Frage Sonntagsfahrverbot
- Arbeitspferd
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 147
- Dank erhalten: 21
Einzig sichere Sache wie bisher nur :
PU steuerlich als LKW fahren und Woka im Brief eintragen lassen getreu dem Motto :
Bei aufgesattelter Woka So-Kfz.-Wohnmobil .
Und dann Sonntags "Beschwerde frei" mit Anhänger fahren.
Und bei der Versicherung noch schnell 300,- Euro sparen, weil So.-Kfz.-Wohnmobil !
Matthias
Nissan D 40 - Nordstar ECO 200
Bilder Abenteuer Allrad 2010
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- &soweiter
- Autor
- Offline
- Expert Boarder
- Beiträge: 604
- Dank erhalten: 0
Straßenverkehrsordnung ist doch Bundessache und nicht Ländersache, oder wie?
OHNE Anhänger auf ALLE LKW ÜBER 7,5t zGG
heisst es nicht korrekt ab 7,5t zGG???
Man fährt also rechtlich gesehen (auch als Bremer) weiterhin (Sonntags, als LKW, max.3,5t, mit Wohn/Sport/Freizeitanhänger) mit Ausnahmegenehmigung, nur dass das Verfahren diese zu erteilen geändert wurde.
Also mir scheint es bleibt doch alles beim alten !
Soviel zum Thema:
Sport- und Freizeitanhänger ab sofort Sonntags benutzbar an LKw´s bis zu 3,5t GG.
Kleines Praxisbeispiel dafür,
warum jedes Land die Bürokratie hat,
die es verdient ...
Werner
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- joschka
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 421
- Dank erhalten: 0
Also mir scheint es bleibt doch alles beim alten !
Nuja - ganz so seh ichs nun auch wieder nicht. Wenn die sich auf der Innenministerkonferenz auf selbige Verfahrensweise einstimmig geeinigt haben, wird das schon so umgesetzt werden. Ist eben nur die Frage WIE die jeweiligen Ausnahmegenehmigungen dann erteilt werden und ob alle dem "Bremer Modell" folgen oder weiterhin im Einzelfall gegen Gebühr genehmigen....
Das einzige was hier im Moment sicher scheint, ist (ganz föderalismustypisch) dass uns ironischer Weise trotz Einstimmigkeit wiedermal der Hickhack sicher ist....
Greetz - Joschka
....der niemals aufgibt....
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- QuestMan
- Offline
- Platinum Boarder
- Beiträge: 6293
- Dank erhalten: 376
Mit diesem Katalog der generell nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffenen Fahrzeuge wird die bisher in der VwV zu § 30 Abs. 3 StVO vorgenommene Aufzählung wesentlich erweitert. In allen genannten Fällen entfällt damit künftig ein Ausnahmegenehmigungsverfahren.
alles klar?
Also keine AG mehr notwenig!!!
Da generell nicht mehr vom Sonntagsfahrverbot betroffen.
Oder muß ich da jetzt etwas anderes zw. den Zeilen lesen?
Grüße
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- joschka
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 421
- Dank erhalten: 0
alles klar?
Bei mir denk ich schon - danke der Nachfrage
Ich hab hier versucht sachlich die bestehende Rechtslage erstens auszuloten und zweitens näherzubringen, um ggf. vorschnelle und damit falsche Schlüsse zu vermeiden. Es geht aber natürlich auch eine Spur frecher:
Vielleicht nicht zwischen sondern einfach mal alle Zeilen lesen und die Sache wird klarer. Oder nochmal umformuliert: WER schreibt denn im zitierten Schreiben eigentlich an WEN?
Und schon wirds vielleicht klarer....
Greetz - Joschka
....der niemals aufgibt....
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- joschka
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 421
- Dank erhalten: 0
Ich konnt nun endlich HIER (Stuttgart) die zuständigen Fachkräfte (oder soll ich "grüne Männchen" sagen) erreichen. Ein gleich lautendes Schreiben liegt seit letzter Woche auch hier vor. Also nun auch hier freie Fahrt!
Ändert aber nichts an der von mir oben angerissenen Rechtsdefinition dass es sich dabei um eine (wenn auch generell erteilte) Ausnahmegenehmigung handelt. Heißt zu deutsch eben, dass jedes Land für sich umsetzt und man nicht als Hamburger mit dem Stuttgarter Schreiben wedeln kann.
In diesem Sinne - gute Fahrt!
Joschka
Greetz - Joschka
....der niemals aufgibt....
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- QuestMan
- Offline
- Platinum Boarder
- Beiträge: 6293
- Dank erhalten: 376
wie man das "verargumentiert" ist doch eigentlich egal.
Wichtig ist doch nur, was uns Werner mitteilen wollte.
Und ich finde es gut, das man nicht mehr auf irgend eine Behörde rennen muß,
um als PU-Fahrer mit nicht eingetragener Wohnkabine, sein Sportgerät ziehen darf.
Grüße
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- joschka
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 421
- Dank erhalten: 0
Da geb ich Dir vollkommen Recht. Dennoch ist es sehr heikel, daraus dann schnell recht vollmundige Aussagen zu stricken und ins Internet zu stellen.
