Erledigt Anhängeraufbau, der nur Ladung ist ?
- Erisch
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Von daher ist es meiner Meinung nach überflüssig, hier "Moralin" zu verspritzen.
Ich bin selbst einer von denen, die einen etwas lockereren Ton bevorzugen - eben so, wie wir auch auf einem Treffen miteinander reden.
Was die Rechtsauffassungen angeht, konnte ich hier nichts entdecken, was Unrecht ist - eine Meinung dazu darf doch wohl vertreten werden.
Gruß aus der Eifel
Eri(s)ch, oder auch scout
2007er 'Lux extra cab/sol mit GEOCAMPER "SCOUT" verkauft.
2.8 Gen. 8 DoKa LUX mit normaler GEOCAMPER Kabine in Vorbereitung
Neuer Wohnort ab Mai Stavropol Nordkaukasus
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- DonaldDark
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- Bobby268
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- Buraq4x4
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"... an jeder Verbindung zu den Pfosten mit je zwei 5x70er Spax verschraubt."
Das ist von der Intention her ein relativ fester Aufbau. Ich bin zwar nur Baurechtler und kein Fachmann für Verkehrsrecht, aber nach meiner Ansicht gehört der Aufbau vorgeführt und eingetragen.
Viele Grüße, Ralf
Toyota Hilux Xtra Cab D-4D mit Tischer Box 240
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- Stefan
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Mein "Sonderanhänger Plattform" hat zusätzlich den Eintrag ...mit Ladebordwänden Leergewicht erhöht...
Heinemann macht das so.
Scheint eine Grauzone zu sein. Einfach nur Pech gehabt.
Gruß Stefan
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- Volker1959
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Ganz genau so sehe ich das auchStefan schrieb: Scheint eine Grauzone zu sein. Einfach nur Pech gehabt.
Gruß Stefan
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- toba
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Auch Unterflurwerkzeugboxen sind nicht eingetragen, aber mit dem Fahrzeug fest verschraubt.
Da kann ich mir nicht vorstellen, dass ein "paar untereinander verschraubte Bretter" eintragungspflichtig sein sollen.
Gruß
Torsten
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- Stefan
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Nicht jeder in grün oder blau hat auch Ahnung. Aber das ist ja in jedem Gewerbe so. Manchmal.
Das Problem ist der längere Hebel in diesem Fall
Gruß Stefan
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- OffRoad-Ranger
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Stefan schrieb: ...Das Problem ist der längere Hebel in diesem Fall...
Servus,
Die Herren haben den Verkehrsteilnehmer doch weiterfahren lassen, was sollen sie noch tun?
Der Anhängerbenutzer muß, wenn er ruhigen Gewissens den Beamten wieder begegnen möchte, sich nur die Ordnungsmäßigkeit bestätigen lassen, z.B. TÜV/DEKRA oder Anhängerhersteller.
Aber gewiss nicht von einem Forum wie unserem hier oder dem anderen
Gruß
OffRoad-Ranger
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- bergaufbremser
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Ganz klar, der Bürger muss nachweisen dass er nichts falsches tutOffRoad-Ranger schrieb:
Stefan schrieb: ...Das Problem ist der längere Hebel in diesem Fall...
Servus,
Die Herren haben den Verkehrsteilnehmer doch weiterfahren lassen, was sollen sie noch tun?
Der Anhängerbenutzer muß, wenn er ruhigen Gewissens den Beamten wieder begegnen möchte, sich nur die Ordnungsmäßigkeit bestätigen lassen, z.B. TÜV/DEKRA oder Anhängerhersteller.
Aber gewiss nicht von einem Forum wie unserem hier oder dem anderen
Andersrum wird da ein Schuh draus
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...und draussen vor der Stadt, steht sich mein Auto die Reifen platt
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- Buraq4x4
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bergaufbremser schrieb: Ganz klar, der Bürger muss nachweisen dass er nichts falsches tut
Andersrum wird da ein Schuh draus
Armes Deutschland
Da verstehe ich deine Aufregung nicht.
Offroad-Ranger hat nichts von "nachweisen" geschrieben. Eine Beweislastumkehr im Ordnungswidrigkeitsverfahren zu Lasten des Betroffenen hat er nicht postuliert.
Das ist einfach so, wie bei einer stationären Radarkontrollegerät. Wer daran guten Gewissens vorbeifahren möchte, tut gut daran, sich vorher zu vergewissern, dass er nicht schneller fährt, als erlaubt.
Wer am Anhänger seines Kfz herumbastelt, tut dann, wenn er etwaigen Problemen aus dem Weg gehen möchte, gut daran, sich vorher zu vergewissern, ob seine Bastelei erlaubt ist.
Viele Grüße, Ralf
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- bergaufbremser
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Aber er hat nicht an seinem Anhänger herumgebastelt, sondern sein Ladung gesichert - so meine Sicht.
