Frage Pickup als Betriebsfahrzeug?
- Flex
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Eine Frage zum Thema Anschaffung eines Pick-ups (Navara King Cab):
Gibt es hier einen Selbständigen, Chef oder sonst jemanden der Erfahrung damit gemacht hat einen Pick up auf eine Firma zu kaufen als Firmenwagen?
Also ich meine nicht mit der 1% Regelung/Fahrtenbuch sonder als reinen Firmenwagen, so wie ein Handwerker der einen Kastenwagen hat oder eben ein richtiger LKW. Das dürfte doch bei Pick-ups eigentlich kein Problem sein, vorallem bei einem King Cab (mit zwei Sitzen), dass ja wirklich viel Ähnlichkeit mit einem LKW hat
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- travelix
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- holger4x4
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Guck mal im Braunkohle Tagebau, die haben jede Menge Pickups.
Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.
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- Wolfgang13
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Wolfgang
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- Flex
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Urteil vom 06.03.2008:
1. Auch wenn ein zum Betriebsvermögen gehörender und privat mitgenutzter US-amerikanischer "Pickup Truck" nur zwei reguläre Sitze, einen Notsitz sowie eine offene Ladefläche hat, ist trotz der nur beschränkten Personenbeförderungsmöglichkeit von einer nicht unerheblichen privaten Nutzungsmöglichkeit auszugehen, so dass der Wert der Privatnutzung bei fehlender Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs nach der 1%-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG) zu ermitteln ist (hier: Geländewagen der Marke Chevrolet K 1500 Silverado).
2. Die besondere Bauart eines Kraftfahrzeugs kann die Anwendbarkeit der 1%-Regelung nur dann ausnahmsweise ausschließen, wenn die Nutzung – ungeachtet der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen oder straßenverkehrsrechtlichen Klassifizierung des Fahrzeugs – zu privaten Zwekken nach der allgemeinen Lebensanschauung als völlig unüblich anzusehen ist.
Urteil vom 04.08.2008:
Der Erfahrungssatz, dass ein betrieblicher Pkw für private Zwecke des GmbH Gesellschaftergeschäftsführers, dem das Fahrzeug zur Verfügung stand, genutzt wird, falls kein Fahrtenbuch geführt wird, gilt auch für ein sog. Pick-Up-Fahrzeug. Ist die private Kfz-Nutzung im Geschäftsführeranstellungsvertrag nicht geregelt, liegen verdeckte Gewinnausschüttungen in Höhe des gemeinen Werts der Nutzung vor.
Wobei man dazu sagen muss, dass unser jetziger Steuerberater auch nicht der kreativste ist.
Aber bei uns sind eigentlich alle Vorraussetzungen gegeben:
- wir wollen in Zukunft mit flüssigem Stickstoff handeln, wozu man eine offene Ladefläche braucht (wegen der Sicherheit)
- es gibt bereits ein Privatfahrzeug und ein Fahrzeug mit 1%-Regelung
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- MuD
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Die Kabine hat allerdings meine Frau privat gekauft
Viele Grüße aus dem Sauerland
Marita und Dirk
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- ren
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Die Kabine wurde privat gekauft.
Gruß
Rolf
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- travelix
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Mal lesen bitte, 1 % Regelung war nicht gewünscht
Allerdings sollte es keine Probleme geben, das Fahrzeug (ohne Kabine) komplett steuerlich abzusetzen, ohne Fahrtenbuch,da ja noch 2 Fahrzeuge angemeldet sind,, die dann als Privat laufen können
Nur so meine Meinung nach 30 Jahre Gewerbe
ren schrieb: Ich habe einen Navara V 6 auf die Firma gekauft. Kein Problem. Ich darf ihn als Dienstwagen nutzen und habe die 1% Regelung.
Die Kabine wurde privat gekauft.
Gruß
Rolf
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- ren
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hab schon richtig geleseen. Aber der Kauf und die Nutzung sind ja zwei paar Stiefel. Ich kann das Fahrzeug auf die Firma kaufen und gewerblich nutzen. Das ist soweit klar. Das funktioniert problemlos. Warum auch nicht. Ist ja in jedem Handwerkbetrieb möglich. Wenn ich das Fahrzeug dann aber auch als Kabinenträger privat nutzen möcht gilt die 1 % Regelung oder das Fahrtenbuch.
Dafür bezahlt ja dann auch die Firma alle Kosten wie Reparaturen und Benzin. Auch bei Urlaubsfahrten.
gruß
Rolf
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- Paddy
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ich nutze meinen VW T5 doka als Firmenfahrzeug ohne 1% Regelung auch für Privatfahrten.
Voraussetzung war hierfür das es ein LKW ist, die Kabine habe ich allerdings nicht eintragen lassen, sie läuft bei mir als Ladegut.
Ideal ist halt auch wenn dein zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5t liegt, damit du keinerlei Einschränkungen hast.
Ich kann diese Variante allen Selbstständigen empfehlen, denn auch die notwendigen Umbauten für die Kabine konnte ich über mein Gewerbe steuerlich absetzen...Handwerksbetrieb. Besser kann man so ein Fahrzeug eigentlich nicht finanzieren.
Viele Grüße
Paddy
VW T5doka+Kodiak
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- Steffen HZJ /GRJ79
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hatte meinen HZJ 79 mit der Kabine über die Firma laufen ohne 1% . Die kabine war als LKW Plattform mit verschiedenen Rüstzuständen eingetragen . Die war mit Ihren Maßen als Rüstzustand eingetragen ( LKW Geschlossen, nur Plattform und Pritsche .)
