Topic-icon Frage Gewicht mit Hermann Royal 250

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4 Jahre 10 Monate her - 4 Jahre 10 Monate her #41 von caddytischer
caddytischer antwortete auf Gewicht mit Hermann Royal 250
Moin,

MelOli:
Aufbaurichtlinien sind anscheinend auch nicht in Stein gemeißelt .

Doch, das sind sie. Das wird man spätestens dann merken, wenn man versucht seine "Ladung" eintragen zu lassen.
Wie Bimobil das so machen kann ist ganz einfach. Sie lassen die Kabinen nicht eintragen und lehnen somit jede verantwortung dafür ab.


Jein, Der Fahrzeughersteller ist aus der Verantwortung, wenn relevante Teile der Aufabaurichtlinie nicht beachtet werden. Ob das der Nutzer dann weiß steht auf einem anderen Blatt Papier. aus meiner Sicht ist die Aufbaurichtlinie ist in erster Linie für gewerbliche Umrüster, die Aufbauten fest mit der Ladefläche verbauen, Kommunalpritschen, Kühlkoffer und und.
Für jemand der in der Konstruktion, im Maschinenbau, o.ä. tätig ist sind diese Art von Regelwerken Alltag. Für jemand der damit beruflich nichts am Hut hat, z.B. Bankkaufmann/frau, ist Das ersteinmal unbekannt.
Das sind dann die Fragenden im Forum!!! die sich HIER schlaumachen wollen und auf die Aussagen die getroffen werden eventuell verlassen!!! Da hilft nur der fachlich fundierte Rat und kein "rumgeeire", fachliche Beiträge verharmlosen, schlechtreden.

zum Eintragen, Wohnkabine
Ich habe einen amtlich annerkannte Sachverständigen (aaS) "damals" vor dem Anmelden, kontaktiert, weil ich überlegt habe den wahlweisen Eintrag umzusetzen. Aussage war "damals": muß mit dem Fahrzeug nach den Regeln der Technik fest verbunden sein. Es gibt keine Wahlweise Eintragung. Die einzige Wahlweise Eintragung kenne ich bei Motorrädern. Mein altes Motorrad darf mit oder ohne Seitenwagen fahren.
Ich wollte aber den PU als PU und mit der Wohnkabine nutzen. Mein Kenntnisstand ist, das es keine doppelte Nutzung gibt die eingetragen wird. Entweder Womo ODER PU (mit Ladung zum Wohnen).

Als Sonderfall sehe ich Bimobil, wenn der Aufbau fest mit der Ladefläche verbunden ist, dann ist es a.) Womo und b.) Bimobil steht für die Umbauarbeiten in der Verantwortung. Natürlich würde es Bimobil (und auch andere Hersteller) "gut zu Gesicht stehen", wenn sie die Aufbaurichtlinien bei dem Aufbauen des Wohnmobils berücksichtigen. Ansonsten steht Bimobil "voll" in der Verantwortung. Das wird zudem noch spannend, wenn einige notwendigen Umbauten dazu führen ,dass die Herstellergarantie komplett oder für Baugruppen erlischt.
Ich höre die Aufschreie, aber kennt jemand einen Jemand der geklagt hat, weil am Fahrzeug sicherheitsrelevante Teile kaputt gegangen sind und der Fahrzeughersteller die Garantie abgelehnt hat?

Ob sich der aaS mit der Aufbaurichtlinie auseinander setzt, dass bleibt in seiner Verantwortung. Wenn er gut ist, tut er das.

Aus meiner Sicht wäre schon etwas gewonnen, wenn die Wohnkabinenhersteller ein Wiegeprotokoll, über die Lage des Schwerpunktes auskunft geben, die Ladungssicherungspunkte (so wie in den Regelwerken festgelegt) kennzeichen.
Wenn die Ladungsbefestigungspunkte dann noch mit Airlinerschienen realisiert werden, dann wäre das SUPER.

Das wird, aus meiner Sicht, nur umgesetzt wenn, Kunden vor dem Kauf darauf bestehen. Dafür muss der Kunde aber Klarheit haben. Auch den Mut haben, wenn ein Hersteller rumeiert, den Kauf nicht zu tätigen.
Sind wir wieder beim Forum. Hier fragt er dann. Dann kommen die Beiträge............:hmm:


so oft wie diese Art von Themen mit den gleichen Kommentarvererläufen hier hochploppen, ist zu überlegen, eine Datenbank anzulegen. Was genieße ich die Datenbank eines anderen (Motorrad) Forums. Fachlich auf der Höhe, nach dem Vieraugenprinzip die Beiträge eingestellt.

caddytischer, Claus
Letzte Änderung: 4 Jahre 10 Monate her von caddytischer.
Folgende Benutzer bedankten sich: manfred65, Pick-up Camper unterwegs
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4 Jahre 9 Monate her #42 von mingelopa
mingelopa antwortete auf Gewicht mit Hermann Royal 250

caddytischer schrieb: Mein Kenntnisstand ist, das es keine doppelte Nutzung gibt, die eingetragen wird.


Da mein Kabinenhersteller gar nichts unternommen hat, habe ich das schließlich selber beim TÜV erledigen müssen. Bei mir steht, schlicht und einfach, Wechselaufbau im Schein. Da bleibt es Dir überlassen, wieviele Nutzungen Du Dir ausdenkst und umsetzt.

Cheers Michael
[tʃɪəz] [ˈmaɪkəl]

Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. (Albert Einstein)
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4 Jahre 9 Monate her - 4 Jahre 9 Monate her #43 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Gewicht mit Hermann Royal 250
Edit :
Schreib ich chinesisch oder was ?
Der Tread ist ab sofort geschlossen .

Da der Beitrag mittlerweile komplett in die andere Richtung gedriftet ist bitte nur noch Post zum eigentlichen Thema .

Sollten weiterhin anderen Post kommen lösche ich kommentarlos und mach hier dicht

Mod. Rudi

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine
Letzte Änderung: 4 Jahre 9 Monate her von BiMobil.
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