...und draussen vor der Stadt, steht sich mein Auto die Reifen platt
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- Jupp!
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- Stefan
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Gruß Stefan
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- Loefflea
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Hoi, hier geht es doch gar nicht um irgendeine Bestätigung!
Auf der einen Seite haben wir hier jemanden aus einem anderen Interessenbereich, der mit einem Anhänger eine "Ladung" fährt,
auf der anderen Seite haben wir hier uns WoKa-Freunde in diesem Forum, die wir teilweise fast die gleichen Probleme haben,
deshalb hab ich das hier auch verlinkt.
Es geht hier nicht um Bestätigungen jedweder Art , es geht darum ein Problem zu erkennen, und Informationen zu sammeln wie das Problem von verschiedenen Personenkreisen aufgenommen und gelöst werden kann.
Was der einzelne aus den Lösungsvorschlägen dann tut, bleibt ihm überlassen, aber immerhin machen sich hier jetzt viele Leute Gedanken darüber, was sie selbst ,vieleicht teilweise unbewußt; falsch machen, und wie sie es besser, sicherer, machen könnten.
Ist doch ein guter Weg, oder??
Loefflea,der Schofför,
alias Dölf, das Alemannenschaf
Gruß
Loefflea alias der "Schofför"
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- QuestMan
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Bei einer Bordwandhöhe von 60cm und einer Breite von 2,1m und einer länger von ca. 4m ergeben sich bei
dieser Beladung:
er wird in der regel gestrichen vollgefüllt mit mais/grassilage gefahren.
gewicht sollte noch im ramen des zulässigen sein. auto darf 3,5 tonnen ziehen
mal ganz schnell um die 5qbm, der bei Maissilage je nach Raumgewicht und je nach Feuchte auch mal 3,5to sein können.
Wohlgemerkt ohne das Leergewicht des Hängers, der eigentlich wieviel tragen kann?
Das Thema scheint mir bis lang vernachlässigt worden zu sein.
Das kann schnell Grenzwertig werden, je nach Größe des Anhängers
Glaube wenn er damit mal scharf bremsen muß, bleibt sein Hilfsrahmen nicht auf dem Hänger und es gibt nie riesen Sauerei.
Der schmale Rand vom Holz und der Druck der Spanngurte wird das nicht halten
Je nach dem wie die Sache für ihn ausgeht würde ich mal einen Satz Latten außen spendieren, die unten über den Rand der Plattform überstehen und den Rahmen auf dem Hänger fixieren und natürlich prüfen ob das mit den Gewichten hinkommt.
Grüße
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- Jupp!
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- Feli 1
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- Loefflea
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hier der einfachheit halber der Text:
Zitat: " wieder ein update und vielleicht sogar der abschluß:
heute bei böckmann, erzählte mir der meister, das letzte woche zwei polizisten vorbei kamen und sich umfassend zu autotrailern und deren erlaubten ladungsarten informieren wollten. heraus kam, das sie keinen autotrailer meinten sondern einen anhänger der UTS-Serie von böckmann.
sie bekamen die information, das es sich dabei nicht um einen trailer, sondern einen besonders stabil ausgeführten universaltransporter für alle möglichen ladungsarten handelte. frage der polizisten: "wie erkennt man den?" antwort: "steht in den papieren drin: UTS...". freundlicherweise durften sie sich so einen anhänger auch in natura anschauen.
sie fragten weiter: "angenommen jemand baut sich dafür selbst einen aufbau, um damit etwas großes zu transportieren. wie groß darf der sein und wie muß der eingetragen werden?" antwort: "keine einschränkungen, solange es nicht über 4 meter nach oben und 2,5 meter zu den seiten heraus ragt. wir bauen hier ständig irgendwelche zusatzaufbauten, wie seitenwände, spriegel und andere befestigungen für dinge aller art. alles ohne zusätzlichen tüv und eintragung in die fahrzeugpapiere. und alles ist erlaubt.".
weitere frage: "angenommen jemand baut sich zusätzliche seitenwände aus schalbrettern und holzbalken. darf der das, ohne das die betriebsgenehmigung von böckmann verfällt?" antwort: "betriebsgenemigung verfällt nur durch umbauen des anhängers. es ist egal was sich jemand auf seinen anhänger läd und mit was er seine ladung befestigt. hauptsache es ist alles korrekt gesichert und es werden die forschriften der ladungssicherung beachtet.".
ich verbürge mich nicht für die genaue wiedergabe der worte, aber so sinngemäß (und ausführlicher) soll es gelaufen sein.
ob ich jetzt wohl wieder ruhig schlafen kann? und vor allem ohne schlechtes gewissen das futter für meine schafe fahren darf?
und vor allem: wirft das jetzt ein positives licht auf die polizisten, oder gar auf mich? " Zitat Ende
mit schmunzelnden Grüßen
Dölf (der Schafhalter)
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Gruß
Loefflea alias der "Schofför"
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