Frage Anhängerbetrieb mit eingetragener Kabine
- Luki
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Problem ist der zu geringe Abstand der Deichsel zum Kabinenboden....
Luki
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- holger4x4
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Wieso ist da zu wenig Platz? Da müssen doch 25-30cm sein. Bei einer 200' er Kabine sollte Anhänger kein Problem sein!
Gruß, Holger
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- just for fun
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Viele Grüsse,
Klaus (just for fun)
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- Luki
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Nur mit Eintragung bekommt man eine Wohnmobilversicherung!
@just for fun
Es geht ja nicht darum ob es ein Problem ist, sondern was erlaubt ist! Meine Eco 200 steht schon etwas über die Anhängerkupplung raus.
Luki
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- Volker1959
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Normal ist die Eintragung nicht
Und Schwarz versichert auch ohne Eintragung!
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Luki
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Gruß, Holger
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- Volker1959
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Sorry Luki, aber da lachen ja die Hühner! Ich bin mit Nissan, Nordstar 8L + Pferdeanhanger tausende von Kilometern Bundesweit gefahren! Gab nie Probleme! Und ich hatte 60 cm Überhang! Das Gesetz möchte ich mal Schwarz auf Weiss sehen.......Luki schrieb: Das war wohl wirklich Pech. ABER: Der TÜV Prüfer hatte mir damals die Vorschrift gezeigt, und das war schon zutreffend so. Also verboten ist es trotzdem auch wen es bei euch nicht in den Papieren steht!!! Wenn da der falsche Polizist kommt, seit ihr also auch dabei...
Luki
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- Luki
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1. Es geht um eine eingetragene Kabine
2. Es geht nicht darum ob es technisch Probleme macht, sondern ob es erlaubt ist.
Auf die schnelle finde ich jetzt die DIN 74050. Da dürft ihr euch jetzt selbst mal durcharbeiten...
Vielleicht kann ein Admin das mal in einen neuen Thread verschieben....
2009er BT50 & Nordstar Eco 200
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- fwl
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Gruß Beate und Friedhelm
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- rangexplo
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Grüßle von Reinhard.
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- Narf
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Bei jeder Transit Pritsche usw ist die Ladefläche über der AHK
Bei LKWs hockt die AHK auch weiter drin und unter der Ladung (auch die PKW AHK)
Mfg Tommes
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- QuestMan
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Nur handelt es sich ja bei Dir nicht um eine "selbsttätige Bolzenkupplung".
Daher sollte dieser Passus eigentlich nicht anwendbar sein.
(5) Bei selbsttätigen Bolzenkupplungen darf der Abstand zwischen Mitte Kuppelbolzen und Hinterkante Fahrzeugaufbau 420 mm nicht überschreiten
Such Dir einen neuen TÜV-Prüfer und lass das noch mal beurteilen und abändern.
Grüße
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- Luki
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Und nun zum drittenmal: Es geht nicht darum ob etwas "problematisch aussieht"...
Luki
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- Bobby268
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Ich war mit meinem Ranger wg. Vollabnahme der T5-Pritsche beim Ing. Die Pritsche steht mehr als 50cm über die AHK, ich habe keinerlei Einschränkungen wg. Anhängerbetrieb.
Was ich mir vorstellen könnte, wäre eine Einschränkung wg. Gesamtmasse. Mit Kabine ist das Leergewicht deutlich erhöht, da gibt es was mit Einschränkung des Hängerbetriebes.
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- Volker1959
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Wenn die Wohnkabine eingetragen ist, ohne das die AHK gleichzeitig ausgetragen wird, kann doch nicht die Polizei bei einer Kontrolle sagen, Sie dürfen aber nicht mit Anhänger fahren! Das ist doch völlig unlogisch!
Wenn beides eingetragen ist, dann ist es auch erlaubt!
Dann könnte man beispielsweise auch einfach sagen, wenn eine Kabine drauf ist, dürfen nur noch 185er Reifen gefahren werden (oder sonstwas)
Nur mal so nebenbei, weil Luki geschrieben hat, das es auch verboten sei, wenn es nicht extra eingetragen ist!
Ich würde auch mal zu einem anderen Tüv fahren und die Eintragung wieder ändern lassen! Ich kenne auch so einen etwas übermotivierten Tüvprüfer Der ist zwar ganz nett, hat aber was Eintragungen angeht etwas einen an der Klatsche
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- Luki
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ungefähr sowas:
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@Volker
Klar können die das so sagen/reinschreiben wenn unter gewissen Bedingungen gewisse Vorschriften nicht erfüllt werden...Ich würde ja fast soweit gehen und behaupten das es auch nicht erlaubt ist mit Ladung diese Masse zu unterschreiten. Wir sind schliesslich in Deutschland!
Zum Thema TÜV-Prüfer: Wenn er die rechtliche Grundlage dazu hat, finde ich kann man ihm keinen Vorwurf machen. Dann macht er doch eigentlich nur seine ARbeit anständig. Der Fehler liegt doch dann eher bei den Vorschriften.
Ich muss demnächst eh wieder zum TÜV, da frage ich nochmal nach und lass mir (wenn zutreffend) eine Kopie machen.
Gruss
Luki
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- holger4x4
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Ich hab gerade mal bei mir gemessen: Mitte Kugelkopf bis Laderaumboden = Boden deiner Kabine =38cm!
Das reicht also dicke für einen Anhänger!
Gruß, Holger
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- bb
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Wenn die Eintragung richtig wäre, dürfte ein PU mit heruntergeklappter Heckklappe keinen Anhänger ziehen.
Weder der Prüfer bei der letztlich doch noch mit aufgesattelter Kabine erfolgten HU noch die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle (mit Anhänger) hatten Einwände. Die Deichsel muss natürlich lang genug sein, so dass es keine Berührungspunkte mit dem Anhänger geben kann im öffentlichen Straßenverkehr.
Zur Versicherung als Wohnmobil muss eine Kabine nicht eingetragen sein, man muss nur die richtige Versicherung finden. (Optima zum Beispiel)
Die Eintragung als Womo (auch mit Wechselaufbau) hat aus meiner Sicht vor allem Nachteile gegenüber dem Aufsatteln als Ladung. Für mich würde sie zum Beispiel eine erhebliche Steuererhöhung bedeuten, bei Doppelkabinern kann sie die Steuerlast allerdings auch reduzieren, wenn diese sonst als PKW versteuert würden.
Die Eintragung wieder los zu werden, ist vermutlich etwas aufwändig. Vermutlich muss erst der Eintrag als Womo gelöscht werden. Und wenn er doch wieder Womo sein soll, von einem anderen Prüfer wieder eingetragen werden, aber ohne die Anhänger Klausel. Diese direkt zu löschen, stelle ich mir schwierig vor, denn welcher Prüfer widerspricht schon einem Kollegen vom gleichen Verein?
Gruß, Bernhard
Diverse Transporter Eigenausbauten seit 1981, HZJ 79 mit Festkabine 2001 bis 2011; Four Wheel Ranger Popup - Eigenausbau seit 2011, zu verkaufen nach umfassender Renovierung ab Frühsommer 2024
Nissan Navara 2014 SE KC als Kabinentransporter und Lastesel,
zu verkaufen demnächst, möglichst zusammen mit der Wohnkabine.
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- rangexplo
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Grüßle von Reinhard.
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