Toyofahrer !
HZJ79 / GRJ79 mit Der Fentje Kabine nach eigenen Vorstellungen .
Wechselsystem direkt auf dem Rahmen .
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4 Jahre 7 Monate her - 4 Jahre 7 Monate her #54 von Stefan
Stefan antwortete auf AHK und Bike
Danke !



Gruß Stefan
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4 Jahre 7 Monate her - 4 Jahre 7 Monate her #55 von Fangorn
Fangorn antwortete auf AHK und Bike

Jupp Mac Antoni schrieb: Ulf und nicht vergessen es gibt hier sehr wohl einige mit sehr gutem Fachwissen (z.B. Ladungssicherung ) (Schwerpunktermittlung ) (Materialversuche) Und noch einiges mehr ! Keine Ironie !!!


Hab ich nicht. Deshalb

Fangorn schrieb: ..... weil zu 95% das Fachwissen, was verkehrsrechtliche Dinge angeht, auch nur aus dem Netz stammt.


Aber das Thema ist ja jetzt geklärt.

Gruß Ulf

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