Frage So.Kfz-Wohnmobil mit Anhänger nur Tempo 60 außerorts
- DerEine
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Auszug aus dem Verkehrsportal (Stand 01/2007)!
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
außerhalb geschlossener Ortschaften
für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,
für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen ... 60 km/h,
für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Ich denk mal nicht das die sich zweimal vertun!
Das einzige was ich als "Diskussionsspielraum" sehe ist.....
Ist das zulässige Gesamtgewicht des LKW's (alleine) gemeint oder das Zuggesamtgewicht (LKW + Anhänger zusammen)!
Die Rennleitung in Rheinlandpfalz sagt/schreibt auf Ihrer Homepage das gleiche!
Gleichzeitig belegt der Auszug aus dem Gesetzestext die Geschichte mit den WoMo's! Die Eintragung Sonstiges Kfz Wohnmobil ist keine der genannten Ausnahmen! Sie fallen unter "alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger"
mfg Andreas
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- Volker1959
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Ich verstehe das nicht Was denn nu? (60 oder 80 bis 3,5t)
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- T5
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Es heißt:
a) für .....LKW bis 3,5t mit Anhänger ... 80 km/h.
b) für.....ausgenommen LKW bis 3,5t mit Anhänger..........60 km/h.
Das heiß für mich, dass ich weiter mit Anhänger auf der Landstr. 85 fahre und natürlich auf der Autobahn 100 +(100er Zulassung ).
Grüße und etwas entspannter
Friedhelm
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- hudsonbay
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die 60km/h regelung wird jedoch nur bei gefahrgutransporten genauest kontrolliert, andere lkw interessieren wenig die rennleitung
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- DerEine
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Hast Du keinen Eintrag "wahlweise Sonstige Kfz Wohnmobile"?
Hast Du Dir für Fahrten an Sonn und Feiertagen mit Anhänger eine Sondergenemigung geholt?
mfg Andreas
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- Booner
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hasenzahn schrieb: LKW mit Anhänger dürfen auf außerhalb von Autobahnen nur 60 km/h fahren.
Unabhängig von den Gewichten, allein die Zulassungsart zählt.
Hei,
wie kommst Du da drauf?
Die STVO ist, soweit man mir gesagt hat, unabhänig von der STVZO...
Leute, macht doch eure Aussagen mal mit Quellenangaben! So kann jeder irgendwas behaupten und man blickt bald überhaupt nicht mehr durch, was nun TATSACHE ist.
QuestMan schrieb: Nun ich habe mir natürlich mein Zitat aus den Fingern gesaugt um hier mal richtig gefährliches und vor allem FALSCHES Halbwissen weiter zu geben.
Damit kommen wir nun auch nicht weiter.
Dein Zitat schein halt nunmal falsch zu sein! Da kann ich auch nix dafür.
Im Gesetzestext stehts halt anders.
Grüße,
Tom
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- Booner
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- T5
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Genau, ich hab nur LKW. Die SOndergenehmigung kostet rund 60 Euro pro Jahr, ist sicherer so...
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- Volker1959
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T5 schrieb: @Andreas
Genau, ich hab nur LKW. Die SOndergenehmigung kostet rund 60 Euro pro Jahr, ist sicherer so...
Und die Versicherung für die Kabine :
Wenn deine Kabine als Ladung gilt, ist sie doch auch nicht versichert, oder gibt's da auch noch Tricks :
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- Tangente
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Hängt vom Vertrag bzw von der Versicherung ab. Ich habe unsere Kabine als Zubehör zum PU versichert und im Vertrag steht, daß sie auch versichert ist, wenn "Das Zubehör" extra abgestellt ist und der PU unterwegs ist.
Grüße Tangente
1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)
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- T5
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Kostet nen Haufen, aber die Kabine ist unter allen Umständen versichert, die war ja 2005 neu....
Grüße
Friedhelm
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- hudsonbay
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vollkasko im jahr gesamt: 556.-€
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- 111Dark
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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§3 Geschwindigkeit
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
außerhalb geschlossener Ortschaften
für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Pkw,
für Personenkraftwagen mit Anhänger,
für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger
sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,
für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t,
für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t,
sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,
für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.
Alles klar soweit? Bitte immer alles lesen und nicht einzelne Halbsätze rauspicken!
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Wenn ich die Augen zumache und träume, steht jedes mal meine fertige Geocamper
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Bis 3,5TzGG gilt 80km/h
Die 100 Km/h Regelung für Anhänger gilt nicht auf der Landstrasse sondern auf der AB und Kraftfahrtstrassen.
Hang Loose Andre
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