Frage 6d temp und Auflastung
- BiMobil
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Die Husky ist gebraucht , der Hilux ist neu
lt meinem KBA Link ist bei Buchstabe ZG die Einführungszeit 1.9.2019
letztes Zulassungsdatum der 21.12.2020
Sollte es ZE oder ZF sein dann gilt als letztes Zulassungsdatum 31.8.2020
Also Zulassung sollte passen , Auflastung ????
Zur Not muß es ohne Auflastung gehen
Gruß Rudi
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- NissanHusky
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Bei einer Husky 258? Glaube ich nicht, ist aber altes Thema.BiMobil schrieb: ...Zur Not muß es ohne Auflastung gehen...
Bis 31.08.2019 ist ja noch Zeit, warum sollte die Auflastung nicht klappen?
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- BiMobil
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warten wir mal ab ob es tatsächlich 6d temp wird und was die Auflast- Firmen dazu sagen
Gruß Rudi
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- MelOli
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Auch Eibach hat mich am Telefon anfang des Jahres als erstes nach meiner Abgaseinstufung gefragt, als es darum ging meine Federn ohne Gutachten eingetragen zu kriegen.
Ich denke schon, das es ein steiniger Weg wird solche Fahrzeuge demnächst Aufzulasten.
Gruß Oliver
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- Atlantik
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Und legt die Fahrzeugklasse N1 III, N2 jeder Informationsentnahme zu Grunde.
Es haben sich seit 2016 kräftige Änderungen ergeben.
Und ja, 6d temp dürfte für jede Gewichts- und Veränderungsmaßnahme am Fahrzeug (auch Chip-Tuning) problematisch werden.
Ab jetzt schlägt die Stunde der Serienfahrzeuge ...
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- Markus1975
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die Zertifizierung neuer Fzge ist ein komplexes Thema. Ich versuche es mal vereinfacht darzustellen:
Der neue Prüfzyklus berücksichtigt neben dem Leergewicht auch alle emissionsbeeinflussenden Maßnahmen (Luftwiderstand, Rollwiderstand, Antriebsart, …) des vom OEM gefertigten Fzge pro Motor-/Getriebe-Variante (inkl. aller Sonderausstattungen).
Die OEMs können hierbei Cluster bilden, bei denen verschiedene Varianten eines Typs in einer bestimmten Emission-Range liegen (z.B. 110-115g/km). Hierbei gilt für alle Typen dieser Variante die obere Grenze des Clusters.
=> Je größer das Cluster gewählt wurde, desto mehr Steuern zahlt der Käufer - auch wenn sein Fzg dem unteren Ecktyp entspricht.
Die Zertifizierung erfolgt mit einem Reifentyp der jeweiligen Dimension, der für dieses Fzg die besonders geeignet ist.
Reifen einer Dimension unterschiedlicher Marken haben jedoch verschiedene Rollwiderstände und somit Einfluss auf die Emissionen.
=> Das heißt aber noch nicht, dass wir bei einem Neuwagenkauf nun an bestimmte Reifen mit bestimmten Rollwiderstandsklassen gebunden sind
Was hingegen schwieriger werden könnte, ist für Umbauten am Fzg ein Gutachten zu bekommen - sofern der Umbau das Emissionsverhalten beeinflusst.
Das Wort könnte ist deshalb gewählt, weil diesbzgl. gesetzlich noch nichts eindeutig geregelt ist.
Meine persönliche Einschätzung ist, dass es auch später Auflastungsgutachten geben wird. Diese Auflastungen werden dann u.U. ein wenig teurer, wenn die Anbieter die Zertifizierung durchführen müssen.
In der AMS gab es vor einiger Zeit einen interessanten Bericht zu dem Thema Fzg.umbauten / Tuning:
AMS: Tuner in der WLTP-Falle
Beste Grüße
Markus
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- BiMobil
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Danke für die neue ,aktuelle Liste vom KBA
was hat es mit den Gruppen auf sich
Was sagt jeweils die Gruppe I , II bzw. III aus ?
Edit : erledigt : Gruppe III: Bezugsmasse von mehr als 1 760 kg,
Gruß Rudi
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- BiMobil
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Ich will nicht " Schwarzmalen " aber es macht nachdenklich was auf uns und die Kabinenhersteller zu kommen kann / wird.
