Frage Steuer die 21-te: Amarok XL
- BiMobil
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Nochmal , All die Tips können zur Gewichtsbesteuerung führen , müßen aber nicht .
Der Eintrag Rüstzustand ( Wohnkabine ,Plattform usw.) ist lt. KBA Liste zwingend an BA gebunden .
Somit greift der § 18 wonach mehrer Kriterien entscheiden und der Zoll Beamte tätig wird und entscheidet .
Ich schau mit Rüstzustand selber in die Röhre obwohl ein Gutachten BE existiert.
Jetzt werden einige sagen ich hab aber das oder jenes drinstehen und zahl Gewichtssteuer .
Dann seid glücklich und Ruhe .
Meiner Meinung nach kannst du es nur über die Größe der Ladefläche probieren .
(zumindestens das sollte passen , was aber nicht als einziges ausschlaggebend ist )
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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- KlausT
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Schönen Feiertag noch,
Klaus
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- BiMobil
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Für den Restfeiertag kannst du dich hier durcharbeiten
www.kba.de/DE/Statistik/Bekanntmachungen...=publicationFile&v=6
Seite 7 und 10
Gruß Rudi
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- Atlantik
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Oder kann die Kabine nicht einfach "Ladung" sein ?
Ist die Art der Befestigung entscheidend ?
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- KlausT
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die meisten Versicherer wollen den Eintrag, damit sie die WoMo-Konditionen bieten und die Kabine auch im abgesattelten Zustand versichert ist. Wenn die Kabine als Ladung mitfährt, gilt der Versicherungsschutz für die Kabine bei den meisten Versicherern nur für die aufgesattelte Kabine.
Der Rüstzustand wird mit ww für wahlweise eingetragen.
Befestigung wollte der TÜVler eigentlich voll aus Metall. Meine Schwerlastspanngurte haben ihm etwas Bauchweh gemacht, hat er aber akzeptiert mit dem Hinweis, dass für die sichere Befestigung sowieso ich als Fahrzeughalter/-führer verantwortlich bin.
Für die TÜV-Eintragung ist v.a. entscheidend, ob die Kabine abgenommen werden kann. Nur wenn das baulich nicht zerstörungsfrei machbar ist, kann man noch So-Kfz-WoMo eintragen lassen. So zumindest mein TÜV-Mensch.
Klärt das deine Frage oder habe ich dich falsch verstanden?
VG,Klaus
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- BiMobil
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"Jetzt werden einige sagen ich hab aber das oder jenes drinstehen und zahl Gewichtssteuer ."
Ladung kanns sein , dann brauch ich keine Eintragung .
Genau genommen darf die kabine als Ladung nicht eingetragen werden .
(Da passt nichts von der verlinkten KBA Liste )
Ist aber wiederum bei der Versicherung notwedig.
Die Art der Befestigung , ja , da greift dann wieder der Rüstzustand .
Also alles etwas verworren , jeder TÜV Ing. trägts anders ein .
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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- Atlantik
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KlausT schrieb: ....
Klärt das deine Frage oder habe ich dich falsch verstanden?
VG,Klaus
Ja, danke.
Die Kabine wäre also als Ladung auf dem Fahrzeug versicherungsfähig.
Wie wird Ladung versichert ? Wird einfach der Fahrzeugwert angepasst ? (Fahrzeugwert + Ladungswert = Fahrzeugwert neu ?)
Abgestellt - hier gibt es eigentlich zwei Zustände: Lagerung zu Hause - Absetzen am Campingplatz
Lagerung zu Hause z. B. in einer Garage: (Erweiterte) Hausratversicherung ?
Absetzen am CP: Noch keine Idee ..
Dann wäre auch die LKW-Steuer weiterhin möglich ?
Da ja immer noch die flexible Befestigungsart gegeben ist, keine Eintragung notwendig wäre.
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- holger4x4
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Pickup LKW + Ladung, auch abgesetzt versichert, alles zusammen zum Womo Tarif. Foto reicht als Beleg.
Andere fordern eine Eintragung der Kabine als was auch immer....
Gruß, Holger
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Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.
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- Atlantik
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Holger4x4 schrieb: Ja, genau das geht, aber nicht bei jedem Versicherer. Ich hab genau die Konstellation über Argentur Schwarz versichert.
Pickup LKW + Ladung, auch abgesetzt versichert, alles zusammen zum Womo Tarif. Foto reicht als Beleg.
Andere fordern eine Eintragung der Kabine als was auch immer....
Tja dann macht es doch Sinn, die LKW-Steuereinstufung anzustreben.
Viel Erfolg für den Amarok.
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- KlausT
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Klaus
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- mingelopa
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KlausT schrieb: Also nochmal kurz die Frage: Ist der wahlweise Rüstzustand mit Kabine tatsächlich ein k.o.-Kriterium? Dann könnte ich mir wohl alles Weitere tatsächlich sparen...
VG, Klaus
Amtlich ist Kabine die Ladung. Könnte ja auch geauso Werkstattcontainer oder Wechselpritsche eingetragen sein. Rüstzustand sollte den Zoll eigentlich nicht interessieren.
