Topic-icon Frage Mustervorlage für Einspruch gesucht

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16 Jahre 6 Monate her #1 von dsko
Mustervorlage für Einspruch gesucht wurde erstellt von dsko
In den vergangenen Tagen habe ich für meinen Mitsubishi L200 Club Cab (1,5-Kabiner!) einen Steuerbescheid mit einer Nachberechnung in Höhe von 1.969,76 Euro bekommen. Der jährliche Steuersatz wurde von 163,00 Euro auf 832,00 Euro erhöht.

Gibt es eine Mustervorlage die ich für einen Einspruch verwenden kann? Schließlich waren 1,5-Kabiner bei diesem Thema bislang doch immer außen vor.

Wem ging's ähnlich und hatte mit seinem Einspruch Erfolg, und sagt mir wie man vorgehen muss?

Vielen Dank schonmal für Eure Infos und Unterstützung.

es grüßt
der Dietmar

... seit 1992 überzeugter Pickup-Camper ... seit 2008: Navara D40, 3,5 to, 5 cm höher, mit indiv. Woelcke-Wechselkabine

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16 Jahre 6 Monate her #2 von zobelix
suchfunktion
desweiteren
proallrad

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16 Jahre 6 Monate her #3 von Zaphod
Unterstütze den Antrag :dafuer:
Echt gute Idee, wenn einer einmal einen vernünftigen Einspruch geschrieben hat, warum das Rad zweimal erfinden.

Aber sag mal Nachberechnung von 1.969,76? Das ist ja die Steuer für 2 1/4 Jahre. Wie soll denn das gehen??

Zaphod, hoffentlich komme ich nicht nochmal in die Nachzahlung

Realität ist eine Illusion, die durch Mangel an Fantasie (oder Alkohol) hervorgerufen wird!

Ich leide nicht unter Realitätsverlust
Ich genieße ihn

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16 Jahre 6 Monate her #4 von dsko
@ zobelix: Über Suchfunktion finde ich keinen Einspruchstext.

@ Zaphod: Es wurde rückwirkend (!) ab 01.05.2005 berechnet.

Das muss man sich mal vorstellen. Ich bin selbständig; da könnte ich doch meine Kunden, die in den letzten Jahren von mir gekauft haben, auch alle nochmal anschreiben und denen mitteilen, dass ich eine Preiserhöhung rückwirkend vorgenommen habe ... ?!

... seit 1992 überzeugter Pickup-Camper ... seit 2008: Navara D40, 3,5 to, 5 cm höher, mit indiv. Woelcke-Wechselkabine

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16 Jahre 6 Monate her #5 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re: Mustervorlage für Einspruch gesucht
Wenn mir so eine Rechnung vom FA ins Haus flattern würde, wäre ich noch am selben Tag beim Anwalt!!! Das gibt`s doch wohl garnicht!
Es macht einen ganz großen Unterschied, wenn die einen Schrieb von einer Anwaltskanzlei bekommen, oder ob her "Piepenbrink" sich beschwert!
Ich würde auch die Rechnung nicht unter Vorbehalt bezahlen!
So einen Fall müsste doch die Rechtschutzversicherung übernehmen, oder?!

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
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16 Jahre 6 Monate her #6 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Re: Mustervorlage für Einspruch gesucht

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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16 Jahre 6 Monate her #7 von zobelix

Das muss man sich mal vorstellen. Ich bin selbständig; da könnte ich doch meine Kunden, die in den letzten Jahren von mir gekauft haben, auch alle nochmal anschreiben und denen mitteilen, dass ich eine Preiserhöhung rückwirkend vorgenommen habe ...


mit dem kleinen unterschied, das sich deine kunden ihren lieferanten oder dienstleister aussuchen können, du deine finanzbehörde aber nicht
(leider)

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16 Jahre 6 Monate her #8 von BiMobil
HJallo Dietmar

Ich kann auch nur auf den Link von Stefan zu proallrad verweisen.

Wenn mir so eine Rechnung vom FA ins Haus flattern würde, wäre ich noch am selben Tag beim Anwalt!!! Das gibt`s doch wohl gar nicht!
Es macht einen ganz großen Unterschied, wenn die einen Schrieb von einer Anwaltskanzlei bekommen, oder ob her "Piepenbrink" sich beschwert!
Ich würde auch die Rechnung nicht unter Vorbehalt bezahlen!
So einen Fall müsste doch die Rechtschutzversicherung übernehmen, oder?!


@ Volker
Das wäre bzw war (1999 ,mußte 5500 DM nachzahlen, 4 Jahre)
auch meine erste Reaktion.
So einfach ist es aber nicht .
Du brauchst einen Anwalt der sich wirklich mit Kfz steuerrecht auskennt, such mal einen , gar nicht so einfach.
Einen Universal-Anwalt kannst vergessen.
proallrad hat da einen der Besten (kostet aber auch um einiges mehr als der übliche Gebührensatz)

Wer sich da beim FA beschwert oder schreibt ist denen Sch..egal.
Die ziehen ihr Ding durch

Rechnung nicht bezahlen ?? Kannste probieren , nach ein paar Wochen die 1 Mahnung mit Mahngebühr ,bei 2000.-- EURO plus ca.70 Euro Mahngebühr usw.