Wenn schon ein Dachträger bzw. etwas höhere Federn keine ABE bekommen .
Dann wird der Eintrag der Wohnkabine auch der Vergangenheit angehören .
Die Kabine verändert den cw Wert und erhöht den Verbrauch um ca. 2 l , ebenso den Schadstoffausstoß.
Also Kabine nur noch als Ladung ohne Auflastung transportieren .
Bimobil und Co wird es doppelt treffen , da ist ein Eintrag zwingend erforderlich , da geht nichts mit Ladung .
Ich will gar nicht weiter spinnen was das für viele Kabinenbesitzer bedeutet wenn der PU getauscht werden muß .
Ebenso bekommen die Händler ein Problem
Karlheinz hat es geschrieben
" Ab jetzt schlägt die Stunde der Serienfahrzeuge ..."
Edit : @ Simon , ich glaub dir wird jetzt etwas übel
Gruß Rudi
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- MelOli
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Es wird bestimmt Lösungen geben. Der Kombi der den Wohnwagen zieht hat auch ganz andere Abgaswerte. Trotzdem begeht er nicht gleich Steuerhinterziehung und verliert seine Zulassung.
Vielleicht gibt es ja demnächst HD Fahrwerke seitens der Hersteller oder die Möglichkeit in die Klasse Wohnmobil zu wechseln.
Aber es stimmt schon... Einfacher wird es nicht!
Man wird sehn...
Gruß Oliver
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- Markus1975
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so kritisch sehe ich das Thema (noch) nicht. Es gibt bis dato noch keine eindeutige gesetzliche Regelung.
Ich denke auch nicht, dass es Probleme bei Dachboxen, Fahrradträgern oder Wohnkabinen (als Ladung) geben wird.
Für Umbauten an Fzgen, Festaufbauten und Wohnmobilhersteller wird es sicher nicht einfacher. Aber gerade letztere Gruppe hat eine ausreichend große Lobby, um die berechtigten Interessen bei der Gesetzgebung berücksichtigen zu lassen .
Beste Grüße
Markus
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- Atlantik
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Diese Nutzung oder Nichtnutzung ist kaum kontrollierbar und monetär schwer bewertbar.
Allerdings könnte eine Auflastung richtig Geld kosten, ausgehend von der Annahme, dass der Zuwachs an Gewicht nachhaltig genutzt wird = schwere Kabine.
Auch die Fahrzeuggattung "Pick Up" implementiert "Ladung" und somit könnte ev. ein genereller Lastaufschlag verrechnet werden = leichte Kabine.
In beiden Fällen wäre dann die mögliche Kabine als Ladung eingepreist.
Auflastungen wird es weiter geben, macht ja in einigen Fällen auch Sinn.
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- Atlantik
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MelOli schrieb: Rudi, sooo scharz würde ich jetzt garnicht malen wollen.
Es wird bestimmt Lösungen geben. Der Kombi der den Wohnwagen zieht hat auch ganz andere Abgaswerte. Trotzdem begeht er nicht gleich Steuerhinterziehung und verliert seine Zulassung.
....
Das ist doch einfach, diese zusätzliche Steuerlast trägt dann der Wohnwagen.
Er erzeugt zwar kein CO2, aber dessen Betrieb auf der Straße erzeugt einen Mehrverbrauch, den man gemittelt zu Grunde legt.
Und dann wird ein Kilometerzähler eingebaut und beim TÜV abgelesen - Steueraufkommen geklärt, Rechnung kommt.
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- BiMobil
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Danke für die sachliche Diskussion
Nochmal auf die KBA Liste zurück zu kommen .
N1 Gruppe III gibts nicht so viele
Eigentlich kommt zum jetzigen Zeitpunkt nur Buchstabe AF und CI in Frage -
Alle anderen sind ab 31.August 2019 nicht mehr zulassungsfähig .
CI ist erst ab 1.9.2020 vorgeschrieben ( ich glaub nicht das die jetzt schon ausgeliefert werden )
bleibt AF ab 1.9.19 Einführung ,bis 31.8.2020 zulassungsfähig ( also EURO 6c )
Gruß Rudi
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- MelOli
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Er erzeugt zwar kein CO2, aber dessen Betrieb auf der Straße erzeugt einen Mehrverbrauch, den man gemittelt zu Grunde legt.
