Topic-icon Frage So.Kfz-Wohnmobil mit Anhänger nur Tempo 60 außerorts

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17 Jahre 10 Monate her #1 von DerEine
Hallöle
Hab gerade in einem anderen Forum gelesen das man mit dem Eintrag Sonstige Kfz-Wohnmobil (auch der wahlweise Eintrag) mit Anhänger auf der Landstraße außerorts in D-Land nur 60 fahren darf! :shock:

Hier gibt es nähere Infos!

In der Tabelle steht bei Deutschland außerorts die Fußnote XX die weiter unten näher erklärt/aufgeschlüsselt wird!

Da ja einige von uns mit Hänger und WoMo Eintragung unterwegs sind, ist die Info leider auch für uns interessant! :x

mfg Andreas

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17 Jahre 10 Monate her #2 von holger4x4
:shock: Was ist denn das für eine blödsinnige Regelung? Wieso hat das was mit der Zulassungsart zu tun? Und gilt das für alle Anhänger oder nur für Caravans???
Aber nach dem Sinn darf man bei unseren Gesetzen ja nicht fragen...

Zum Glück betrifft's mich nicht, hab keinen Hänger :roll:

Gruß, Holger
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17 Jahre 10 Monate her #3 von DerEine

Was ist denn das für eine blödsinnige Regelung? Wieso hat das was mit der Zulassungsart zu tun?



Keine Ahnung! Bis ich das vorhin gelesen hab, hab ich das auch nicht gewußt! :oops: Aber bevor es Geld kostet denn mit 90 bin ich durchschnittlich mit Hänger auf der Landstraße immer unterwegs......das wären dann 30 zu schnell! :shock:

Und gilt das für alle Anhänger oder nur für Caravans???


Ein Caravan ist auch nur ein Anhänger!

mfg Andreas

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17 Jahre 10 Monate her #4 von QuestMan
Wird wohl daran liegen:

STVO:
§ 3 Geschwindigkeit:
2. außerhalb geschlossener Ortschaften:

b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zu lässigen Gesamtgewicht von 2,8 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Ver fügung stehen 60 km/h,

Das ich mit meine LKW Außerorts mit Anhänger nur 60Km/h fahren darf, wußte ich. :wink: [size=59:3oqs75br]halte mich aber auch net dran[/size]

Grüße

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17 Jahre 10 Monate her #5 von DerEine

Das ich mit meine LKW Außerorts mit Anhänger nur 60Km/h fahren darf......


:soops: wenn ich ehrlich bin......hatte ich bisher noch keinen Gedanken dran verschwendet gehabt und wäre auch nicht auf die Idee gekommen das das so ist!

mfg Andreas

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17 Jahre 10 Monate her #6 von holger4x4
Armes Deutschland, wir sind da mal wieder das Schlusslicht :evil:
Wie in Norwegen, nur bei ungebremstem Anhänger größer 300kg, das kann man ja nun noch nachvollziehen. Bei uns scheitert es wieder an merkwürdigen und unnötig komplizierten Regelungen, wie so oft :twisted:

Gruß, Holger
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17 Jahre 10 Monate her #7 von Volker1959
Ich glaub, ich lese nicht richtig!
Ich bin bis jetzt immer so 110 km/h nach Tacho gefahren! Wir haben allerdings eine 100er Zulassung!
Da iss ja Ruck Zuck die Karte wech!! :oops:

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
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17 Jahre 10 Monate her #8 von DerEine

Wir haben allerdings eine 100er Zulassung!


Die hab ich auch aber die gilt nicht auf der Landstraße wie das scheint!

Da iss ja Ruck Zuck die Karte wech!!


Das ist ja genau der Grund warum ich das gepostet hab!

Morgen mal beim BPol Fahrlehrer antesten ob der das auch weiß!

mfg Andreas

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17 Jahre 10 Monate her #9 von Booner

QuestMan schrieb: STVO:
§ 3 Geschwindigkeit:
2. außerhalb geschlossener Ortschaften:

b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zu lässigen Gesamtgewicht von 2,8 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Ver fügung stehen 60 km/h,

Das ich mit meine LKW Außerorts mit Anhänger nur 60Km/h fahren darf, wußte ich. :wink: [size=59:2qe40n7v]halte mich aber auch net dran[/size]


Servus,

also im Verkehrsportal steht unter §3Abs3 Punkt 2 b)
was von 3,5t nicht von 2,8t!
Siehe:
[url:2qe40n7v]www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php[/url]

Genau steht das da:

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
...
außerhalb geschlossener Ortschaften
...
für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen ... 60 km/h,

für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.


Also ich verstehe das so, dass ich mit meinem PU der als LKW zugelassen ist und 2850kg wiegt, mit Anhänger ausserorts 80 km/h fahren darf?!?

Ich fürchte, da wurde gefährliches und vor allem FALSCHES Halbwissen weitergegeben?!? Drum, lieber erstmal in den Qellen (Gesetze) nachlesen...

