Frage Steuer die 21-te: Amarok XL
- KlausT
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wie nicht anders zu erwarten, wurde unser DC-Amarok vom Zoll trotz LKW-Eintrag im Schein als PKW versteuert. Hat jemand Erfahrungen mit der "über 50% Ladefläche"-Regelung im Zusammenhang mit der verlängerten Amarok-Version. Dank der VETH-Verlängerung um 31cm komme ich auf eine Ladeflächenlänge von 186,5cm. Mit der nutzbaren Breite von 162cm sind das dann 3,02m² Ladefläche.
Frage: Müsste die Ladefläche mehr als 50% vom Gesamtfahrzeuggrundriss (von Stoßstange zu Stoßstange und von Flanke zu Flanke) ausmachen. Dann wäre auch der XL weit von 50% entfernt. Oder muss die Ladefläche nur größer als der Fahrgastraum seinß Wie wird der ggf. gemessen?
Dank euch schon mal schön,
Klaus
VW Amarok XL mit Tischer Trail 260S
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- DonaldDark
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Mir sagt allerdings die VETH-Verlängerung nichts... Ah jetzt, Google hilft.
Da könntest tatsächlich Glück haben.
Einfach Einspruch einlegen, Fotos vom Fahrzeug beigeben, am besten bemaßte.
Wahrscheinlich wirst Du aber eh zum Messen vorfahren müssen.
Und DANN bissi Glück und es könnte klappen.
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- BiMobil
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Das kommt echt auf den Sachbearbeiter an .
Es gibt BFH Urteile da wurden 55 % Laderum nicht nach Gewicht versteuert .
Da zählt nicht die Fahrzeuggesamtfläche sondern der Innenraum vom Gaspedal bis zur Rückwand
und von Tür zu Tür .
Zusätzlich zählen noch andere Kriterien wie Höchstgeschwindigkeit , Zuladung , Erscheinungsbild .
Auf alle Fälle Einspruch einlegen und die Flächen vermessen ,evtl. Fotos mit liefern .
Hast du eine BE Zulassung dann schauts auch noch besser aus .
Gruß Rudi
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- felixvomlande
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- Atlantik
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Der aktuelle Navara DC hat eine LKW-Zulassung, wird als LKW versichert und auch als LKW versteuert.
Und der Navara hat mit Sicherheit eine kleinere Ladefläche als Dein Amarok XL.
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- holger4x4
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Selbst meinen 1-1/2 Kabiner wollten sie als PKW besteuern. Nach Vorführung mir nachmessen beim Zoll und ein Paar Monaten Wartezeit war dann alles wieder gut
Gruß, Holger
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- gernotjr
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wir haben den Amarok XL und er wurde als Lkw versteuert.
Grüße,
Gernot
Die Stoßstange ist aller Laster Anfang!
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- manfred65
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- KlausT
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Schönen Sonntag und sonnige Grüße aus dem Süden,
Klaus
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- QuestMan
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Wundert mich nur, dass wie schon oft berichtet wurde, bei der Messung auf der LF nicht das Maß zw. den Radkästen genommen wurde.
Eigentlich ist das ein Kindergarten und man müßte sich wenn es nicht so traurig wäre.
Wie war noch gleich die Einheit für die Bemessung von Laderaum / Ladevolumen?
Hat schon was von "alternativen Fakten".
Eigentlich sollte man diesen Begriff nicht dem amerikanischen Gesichtsakrobaten zuschreiben,
sondern unseren Finanzbehörden, die das Printzip schon lange erfolgreich für sich anwenden.
Grüße
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- KlausT
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VG,kl aus
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- KlausT
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QuestMan schrieb: An dem gezeigten "Messblatt" sieht man ganz klar, wie sich die Behörde das für Sie bestmögliche Mass festlegt.
Wundert mich nur, dass wie schon oft berichtet wurde, bei der Messung auf der LF nicht das Maß zw. den Radkästen genommen wurde.
Sorry, wenn ich jetzt evtl. zu einem x-mal diskutierten Thema nachfrage. Ich hatte für die Ladefläche mal ganz naiv die von VW veröffentlichten Maße zur Breite angesetzt. QuestMan verstehe ich so, dass die Radkästen kundenfreundlich ignoriert werden. Hier finde ich einen gänzlich anders gearteten Erlebnisbericht:
www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&s...C4ul436qdZtQ&cad=rja
Gibt es mittlerweile konkete Ausführungsbestimmungen zu dem Thema - ähnlich der Skizze zur Fahrgastzellenvermessung?
VG, Klaus
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- BiMobil
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es gibt mittlerweile ein oder zwei BFH Urteile von 2011 bis 2013 ( glaub ich )
da wird der Radkasten nicht rausgerechnet , du kannst ja oberhalb des Radkastens auch Kies lagern .
Link hab ich grad nicht zur Hand
Gruß Rudi
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- QuestMan
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wieso anders geartet?
Ist doch genau die Geschichte die ich meine. Sie ziehen die Fläche der Radkästen ab.
Ich kenne keine für jedes Bundesland pauschal anwendbare Regelung.