Jetzt fahre ich Ihn als Privat genutzten LKW . Gibt es bei manchen Versicherungen günstig.War aber ein Privater PKW angemeldet .
Gruß Steffen
Steffen HZJ79/ GRJ79
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- Bearded-Colliefan
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Okay okay ich halte schon den Babbel
Grüße Oliver
Von 2009-2017 Navara (V6) Double Cab & Tischer Box 240 ca. 200 tkm mit Schneckenhaus.
Seit 2018 Dodge Ram 1500 CrewCab mit Prins Gasanlage u. umgebauter Tischer Box 240 = 130tkm bis dato....
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- travelix
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Ungefähr auf Amazon etc. Niveau, die auch alle Möglichkeiten ausnutzen
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- Steffen HZJ /GRJ79
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Es ist ja dann kein Wohnmobil mehr ,oder .Es ist und bleibt ein LKW Plattform / Wechsesystem .
Sieht mein TÜV auch so .Auch der Neue kommt so . Der Sprit den ich verbraucht habe ( Privat auf Reisen ) hat nicht die Firma bezahlt .
Die Kabine wurde auch von der Firma genutzt bei Veranstaltungen als Büro und Nachtwachen Raum .
Denke das ist schon LEGAL .Ich sage dazu nur VW was ist da Legal?
Gruß Steffen
Steffen HZJ79/ GRJ79
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- Maddoc
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Bearded-Colliefan schrieb: Wenn wir mal ehrlich sind ,ist das nicht auch eine Art Beschiss den die Allgemeinheit mit bezahlen soll....
Okay okay ich halte schon den Babbel
Grüße Oliver
Und bei wie vielen Angestellten mit Firmennwagen darf dieser auch privat genutzt werden?
Ein PU, der etwa soviel kostet wie ein Golf, macht da keine Ausnahme!
Gruß
Marc
________________________________
Muli mit Schnarchkapsel
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- Volker1959
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Die 1% Regelung oder Fahrtenbuch gilt doch für Angestellte und ihren Firmenwagen oder nicht?
Bei Selbstständigen gilt die Abschreibung über X Jahre, wobei der Steuerberater ggf. einen bestimmten Prozentsatz für die Privatnutzung beim FA angibt, in der Hoffnung, das das FA diese Prozente reichen und sie das anerkennen.
So war es zu meiner selbständigen Zeit
Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern
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- Ghostkiter
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Erstmal ist die Firmenform wichtig.
Freiberufler oder Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, usw.)
Wenn man beispielsweise als Freiberufler nach Einnahme-Überschuss versteuert muß man schon mal über 50% Betriebliche Nutzung nachweisen können (z.B. mit einem Fahrtenbuch die ersten 3 Monate, so habe ich es bisheriger gemacht)
Aber prinzipiell entweder 1% Regel oder Fahrtenbuch.
Hat man eine UG oder GmbH gehört das Fahrzeug zu 100% zum Betriebsvermmögen und der 50% Privatnutzungsnachweis ist nicht mehr notwendig. Bei PKW´s ist das recht eindeutig.
So, jetzt kommt aber der LKW (Pickup) ins Spiel.
Da gehen die Meinungen auseinander. Die private Nutzung eines Fahrzeugs muß immer versteuert werden, wenn ein Selbstständiger einen Betriebs-Pkw auch für Privatfahrten nutzt. So sehen es die Finanzämter. Bei LKW und Zugmaschinen wird die 1% Regel nicht angewendet, aber Pickup´s gelten als Ausnahme, weil Trotz Ladefläche und Notsitzen eine private Nutzung denkbar ist.
Und das denkbar reicht schon um den Pickup bei der Einkommensteuer als PKW anzusehen.
So ist zumindest mein Kenntnisstand.
Ob es sich lohnt als z.B. Freiberufler eine UG zu gründen, um einen 100% Firmenwagen absetzen zu können muß sicher individuell ausgerechnet werden. Bei einem ohne MwSt. 25.000-30.000 EUR Pickup - weiß nicht -
Wer über grob 70% geschäftlich fährt sollte auf jeden Fall über ein Fahrtenbuch nachdenken, gibts ja mittlerweile auch recht praktisch GPS gesteuert über die OBD Schnittstelle.
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- Flex
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Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte die offene Ladefläche beim PU ein Problem darstellen. Wenn wir uns beispielsweise einen Caddy als Betriebsfahrzeug zulegen würden (sowie tausende von Handwerkern) wäre es wohl gar kein Problem. Ich verstehe absolut nicht was eine offene/geschlossene Ladefläche mit privater bzw. geschäftlicher Nutzung zu tun haben soll, doch so sagte es der Steuerberater.
Nun haben wir aber noch einen Trumpf im Ärmel was die Sicherheitsvorschrift beim Transportieren von flüssigem Stickstoff angeht. Den sollte man nämlich nicht in gescchlossenen Fahrzeugen umherfahren, weil sonst bei einem Leck, erstickungsgefahr drohen würde.
Ausserdem, so wie es hier schon vielfach erwähnt wurde, haben ja auch eine Menge andere Betriebe (Bauunternehmen, Landschaftsgärtner, etc.) einen Pickup. In Deutschland vielleicht nicht so viele wie im Mittleren Westen der USA aber trotzdem
Ihr habt mir aufjedenfall Mut gemacht!! Und @Steffen: eine Kabine auf die Firma kaufen als transportables Büro finde ich auch nicht schlecht
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- holger4x4
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Gruß, Holger
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