Topic-icon Frage Anhängerbetrieb mit eingetragener Kabine

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10 Jahre 10 Monate her #1 von Luki
12 Volt Anschluss Kabine ans Fahrzeug wurde erstellt von Luki
Mal kurz etwas OT: Welchen PU hast du genau? Weil mit meiner Eco 200 auf BT50 11/2 Kabiner (baugleich Ranger) darf ich keinen Anhänger ziehen. Hat mir der Tüv extra in die Papiere geschrieben und selbst wenns nicht drinsteht ist es deshalb trotzdem nicht erlaubt!
Problem ist der zu geringe Abstand der Deichsel zum Kabinenboden....

Luki

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10 Jahre 10 Monate her #2 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf 12 Volt Anschluss Kabine ans Fahrzeug
Das kommt davon,wenn man die Kabine eintragen lässt :roll: Dumm gelaufen,würde ich sagen! Normal ist so ein Eintrag nicht.
Wieso ist da zu wenig Platz? Da müssen doch 25-30cm sein. Bei einer 200' er Kabine sollte Anhänger kein Problem sein!

Gruß, Holger
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10 Jahre 10 Monate her #3 von just for fun
just for fun antwortete auf 12 Volt Anschluss Kabine ans Fahrzeug
:offtopic: Hatte bei meiner alten Nordstar auch desöfteren einen Pferdeanhänger dran. War nie ein Problem mit dem Abstand, da die Kabine nichtmal über die Anhängekupplung herausstand.

Viele Grüsse,
Klaus (just for fun)

PU - Fahrer seit 1986
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10 Jahre 10 Monate her #4 von Luki
@Holger
Nur mit Eintragung bekommt man eine Wohnmobilversicherung!

@just for fun
Es geht ja nicht darum ob es ein Problem ist, sondern was erlaubt ist! Meine Eco 200 steht schon etwas über die Anhängerkupplung raus.

Luki

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10 Jahre 10 Monate her #5 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf 12 Volt Anschluss Kabine ans Fahrzeug
mensch Luki, da hast Du einfach Pech mit dem Tüvprüfer gehabt! Nomalerweise tragen die lediglich ein Zuggesammtgewicht ein!
Normal ist die Eintragung nicht :oops:

Und Schwarz versichert auch ohne Eintragung!

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10 Jahre 10 Monate her #6 von Luki
Das war wohl wirklich Pech. ABER: Der TÜV Prüfer hatte mir damals die Vorschrift gezeigt, und das war schon zutreffend so. Also verboten ist es trotzdem auch wen es bei euch nicht in den Papieren steht!!! Wenn da der falsche Polizist kommt, seit ihr also auch dabei...

Luki

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10 Jahre 10 Monate her #7 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf 12 Volt Anschluss Kabine ans Fahrzeug
Was für eine Vorschrift? Wenn die Ladung über die AHK übersteht,darf man keinen Anhänger mehr ziehen? Sorry, aber das ist doch Blödsinn :twisted:

Gruß, Holger
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10 Jahre 10 Monate her #8 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf 12 Volt Anschluss Kabine ans Fahrzeug

Luki schrieb: Das war wohl wirklich Pech. ABER: Der TÜV Prüfer hatte mir damals die Vorschrift gezeigt, und das war schon zutreffend so. Also verboten ist es trotzdem auch wen es bei euch nicht in den Papieren steht!!! Wenn da der falsche Polizist kommt, seit ihr also auch dabei...

Luki

Sorry Luki, aber da lachen ja die Hühner! Ich bin mit Nissan, Nordstar 8L + Pferdeanhanger tausende von Kilometern Bundesweit gefahren! Gab nie Probleme! Und ich hatte 60 cm Überhang! Das Gesetz möchte ich mal Schwarz auf Weiss sehen.......

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10 Jahre 10 Monate her #9 von Luki
Nochmal:
1. Es geht um eine eingetragene Kabine
2. Es geht nicht darum ob es technisch Probleme macht, sondern ob es erlaubt ist.

Auf die schnelle finde ich jetzt die DIN 74050. Da dürft ihr euch jetzt selbst mal durcharbeiten...

Vielleicht kann ein Admin das mal in einen neuen Thread verschieben....