Die Methoden der "Messungen" sind zwar größtenteils gleich, die Argumentationen für und wider einer bestimmten Zuordnung ebenfalls und führen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Mit einem Doka hat man m.E. wenig Chancen als LKW besteuert zu warden. Soll es aber durchaus geben.
Wenn bei den neueren 1,5 Kabinern das Verhältnis Fahrerkabine zur Ladefläche immer mehr Richtung Fahrerkabinengröße verrutscht, wird es auch für die immer schwerer.
Grüße
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- KlausT
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ich hatte dich so verstanden, dass ein Rechteck zwischen die Radkästen gemessen werden kann, was dann die denkbar schlechteste Variante für uns wäre. Im Fahrgastraum wird ja offenbar auch von Türgriff zu Türgriff gemessen, was ein Prüfer ggf. als Parallele anführen könnte.
VG, Klaus
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- holger4x4
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Wenn es nicht so traurig wäre
Gruß, Holger
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- Stefan
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QuestMan schrieb:
Eigentlich ist das ein Kindergarten und man müßte sich wenn es nicht so traurig wäre.
Die, die LKW-Steuer zahlen, lachen auch...
Gruß Stefan
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- Fangorn
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Atlantik schrieb: Das muss man nicht immer verstehen.
Der aktuelle Navara DC hat eine LKW-Zulassung, wird als LKW versichert und auch als LKW versteuert.
Und der Navara hat mit Sicherheit eine kleinere Ladefläche als Dein Amarok XL.
Das ist ganz einfach zu verstehen.
Der neue Navara hat als Aufbauart "BE" eingetragen. Und da wo bei dir LKW steht, steht Pick Up. Das wird zur Zeit noch als LKW versteuert. Wie lange noch ???
Abgesehen davon dürfte eine Eintragung der Kabine in die Fahrzeugpapiere eine Umschreibung auf Aufbauart BA zur folge haben und somit für DC's wieder PKW Steuer.
Gruß Ulf
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- Atlantik
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Fangorn schrieb:
Abgesehen davon dürfte eine Eintragung der Kabine in die Fahrzeugpapiere eine Umschreibung auf Aufbauart BA zur folge haben und somit für DC's wieder PKW Steuer.
Gruß Ulf
Ausgehend vom TE, der ja den Amarok aktuell als LKW versteuern möchte, stellt sich dann die Frage:
Wenn er die Kabine eintragen lässt, dann wäre der Amarok also auch wieder ein steuerlicher PKW.
Wozu dann diese Bemühungen ?
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- KlausT
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Mein Vorgängergespann war ja als SoKfz-Wohnmobil zugelassen - was steuerlich und versicherungstechnisch natürlich optimal war. Geht ja leider seit einiger Zeit nur noch, wenn die Kabine fest mit dem PU verbunden ist, was für mich nicht in Frage kommt.
Den Amarok habe ich samt Kabine vom Vorbesitzer ohne Eintrag der Kabine als "BA" mit "Geländefz.Gü.bef.b. 3.5 t Lastkrafwagen" gekauft. Schlecht wegen Versicherungsprämie des PU und des fehlenden Versicherungsschutzes der abgesetzten Kabine.
Für esv-Schwenger habe ich die Kabine als wahlweisen Rüstzustand eintragen lassen, was am "BA" mit "Geländefz.Gü.bef.b. 3.5 t Lastkrafwagen" nichts geändert hat.
Verstehe ich Karlheinz richtig, dass das wahlweise So-Kfz-WoMo das Fahrzeug zwingend zum PKW macht? Das ist doch jetzt schon etwas bizarr - weil ein reines So-Kfz-WoMo doch auch kein PKW ist, sondern nach den günstigeren WoMo-S-Klassen versteuert wird.
Im Prinzip verstehe ich Vater Staat ja. Die Autoindustrie hat meiner Meinung nach Anfang des Jahrtausends überreizt, indem nicht nur die klassischen Geländewagen sondern auch die PUs mehr und mehr in Richtung PKW designed und mit diesen Modeautos entsprechende Kundenkreise erschlossen wurden. Gleichzeitig wurde mit zulGG über 2,8t von Werk weg auf Gewichtsbesteuerung gesetzt. Als dann relativ bald zu viele PUs mit kleiner Steuerlast die Maximilianstraße in München showträchtig bevölkert haben, sorgte das Unwillen, auf den in bekannter Weise reagiert wurde.
Wenn ich den Amarok tatsächlich als Alltagsauto fahren würde, sähe ich auch wenig Anlass, mich über die PKW-Steuer zu ärgern. Da ich aus ökonomischen und ökologischen Gründen die Alltagskilometer aber mit LPG-Volvos bestreite, kommt der Amarok zu 85% als Kabinenträger, zu 13% für Holzbeschaffung und nur zu 2% solo im Urlaub zum Einsatz. Aber klar - das ist keine Argumentation, mit der ich einem Zollbeamten (egal ob blond oder bärtig) kommen kann
Also nochmal kurz die Frage: Ist der wahlweise Rüstzustand mit Kabine tatsächlich ein k.o.-Kriterium? Dann könnte ich mir wohl alles Weitere tatsächlich sparen...
VG, Klaus
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