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10 Jahre 8 Monate her - 10 Jahre 8 Monate her #21 von Jens Heidrich
Dafür kann einem TÜV Prüfer auch lange an die Flügel gefasst werden, auch wenn der Gau erst beim Drittbesitzer eintritt.

Dann sind da seit jüngstem auch die Aufbaurichtlinien von Ford und VW. Da kann man eigentlich keine Kabine eintragen, weil das von vornherein gegen die Anweisung der Hersteller geht.

Seit zwei Jahren gibt es außerdem wieder deutlich verschärftere Regeln für so Umbauten.

Ich habe einen Mann beim TÜV Nord, der pro Jahr eine große zweistellige Zahl Auflastungsfahrwerke bei mir abnimmt, selbst der ist dem Thema Woka Eintragung gegenüber aus oben genannten verständlichen Gründen nicht sonderlich aufgeschlossen.

Außerdem ist die Kabine als Ladung in meinen Augen ideal. Fliegt jemanden bei ein Jahr alten Amarok oder Ranger oder auch was auch immer das Getriebe um die Ohren, dann könnte ein Hersteller wegen der Woka Eintragung sagen: Verändertes Fahrzeug, nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch, Garantie erloschen.

Die Woka als Ladung, das Gespann bei www.freizeit-schwarz.de versichert und die Welt ist schön. :wink:

Lieben Gruß,

Jens

"An dem Tag, an dem Du denkst Du kannst nicht mehr besser werden, fängst Du an immer den gleichen Song zu spielen." David Bowie (1947-2016)


Jens Heidrich ist Generalimporteur für Wohnkabinen der Marke Four Wheel Campers und Markeninhaber von Nordstar und Camp-Crown Wohnkabinen.
Letzte Änderung: 10 Jahre 8 Monate her von Jens Heidrich.
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10 Jahre 8 Monate her #22 von wokarok

Jens Heidrich schrieb: Die meisten Kabinenhersteller können weder ordentlich belegen wie die Zurrpunkte aufgebaut sind, haben keine belegten offiziellen Belastungstests der Zurrösen, haben kein Splitter- bzw. Entflammbarkeitsgutachten für das GFK usw..

Der TÜV Ingenieur soll also auf blauen Dunst etwas eintragen, ohne die Beschaffenheit zu kennen. Sicheres Kurvenverhalten, Eichtest und so weiter sind wichtige Stichworte, und vor allem, dass die Kabine nicht bei einem Unfall als 1.000 Teile Puzzle in die nächste vollbesetzte Eisdiele segelt.

Ich würde als TÜV Mann auch nicht unbedingt meinen Job, meine Freiheit und meine ruhigen Nächte riskieren, für 250,-- Euro Sondereintragung. Da würde ich auch lieber 5x für 50,-- Euro ne Hauptuntersuchung machen.

Es ist schon gut, dass die meisten Kabinen Ladung sind. :wink:

Bimobil und Tischer werden Ihre Hausaufgaben gemacht und entsprechende Gutachten haben. Da sieht das dann für den Prüfer schon anders aus.

Lieben Gruß,

Jens[/quot

Hallo Jens,

kann ich schon einsehen. Bin trotzdem der Meinung das ich das Prinzip fast aller Kabinen sehr ähnelt. Wenn Tischer einträgt sollte doch eine Nordstar auch einzutragen sein, Gutachten hin oder her. Da wirst du mir doch möglicherweise recht geben.
Die Gretchen Frage ist doch genau der Fall eines Unfalls. Bin mir da einfach nicht sicher ob ein Gericht die Kabine dann noch als Ladung sieht.
Da ich das Fahrzeug aufgelastet habe ist die Garantie sowieso schon in Gefahr. Da sehe ich keinen großen Unterschied mit Woka Eintragung. Vieleicht ist es auch im Ausland ein Vorteil ein "offiziell éingetragenes" Gefährt zu haben.