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10 Jahre 10 Monate her #10 von fwl
Meine Kabine ist auch eingetragen und sie hat 6o cm Überhang, aber von Verbot für Anhänger steht hier nichts.


Gruß Beate und Friedhelm
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10 Jahre 10 Monate her #11 von rangexplo
rangexplo antwortete auf 12 Volt Anschluss Kabine ans Fahrzeug
Sieht für mich jetzt nicht problematisch aus:


--
Grüßle von Reinhard.

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10 Jahre 10 Monate her #12 von Narf
Den § möchte ich aber auch mal gerne lesen ...
Bei jeder Transit Pritsche usw ist die Ladefläche über der AHK

Bei LKWs hockt die AHK auch weiter drin und unter der Ladung (auch die PKW AHK)

:hmm:

Mfg Tommes

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10 Jahre 10 Monate her #13 von QuestMan
QuestMan antwortete auf 12 Volt Anschluss Kabine ans Fahrzeug
Kann mir nur vorstellen, das es mit diesen Vorschriften zu tun hat.
Nur handelt es sich ja bei Dir nicht um eine "selbsttätige Bolzenkupplung".

Daher sollte dieser Passus eigentlich nicht anwendbar sein.

(5) Bei selbsttätigen Bolzenkupplungen darf der Abstand zwischen Mitte Kuppelbolzen und Hinterkante Fahrzeugaufbau 420 mm nicht überschreiten


Such Dir einen neuen TÜV-Prüfer und lass das noch mal beurteilen und abändern.

:Meinung:

Grüße

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10 Jahre 10 Monate her - 10 Jahre 10 Monate her #14 von Luki
Nein, es ging um die lichte (freie) Höhe über der Kupplung/Deichsel und nicht um die Frage wie weit die Kupplung unter dem Aufbau sitzt oder wie weit sie von der Hinterkante entfernt ist!

Und nun zum drittenmal: Es geht nicht darum ob etwas "problematisch aussieht"...

Luki

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Letzte Änderung: 10 Jahre 10 Monate her von Luki.

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10 Jahre 10 Monate her #15 von Bobby268
Bobby268 antwortete auf 12 Volt Anschluss Kabine ans Fahrzeug
Hm, den TÜV-Prüfer würde ich um Abschrift bitten, ich glaube, da gehts eigentlich nur um die Bolzenkupplungen.

Ich war mit meinem Ranger wg. Vollabnahme der T5-Pritsche beim Ing. Die Pritsche steht mehr als 50cm über die AHK, ich habe keinerlei Einschränkungen wg. Anhängerbetrieb.
Was ich mir vorstellen könnte, wäre eine Einschränkung wg. Gesamtmasse. Mit Kabine ist das Leergewicht deutlich erhöht, da gibt es was mit Einschränkung des Hängerbetriebes.

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10 Jahre 10 Monate her #16 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf 12 Volt Anschluss Kabine ans Fahrzeug
richtig Daniela! Als mein Nissan mit eingetragener Kabine die Achslasten addiert bekam wurde gleichzeitig ein etwas vemindertes Zuggesammtgewicht eingetragen!
Wenn die Wohnkabine eingetragen ist, ohne das die AHK gleichzeitig ausgetragen wird, kann doch nicht die Polizei bei einer Kontrolle sagen, Sie dürfen aber nicht mit Anhänger fahren! Das ist doch völlig unlogisch!
Wenn beides eingetragen ist, dann ist es auch erlaubt!
Dann könnte man beispielsweise auch einfach sagen, wenn eine Kabine drauf ist, dürfen nur noch 185er Reifen gefahren werden (oder sonstwas) :to:
Nur mal so nebenbei, weil Luki geschrieben hat, das es auch verboten sei, wenn es nicht extra eingetragen ist!

Ich würde auch mal zu einem anderen Tüv fahren und die Eintragung wieder ändern lassen! Ich kenne auch so einen etwas übermotivierten Tüvprüfer :lol: Der ist zwar ganz nett, hat aber was Eintragungen angeht etwas einen an der Klatsche :ka:

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10 Jahre 10 Monate her #17 von Luki
Es ging damals nicht ums Gewicht. Er hatte mir damals eine technische Zeichnung gezeigt auf der deutlich eine Kugelkopfkupplung zu sehen war mit den entsprechenden Massen dazu.

ungefähr sowas:

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@Volker
Klar können die das so sagen/reinschreiben wenn unter gewissen Bedingungen gewisse Vorschriften nicht erfüllt werden...Ich würde ja fast soweit gehen und behaupten das es auch nicht erlaubt ist mit Ladung diese Masse zu unterschreiten. Wir sind schliesslich in Deutschland!

