Topic-icon Frage Sonntagsfahrverbot

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16 Jahre 7 Monate her #1 von &soweiter
Sonntagsfahrverbot wurde erstellt von &soweiter
Gute Nachrichten für Hängerfahrer: Mit einem Erlass STVO 1/2008 v. 1.4.08 (trotzdem kein Aprilscherz!)
gilt nun eine Vereinbarung der Länder, die sagt:

1. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:

...

1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt
werden.


Gratuliere den Betroffenen! :sensation:

Gruß Werner

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16 Jahre 7 Monate her #2 von zobelix
zobelix antwortete auf Re: Sonntagsfahrverbot

hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t

ist das aufs ganze gespann zu beziehen?
meiner meinung nach ja

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16 Jahre 7 Monate her #3 von Mark
Mark antwortete auf Re: Sonntagsfahrverbot
nein nur Auto, das was Du meinst ist das Zuggesamtgewicht

Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S

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16 Jahre 7 Monate her #4 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re: Sonntagsfahrverbot
Na, daß ist doch mal was GUTES!!
Ist das Amtlich???

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
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16 Jahre 7 Monate her #5 von joschka
joschka antwortete auf Re: Sonntagsfahrverbot
@werner - wo hast Du das denn her - ich kann da noch gar nix zu finden....???

Gruß, Joschka

Greetz - Joschka

....der niemals aufgibt....

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16 Jahre 7 Monate her #6 von QuestMan
QuestMan antwortete auf Re: Sonntagsfahrverbot
Ja, das ist doch ma ne gute Nachricht. :top:
Gibts das auch als Link. :?:

Schätze mal man ist gut beraten, das schriftlich mit zu führen.
Glaube kaum, daß sich das bei allen grünen Männchen so schnell rumspricht. ;-)

Grüße

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16 Jahre 7 Monate her #7 von &soweiter
&soweiter antwortete auf Re: Sonntagsfahrverbot
Das ist amtlich, nur noch nicht online zu finden.

Hier noch eine wesentliche Passage daraus:

Die Länderarbeitsgruppe hat nach einer umfassenden Bestandsaufnahme der in den einzelnen Län-dern vorherrschenden Verwaltungspraxis sowie Gesprächen mit Verbänden und Unternehmen der Speditionswirtschaft eine Vereinbarung der Länder zur übereinstimmenden Handhabung der Re-gelungen des § 30 Abs. 3 und 4 sowie § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO erarbeitet. Diese wurde von der VMK in ihrer Sitzung am 9./10.10.2007 einstimmig als Grundlage für die Ausrichtung der Ausnahmegeneh-migungspraxis der Straßenverkehrsbehörden gebilligt.

Unter Berücksichtigung dieser Vereinbarung der Länder ist bei der Genehmigung von Ausnahmen
vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw nach § 30 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 46 Abs. 1
Nr. 7 StVO im Land Bremen künftig nach folgenden Regelungen zu verfahren:

1. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:

1.1 Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,

1.2 Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr
als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,

1.3 Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören,
wie z. B. Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge
(auch mit Anhänger),

1.4 selbstfahrende Arbeitsmaschinen,

1.5 Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,

1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt
werden.

Hinweis:
Mit diesem Katalog der generell nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffenen Fahrzeuge wird die bisher in der VwV zu § 30 Abs. 3 StVO vorgenommene Aufzählung wesentlich erweitert. In allen genannten Fällen entfällt damit künftig ein Ausnahmegenehmigungsverfahren.


Hab das vorliegen als *.doc des nördlichen Bundeslandes

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16 Jahre 7 Monate her #8 von Mark
Mark antwortete auf Re: Sonntagsfahrverbot
Es geschehen noch Wunder

Es werden Gesetze gelockert....Hut ab

Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S

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16 Jahre 7 Monate her #9 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Re: Sonntagsfahrverbot
Und die anderen Bundesländer? Diese Regelung bezieht sich ja nur auf das Land Bremen bzw. diese haben es jetzt umgesetzt!