Und dann wird ein Kilometerzähler eingebaut und beim TÜV abgelesen - Steueraufkommen geklärt, Rechnung kommt.
Juchu!
Und da die Steuern ja jährlich zu entrichten sind, können die Jungs dann auch jedes Jahr zum TÜV. Da freut der sich auch.
Na dann hätten wir doch wieder alles richtig gemacht!
Gruß Oliver
Nordstar Camp 6S auf Ford Ranger Extracab
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BiMobil schrieb: Dann warten wir mal ab welche Gemeinheiten auf uns zu kommen .
Danke für die sachliche Diskussion
Nochmal auf die KBA Liste zurück zu kommen .
N1 Gruppe III gibts nicht so viele
Eigentlich kommt zum jetzigen Zeitpunkt nur Buchstabe AF und CI in Frage -
Alle anderen sind ab 31.August 2019 nicht mehr zulassungsfähig .
CI ist erst ab 1.9.2020 vorgeschrieben ( ich glaub nicht das die jetzt schon ausgeliefert werden )
bleibt AF ab 1.9.19 Einführung ,bis 31.8.2020 zulassungsfähig ( also EURO 6c )
Scheint irgendwas technisch nicht zu funktionieren oder die Gesetzesänderung hat die Realität eingeholt:
AC, BC (EURO 6 b / 6c) hört am 31.08.2019 auf
aber auch
AI, BI (EURO 6 temp) hört am 31.08.2019 auf.
CI (EURO 6 temp) beginnt ab erst am 01.09.2020.
Lücke: 01.09.2019 bis 31.08.2020.
Siehe da: 01.09.2019 bis 31.08.2020 -> AF (EURO 6c).
Richtig, aber warum wohl ?
Von möglichem 6d temp zurück auf 6c ?
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- Atlantik
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Der neue Ranger mit den 2.0l BiTurbo-Motoren kommt jetzt (immer noch) mit EURO 6c auf den Markt.
Mit der 10-Gang-Automatik und mit Schraubenfedern an der Hinterachse.
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Vom ersten Auflaster habe ich eine Antwort bekommen:
WLTP und RDE gilt anscheinend nur für Neuzulassungen.
Also müsste man das Fahrzeug nur Zulassen und dann die Auflastung eintragen lassen.
Grüße Simon
Toyota Hilux mit Bimobil 258
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Friedrich schrieb: Wie wird denn dieses Problem eigentlich im EU-Ausland gesehen? Ich kann mich dunkel erinnern, dass ein Auflaster oder Zubehörhöker mit TÜV-Gutachten aus Österreich kam. Ging dann am Ende auch. Warum also kein Auflastungsgutachten z.B. aus Rumänien oder sonst einem EU-Land? Vielleicht sieht man diese Abgasproblematik andernorts nicht ganz so akademisch, wie bei uns?
Das Risiko dann hier in D den PU ohne Betriebserlaubnis auf dem Hof stehen zu haben - die Nerven (und das Geld für Rückbau) muss man dann halt haben.
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- manfred65
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Ich muss Atlantik da zustimmen:
- mein F-250 lief 11 Jahre in NL. EU oder?
Keine Chance ohne den 21er eine Zulassung zu bekommen.
- jetzt unser T5 Doka! Bj. 2009 gebaut wo? Ich meine in D. Gebaut für die EU, lief 9 Jahre in Österreich. Jetzt wieder zuhause in D. Alles easy! Ab zur sZulassung und GO?
Gut dass ich dem Vorbesitzer neuen TÜV abgehandelt habe...
Ihr ahnt es schon: genau Paragraph 21 musste es sein. Im Gutachten steht jetzt: „ Erstellt in Anlehnung an EWG/xy...usw.“ An der Anlehnung hängt sich jetzt der Auflastungs TÜVler auf!
Ergo:
EU -Regeln interessieren unsere Behörden offensichtlich nur als eine Art rotes Tuch. Aber als Ausrede wenn der Beamtenschimmel mal wieder wiehern will sind sie beliebt.
LG aus Mittelschwaben
Viola und Manfred
Importeur für Wohnkabinen der Marken BundutecUSA und GEOCamper
www.wohnkabinenforum.de/forum/amerikanis...co-popup-renovierung
1992 Jayco-Popup + 1989 F250 und Isuzu D-Max SpaceCab mit wechselnden Wohnkabinen von BundutecUSA und GEOCamper
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