Solche Rechtsbereiche sind in D-land mächtig komplex zu beurteilen und da ich mit dieser und ähnlicher Materie meine Brötchen backe wollt ich da lieber mal genau hinschauen und das ein klein wenig zurechtrücken.
Letztlich hat das mein heutiges Telefonat ja auch bestätigt. Es scheint bundesweit umgesetzt zu werden - dennoch empfehle ich aus genannten Gründen jedem der das vorhat auszunützen, sich vorher kurz zu erkundigen. Denn ich kann nur für BaWü sprechen - das hab ich ja heut geklärt.
Greetz, Joschka
Greetz - Joschka
....der niemals aufgibt....
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- Stewa
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 130
- Dank erhalten: 0
der komplette Text aus Bremen ist hier zu lesen:
www.offroad-forum.de/files/sonntag_227.doc">www.offroad-forum.de/files/sonntag_227.doc
Habe die Fr. Schumacher heute mal angerufen, die anderen Bundesländer müssen das jeweils auch noch beschließen, ihres Wissens nach haben Niedersachsen und, wie Joschka schon schrieb, BW das auch schon so übernommen .
Sie hat mir auch noch 'ne tel.nr. in Düsseldorf gegeben, habe aber den dort zuständigen heute nicht erreicht.
habe aber hier :
forum.buschtaxi.org/viewtopic.php?t=19043&highlight=fahrverbot">forum.buschtaxi.org/viewtopic.ph ... fahrverbot
noch was gefunden, demnach soll's wohl in NRW auch schon gelten, aber ich frage das lieber erst noch mal nach!
Dann bleibt meine Kabine jetzt Ladung!
gruß, Stephan
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- hudsonbay
- Offline
- Expert Boarder
Sehr geehrter Herr H.,
zu Punkt 1.6 Ihrer Anfrage teile ich Ihnen unsere derzeit geltenden Anwendungsbestimmungen (herausgegeben vom Bayer. Staatsministerium des Innern) mit:
.. . Im Ausflugs- und Ferienreiseverkehr werden Sportgeräteanhänger und Wohnanhänger regelmäßig auch an Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t angehängt. Bei diesen Lastkraftwagen handelt es sich um Fahrzeuge nach dem Baukastenprinzip auf gleichem Rahmen mit verschiedenen Aufbauten, z.B. VW-Kombi mit und ohne Fenster, Doppelkabine mit vier Sitzplätzen und anschließender offener Ladefläche oder mit geschlossenem Laderaum. Damit fällt eine Gruppe von Fahrzeugen unter die Fahrverbote des § 30 Abs. 3 StVO und des § 1 Abs. 1 Ferienreiseverordnung, die im Hinblick auf die Abmessungen, das Fahrverhalten, die Motorleistung, die Geschwindigkeit sowie die Lärmentwicklung Personenkraftwagen gleichzusetzen ist, wobei die Fahrten der Freizeitgestaltung und damit der privaten Nutzung dienen, also kein wirtschaftliches Intersse vorliegt.
In diesen Fällen können für Sportgeräteanhänger (z.B. zur Beförderung von Booten, Flugzeugen, Motorrädern, Pferden) und Wohnanhänger hinter Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Sollten Sie weitere Fragen zu dieser Regelung oder evtl. Änderungen haben, empfehle ich Ihnen, sich an das Bayer. Staatsministerium des Innern, Hern Fellner, zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Margot Adamczyk
Landratsamt Erding
Verkehrswesen
Tel: 08122/58-1621
Fax: 08122/58-1318
Dodge Ram 3500 Dually, 6,7 cummins diesel + Lance 835
<a class="postlink" href="www.Boarische-Amifahra.de">www.Boarische-Amifahra.de
Dieses Bild ist für Gäste verborgen.
Bitte anmelden oder registrieren um das Bild zu sehen.
Mein Treffen in Südbayern vom 30.4.-2.5.2010
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- 3Chauvis
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 258
- Dank erhalten: 13
ich habe mal bei der Autobahnpolizei in Münster angerufen. Die wußten schon bescheid.
Aussage des Beamten: " Wurde ja auch Zeit"
Er hat mir zur Sicherheit noch das hier schon bekannte Schreiben per Fax zukommen lassen.
Auf dem Fax ist der Punkt 1.6 extra von dem Beamtem gekennzeichnet worden.
Da das Schreiben einen Briefkopf aus Niedersachsen hatte, habe ich vorsichtshalber nochmal angerufen.
Aussage des Beamten: " Das gilt im ganzen Bundesgebiet"
Geht doch!
Grüße aus dem Münsterland
Schriefi
Explorer + Mazda B2500
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- hudsonbay
- Offline
- Expert Boarder
3Chauvis schrieb: Moin, Moin;
ich habe mal bei der Autobahnpolizei in Münster angerufen. Die wußten schon bescheid.
Aussage des Beamten: " Wurde ja auch Zeit"
Er hat mir zur Sicherheit noch das hier schon bekannte Schreiben per Fax zukommen lassen.