Das Vorgeplänkel , sprich Einpruchverfahren übernehmen die wenigsten
Rechtsschutzversicherungen

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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16 Jahre 5 Monate her #9 von syberbruno
syberbruno antwortete auf Re: Mustervorlage für Einspruch gesucht
...tolle aussichten....... :Teufel:

Ford Ranger XLT Limited 2,2 Extracab

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Bevor isch misch uffresch isses mier liwwer Egal...

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16 Jahre 5 Monate her #10 von QuestMan
Diese "Nachzahlungsgeschichte" habe ich mit meinem ATV auch schon hinter mir.
Bezüglicher des rückwirkenden Zeitraums gilt i.d.R. ein ursprünglich festgesetzter Beschluss.
Auf Grund von diversen Einsprüchen und Prozessen, kann sich das dann rauszögern.
Wird so etwas dann rechtsgültig, gilt aber (Leider) immer der erstmalig festgesetzte Zeitraum.

So wurde mir die KFZ Steuer für mein ATV 800% von 22€ im Jahr auf 176€ im Jahr raufgesetzt.
Und das für 4 Jahre rückwirkend.
Also was regt ihr euch auf? :-)

OkOk, für 1 1/2 Kabiner ist es ja auch nicht OK. :oops:

Grüße

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16 Jahre 5 Monate her #11 von Zaphod

QuestMan schrieb: Diese "Nachzahlungsgeschichte" habe ich mit meinem ATV auch schon hinter mir.

So wurde mir die KFZ Steuer für mein ATV 800% von 22€ im Jahr auf 176€ im Jahr raufgesetzt.
Und das für 4 Jahre rückwirkend.
Also was regt ihr euch auf? :-)


Na was soll denn das? Nur weil du nachgezahlt hast, dürfen sich andere nicht mehr aufregen? Nette Aussichten

Zaphod, versteht nicht immer alles

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16 Jahre 5 Monate her #12 von QuestMan
Nene, natürlich darf sich jeder aufregen. Soviel und solange er mag.
Wollte damit auch nur klar machen, daß diese Verfahrensweise der FA's nix neues ist.
Leider regt "man" sich ja nur über sowas auf, wenn man selbst betroffen ist.

Grüße

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16 Jahre 5 Monate her #13 von Blackpickup
Blackpickup antwortete auf Re: Mustervorlage für Einspruch gesucht
Hi Dietmar ! Was für eine Abgas / Steuerklasse steht bei dir im Fahrzeugschein , bei mir steht 96 /69 / EG 3. Ich hoffe bei dir nicht sonst wird mir schlecht :!: Na denn.

Gruß blackpickup !

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16 Jahre 5 Monate her #14 von dsko
Hallo Blackpickup,

bei mir steht "98/69/EG III;B"
Und was bedeutet das?

Viele Grüße
Dietmar

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16 Jahre 5 Monate her #15 von Deichgraf
Deichgraf antwortete auf Re: Mustervorlage für Einspruch gesucht
Das müsste Schlüsselnummer 55 entsprechen, spricht Euro-Klasse 3

[align=center][size=150:1jmk0b8i]SCHWARZ - GELB und sticht ! [/size]
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Gasverbrauch:

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[/align]

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16 Jahre 5 Monate her #16 von syberbruno
syberbruno antwortete auf Re: Mustervorlage für Einspruch gesucht
komisch
bei mir steht "98/69/EG III;B"

und das ist euro 4

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16 Jahre 5 Monate her #17 von Blackpickup
Blackpickup antwortete auf Re: Mustervorlage für Einspruch gesucht
Hi ! Habe heute bei der KFZ steuer angerufen, 1 1/2 kabiner bleiben LKW versteuert. Also Dietmar mach den Feuer unterm A........... !

Gruß blackpickup !

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16 Jahre 5 Monate her #18 von dsko
Der Einspruch ist raus. Bin gespannt, wie die Reaktion sein wird. Ich informiere euch dann nochmals, wenn sich was getan hat.

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16 Jahre 5 Monate her #19 von syberbruno
syberbruno antwortete auf Re: Mustervorlage für Einspruch gesucht
...bin malgespannt....mein bescheid ist seit dem 14.8.07 überfällig.....
wahrscheinlich tobt derzeit ein glaubenskrieg in meinem finanzamt......

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16 Jahre 5 Monate her #20 von Blackpickup
Blackpickup antwortete auf Re: Mustervorlage für Einspruch gesucht
Hey. Du brauchst doch mit deiner Perle keine Angst haben und denn noch mit euro 4 !

Gruß blackpickup !

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