Cheers Michael
[tʃɪəz] [ˈmaɪkəl]
Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. (Albert Einstein)
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- KlausT
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Ladefläche: 3,02m²
Kabinenfläche: 3,03m²
Damit leider über 50% Personenbeförderungsfläche (50,13% !!!) und damit kommen die weichen Kriterien ins Spiel:
* mit 181km/h zu schnell
* rundumverglast mit fünf Plätzen, hintere Reihe mit eigenen Türen zugänglich
* nur 41,4% des zul. GG für Ladung
* "Die Doppelkabine wirkt optisch nicht kleiner als die offene Ladefläche."
Außerdem noch ausführliche Hinweise auf die umweltpolitisch erwünschte Lenkungswirkung der KFZ-Steuer.
Schade, dabei waren die beiden Herrschaften, die die Vermessung durchgeführt haben, wirklich total nett und wohlwollend. Kein Abziehen der Radkästen und vorne Messung von Griffinnenkante zu Innenkante (das war etwas strittig...). Aber sie haben schon gesagt, dass die Entscheidung eine Ebene weiter oben fällt.
Muss man wohl akzeptieren, oder? Ich habe einen Monat Zeit um mitzuteilen, ob ich meinen Einspruch zurück ziehe...
VG, Klaus
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- BiMobil
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KlausT schrieb:
Muss man wohl akzeptieren, oder?
Ja, genau so sehe ich das
Gruß Rudi
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- Michael81
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Obwohl wir nicht die XL Version vom Amarok haben, möchte ich dennoch kurz meine Erfahrungen bezüglich Versteuerung unseres Amarok´s hier machen.
Kurzer Wertegang:
Nachdem der Steuerbescheid für das Fahrzeug eintraf, ( Berechnung nach PKW / in der Zulassung jedoch LKW) bin ich zu unserer Zulassungsstelle um nachzufragen ob da ein Fehler in der Berechnung unterlaufen sei. Schliesslich habe ich das Fahrzeug erworben um dieses ausschliesslich mit Wohnkabine zu nutzen!
Die Bearbeiterin konnte nicht verstehen, dass ich obwohl LKW in den Papieren steht als PKW besteuert werde.
Sie konnte mir da auch nicht weiter helfen und gab mir den Rat Einspruch einzulegen.Ich legte Einspruch ein und schickte Bilder per Mail an die zuständige Zolldirektion. Ich bekam die Möglichkeit für einen Vor Ort Termin, wo dass Fahrzeug vermessen werden sollte.
Bei diesem Termin hatte ich die Kabine geladen.Die 2 Mitarbeiter vom Zoll haben dann ganz penibel nach diesem Vordruck gemessen.Ich erwähnte Ihnen auch, dass ich mir die Kabine nicht zum Spass gekauft habe!
Ihnen war es völlig egal.Einer sagte mir sogar noch: Ob Sie so etwas drauf haben oder einen Stapel Holz-Paletten ist uns egal !
Die einzige Möglichkeit ,welche es gäbe, wäre eine Umschlüsselung auf Wohnmobil, hieß es zum Schluss.Selbst der Gedanke die Sitzbank herauszunehmen würde nichts bringen. Die Befestigungsgewinde hierfür müssten zugeschweißt werden. Davon hat man mir auch abgeraten
Nach einigen Tagen hatte ich es auch schwarz auf weiss.Der Widerspruch wurde abgelehnt.
kurze Zusammenfassung: Zulassungsstelle hatte das Fahrzeug richtig eingestuft als LKW
Zolldirektion hat das Fahrzeug als PKW besteuert( und das zählt)
Seitdem zahle ich PKW Steuer.
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- Bertl
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Hatte im Juni den KFZ-Steuerbescheid über 461 € PKW-Steuer erhalten. Nach meinem Einspruch vom 14.07.2017 wurden vom Hauptzollamt Gießen lediglich 4 Fotos angefordert (Front, Heck, Innen links und rechts) - gestern wurden meinem Konto 251 € KFZ-Steuern gutgeschrieben , heute kam der geänderte Steuerbescheid mit Besteuerung als LKW - alles ohne irgendwelche Vermessungen oder Änderungen am Fahrzeug, wie z. B. Sitze und Gurte ausbauen
Entscheidend war allein ein offenbar neuer Ansatz der Generalzolldirektion, demnach “…ist ein Fahrzeug als überwiegend zum Gütertransport vorgesehen zu beurteilen, wenn die mögliche Zuladung von Gepäck und Gütern die Masse aller zulässig mitfahrenden Personen übersteigt“.
Hier der Text meines Einspruchschreibens per E-Mail:
Sehr geehrte Damen und Herrn,
gegen den Steuerbescheid vom 08.06.2017, bei mir eingegangen am 13.06.2017, lege ich hiermit Einspruch ein.
Begründung:
Sie haben die Besteuerung wie PKW vorgenommen, abweichend von der verkehrsrechtlichen Einstufung lt. Zulassungsbescheinigung.
Mein Fahrzeug ist ein sog. 1 ½-Kabiner mit Ladepritsche. Es sind zwar 4 Sitzplätze in S.1 eingetragen, jedoch sind die hinteren beiden Sitze nur sog. Notsitze.
