Topic-icon Frage pkw steuer für womos ist ZUNÄCHST vom tisch

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19 Jahre 4 Monate her #1 von zobelix
wie es in der letzten zeile steht

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19 Jahre 2 Wochen her #2 von DerEine
DerEine antwortete auf lezter Stand WoMo Steuer vom 01.12.05
Pressemitteilung

veröffentlicht am: 01.12.2005

Einigung über Wohnmobil-Besteuerung im Finanzausschuss des Bundesrates

Berlin. Der Finanzausschuss des Bundesrates hat sich heute (1. Dezember) in Berlin auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die Besteuerung von Wohnmobilen und anderen Fahrzeugen über 2,8 Tonnen Gesamtgewicht regelt. Die Regelung sieht vor, schwere Fahrzeuge, die vorwiegend der Beförderung von Personen dienen, rückwirkend ab1. Mai 2005 nicht mehr nach Gewicht, sondern wie alle anderen Pkw auch, nach Hubraum und Emissionsverhalten zu besteuern.

Eine Sonderregelung soll dagegen für Wohnmobile gelten. Mit Rücksicht auf die lange Nutzungsdauer sollen diese über fünf Jahre mit erheblichen Abschlägen stufenweise an die PKW-Besteuerung nach Hubraum und Emissionsverhalten herangeführt werden. Um der besonderen Bestimmung von Wohnmobilen Rechnung zu tragen, erhalten die Halter von 2011 an einen 20-prozentigen Abschlag auf die vergleichbare Kfz-Steuer für PKW.

Damit hat Finanzminister Wiegard sein Vorhaben, auf die besondere Situation der Wohnmobilisten Rücksicht zu nehmen, umsetzen können.

Der Beschluss des Finanzausschusses ist nur der erste Schritt im Gesetzgebungsverfahren, an dem noch Bundesrat und Bundestag mitwirken müssen, damit das Gesetz wirksam werden kann.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Dr. Heiko Scharffenberg
Pressestelle Finanzministerium, 24105 Kiel
Telefon 0431 988-3906 Telefax 0431 988-4176
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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19 Jahre 2 Wochen her #3 von chevysurfer
Nun hat es ja die PU Fahrer mit Womozulassung doch erwischt.Wenn auch in abgeschächter Form.
Bei einem 6,5Liter Diesel sind es zw.1777 und 2443 Euro minus 20% Steuern.Je nach dem ob mann Euro 1 hat oder nicht.
Richtig günstig sind die Japaner auch nicht mehr.

Hang Loose Andre
ChevyPU C1500 jetzt wieder ohne A*H*SE Camper

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19 Jahre 2 Wochen her #4 von QuestMan
Ich glaube ich verzichte besser auf die Eintragung einer Kabine und bleibe erst mal 1 1/2 Kabiner LKW. :wink:
Die kommen bei den hier üblichen "Wahlweise - Eintragungen" bestimmt bald auf die Idee sich die "wahlweise" höhere Steuer zu genemigen. :shock:

Grüße

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19 Jahre 2 Wochen her #5 von DerEine

QuestMan schrieb: Ich glaube ich verzichte besser auf die Eintragung einer Kabine und bleibe erst mal 1 1/2 Kabiner LKW. :wink:


@questman
Das wird Dich nicht viel weiterbringen. Geplant ist wohl EU weit alle Fahrzeuge unter 3,5t einheitlich als PKW's zu versteuern! :?

cu Andreas

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19 Jahre 2 Wochen her #6 von &soweiter

Geplant ist wohl EU weit alle Fahrzeuge unter 3,5t einheitlich als PKW's zu versteuern!


Wo kommt die Info her :?: :?:

Werner

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19 Jahre 1 Woche her #7 von hudsonbay
hudsonbay antwortete auf schreiben an Pro 7 und Sat1
bitte mitmachen, vielleicht bringts was:
www.uscar-forum.de/forum/topic.asp?TOPIC_ID=34143">www.uscar-forum.de/forum/topic.a ... C_ID=34143

eigentlich wollte ich meine kabine auch "wahlweise" eintragen lassen, das glaube ich lass ich nun auch??!!