Grüße vom Hügel


Stefan

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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16 Jahre 7 Monate her #10 von &soweiter
&soweiter antwortete auf Re: Sonntagsfahrverbot

Und die anderen Bundesländer?


Da rufste am besten mal dein Straßenverkehrsamt an, erklärst denen das Ergebnis der Länderarbeitsgruppe, das für alle gilt, fragst nach der Umsetzung in deinem Bundesland.

Wenn sie rumzicken, sachst du ihnen, du willst aber am Sonntag deinen Hänger von der Bremer Landesgrenze abholen, wo du ihn sicherheitshalber hast stehen lassen. So geht eben Förderalismus ... :wink:

Werner

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16 Jahre 7 Monate her #11 von QuestMan
QuestMan antwortete auf Re: Sonntagsfahrverbot
Der auf der VMK erarbeitet Beschluss besagt folgendes:

Beschluss der Verkehrsministerkonferenz am 9./10. Oktober 2007 in Merseburg
Punkt 7.1 der Tagesordnung:
Sonn- und Feiertagsfahrverbot
1. Die Verkehrsministerkonferenz nimmt den Bericht Niedersachsens zu den Ergebnissen
der Länder-Arbeitsgruppe zur Kenntnis.
2. Die Verkehrsministerkonferenz wird darauf hinwirken, dass sich die
Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen in den Ländern an dem erarbeiteten
Katalog ausrichtet.


das läßt ja hoffen.

Grüße

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16 Jahre 7 Monate her #12 von Chevy Power
Chevy Power antwortete auf Re: Sonntagsfahrverbot
ne,ne leute,
in der gesamtmasse ist der anhänger mit drin.
an sonsten trifft das wieder mit den 3achsen zu.

Heritage Camper Bj.1982 +Chevy 2500 Bj.95

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16 Jahre 7 Monate her #13 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re: Sonntagsfahrverbot

Chevy Power schrieb: ne,ne leute,
in der gesamtmasse ist der anhänger mit drin.
an sonsten trifft das wieder mit den 3achsen zu.

Ne das glaube ich nicht so einfach!
Bei dem Gespanngewicht wird von "Zuggesamtgewicht" gesprochen! :idea:

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16 Jahre 7 Monate her #14 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf Re: Sonntagsfahrverbot
Äh, verstehe ich das richtig? Das gilt jetzt nur in Bremen?

Straßenverkehrsordnung ist doch Bundessache und nicht Ländersache, oder wie?

Gruß, Holger
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16 Jahre 7 Monate her #15 von &soweiter
&soweiter antwortete auf Re: Sonntagsfahrverbot
Nu mach es nich komplizierter als es ist:

Auch Trachtengruppen anderer Bundesländer haben mittlerweile Dienstanweisungen a la Bremen erhalten.

Also: Den ganzen Mist ausdrucken, falten, mitnehmen.
Und mit Hänger am Fahrzeug bis zu 3,5 t fahren.
Und beim nächsten Mal in aller Ruhe mit evtl. grünen Männlein diskutieren.

Falls sie was wollen: Nichts zahlen, nichts anerkennen.
Und dann in aller Ruhe den großen Dienstweg gehen im Falle aller Fälle.
Die ordentliche Republik früherer Zeiten iss nu halt ma weg.
Jetzt gelten hierzulande eben auch Simbabwe-Bananenrepubliks-Regeln.
Der Bürger beginnt sich drauf einzustellen ... :roll:

Werner

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16 Jahre 7 Monate her #16 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Re: Sonntagsfahrverbot
Werner das find ich mal ein sinnvoller Beitrag ;-) ............. nur gebe ich zu bedenken, daß wenn die jeweiligen Landesregierungen diesen Beschluss noch nicht umgesetzt haben "du" eine OW begehst. Und ausserdem wiedersprict sich der gesetztgeber mal wieder selber....

