Das funzt wohl nicht auf legalem Weg
Wenn Du deinen 1 1/2 Kabiner, der als LKW versteuert ist, auf PKW umschreiben lässt, bist Du verpflichtet, diese Änderung auch dem FA. zu melden, und dann wird dein PU auch als PKW versteuert!
Ansonsten solltest Du das Auto nicht mehr abmelden!
Dann müsstest Du nämlich bei der Wiederzulassung ab dem Tag der Umschreibung die PKW Steuern nachzahlen!
Böse Zungen würden da von Betrug reden!
Ebenso ist es in meinem Fall!
Ich musste für meinen Nissan 172,- Steuern zahlen!
Dann habe ich ihn auf 3,2t auflasten lassen und muss jetzt 210 Euro zahlen!
Wenn ich nicht Bescheid sagen würde, würde das FA erst bei der nächsten Umeldung davon erfahren!
Ist nicht richtig.
Das Fahrzeug war als LKW zugelassen und versteuert - richtig - wurde zum PKW umgeschlüsselt und dann:
Das Finanzamt bekommt
automatisch die Meldung und schickt natürlich sofort die neue Rechnung!
Dann schreibt man dem Finanzamt, dass sie einen nicht verarschen sollen und zitiert die gängigen Urteile.
Diese besagen (eben das Todesurteil für die Dokas), dass die Besteuerung unabhängig ist von der in den Fahrzeugpapieren angegeben Fahrzeugart, sondern von der tatsächlichen Nutzung abhängig ist. Diese bleibt beim 1 1/2 Kabiner natürlich als LKW erhalten. Damit natürlich auch die Besteuerung.
Nach dem Schreiben wurde die Änderung vom
FINANZAMT sofort wieder zurückgenommen. Es bleibt bei der LKW-Besteuerung.
Ist lange her mein Beitrag oben, aber ich wollte es für spätere Leser mal richtigstellen.