Dodge Ram 3500 Dually, 6,7 cummins diesel + Lance 835

<a class="postlink" href="www.Boarische-Amifahra.de">www.Boarische-Amifahra.de

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Mein Treffen in Südbayern vom 30.4.-2.5.2010

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19 Jahre 1 Woche her #8 von QuestMan
QuestMan antwortete auf Re: schreiben an Pro 7 und Sat1

hudsonbay schrieb: eigentlich wollte ich meine kabine auch "wahlweise" eintragen lassen, das glaube ich lass ich nun auch??!!


Geht mir auch so. :wink:

Grüße

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19 Jahre 1 Woche her #9 von Magnum97
Guten Morgen!

Kann man die Kabine sozusagen dauerhaft als Ladung durch die Gegend fahren, ohne dass im Schein überhaupt irgendwelche Änderungen vorgenommen werden müssen?
Kann die Kabine dann separat als Ladung versichert werden?
Wenn ich das alles richtig verstanden habe, was ich hier in verschiedenen Beiträgen gelesen habe, dann werden irgendwann alle PU mit im Schein eingetragener Kabine irgendwann nach Hubraum besteuert und ein PU ohne eingetragene Kabine hat die Chance weiter ein LKW mit versicherter "Ladung" zu sein?

Gruß
Renate

Ford Ranger Wildtrak Doppelkabiner

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19 Jahre 1 Woche her #10 von Reini
@Renate: Mit einem Doka, wo die Ladefläche i.d.R. kürzer als der Fahrgastraum ist, wird Euch das Finanzamt möglicherweise sowieso über kurz oder lang am A... kriegen - egal, was im Brief steht. Also seht zu, dass Ihr wenigstens nicht auch noch bei der Versicherung doppelt rasiert werdet. Wenn Ihr beim ohnehin schon unverschämt teuren Lkw-Tarif die Kabine als "Ladung" versichert (wobei sie dann i.d.R. auch wirklich nur im aufgesattelten Zustand versichert ist!), setzt Euch besser erst mal hin und stellt das Riechsalz bereit, bevor Ihr Eure Beitragsrechnung lest.... :twisted:

Grüße aus 'm Wald,

Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)

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19 Jahre 1 Woche her #11 von Magnum97
Magnum97 antwortete auf Bestands-Schutz
Hallo Reini ,

ich kann eins beim besten Willen einfach nicht verstehen:

Warum haben Fahrzeuge, die vor diesem Beschluß zugelassen wurden keinen Bestandsschutz?
Wenn man vor 3 Jahren mal gebaut hat, bekommt man auch die nächsten Jahre noch seine Eigenheimzulage, denn man hat ja schließlich mit diesem Geld gerechnet, im wahrsten Sinne des Wortes.
Genauso hat man sich damals ein LKW unter bestimmten Vorraussetzungen gekauft, das heißt ja auch, dass man die Versicherung und Besteuerung in einer bestimmten Höhe bedacht hat.Aber eben nur in einer bestimmten Höhe!
Wenn Neuzulassungen anders gehandhabt werden, kann jeder Käufer sich damit vorher auseinander setzen, aber so ist das doch Betrug!

Gruß
Renate

Ford Ranger Wildtrak Doppelkabiner

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19 Jahre 1 Woche her #12 von Reini
Reini antwortete auf Re: Bestands-Schutz

Magnum97 schrieb: ...so ist das doch Betrug!

Na und!?
Verklag sie doch!!! :twisted: [size=150:46kjzi15]*pruuuust*[/size]

Und sag das mit der Eigenheimzulage mal lieber nicht so laut! Sobald der Staatshaushalt noch tiefer in die Sch*** geritten ist, werden unsere Polit-Komiker sich schon noch überlegen, ob sie sich um den bisher - noch! - praktizierten Bestandsschutz der Häuslebauer nicht einfach genau so einen Dreck scheren, wie sie das bei allen Steuern rund um's Kfz schon seit eh und je tun.

Grüße aus 'm Wald,

Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)

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19 Jahre 1 Woche her #13 von Magnum97
Magnum97 antwortete auf Gerechtigkeitssinn
Ja, ich habe halt eine andere Einstellung zur Gerechtigkeit, als diese Menschen dort oben, die sich bei ihrem Gehalt sowieso keine Gedanken um solche Dinge machen müssen.Die werden doch eh auf unsere Kosten durch die Gegend kutschiert.