Zum Thema TÜV-Prüfer: Wenn er die rechtliche Grundlage dazu hat, finde ich kann man ihm keinen Vorwurf machen. Dann macht er doch eigentlich nur seine ARbeit anständig. Der Fehler liegt doch dann eher bei den Vorschriften.

Ich muss demnächst eh wieder zum TÜV, da frage ich nochmal nach und lass mir (wenn zutreffend) eine Kopie machen.

Gruss
Luki

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10 Jahre 10 Monate her #18 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf 12 Volt Anschluss Kabine ans Fahrzeug
Ok,dann guck mal in die Zeichnung:Die Line für den benötigten Freiraum ist 14cm über mitte Kugelkopf. Darüber sind nochmal ~10cm bis zum Reserverad o.ä. Das macht 24cm!

Ich hab gerade mal bei mir gemessen: Mitte Kugelkopf bis Laderaumboden = Boden deiner Kabine =38cm!
Das reicht also dicke für einen Anhänger!

Gruß, Holger
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10 Jahre 10 Monate her #19 von bb
Mein Ranger fährt mit montierter Heckklappe und die Kabine steht reichlich über. Direkt oberhalb der AHK Kugel sind rund 25cm Freiraum, aufgrund der Form der Hecklappe wird es weiter hinten weniger. Bei extremen Steigungen im Gelände könnte die Deichsel eventuell mit der hintren Ecke des Kabinenbodens kollidieren, aber im Gelände ist eine Kugelkupplung eh nicht brauchbar.
Wenn die Eintragung richtig wäre, dürfte ein PU mit heruntergeklappter Heckklappe keinen Anhänger ziehen.

Weder der Prüfer bei der letztlich doch noch mit aufgesattelter Kabine erfolgten HU noch die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle (mit Anhänger) hatten Einwände. Die Deichsel muss natürlich lang genug sein, so dass es keine Berührungspunkte mit dem Anhänger geben kann im öffentlichen Straßenverkehr.

Zur Versicherung als Wohnmobil muss eine Kabine nicht eingetragen sein, man muss nur die richtige Versicherung finden. (Optima zum Beispiel)
Die Eintragung als Womo (auch mit Wechselaufbau) hat aus meiner Sicht vor allem Nachteile gegenüber dem Aufsatteln als Ladung. Für mich würde sie zum Beispiel eine erhebliche Steuererhöhung bedeuten, bei Doppelkabinern kann sie die Steuerlast allerdings auch reduzieren, wenn diese sonst als PKW versteuert würden.
Die Eintragung wieder los zu werden, ist vermutlich etwas aufwändig. Vermutlich muss erst der Eintrag als Womo gelöscht werden. Und wenn er doch wieder Womo sein soll, von einem anderen Prüfer wieder eingetragen werden, aber ohne die Anhänger Klausel. Diese direkt zu löschen, stelle ich mir schwierig vor, denn welcher Prüfer widerspricht schon einem Kollegen vom gleichen Verein?

Gruß, Bernhard

Diverse Transporter Eigenausbauten seit 1981, HZJ 79 mit Festkabine 2001 bis 2011; Four Wheel Ranger Popup - Eigenausbau seit 2011, zu verkaufen nach umfassender Renovierung ab Frühsommer 2024
Nissan Navara 2014 SE KC als Kabinentransporter und Lastesel,
zu verkaufen demnächst, möglichst zusammen mit der Wohnkabine.

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10 Jahre 10 Monate her #20 von rangexplo
rangexplo antwortete auf 12 Volt Anschluss Kabine ans Fahrzeug
Habe heute nochmal fotografiert und gemessen. Oberkante Kugelkopf bis Kabinenboden sind 40 cm. Ich gehe mal davon aus, dass dies nicht nur unproblematisch aussieht sondern von der Vorschrift auch nicht erfasst wird. Fahre also ruhigen Gewissens weiter mit Hänger. :Meinung:



--
Grüßle von Reinhard.

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