Auf dem Fax ist der Punkt 1.6 extra von dem Beamtem gekennzeichnet worden.
Da das Schreiben einen Briefkopf aus Niedersachsen hatte, habe ich vorsichtshalber nochmal angerufen.
Aussage des Beamten: " Das gilt im ganzen Bundesgebiet"
Geht doch!
Grüße aus dem Münsterland
Schriefi
ausser in bayern, siehe oben, mail von gestern
Dodge Ram 3500 Dually, 6,7 cummins diesel + Lance 835
<a class="postlink" href="www.Boarische-Amifahra.de">www.Boarische-Amifahra.de
Dieses Bild ist für Gäste verborgen.
Bitte anmelden oder registrieren um das Bild zu sehen.
Mein Treffen in Südbayern vom 30.4.-2.5.2010
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- Volker1959
- Offline
- Platinum Boarder
- Beiträge: 12383
- Dank erhalten: 730
Wenn Du nochmal mit einer/m anderen Sachbearbeiter sprichst, wirst Du vielleicht eine andere Antwort bekommen!ausser in bayern, siehe oben, mail von gestern
Frau Adamczyk hat Dir doch nur die alte Kamelle, die bis jetzt galt runtergeleiert! Die wusste vielleicht noch nichts Neueres!!??
Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- hudsonbay
- Offline
- Expert Boarder
es gilt nur in 4 bundesländer, die vorgeprescht sind, eigentlich ist es ja bundesangelegenheit. in absehbarer zeit kommt es bundesweit noch nicht!!
das kuriose dabei:
ein niedersachse darf nach bayern mit o.g. gespann, dann passiert ihm nichts, ein bayer darf in bayern das gespann ohne ausnahmegenehmigung nicht fahren
die spinnen, die bürokraten
Dodge Ram 3500 Dually, 6,7 cummins diesel + Lance 835
<a class="postlink" href="www.Boarische-Amifahra.de">www.Boarische-Amifahra.de
Dieses Bild ist für Gäste verborgen.
Bitte anmelden oder registrieren um das Bild zu sehen.
Mein Treffen in Südbayern vom 30.4.-2.5.2010
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- QuestMan
- Offline
- Platinum Boarder
- Beiträge: 6293
- Dank erhalten: 376
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- &soweiter
- Autor
- Offline
- Expert Boarder
- Beiträge: 604
- Dank erhalten: 0
die spinnen, die bürokraten
Die Brüder spinnen nicht nur,
sondern werden zur Erzeugung ihres Dauerschwachsinns
von uns auch noch bezahlt und durchgefüttert -
damit sie den überwiegenden Teil ihres Arbeitstages
gegen uns arbeiten können.
Hätt ich nen Hänger, würde ich´s trotzdem halten wie Questman auch als Bayer:
Notfalls ganz einfach bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen -
die Vorauskasse von dem bisschen Anwalts- und Gerichtskosten wär mir der Spaß wert ....
Gruß Werner
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- Stewa
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 130
- Dank erhalten: 0
auch erreicht.
Gilt in NRW schon seit dem 13.2.08 !!!
ist da auch schon an alle Polizeidienststellen gegangen.
( Ist wohl geheim?!
-neue Verbote erfährt man schneller! )
Auf Anfrage, ob es das auch Schriftlich gibt hat er mir das
Aktenzeichen des Erlasses gegeben:
Aktenzeichen III B 2-22-30/3.0 vom 13.2.
gruß, Stephan
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- Klaus89
- Offline
- Junior Boarder
- Beiträge: 29
- Dank erhalten: 0
mit voller Absicht Angehalten und gleich den Fahreugschein verlangt.
Die Herren waren überhaupt nicht Verhandlungsbereit. Die nutzen das
Gesetz gnadenlos aus. Kriege heute noch einen Hals wenn ich daran denke.
Hatte ein Quad auf der Pritsche und einen Wohnwagen hinten dran und kam vom Urlaub. Jetzt hab ich da keine Probleme mehr mit PKW-Zulassung. Da Kassieren Sie halt über die Steuer diesen Luxus.
Klaus
[url:3ltqa6yt]www.Ulmer-Quad-Spatzen.de[/url]
Mein Blechklotz verbraucht:
Dieses Bild ist für Gäste verborgen.
Bitte anmelden oder registrieren um das Bild zu sehen.
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- holger4x4
- Abwesend
- Moderator
- Der Selbstausbauer!
- Beiträge: 17008
- Dank erhalten: 1676
Aber mal eine Erweiterung des Themas: Wie sieht denn das im benachbarten Ausland aus? NL, Lux, FR, IT, Spanien?
Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- 3Chauvis
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 258
- Dank erhalten: 13
weis der ADAC da nix?
Gruß aus Münster
Schriefi
Explorer + Mazda B2500
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
Neueste Anzeigen aus dem Marktplatz
Bosch Injektoren |
Doka-Pickup gesucht |
- Aktuelle Seite:
- Startseite
- Forum
- Absetzkabinen
- Amerikanische- / kanadische Kabinen