Frage So.Kfz-Wohnmobil mit Anhänger nur Tempo 60 außerorts
- DerEine
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Hab gerade in einem anderen Forum gelesen das man mit dem Eintrag Sonstige Kfz-Wohnmobil (auch der wahlweise Eintrag) mit Anhänger auf der Landstraße außerorts in D-Land nur 60 fahren darf!
Hier gibt es nähere Infos!
In der Tabelle steht bei Deutschland außerorts die Fußnote XX die weiter unten näher erklärt/aufgeschlüsselt wird!
Da ja einige von uns mit Hänger und WoMo Eintragung unterwegs sind, ist die Info leider auch für uns interessant!
mfg Andreas
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- holger4x4
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Aber nach dem Sinn darf man bei unseren Gesetzen ja nicht fragen...
Zum Glück betrifft's mich nicht, hab keinen Hänger
Gruß, Holger
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- DerEine
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Was ist denn das für eine blödsinnige Regelung? Wieso hat das was mit der Zulassungsart zu tun?
Keine Ahnung! Bis ich das vorhin gelesen hab, hab ich das auch nicht gewußt! Aber bevor es Geld kostet denn mit 90 bin ich durchschnittlich mit Hänger auf der Landstraße immer unterwegs......das wären dann 30 zu schnell!
Und gilt das für alle Anhänger oder nur für Caravans???
Ein Caravan ist auch nur ein Anhänger!
mfg Andreas
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- QuestMan
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STVO:
§ 3 Geschwindigkeit:
2. außerhalb geschlossener Ortschaften:
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zu lässigen Gesamtgewicht von 2,8 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Ver fügung stehen 60 km/h,
Das ich mit meine LKW Außerorts mit Anhänger nur 60Km/h fahren darf, wußte ich. [size=59:3oqs75br]halte mich aber auch net dran[/size]
Grüße
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- DerEine
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Das ich mit meine LKW Außerorts mit Anhänger nur 60Km/h fahren darf......
wenn ich ehrlich bin......hatte ich bisher noch keinen Gedanken dran verschwendet gehabt und wäre auch nicht auf die Idee gekommen das das so ist!
mfg Andreas
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- holger4x4
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Wie in Norwegen, nur bei ungebremstem Anhänger größer 300kg, das kann man ja nun noch nachvollziehen. Bei uns scheitert es wieder an merkwürdigen und unnötig komplizierten Regelungen, wie so oft
Gruß, Holger
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- Volker1959
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Ich bin bis jetzt immer so 110 km/h nach Tacho gefahren! Wir haben allerdings eine 100er Zulassung!
Da iss ja Ruck Zuck die Karte wech!!
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- DerEine
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Wir haben allerdings eine 100er Zulassung!
Die hab ich auch aber die gilt nicht auf der Landstraße wie das scheint!
Da iss ja Ruck Zuck die Karte wech!!
Das ist ja genau der Grund warum ich das gepostet hab!
Morgen mal beim BPol Fahrlehrer antesten ob der das auch weiß!
mfg Andreas
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- Booner
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QuestMan schrieb: STVO:
§ 3 Geschwindigkeit:
2. außerhalb geschlossener Ortschaften:
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zu lässigen Gesamtgewicht von 2,8 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Ver fügung stehen 60 km/h,
Das ich mit meine LKW Außerorts mit Anhänger nur 60Km/h fahren darf, wußte ich. [size=59:2qe40n7v]halte mich aber auch net dran[/size]
Servus,
also im Verkehrsportal steht unter §3Abs3 Punkt 2 b)
was von 3,5t nicht von 2,8t!
Siehe:
[url:2qe40n7v]www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php[/url]
Genau steht das da:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
...
außerhalb geschlossener Ortschaften
...
für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen ... 60 km/h,
für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Also ich verstehe das so, dass ich mit meinem PU der als LKW zugelassen ist und 2850kg wiegt, mit Anhänger ausserorts 80 km/h fahren darf?!?
Ich fürchte, da wurde gefährliches und vor allem FALSCHES Halbwissen weitergegeben?!? Drum, lieber erstmal in den Qellen (Gesetze) nachlesen...
Grüße,
Tom
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- DerEine
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Dat mit de WoMo's iss aber asoo.....leider!
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- zobelix
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im überholverbot darfst du als mehrspurenfzg, dh auto (zb ne ente)
ein einspurenfzg zb ne suzuki hajabusa (wie schreibt man die??) überholen.
umgekehrt ist es VERBOTEN.
als motorrad darfst du im überholverbot NICHT überholen.
ist für mich vollkommener quatsch.
is aber so
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- DerEine
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Find ich nicht! Ich hätte keinen Bock hinter einem Mofa oder Roller im Überholverbot zu versauern!
mfg Andreas
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- T5
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Also mit LKW bis 3,5 t und Hänger wäre dann wirklich nur 60.....und der Lappen weg....
Vielleicht weiss jemand wirklich genaueres
Grüße
Friedhelm
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- QuestMan
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Wie dem auch sein. Ihr könnt das gern so interpretieren wie es euch in den Kram passt. Fahrt so schnell ihr wollt.
Grüße
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- zobelix
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denk an die äppel und die birnen.Andreas schrieb: Hi Zobelix
Find ich nicht! Ich hätte keinen Bock hinter einem Mofa oder Roller im Überholverbot zu versauern!
mfg Andreas
hätte auch keinen bock hinter nem lkw , schlepper o.ä. zu versauern.
jedes durchschnittliche motorrad ist schnelle als jedesdurchschnittliche "mehrspurenfzg", von daher ist es für mich sinnlos
das gesetz stammt aus den 40ern.
da war es vielleicht sinnvoll, ich weis es nicht (ist mir auch egal)
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- Volker1959
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Als Lkw darf ich auf der Landstrasse 80, und auf der Autobahn 100 km/h(mit Eintragung)
Wenn das so ist, bin ich ja im grünen Bereich!
Meine Kabine ist zwar auf Din A4 eingetragen, aber ich habe die Sache nicht im Schein eintragen lassen!
Wenn ich jetzt mit Anhänger mit 80 oder 90 Auf der L.-Str. angehalten werde, zeige ich die So.KFZ-Womo-Eitragung einfach nicht vor!
Dann bin ich eben ein LKW, und alles ist gut
Und wenn grad Sonntag ist, wääge ich ab, was denn günstiger wird..hi..hi..hi
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- zobelix
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das ist nun in der tat etwas fragwürdig...
wie schauts denn in der praxis aus??
wenn irgendetwas eingetragen ist, aber heute nicht mehr auf den "schein" geschrieben wird??
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- Volker1959
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Wenn man das nicht macht, ist das wohl eine Ordnungswiedrigkeit!
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- Volker1959
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Dann poltert Sie im Hänger rum, und gegt sich schrecklich auf Herr Wachtmeister
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- hasenzahn
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Also ich verstehe das so, dass ich mit meinem PU der als LKW zugelassen ist und 2850kg wiegt, mit Anhänger ausserorts 80 km/h fahren darf?!?
Leider NICHT.
LKW mit Anhänger dürfen auf außerhalb von Autobahnen nur 60 km/h fahren.
Unabhängig von den Gewichten, allein die Zulassungsart zählt.
Auch ein Fiat Fiorino mit 400 kg Anhänger darf nur 60 fahren.
Hasenzahn
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