bei der Genehmigung von Ausnahmen
vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw nach § 30 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 46 Abs. 1
Nr. 7 StVO im Land Bremen künftig nach folgenden Regelungen zu verfahren:

Also eine verfahrensanweisung..... und nun das

In allen genannten Fällen entfällt damit künftig ein Ausnahmegenehmigungsverfahren


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16 Jahre 7 Monate her #17 von T5
T5 antwortete auf Re: Sonntagsfahrverbot
Also, ich hab bisher immer brav meinen Antrag gestellt und 80,-€ gezahlt für 3-4 mal im Jahr Sonntags mit Hänger fahren. Ich habs mir ausgedruckt und werde es einfach mitnehmen..

Danke!!!

Viele Grüße :lol:

Friedhelm

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16 Jahre 7 Monate her #18 von joschka
joschka antwortete auf Re: Sonntagsfahrverbot
Servus zusammen,

nachdem ich mich (soweit das derzeit überhaupt möglich ist) mal versucht hab etwas schlau zu machen mal soviel dazu:

Vorweg - und nur weils auch in einigen anderen Foren wohl immer wieder unklar ist - das Sonntagsfahrverbot bezieht sich zunächst mal

- OHNE Anhänger auf ALLE LKW ÜBER 7,5t zGG
- MIT Anhänger auf ALLE!!! LKW

Davon gibts natürlich Ausnahmen, die im Einzelfall beantragt werden müssen bzw. solche die bereits im Gesetz festgelegt sind.

Jetzt hoff ich schwer, dass ich mich nicht irre oder irgend eine Info übersehen habe, aber wie in Werners Zitat oben ja schon zu lesen ist: Was hier bislang geändert wurde ist offenbar NUR (!) das Verfahren zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung in Bremen (und sonst - bislang jedenfalls - nix).

Und diese Änderung besagt eben, dass es in Bremen derzeit so gehandhabt wird, dass diese Ausnahmegenehmigung für LKW bis max. 3,5t zGG (Zugfahrzeug) als generell erteilt gilt. Insoweit ist es natürlich kein Widerspuch, dass das seitherige Ausnahmegenehmigungsverfahren für diese Fahrzeuge (in Bremen) damit derzeit entfällt.

Man fährt also rechtlich gesehen (auch als Bremer) weiterhin (Sonntags, als LKW, max.3,5t, mit Wohn/Sport/Freizeitanhänger) mit Ausnahmegenehmigung, nur dass das Verfahren diese zu erteilen geändert wurde. Und das "WIE" der Erteilung ist nun wahrlich Sache der jeweiligen Behörde. Ob man da als "nicht Bremer" unter Hinweis auf die dortige Verfahrenspraxis (woanders wie auch dort) weiterkommt, will ich mal mit ein paar Fragezeichen versehen. Ist aber eine Frage der Praxis und steht auf einem ganz anderen Blatt. Einen sog. Rechtsanspruch für nicht Bremer kann ich da jedenfalls bisher leider noch nicht sehen.

BITTE versteht das jetzt nicht als Zeigefingergefuchtel. Ich geh da bei uns selbst wahrlich nicht mit allem konform. Ich konnt aber bislang tatsächlich nichts anderes erkennen. Und sollte man sowas fehlinterpretieren ist man eben schnell mal unter falschen Vorzeichen unterwegs. Wenn da nun jemand andere / bessere Quellen hat bitter her damit - interessiert mich nämlich beruflich wie privat brennend!

Greetz, Joschka :)

Greetz - Joschka

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16 Jahre 7 Monate her #19 von Michael aus Erfurt
Michael aus Erfurt antwortete auf Re: Sonntagsfahrverbot

LKW ÜBER 7,5t zGG


heisst es nicht korrekt ab 7,5t zGG???

Gruß Michael

Gruß Michael

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16 Jahre 7 Monate her #20 von joschka
joschka antwortete auf Re: Sonntagsfahrverbot
Mitnichten (hab es heute auch nachgelesen) .... es heißt ÜBER 7,5t

Greetz - Joschka

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