Nach Auskunft der Generalzolldirektion “…ist ein Fahrzeug als überwiegend zum Gütertransport vorgesehen zu beurteilen, wenn die mögliche Zuladung von Gepäck und Gütern die Masse aller zulässig mitfahrenden Personen übersteigt“.
Dies ist bei meinem Fahrzeug der Fall – siehe beigefügte Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I. Um das Fahrzeug wie vorgesehen zum Transport von Ladung zu nutzen habe ich nach Einbau einer zusätzlichen Luftfederung an der Hinterachse eine entsprechende Auflastung vornehmen lassen:
Die Zulässige Gesamtmasse F.2 beträgt 3500 kg bei einer Leermasse G von 1970 – 2065 kg. Die mögliche Gesamt-Zuladung beträgt demnach ca. 1435 kg. Bei 4 zulässig mitfahrenden Personen ist es daher auszuschließen, dass diese gemeinsam ca. 700 kg „Lebendgewicht“ auf die Waage bringen. Die mögliche Zuladung von Gepäck und Gütern wird daher immer die Masse der mitfahrenden Personen übersteigen.
Wenn nötig bzw. aus Ihrer Sicht erforderlich reiche ich gerne ein entsprechendes Wiegeprotokoll nach. Auch den Ausbau eines der beiden Notsitze kann ich, wenn erforderlich, vornehmen lassen.
Ich bitte Sie daher Ihren Steuerbescheid entsprechend abzuändern und mein Fahrzeug als LKW zu besteuern.
Nach meiner Einschätzung müsste dieser Ansatz bei allen 1 1/2-Kabinern - und vielen Doppelkabinern erfolgreich sein, ggf. mit entsprechender Auflastung, falls noch nicht geschehen.
Bin jedenfalls happy, für die gesparten 251 € kann ich meinen Dicken 3 x auftanken
Beste Grüße vom Edersee
Bertl
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- KlausT
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ich hatte nochmal eine kurze Korrespondenz mit der Dame vom Zoll - die ja wirklich sehr nett ist...
Unter anderem schreibt sie zu meinem Ansinnen, den aufgelasteten Amarok XL als LKW zu besteuern:
===============================
Da die erläuterten Regelungen des § 18 Abs. 12 KraftStG nur für Fahrzeuged er Klasse N1(G) mit den Aufbauarten BA/BB bzw. der Klasse 10, Aufbauarten 0200/0300 gelten, könnten Sie beim Fahrzeughersteller oder einer Prüfstelle erfragen, ob Ihr Fahrzeug ggf. in eine andere, nicht von der Abgrenzungsthematik umfasste, Fahrzeugklasse eingestuft werden könnte.
===============================
Kennt sich damit jemand aus? Gibt es da eine Chance für einen Amarok XL mit wahlweisem Rüststand Wohnkabine im Schein?
Oder kann ich mir den Weg zur Prüfstelle sparen. VW wird sicher anderes zu tun haben, als sich in das Problem einzudenken...
Dank euch schön,
Klaus
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- Fangorn
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Es gibt wie immer Prüfstellen bei denen ist die Umschreibung kein Problem und andere die wollen eine Bescheinigung vom Fahrzeughersteller das dein PickUp der Aufbauart BE (PickUp) entspricht.
Auf jeden Fall bezahlen bis jetzt alle DoKa PickUp's mit BE Eintrag LKW Steuer.
Wie lange noch.???
Gruß Ulf
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- camping-franz
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hatte ich Klaus T auch geschrieben und auf "Artikel BA/BE" verwiesen wo nachzulesen ist wie das Prozedere läuft.
Wüsste eigentlich keinen Grund warum es nicht Bestand haben sollte.
Es sind Pick Up und es bleiben Pick Up
Gruß Franz
Ehemals Amarok mit Popup Four Wheel Grizzly mit Amarok Option .
In Zukunft Dethleffs Grand Alpa A 7820
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- bergaufbremser
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...und draussen vor der Stadt, steht sich mein Auto die Reifen platt
frei nach Spider Murphy Gang
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- BiMobil
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du bist ganz schön hartnäckig , find ich gut , war ich auch , habs mittlerrweile aufgegeben .
Warum willst du Rüstzustand eingetragen haben ?? der ist an BA gebunden und nur bei Rahmenmontage
wie die Bimobile und Co. anzuwenden .
Ich seh bei dir nur eine Change .
Frag bei VW nach ob die eine Bescheinigung BE Pickup haben .
Wenn ja , dann zum TÜV und umschreiben
Wenn nein , auch zum TÜV und fragen ob die BE eintragen .
Wenn BE eingetragen ist , dann abwarten wie der Zoll besteuert .
( BE ist leider keine Garantie für dir Gewichtsbesteuerung )
Wenn BE und Gewichtsbesteuerung anerkannt ist , dann einen TÜV suchen der die Kabine nur mit dem Vermerk
ww. mit Wohnkabine yx ..... einträgt .
Alles ist aber mit Kosten verbunden und der Erfolg ist leider auch nicht gesichert .
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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