Gruß Jörn

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10 Jahre 8 Monate her #23 von wokarok

815er schrieb: Natürlich hat Jens da schon Recht, aber meine Nordstar ist eingetragen :ka:


Das ist echt eine sehr schöne Kombination die du fährst. Passt perfekt zusammen! Wenn das der TÜV einträgt zeigt es doch das es geht, obwohl nach meinem Wissen laut Aufbaurichtlinen von VW der maximale Überhang ca. 62cm beträgt. Das dürfte mit der Camp Flex recht knapp sein?

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10 Jahre 8 Monate her #24 von wokarok

Schumacher schrieb: Wenn ich das richtig verstehe hast du eine normale Kabine auf der Pritsche stehen?
Dann ist die kein Wechselaufbau sondern Ladung.
Ladung kann und darf nicht eingetragen werden.
Wenn's trotzdem wer einträgt :ka:
Fred


Soweit ich weis verkauft allein Tischer ca. 200 Kabinen im Jahr, in der Regel mit Eintrag.
Leider gibt es wohl keine eindeutigen Regeln für dieses Nischenthema.

Gruß Jörn

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10 Jahre 8 Monate her - 10 Jahre 8 Monate her #25 von Jupp!
Soweit ich weis verkauft allein Tischer ca. 200 Kabinen im Jahr, in der Regel mit Eintrag.

Das mit den 200 Kabinen im Jahr halte ich für ein Gerücht!!!!!!

Isuzu D - Max mit Tischer 260
guenther-becker.jimdo.com/
Letzte Änderung: 10 Jahre 8 Monate her von Jupp!.

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10 Jahre 8 Monate her #26 von Schumacher
Keine Ahnung was Tischer macht.
Wenn die Kabine nur mit Spanngurten auf die Pritsche gespannt wird, ist sie nicht fest verbunden.
Als was soll die dann Eingetragen werden? Wechselnde Ladung? :haumichweg:
Fred

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10 Jahre 8 Monate her #27 von Sven_Adv

Schumacher schrieb: Als was soll die dann Eingetragen werden? Wechselnde Ladung? :haumichweg:
Fred


Also bei mir im Schein steht "LKW offener Kasten" und als Ergänzung "W.W. Ausr. M. Wohnaufbau, Typ Camp 8L, ...."

Gruss Sven

ehemals Chevy Silverado mit Nordstar 8L
und zur Zeit mit MB 1120 und FM2-Shelter

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10 Jahre 8 Monate her #28 von Volker1959

Schumacher schrieb: Keine Ahnung was Tischer macht.
Wenn die Kabine nur mit Spanngurten auf die Pritsche gespannt wird, ist sie nicht fest verbunden.
Als was soll die dann Eingetragen werden? Wechselnde Ladung? :haumichweg:
Fred

Hallo Fred
Du bist eben noch nicht wirklich im Thema!
Wenn man die Wahlweise Eintragung hat ist das Auto, wenn die Kabine drauf ist kein LKW mehr sondern ein Sonder KFZ Wohnmobil! Dann kann man z.B. mit Kabine drauf auch Sonntags mit Anhänger fahren, oder in meinem Fall darf ich mit Kabine 100 km/h fahren und ohne Kabine nur 80 :top:

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
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10 Jahre 8 Monate her - 10 Jahre 8 Monate her #29 von abertram
Da ich seit mehreren Jahren meine Autos bei AXA versichere habe ich letzten September (2013) dort angefragt: deren Aussage war, eine Eintragung als "Wechselweise Wohnaufbau", dann ist die Kabine auch bei Axa mit versichert, im Versicherungsschein steht "Campingfahrzeug". Was Axa allerdings bisher nicht gebracht hat ist eine Ergänzung im Versicherungsschein, dass die abgestellte Kabine gleich versichert ist. Es steht irgendwo im Kleingedruckten, dass Zubehöt versichert ist und die eingetragene Kabine sei Zubehör.

