Frage Mustervorlage für Einspruch gesucht
- syberbruno
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- Alles könnte einfach sein......
da haste dich getäuscht...am freitag einladung vom finanzamt bekommen um das auto vorzuführen wegen "sachverhaltsaufklärung lkw einstufung"
....als ob ich's geahnt hätte.
gesten mit der dame telefoniert und soll nun erstmal ein bild mailen, damit sie sich eine vorstellung vom fahrzeug machen kann....dann sehn wir mal weiter
.....irgendwie nervt das alles hier......
Ford Ranger XLT Limited 2,2 Extracab
Nordstar Camp Compact (2002)
Bevor isch misch uffresch isses mier liwwer Egal...
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- quattro
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ich halte Dir die Daumen, bin aber sehr zuversichtlich.
Mein Händler in Kusel hat sogar kürzlich den Doppelkabiner als LKW vom FA anerkannt bekommen.
Ist schon verrückt, das die Finanzämter machen können was sie wollen.
Wo leben wir eigentlich.
Übrigens habe ich meinen Wagen seit Dienstag und hab schon die ersten 500 km runter.
Ich bin mit allem sehr zufrieden.
Für mich ist dieses Auto der beste Kompromis zwischen einem echten Geländewagen und einem modernen Auto zum vernünftigen Preis.
Die 245/75/16 sind drauf. Sieht richtig erwachsen aus. Aber da geht noch mehr.
Die Anhängerkupplung ist etwas tief, da sie noch unter der Heckstufe angeordnet ist.
Hängerbetrieb mit 2,2t und 1t auf der Ladefläche ist auch easy.
Fahrkomfort super!!!!
Das Hardtop ist auch schon da, hängt aber noch in der Garage unter dem Dach, bis mein Holztransport abgeschlossen ist.
Die Carryboyqualität ist super. Bin begeistert.
An Stelle der Laderaumwanne für 250 € habe ich mit 9 mm Siebdruckplatte eine Bodenplatte und Front- sowie Klappenschutz gebaut.
Fotos kommen.
Isuzu D-Max 3,0 Spacecab mit Carryboy-Hardtop
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- syberbruno
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- Alles könnte einfach sein......
und glückwunsch zum neuen!!!!!!!!!!!!!
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- zobelix
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- syberbruno
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- Alles könnte einfach sein......
den eintrag ww.sokfz habe ich in einem gesonderten gutachten für die versicherung--ist nicht im schein eingetragen, daher wiss keiner was davon....vonwegen womosteuer
somit 2 fliegen mit einer klappe geschlagen
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- Volker1959
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syberbruno schrieb: ja, das betrifft aber womos....ich habe nur lkw offener kaste für das finanzamt
den eintrag ww.sokfz habe ich in einem gesonderten gutachten für die versicherung--ist nicht im schein eingetragen, daher wiss keiner was davon....vonwegen womosteuer
somit 2 fliegen mit einer klappe geschlagen
Sehr schlau, genau so hab ich das auch gemacht!
Nichts im Schein, nur das Gutachten (als Kopie) im Auto liegen
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- QuestMan
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ist dann halt "nur" ein LKW und somit nix mit Hänger am Sonntag,
da nutzt auch kein Gutachten im Handschuhfach.
Grüße
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- Patchwork
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Volker, was machst du mit den vielen Turnieren? Immer auf Risiko fahren??
Wäre mir, ehrlich gesagt, zu unsicher. Denn die legen dir die Fuhre still, ob Pony hinterdrauf oder Zementsäcke! Das ist den Bediensteten vor Ort dann ganz egal! Da dürfen sie auch glaube ich, keine Rücksicht drauf nehmen. Gibt ja Möglichkeiten (Womo oder Sondergenehmigung).
Wenn du stillgelegt bist, kannst du jedenfalls erstmal sehen, wie du deinen Vierbeiner nach hause kriegst! Kannst ihn ja nicht bis Montag im Hänger lassen.
Wir haben den Womo-Eintrag zusätzlich, das Finanzamt interessiert doch nur der Eintrag unter Ziffer 1.
Viele Grüße
Alexandra
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- syberbruno
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- Volker1959
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Da habt Ihr was falsch verstanden!
Ich habe ja die Womo-Eintragung Schwarz auf Weiss mit Tüv-Siegel!
Aber heute trägt der Tüv ja nichts mehr direkt in den Schein oder Brief ein, sondern schreibt alles auf einen A4 Schein!
Und damit sollte man zum StvA. üm die Sache in den Schein eintragen zu lassen!
Macht man das nicht, ist das schlimmstenfalls eine Ordnungswiedrigkeit, für die man vielleicht ein paar Teuros Strafe zahlt, mehr nicht!
Ich habe übrigens alle meine Eintragungen nicht im Schein stehen!
Luftfederung, Auflastung 3,2t, wahlweise Womo, ect.....
Die Auflastung sollte ich mal in den Schein schreiben lassen, weil ich sonst Ärger mit dem FA bekommen kann!
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- syberbruno
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- Volker1959
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Ich bin mir garnicht sicher, ob man dazu verpflichtet ist, die gemachten Eintragungen in den KFZ-Schein eintragen zu lassen, oder ob es nicht reicht die Tüv-Bescheinigungen mitzuführen!?
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- QuestMan
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Ich meine hier nicht irgendeine simple Polizeikontrolle.
Die Kabine ist rechtlich Ladung, so lange sie nicht eingetragen ist.
Das ist auch kein Problem.
Aber Fahrwerksveränderungen, wie eine Luftfedererung ist schon was anderes. Ich wäre vorsichtig, sowas ohne offizielle Eintragung in den Papieren zu nutzen.
Aber das gehört ja eigentlich nicht hier her.
Hier gehts ja um das leidige Steuerthema.
Grüße
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- Volker1959
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Es ist doch alles eingetragen"Tüv-seitig"!!!!!Die Kabine ist rechtlich Ladung, so lange sie nicht eingetragen ist.
Nur die Übertragung in den KFZ-Schein beim STVA ist nicht geschehen!
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- QuestMan
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Den Begriff oder die Formulierung "eingetragen" in diesem Zusammenhang zu verwenden halte ich schlichtweg für falsch!
"Eingetragen" ist nur etwas, was auch im Brief oder Schein ( um die alten Begriffe zu verwenden) "eingetragen" ist.
Nicht "eintragungspflichtig" sind nur Anbauteile mit einer "EU-Zulassung".
Die gibt es aber wohl nicht für die Luftfederungen. Also alles Einzelabnahmen, die immer noch "eintragungspflichtig" sind.
Aber wie schon gesagt, gehört das hier nicht her.
Wir können es gern anderswo erneut auffassen, oder diesbezüglich von anderer Seite eine kompetente Aussage einholen.
Mir geht es hier rein um das rechtliche an dieser Sache und ich möchte verhindern, daß sich jemand a.G. der hier im Forum gelesenen Sachen selbst ein Bein stellt.
Grüße
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- Volker1959
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