Grüße,

Tom

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17 Jahre 10 Monate her #10 von DerEine
Tom.......bis 3,5t.......dat iss mir schon viieeeelllll symmmpadischer! :mrgreen:


Dat mit de WoMo's iss aber asoo.....leider! :?

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17 Jahre 10 Monate her #11 von zobelix
aber sinnvolle gestze haben wir in doofland genug...
im überholverbot darfst du als mehrspurenfzg, dh auto (zb ne ente)
ein einspurenfzg zb ne suzuki hajabusa (wie schreibt man die??) überholen.
umgekehrt ist es VERBOTEN.
als motorrad darfst du im überholverbot NICHT überholen.
ist für mich vollkommener quatsch.
is aber so

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17 Jahre 10 Monate her #12 von DerEine
Hi Zobelix

Find ich nicht! Ich hätte keinen Bock hinter einem Mofa oder Roller im Überholverbot zu versauern!

mfg Andreas

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17 Jahre 10 Monate her #13 von T5
T5 antwortete auf Tempolimit mit Anhänger 60
Ich fahr öfter mit Anhänger normalerweise auch so 90 rum, Autobahn 110 wegen 100er Zulassung. Letztes Jahr wurde ich geblitzt da war 70 und ich hatte knapp 95, da gab es eine Buße von 50 + Gebühr usw. Ich glaube, die wussten es nicht besser.....

Also mit LKW bis 3,5 t und Hänger wäre dann wirklich nur 60.....und der Lappen weg....

Vielleicht weiss jemand wirklich genaueres


Grüße

Friedhelm

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17 Jahre 10 Monate her #14 von QuestMan
Nun ich habe mir natürlich mein Zitat aus den Fingern gesaugt um hier mal richtig gefährliches und vor allem FALSCHES Halbwissen weiter zu geben. :roll:

Wie dem auch sein. Ihr könnt das gern so interpretieren wie es euch in den Kram passt. Fahrt so schnell ihr wollt.

Grüße

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17 Jahre 10 Monate her #15 von zobelix

Andreas schrieb: Hi Zobelix

Find ich nicht! Ich hätte keinen Bock hinter einem Mofa oder Roller im Überholverbot zu versauern!

mfg Andreas

denk an die äppel und die birnen.
hätte auch keinen bock hinter nem lkw , schlepper o.ä. zu versauern.
jedes durchschnittliche motorrad ist schnelle als jedesdurchschnittliche "mehrspurenfzg", von daher ist es für mich sinnlos
das gesetz stammt aus den 40ern.
da war es vielleicht sinnvoll, ich weis es nicht (ist mir auch egal)

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17 Jahre 10 Monate her #16 von Volker1959
Verstehe ich das jetzt richtig :?:
Als Lkw darf ich auf der Landstrasse 80, und auf der Autobahn 100 km/h(mit Eintragung)

Wenn das so ist, bin ich ja im grünen Bereich!

Meine Kabine ist zwar auf Din A4 eingetragen, aber ich habe die Sache nicht im Schein eintragen lassen!

Wenn ich jetzt mit Anhänger mit 80 oder 90 Auf der L.-Str. angehalten werde, zeige ich die So.KFZ-Womo-Eitragung einfach nicht vor!
Dann bin ich eben ein LKW, und alles ist gut :sauf: :top:

Und wenn grad Sonntag ist, wääge ich ab, was denn günstiger wird..hi..hi..hi

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17 Jahre 10 Monate her #17 von zobelix
@volker
das ist nun in der tat etwas fragwürdig...
wie schauts denn in der praxis aus??
wenn irgendetwas eingetragen ist, aber heute nicht mehr auf den "schein" geschrieben wird??

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17 Jahre 10 Monate her #18 von Volker1959
Normaler Weise muss der Wisch vom Tüv beim STVA vorgelegt werden, und die Sache wird in den Schein eingetragen!(Alles nur Abzocke)
Wenn man das nicht macht, ist das wohl eine Ordnungswiedrigkeit! :oops:

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17 Jahre 10 Monate her #19 von Volker1959
Unserem Gaul wird immer langweilig, wenn ich so langsam fahre :lol:
Dann poltert Sie im Hänger rum, und gegt sich schrecklich auf Herr Wachtmeister :to: :to: :help:

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17 Jahre 10 Monate her #20 von hasenzahn

Also ich verstehe das so, dass ich mit meinem PU der als LKW zugelassen ist und 2850kg wiegt, mit Anhänger ausserorts 80 km/h fahren darf?!?


Leider NICHT.

LKW mit Anhänger dürfen auf außerhalb von Autobahnen nur 60 km/h fahren.
Unabhängig von den Gewichten, allein die Zulassungsart zählt.

Auch ein Fiat Fiorino mit 400 kg Anhänger darf nur 60 fahren.

Hasenzahn

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