Die Eintragung beim TÜV in Ludwigsburg war kein Thema, habe dort gesagt, dass wegen Versicherung die Eintragung als WW Wohnaufbau erfolgen soll. Die Kabine hat er aufgenommen (Länge, Breite, Höhe, Gesamt- und Hinterachslast) und eingetragen, dass ich dafür die Heckklappe abbauen muss. Über die Befestigungspunkte habe ich keinerlei Papiere beim Kauf erhalten und es gab beim TÜV keinerlei Nachfrage hierzu. Ich kann mir kaum Vorstellen, dass das am Hersteller des Aufbau liegen soll, allerdings hat er natürlich sowohl Hersteller, Typ und die Serien-Nr. in das Gutachten geschrieben. Nichts gegen Freizeit Schwarz, aber es gibt durchaus auch Wettbewerb.

@Jens: Macht es für Deine Besucher in der Eisdiele einen Unterschied, ob eine engetragene Kabine oder eben Ladung fliegen geht? Eigentlich nicht, nur als be-(oder ge-)troffener wäre mir lieber, dass die Ladung beim TÜV begutachtet (und regelmässig nachgeprüft) wird, hierzu gibt es aber keinerlei Verpflichtung.

Zuerst MB308D-P (Eigenausbau ehemals Post- Kögelkoffer), jetzt Ford Ranger mit Nordstar Eco200
Letzte Änderung: 10 Jahre 8 Monate her von abertram.

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10 Jahre 8 Monate her #30 von Volker1959

abertram schrieb: Nichts gegen Freizeit Schwarz, aber es gibt durchaus auch Wettbewerb.

Fragt sich zu welchem Preis?
Da gibts riesige Unterschiede!
Bin auch nicht bei Schwarz, sondern bei Horbach zu einem Super Preis :top:
Ich glaube günstiger als bei denen geht es kaum noch!
Lasse mich aber gern eines Besseren belehren :wink:
Was zahlst Du denn, und mit welchen Prozenten?

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10 Jahre 8 Monate her #31 von Volker1959

abertram schrieb: Nichts gegen Freizeit Schwarz, aber es gibt durchaus auch Wettbewerb.

Fragt sich zu welchem Preis?
Da gibts riesige Unterschiede!
Bin auch nicht bei Schwarz, sondern bei Horbach zu einem Super Preis :top:
Ich glaube günstiger als bei denen geht es kaum noch!
Lasse mich aber gern eines Besseren belehren :wink:
Was zahlst Du denn, und mit welchen Prozenten?

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10 Jahre 8 Monate her #32 von camping-franz
Hallo Volker,
sehe ich genauso und habe auch das Problem mit dem Anhänger.
Brauche unbedingt den Eintrag "wahlweise Wohnmobil"
Bin da noch am "kämpfen"

Ehemals Amarok mit Popup Four Wheel Grizzly mit Amarok Option .
In Zukunft Dethleffs Grand Alpa A 7820

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10 Jahre 8 Monate her #33 von Volker1959
Ich drück dir die Daumen :top:

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10 Jahre 8 Monate her #34 von pcalbe
Hallo WOKAROK,

wir fahren eine Wagner Wohnkabine K260 auf einem Isuzu D-max Space-Cab. Wir haben die Kabine beim TÜV in Neu-Ulm ohne Probleme abnehmen lasen. Es werden dabei die Maße mit aufgesetzter Kabine ermittelt. Diese wird weiterhin als Ladung transportiert und kann dann bei der zuständigen Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein eingetragen werden.

mfg
@lbe
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10 Jahre 8 Monate her #35 von mingelopa
Mir hat der TÜV Lkw mit Wechselaufbau eingetragen. Wohnkabine fährt als Ladung. Ist für mich so okay. Hat manchmal Vorteile, auch im Ausland. An der noblen Strandpromenade von Benidorm in Spanien mögen die keine Wohnmobile durchfahren sehen. Deshalb haben sie ein Schild max. 2 m Breite aufgestellt. Bin trotzdem durch hinterm breiten Linienbus. Polizei hat mich gestoppt. Zulassung rauf und runter studiert, aber da steht nur 1,75 m Breite. Waren wohl schlecht vorbereitet und mußten mich dann fahren lassen. Mein Bandmaß hab ich ihnen nicht zur Verfügung gestellt. :mrgreen:

Cheers Michael
[tʃɪəz] [ˈmaɪkəl]

Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. (Albert Einstein)
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10 Jahre 8 Monate her #36 von abertram

Volker1959 schrieb:

815er schrieb: Natürlich hat Jens da schon Recht, aber meine Nordstar ist eingetragen :ka:

Meine Nordstar war auch eingetragen und das war kein Problem damals!
Meine jetzige Kabine ist auch eingetragen, aber ich weiss genau wie die Halter beschaffen sind und würde da als Tüvprüfer gaaaanz sicher nicht für unterschreiben :screwy:


Volker,
Vorsicht mit einer solchen Aussage: ob Eingetragen oder nicht, für die Ladungssicherung bist in jedem Fall Du als Fahrer zuständig. Wenn Du selbst dieser Ladungssicherung nicht traust solltest Du sie schleunigst verstärken :hmm:
Und wie oben beschrieben, hat der TÜV bei mir -trotz des Alter der Kabine- der Befestigung kaum Aufmerksamkeit geschenkt.
Es spielen aber für den TÜV da mehr Punkte rein: bei meinem 308D war bauartbedingt bei 120 km/h ein Ende erreicht, mit der aktuellen Kombi erreiche ich auch noch 160 km/h... Dazu muss die Bremsleistung des Fahrzeuges ebenso passen wie der Pflegezustand. Mit den damals von der Post ausgelutschten Spurstangengelenken habe ich den 308er nicht gefahren, obwohl das Lenkungsspiel bei der letzten HU nicht beanstandet wurde. Da waren sowohl die Köpfe der Spurstangen fällig als auch die Gummis der Stabilisatoren. Die Bremsleistung der Hinterachse hat mir zwei mal den Zweitbesuch zur HU beschert, bis ich jeweils vorher den Nachstellmechanismus zerlegt, gangbar gemacht und die Trommelbremse dann frisch eingestellt habe vor HU. Siehe da, die Bremsleistung war spürbar besser... Bei solch einer Basis dann die Verlagerung des Schwerpunktes und die riesige Windangriffsfläche einzutragen ist für den Prüfer sicherlich eine Herausforderung, zumal er ja dabei eigentlich gleichzeitig nicht auch die HU ausführt und die Kunden bestimmt nicht immer einsichtig sind...

Zuerst MB308D-P (Eigenausbau ehemals Post- Kögelkoffer), jetzt Ford Ranger mit Nordstar Eco200

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10 Jahre 8 Monate her #37 von Volker1959
@abertram
Deine Ösen in der Nordstar ziehe ich dir auch mit einem Spanngurt aus der Halterung wenn ich mich etwas anstrenge :lol: Zumindest bei einer Gebrauchten Kabine !

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10 Jahre 8 Monate her #38 von abertram
Das bestreite ich nicht! Aber bis zu dem Punkt habe ich vertrauen in die Ladungssicherung und ich hoffe, dass mich meine Ohren nicht im stich lassen, damit ich das knacken vom Holz garnicht erst wahrnehmen muss.
Bedenken habe ich bei den Kabinen, deren Holz und Isolierkunststoff (aus dem Hause BASF) schon einmal Bekanntschaft mit eingedrungenem Waseer gemacht haben. Wenn das nicht vernünftig repariert wird denke ich ist das Abladen eine Frage der Zeit.

Zuerst MB308D-P (Eigenausbau ehemals Post- Kögelkoffer), jetzt Ford Ranger mit Nordstar Eco200

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10 Jahre 8 Monate her #39 von wokarok
Hallo pcalbe,

bist du zufrieden mit deiner Wagner und auch mit der Befestigung?
Hast du die bei der Eintragung irgendwelche Unterlagen benötigt?

MfG Jörn

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10 Jahre 8 Monate her #40 von wokarok
Hallo Franz,

drücke dir die Daumen! Lass mal wissen wenn du weitergekommen bist. Werde es auch so machen. Haben ja das gleiche Fahrzeug (aber darum geht es wohl nicht).

MfG Jörn
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