Gruß
Renate

Ford Ranger Wildtrak Doppelkabiner

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19 Jahre 1 Woche her #14 von &amp;soweiter

Die werden doch eh auf unsere Kosten durch die Gegend kutschiert.


Na, Na, Renate,

da wird schon auch noch Geld für anderes gebraucht.

So kannst du z.B. heute in der Zeitung lesen, dass die Bundesregierung rund 330 Millionen EUR für 2 U-Boote spendiert, die Israel bekommt.

Also keine Sorge, unser Geld wird schon gut angelegt!
Gruß Werner

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19 Jahre 1 Woche her #15 von DerEine
@all
Ohne Eintrag wahlweise Sonder KFZ-Wohnmobil bleibt das Sonn/Feiertags Fahrverbot mit Anhaenger auch mit aufgesattelter Kabine bestehen!

Der Eintrag wird definitiv nichts an der Besteuerung aendern!
Außerdem steht dieser Eintrag nicht mehr im Brief des EU Fahrzeugbriefs sondern genau wie alle anderen Eintragungen nur noch im KFZ-Schein.

Hat es bei einer Steuererhoehung gleich welcherArt jemals einen Bestandschutz gegeben?
Was hat eine Eigenheimzulage mit einer Steuererhoehung zutun?

cu Andreas

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19 Jahre 1 Woche her #16 von Magnum97
Magnum97 antwortete auf Nicht vergleichbar?!
Hallo Andreas ,

dass eine Zulage etwas anderes ist, als eine Steuer ist mir schon klar!
Aber rechnen tut man mit beiden, oder?
Bei einem Fahrzeugkauf kalkuliert man die laufenden Kosten, für uns war es damals ein wichtiger Aspekt, dass der L200 als LKW besteuert wurde und ich persönlich kann eben nicht verstehen, wie man dann einfach aus einem LKW ein PKW machen kann.Würde ein normal sterblicher Mensch sich so etwas ausdenken, hätte es keine Chance realisiert zu werden.
Das ist meine Meinung, aber ich gebe zu, dass ich nur einfache Gedankengänge beherrsche!

Gruß
Renate

Ford Ranger Wildtrak Doppelkabiner

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19 Jahre 1 Woche her #17 von QuestMan

Der Eintrag wird definitiv nichts an der Besteuerung aendern!


Würde mir ja auch gefallen, aber was macht Dich da so sicher, bzw. woher willst Du das wissen?

Wenn Du Deine "Fahrzeugart" änderst (gut zwar wahlweise) was hintert das FA. sich die "wahlweise" höhere Steuer einzuverleiben?

Das tolle an dem ganzen Sch... ist jedoch, daß was bei dem einen FA geht, oder auch nicht, bei nem anderen schon wieder ganz anders aussehen kann.

Lassen wir uns überraschen. :wink:

Grüße

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19 Jahre 1 Woche her #18 von QuestMan
@ Renate,

das nette an der ganzen Sache ist ja auch noch, das bei eurem L200 wie bei allen anderen PU's auch, bei der Einfuhr 22% Zoll fällig waren. Die hat das FA damals gern genommen.

"Bloß was interessiert mich mein Geschwätz von gestern".

Sage ja schon lange, wir entwickeln uns bezüglich solcher Sachen der Staatsorgane, immer mehr zum Willkürstaat. :evil:

Grüße

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19 Jahre 1 Woche her #19 von Magnum97
Magnum97 antwortete auf Überzeugungsarbeit?
Gibt es denn eine Möglichkeit, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass man den L200 wirklich als LKW nutzt und er deshalb auch so zu besteuern ist?Eine Tonne Ladung kann man wohl kaum mit einem PKW transportieren, es sei denn, man hat noch einen Anhänger!
Wir transportieren zum Beispiel das ganze Holz für die Heizungsanlage und zur Warmwasserversorgung mit dem L200.

Gruß
Renate

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19 Jahre 1 Woche her #20 von QuestMan
Wie schon gesagt, ein Doka PU ist fürs FA nun mal primär zum Personentransport.
Es gilt hier das Verhältnis Ladeflächenlänge zu Innenraumlänge, wobei es da von FA zu FA auch noch unterschiedliche Beurteilungen gibt.

Aber generell kann man sagen mit nem Doka PU hast Du keine Chance!

Grüße

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